Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 86701
Eingetragen
10.11.2009
Branche
Außerunterrichtliche Betreuung für Schulkinder (ohne Jugendarbeit)Tagesbetreuung von Kindern a. n. g.Heime und Wohngruppen für Kinder und Jugendliche, stationäre Hilfen zur Erziehung
Gegenstand
Aufbau von Kinderbetreuungsstätten und deren Betrieb sowie das Anbieten und der Vertrieb damit korrespondierender Zusatzleistungen und Produkte.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Sandra Ursula Wirfs
seit 19.12.2025
Prokura
Prokura
Oliver Wirfs
seit 10.11.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Oliver Wirfs
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Oliver Wirfs
Hofheim am Taunus
25.000 €
100.00%

Beteiligungen

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Glückskinder GmbH

Hofheim am Taunus

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 47.121,00 48.859,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 301,00 301,00
II. Sachanlagen 46.820,00 48.558,00
B. Umlaufvermögen 272.138,28 329.277,43
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 34.725,85 39.136,50
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 237.412,43 290.140,93
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.762,45 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 321.021,73 378.136,43

Passiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 60.673,01 48.532,07
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 35.673,01 23.532,07
B. Rückstellungen 48.737,60 82.962,78
C. Verbindlichkeiten 210.809,45 197.896,58
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 81.736,17 60.753,21
D. Rechnungsabgrenzungsposten 801,67 48.745,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 321.021,73 378.136,43

Anhang


1. Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

2. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

3. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

4. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

a) Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.000 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

b) Angabe zu Verbindlichkeiten
  

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr
81.736,17 Euro
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
0,00 Euro



5. Sonstige Angaben

Haftungsverbindlichkeiten gemäß § 251 HGB bestanden am Ende des Berichtszeitraumes nicht.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten sind und auch nicht nach § 251 HGB anzugeben sind, bestehen nicht.

In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt.

Weitere Beteiligungen der Kapitalgesellschaft oder der für Rechnung der Kapitalgesellschaft handelnde Personen, die nicht aus der Bilanz oder diesem Anhang zu entnehmen sind, sind nicht gegeben.

Das Unternehmen gehört keinem Konzern an.

Hofheim, den 25. Juni 2015

gez. Oliver Wirfs (Geschäftsführer)
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.06.2015 festgestellt.

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