Wilhelm Bau GmbH
Selbe AdresseBau von Straßen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Olga Valko seit 21.1.2025 | Prokura |
Stefan Vonderheide seit 28.11.2017 | Prokura |
Daniel Tellkamp seit 28.11.2017 | Prokura |
Thomas Dellwig seit 6.11.2017 | Vorstandsmitglied |
Andreas Hermann Stahmeyer seit 6.11.2017 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KANON AGOsnabrückJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Grundlagen und grundsätzliche Ausrichtung der KANON AG Die KANON AG ist ein Wertpapierinstitut, dessen geschäftliche Tätigkeit sich schwerpunktmäßig auf institutionelle Anleger mit ihren spezifischen Größenordnungen und Bedarfslagen richtet. Daher werden auch die Dienstleistungen und Produkte der KANON AG entsprechend den Anforderungen dieser Zielgruppen und Zielmärkte entwickelt. Derzeit erbringt KANON AG insbesondere die Anlageberatung für nach spezifischen Marktthemen strukturierte Sondervermögen institutioneller Anleger. Darüber hinaus bieten wir Dienstleistungen in Form des Financial Engineering z. B. in Bezug auf die Ausgestaltung strukturierter Produkte und auf spezifische Assetklassen ausgerichtete Finanzportfolioverwaltung an. Des Weiteren halten wir im Bereich Business to Business Beratungskonzepte für Familien- und Unternehmensvermögen bereit. Die organisatorischen und risikosteuernden Rahmenbedingungen und Prozesse der KANON AG sind auf die spezielle Zielkundschaft sowie die entsprechenden Dienstleistungen ausgerichtet. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Das wirtschaftliche Geschehen zeigte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr regional sehr unterschiedlich: Während die deutsche Wirtschaft im Jahr 2023 gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) um 0,3% (Quelle: DESTATIS Pressemitteilung vom 15.01.2024 -019/24) zurückging, konnte -die für die Kapitalmärkte bedeutsamere US-amerikanische Wirtschaft weiter wachsen das US-BIP stieg mit 2,5% deutlich dynamischer (Quelle: IWF World Economic Outlook 30.01.2024). Das globale Wirtschaftswachstum wurde auch in 2023 insbesondere von den aufstrebenden Volkswirtschaften Asiens (Indien +6,7%, China +5,2%) getragen und belief sich auf 3,1% (Quelle: IWF World Economic Outlook 30.01.2024). In der ersten Jahreshälfte 2023 setzten die Notenbanken mit weiteren Leitzinserhöhungen den Kampf gegen die deutlich über den 2%-Zielmarken liegende Inflation fort. Im Jahresverlauf schwächten sich die Inflationszahlen in der Eurozone und den USA deutlich ab. Im Euroraum betrug die HVPI-Inflationsrate im Jahresdurchschnitt 2023 5,4% (nach 9,2% in 2022, Quelle: Eurostat vom 17.1.2024). In den USA ging das von der FED beachtete Inflationsmaß PCE im Dezember 2023 auf 2,9% zurück (Quelle: www.bea.gov_). Für das Jahr 2024 erwartet die im Jahresdurchschnitt FED einen weiteren Rückgang auf 2,4% (Quelle: FED Projektionen 13.12.2023). Diese Inflationsentwicklung versetzte die Notenbanken in die Lage, in der zweiten Jahreshälfte 2023 eine Zinspause einzulegen. Nachdem die amerikanische Notenbank (FED) im Jahr 2023 mit vier Zinsschritten die Leitzinsspanne auf 5,25-5,5% erhöht hat (und damit auf den höchsten Stand seit zwei Jahrzehnten), wurden die Leitzinsen seit September 2023 nicht mehr verändert. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat nach sechs Zinsschritten im Jahr 2023 bei 4,0% (Einlagezins) bzw. 4,5% (Hauptrefinanzierungssatz) ab Oktober 2023 ebenfalls eine Zinspause eingelegt. Diese unterschiedlichen Entwicklungen bei Konjunktur und Inflation sorgten an den Kapitalmärkten 2023 für starke Bewegungen. Der Erfolg aktiv gemangter Aktienfonds ggü. passiven Indexstrategien ging im Jahr 2023 deutlich zurück (Quelle: Scope Fund Analysis vom 16.01.2024): Die Outperformance-Quote aktiv verwalteter Aktienfonds sank von 33,3% im Jahre 2022 auf 23,3% im Jahr 2023 deutlich. Mittel- bis langfristig (drei und fünf Jahre) erzielte weiterhin nur eine Minderheit der aktiv gemanagten Fonds eine Outperformance ggü. ihrem Peergroup-Index. Für Aktien Euroland stellt Scope in der genannten Analyse einen Rückgang der Qutperformance Ratio auf nur noch 4,2% (zum Vergleich: 2020 lag diese Quote noch bei 35,1%) fest. Umso erfreulicher ist die Auszeichnung des Handelsblatt Research Institute für der von Kanon gemanagten Sondervermögen. "Dividendenkonzept Plus Ul" (Quelle: Handelsblatt vom 21.11.2023). Der ebenfalls von Kanon gemanagte Fonds "Europalnvest Dynamic Plus" bekam im Jahre 2023 aufgrund seines Chance-Risikoverhältnis den vierten Stern von Morningstar verliehen und lag im Ein-Prozent- Perzentil seiner Kategorie (Quelle: Morningstar Research). Speziell mit konsequent themenbezogenen strukturierten Sondervermögen bieten sich auch in diesem von starken Schwankungen geprägtem Umfeld für spezialisierte Finanzmarktteilnehmer wie die KANON AG weiterhin gute Geschäftsperspektiven. Die absehbaren Marktentwicklungen bieten weitere Möglichkeiten zur Entwicklung und Umsetzung von innovativen Produkten und Konzepten. Geschäftsverlauf und Lage des Unternehmens Das Geschäftsjahr 20223 war vom weiteren Ausbau des Unternehmens und der Realisierung von Produktlösungen gekennzeichnet. So wurde die themenbezogene Initiierung von Sondervermögen durch die Auflage zweier weiterer Sondervermögens fortgeführt. Im Hinblick auf das rechtliche Umfeld haben wir auch im Jahr 2023 die nachhaltigkeitsbezogenen Anforderungen aus den Verordnungen (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung) i. V. m. (EU) 2020/852 (Taxonomieverordnung) in unserer Kommunikation mit Öffentlichkeit und Kundschaft umgesetzt. Die Advisoryfunktion bei Sondervermögen stellt weiterhin die wesentliche Ertragsquelle der KANON AG dar. Daneben messen wir der Beratung bei Emissionen auch zukünftig eine untergeordnete Rolle zu und sondieren Produktlösungen für institutionelle Anleger. Unsere zuvor genannten Tätigkeitsbereiche führten zu einem Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit von T-EUR 562 (im Vorjahr T-EUR 302). Es wurde ein Jahresüberschuss von T-EUR 383 (im Vorjahr T-EUR 204) erzielt. Vor dem Hintergrund der erfolgreichen Performance unserer aktienbasierten Sondervermögen konnte das für 2023 geplante Ergebnis überschritten werden. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die Vermögenslage ist im Wesentlichen durch täglich fällige Forderungen an Kreditinstitute (T-EUR 778, im Vorjahr T-EUR 461) sowie andere Forderungen an Kreditinstitute für die Verpfändung für ein Mietaval (T-EUR 9; im Vorjahr T-EUR 9), Forderungen an Kunden (T-EUR 258, im Vorjahr T-EUR 232) sowie Sachanlagen (T-EUR 64, im Vorjahr T-EUR 65) gekennzeichnet. Demgegenüber stehen insbesondere das Eigenkapital (T-EUR 895, im Vorjahr T-EUR 707), Rückstellungen (T-EUR 160, im Vorjahr T- EUR 64) und sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von T-EUR 76 (im Vorjahr T-EUR 54). Damit stellt sich die Kapitalausstattung der KANON AG mit einer Eigenkapitalquote von rund 79 % nach 86 % im Vorjahr als stabil und als derzeit wesentlicher finanzieller Leistungsindikator dar. Dies erlaubt uns auch weiterhin eine unabhängige und qualitativ hochstehende Leistungserbringung. Durch diese Kapitalausstattung war es der KANON AG möglich, die Kapitalanforderungen des Artikels 9 IFR vollumfänglich einzuhalten. Zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2023 lagen die Quoten mit rund 258,5 % über den in Artikel 9 IFR geforderten Quoten. Nach Feststellung des Jahresabschlusses 2023 werden die Eigenmittel im Sinne von Artikel 9 IFR TEUR 633 betragen. Hierbei wird die geplante Ausschüttung in Höhe von TEUR 255 berücksichtigt. Die Finanz- und Liquiditätslage waren im Jahr 2023 durch den Jahresüberschuss in Höhe von T-EUR 383 (im Vorjahr T-EUR 204) sowie einer Gewinnausschüttung von T-EUR 195 (im Vorjahr T-EUR 195) geprägt. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit betrug im Berichtsjahr T-EUR 535. In 2023 wurden Investitionen in das Anlagevermögen in Höhe von T-EUR 23 getätigt (im Vorjahr 13). Insgesamt beträgt der Finanzmittelfonds am Abschlussstichtag T-EUR 778 (Vorjahr: T-EUR 461) und besteht zum Abschlussstichtag vollständig aus täglich fälligen Kontoguthaben. Die Zahlungsfähigkeit war somit jederzeit gegeben. Die Liquiditätsanforderungen nach Artikel 43 Abs. 1 IFR, wonach liquide Aktiva in Höhe von einem Drittel der Anforderungen an die fixen Gemeinkosten vorzuhalten sind, hat die KANON AG im entsprechenden Zeitraum sowie zum Abschlussstichtag erfüllt. In 2023 konnte das Advisory für zwei weitere Investmentfonds übernommen werden, so dass die Palette der von unserer Gesellschaft initiierten und beratenen Sondervermögen einen wesentlichen Teil der Erträge darstellte. Insgesamt wurden unter Berücksichtigung einer Performancefee in Höhe von T-EUR 234 im Geschäftsjahr 2023 Provisionserträge in Höhe von T-EUR 1.415 (im Vorjahr T-EUR 1.067) erzielt. Dem gegenüber stehen Provisionsaufwendungen in Höhe von T-EUR 68 (im Vorjahr: keine). Verwaltungsaufwendungen fielen in Höhe von T-EUR 789 (im Vorjahr T-EUR 754) an. Dieser leichte Anstieg der Verwaltungsaufwendungen beruhte in erster Linie auf einem Anstieg des Personalaufwands. Die anderen Verwaltungsaufwendungen lagen auf Vorjahresniveau. Der Jahresüberschuss beträgt im Jahr 2023 T-EUR 383 (im Vorjahr T-EUR 204). Wir werten die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im abgelaufenen Geschäftsjahr als zufriedenstellend. Wir waren stets in der Lage, unsere finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Die Gesamtheit unserer Aktivitäten und Entscheidungen richtet sich an einem Unternehmensleitbild aus, das im Kern den Anspruch formuliert, zielmarktgerechte Produkte und Dienstleistungen in einem leistungsfähigen und regelgebundenen Umfeld anzubieten. Wir sehen die Arbeit und die Motivation eines zukunftsorientiert aufgestellten Teams von Spezialisten mit langjähriger Erfahrung in der Kundenberatung und im Wertpapiergeschäft als Voraussetzung für den Unternehmenserfolg. Dieses Team werden wir weiter mit entsprechenden Maßnahmen der Personalentwicklung fördern. Risikobericht Im Rahmen ihres Internen Kontrollsystems hat sich die KANON AG in einer umfassenden Risikotragfähigkeitsbetrachtung mit ihren möglichen Risiken auseinandergesetzt. Die Risikolandschaft, der wir die KANON AG ausgesetzt sehen, hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr nach unserer Einschätzung nicht wesentlich gegenüber den im Unternehmenskonzept identifizierten Risiken geändert. Auch im Berichtsjahr haben wir unsere internen Kontrollverfahren vor dem Hintergrund unserer Geschäftsstrategie angewandt. Strategische Risiken aus unserem Marktumfeld des Wertpapiergeschäfts behandeln wir in regelmäßigen Vorstandssitzungen der KANON AG sowie in unserem Investment-Committee, deren Sitzungen laufend dokumentiert werden. Die Erfahrungen aus unserer Zusammenarbeit mit den Kapitalverwaltungsgesellschaften und Verwahrstellen, unserem Gedankenaustausch mit anderen Vermögensverwaltungsgesellschaften und unserer Mitgliedschaft im Verband der unabhängigen Vermögensverwalter fließen zusätzlich in die Überprüfung unserer Geschäfts- und Risikostrategie ein. Über das in unserem Organisationshandbuch festgelegte Prozess- und Qualitätsmanagement hinaus haben wir gegen relevante Risiken angemessene Versicherungen abgeschlossen. Die Unterrichtung und Schulung der Mitarbeiter im Hinblick auf diese Verfahren, Dienstleistungen und Strategien findet fortlaufend statt. Die operationellen Risiken teilen wir im Wesentlichen in rechtliche und IT-Risiken ein. Allgemeinen rechtlichen Risiken haben wir durch Hinzuziehen von juristischem Rat bei relevanten Anpassungen von Unterlagen oder Prozessen Rechnung getragen. Insgesamt messen wir diesen Risiken unter Beachtung der Eintrittswahrscheinlichkeit eine geringe Bedeutung zu. Ein wesentliches Risiko im Bereich der operationellen Risiken stellt das IT-Risiko dar. Im Rahmen der laufenden mittelfristigen Optimierung unserer IT-Infrastruktur wurden im Geschäftsjahr 2023 maßgeschneiderte IT-Investitionen getätigt. Insgesamt schätzen wir die IT-Risikosituation und der Eintrittswahrscheinlichkeiten als gering ein. Basierend auf unserer im Investment-Committee verabschiedeten Anlagepolitik wollen wir Kapitalverwaltungsgesellschaften für von ihnen verwaltete Sondervermögen beraten und mit Emissionsinstituten strategische Anlagestrukturen entwickeln. Diese Finanzinstrumente und ihre Ertragspotentiale für die KANON AG unterliegen Marktrisiken aus der Schwankungsanfälligkeit der Wertpapiermärkte. Wir sehen in den Marktrisiken ein relevantes Risiko für die KANON AG, das wir in unserer oben beschriebenen Diversifizierungsstrategie berücksichtigen. Daher schätzen wir auch dieses Risiko derzeit als gering ein. Den aus den Kontokorrentbeziehungen theoretisch möglichen Adressenausfallrisiken bei Forderungen an Kreditinstitute wird die Gesellschaft durch die Auswahl einer Adresse erster Bonität vorbeugen. Wir stufen daher auch dieses Risiko und dessen Eintrittswahrscheinlichkeit als nicht bedeutend ein. Einem Liquiditätsrisiko der KANON AG begegnen wir durch ein laufendes Liquiditätsmanagement, in dem alle wesentlichen Zahlungsströme überwacht werden. Wir messen dem Liquiditätsrisiko und dessen möglichen Eintritt eine geringe Bedeutung zu. Im Rahmen von quartalsweisen Risikotragfähigkeitsberechnungen werden die dargestellten Risiken in unterschiedlichen Szenarien bewertet und der Risikodeckungsmasse gegenübergestellt. Der Vor- stand erhält so wichtige Informationen über den jeweils aktuellen Risikopuffer der KANON AG. Dies ermöglicht es uns zudem, bei negativen Entwicklungen rechtzeitig gegensteuern zu können. Bei unserer Risikoeinschätzung sehen wir die Marktpreisrisiken und die operationellen Risiken als maßgeblich für die Risikolage der KANON AG an. Anhand unserer Risikotragfähigkeitsberechnungen werden wir die Einzelrisiken und das Gesamtrisiko so steuern, dass sie sich innerhalb der gesetzten Risikolimite bewegen und damit die Risikotragfähigkeit gegeben ist. Im Berichtsjahr diente uns - wie im Vorjahr - eine rollierende Kapitalplanung zur Ermittlung der künftigen Einflussfaktoren auf die Risikotragfähigkeit. Die Risiko-Auslastung wurde anhand von verschiedenen Szenarien überprüft und zeigt Reserven, auch für die nähere Zukunft. Konzentrationsrisiken, denen das Geschäft ausgesetzt ist, wurden noch nicht identifiziert. Vor dem Hintergrund der gesetzlich vorgeschrieben Zuordnung der KANON AG zur Entschädigungseinrichtung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen (EdW) besteht ein besonderes Risiko in der Inanspruchnahme bezüglich der Regulierung von Schadenfällen dritter Institutionen. Weitere wesentliche Risiken mit einem maßgeblichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sehen wir derzeit für die Gesellschaft nicht. Marktentwicklung Erhöhte Schwankungen an den Zins- und Aktienmärkten sind auch im Jahr 2024 zu erwarten. Die Notenbanken werden 2024 die Wirkung der bisherigen Zinserhöhungen auf die Inflations- und Konjunkturentwicklung beobachten. Aus den Zielprojektionen der FED (Quelle: FED Projektionen 13.12.2023) können für das Jahr 2024 Zinssenkungen erwartet werden. Inwieweit diese Zinsperspektiven bereits im Jahr 2023 vollumfänglich von den Aktien- und Anleihemärkten eingepreist wurden, wird sich im Jahresverlauf 2024 aufgrund der wirtschaftlichen Daten zeigen. Das Jahr 2024 wird zudem von dem Ausgang zahlreicher Wahlen (insbesondere Europawahl und US-Präsidentschaftswahl) und der anhaltenden Polarisierung politischer Interessen geprägt sein. Strukturelle Veränderungen (z. B. Technologiefortschritte, De-Karbonisierung der Wirtschaft, Entwicklung der Bevölkerungsstrukturen) werden mittel- und langfristig das Investitions- und Anlageverhalten beeinflussen und unserer laufenden Beobachtung unterliegen. Chancen- und Prognosebericht Die im Zuge des Marktauftritts der KANON AG geführten Gespräche und Vereinbarungen zeigen eine positive Resonanz für unseren Beratungsansatz. So wurde im Jahr 2023 zwei weitere OGAW-Fonds initiiert und auf den Markt gebracht. Auch in 2024 sowie den Folgejahren wird das umfassende Umsetzungspostulat der europäischen Finanzpolitiker und der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden die Finanzbranche fordern. Wir haben hierfür eine Nachhaltigkeitsstrategie verabschiedet, die aufsichtsrechtlich insbesondere die Offenlegungsverordnung und die Taxonomieverordnung adressiert. Der weitere Aufbau der KANON AG wird das Ziel verfolgen, über stabile Prozesse und eine belastbare Unternehmens- und Teamorganisation auf Wachstumsraten vorbereitet zu sein. Hierzu wird auch die Vernetzung von Vorstand und Advisors mit den bundesweit vertretenen Geschäftspartnern beitragen. In diesem Zusammenhang sind auch unsere Maßnahmen der Personalentwicklung, z. B. durch laufende Fort- und Weiterbildungen im Hinblick auf fachliche und aufsichtliche Belange, zu sehen. Wir werden auch in Zukunft die Entwicklung unserer nicht finanziellen Leistungsindikatoren als wesentliche Bestandteile unserer Geschäftstätigkeit fördern. Auch aufgrund dieser Leistungsindikatoren rechnen wir in den nächsten Jahren mit einem wachsenden Zuspruch von Marktpartnern zu unseren Produktgestaltungen und Dienstleistungen. Die aus den langfristigen Unternehmenszielen abgeleitete mittelfristige Planung von Projekten, Volumina und Erlösen ist durch stabile Planungskomponenten und nachvollziehbare Annahmen gekennzeichnet und ermöglicht so den zuverlässigen Einsatz von Controllingmaßnahmen zur Feststellung der Validität der Planung. Dies alles vorausgeschickt, erwarten wir eine zufriedenstellende und stabile Entwicklung unseres Eigenkapitals, so dass wir von einer soliden Kapitalausstattung der KANON AG ausgehen, die uns eine unabhängige und qualitativ hochstehende Arbeit erlaubt. In unserer Geschäftsplanung für das Jahr 2024 haben wir einen im Trend stabilen Finanzmarkt mit möglichen Marktschwankungen im Jahresverlauf angenommen. Da diese Marktvolatilität dem strukturierenden Charakter der von uns beratenen Sondervermögen entgegenkommt, gehen wir von einem im Jahresvergleich gleichbleibend hohen Niveau des Jahresüberschusses im Jahr 2024 aus. Im Rahmen dieser Prognose rechnen wir fundamental damit, dass die KANON AG eine stetig steigende Nachfrage zu ihren Angeboten generieren kann. Wir gehen bei einer stabilen Entwicklung der Erlöse von einem gleichbleibenden Ergebnis vor Steuern aus, weisen jedoch auf die anhaltende Unsicherheit auf den Finanzmärkten hin. Daneben hängt die geschäftliche Entwicklung der KANON AG in nicht unwesentlichem Maße von der Lage an den Finanzmärkten ab. Insgesamt erwarten wir vor diesem Hintergrund für das Jahr 2024 eine zufriedenstellende Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KANON AG. Die Erschließung von Marktpotentialen im Rahmen unserer nachhaltigen Unternehmensstrategie wird in 2024 den Schwerpunkt unserer Maßnahmen bilden. So werden wir die Kontakte mit Emissionsinstituten und weiteren möglichen Marktpartnern ausbauen und das Beratungsgeschäft vertiefen. Unsere Anlagestrategie verbindet den defensiven Umgang mit Marktvolatilitäten mit einer Produktgestaltung, die auf die Werthaltigkeit großer Substanzwerte setzt.
Osnabrück, den 8. März 2024 Der Vorstand Andreas Stahmeyer Thomas Dellwig Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023ALLGEMEINE ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Allgemeine Angaben und Rechnungslegungsgrundsätze Der Jahresabschluss der KANON AG für das Geschäftsjahr 2023 ist nach den für Wertpapierinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 340 ff. HGB) und den sie ergänzenden Bestimmungen der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt worden. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten. Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft lt. Registergericht Sitz der KANON AG ist Osnabrück. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 211973 im Register des Amtsgerichts Osnabrück eingetragen. Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften Für die Gliederung der Bilanz ist das Formblatt 1, für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung das Formblatt 3 (Staffelform) gemäß § 2 Abs. 1 RechKredV zur Anwendung gekommen. Die Bewertung der Vermögensgegenstände und der Schulden erfolgt nach den Bewertungsvorschriften gemäß §§ 252 ff. HGB, sofern nicht die Sondervorschriften gemäß §§ 340e ff. HGB zur Anwendung kommen. Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Risiken im Kreditgeschäft werden, soweit erforderlich, durch ausreichende Wertberichtigungen berücksichtigt. Erworbene immaterielle Anlagewerte sind zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Als Nutzungsdauer werden drei Jahre zugrunde gelegt. Sachanlagen sind mit ihren Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen linearen Abschreibungen bilanziert. Die Abschreibungen werden auf der Grundlage der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Gegenstände, die zwischen drei und 13 Jahren liegt, nach der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter mit Einzelanschaffungskosten bis zu EUR 800,00 sind in Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben worden. Sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bzw. mit ihren Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert. Andere Rückstellungen sind für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Vermögenswerte und Schulden in fremden Währungen bestanden im Geschäftsjahr nicht. BILANZERLÄUTERUNGEN AKTIVA Die Forderungen an Kreditinstitute (T-EUR 787; Vj.: T-EUR 470) bestehen gegenüber einem Kreditinstitut. Sie enthalten täglich fällige Forderungen im Sinne von § 8 RechKredV in Höhe von T-EUR 778 auf einem Kontokorrentkonto. Darüber hinaus bestehen andere Forderungen in Höhe von T-EUR 9, die als Sicherheit für ein Mietaval verpfändet wurden und eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis fünf Jahre haben. Die Forderungen an Kunden (T-EUR 258, Vj.: T-EUR 232) stammen im Wesentlichen aus der Anlageberatung für zwei Kapitalverwaltungsgesellschaften. Sie haben eine Restlaufzeit von bis zu 3 Monaten. Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 einschließlich der kumulierten Anschaffungskosten und der kumulierten Abschreibungen je Anlageposten ist nachfolgend dargestellt. Das Sachanlagevermögen besteht ausschließlich aus Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung.
Die Sonstigen Vermögensgegenstände (T-EUR 13; Vj.: T-EUR 49) bestehen vorwiegend aus Vorsteuer, die im Folgejahr abziehbar ist (T-EUR 9), und Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung (T-EUR 3). PASSIVA Die Sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von T-EUR 76 (Vj.: T-EUR 53) enthalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Umsatz-, Lohn- und Kirchensteuer von T-EUR 15 und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von T-EUR 60. Sämtliche Verbindlichkeiten sind unbesichert. Die anderen Rückstellungen (T-EUR 122; Vj.: T-EUR 64) umfassen ungewisse Verbindlichkeiten für Dienstleistungen Dritter für das abgelaufene Geschäftsjahr. Sie bestehen im Wesentlichen aus Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten (T-EUR 53; Vj.: T-EUR 55) und Mindestverwaltungsvergütungen (T-EUR 68; Vj.: T-EUR 0) Das bilanzielle Eigenkapital der Gesellschaft setzt sich zusammen aus dem Grundkapital von EUR 300.000,00, der gesetzlichen Rücklage von EUR 30.000,00 sowie dem Bilanzgewinn von EUR 565.242,14. Dieser enthält in Höhe von EUR 182.295,09 den Gewinnvortrag aus dem Geschäftsjahr 2022. Das Grundkapital ist in 300.000 Namensaktien zu einem Nennbetrag bzw. rechnerischen Wert von je EUR 1,00 aufgeteilt. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, (T-EUR 175; Vj.: T-EUR 172), die für die Beurteilung der Finanzlage der Gesellschaft von Bedeutung sind, bestehen wie folgt: - Verpflichtungen aus Leasingverträgen
ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Die Provisionserträge (T-EUR 1.415; Vj.: T-EUR 1.068) umfassen im Wesentlichen die Erlöse aus der Anla-geberatung für Kapitalverwaltungsgesellschaften. Die Provisionsaufwendungen betreffen die an die Kapitalverwaltungsgesellschaft zu zahlende Mindestverwaltungsvergütung (T-EUR 68; Vj.: T-EUR 0). Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen (T-EUR 789; Vj.: T-EUR 754) umfassen neben dem Personalaufwand (T-EUR 493) im Wesentlichen Rechts-/Beratungs-/Buchhaltungs-/Jahresabschluss- und Prüfungskosten (T-EUR 127), Raumkosten (T-EUR 38), Aufwendungen für Lizenzen (T-EUR 33) sowie Beiträge und Versicherungen (T-EUR 15). Das Jahresergebnis ist nicht durch Sonderabschreibungen aufgrund steuerrechtlicher Vorschriften oder außerplanmäßiger Abschreibungen belastet. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag entfallen in voller Höhe auf das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit der Gesellschaft. SONSTIGE ANGABEN Anzahl der Mitarbeiter (Jahresdurchschnitt) Im Geschäftsjahr 2023 waren im Durchschnitt 6 Angestellte beschäftigt. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte Die KANON AG hat die Funktionen der Gehalts- und Finanzbuchhaltung sowie die Erstellung der Handels- und Steuerbilanzen und der Internen Revision an Steuerberatungs- bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ausgelagert. Hierfür sind im Berichtsjahr insgesamt Aufwendungen von T-EUR 33 angefallen. Durch die Auslagerungen bestehen effiziente und kostenbewusste Abläufe. Die Verträge haben eine angemessen kurze Kündigungsfrist. Zusammensetzung der Organe Vorstand
Aufsichtsrat
Honorar des Abschlussprüfers Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt T-EUR 36 und gliedert sich wie folgt:
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ablauf des Geschäftsjahres (Nachtragsbericht) Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ablauf des Geschäftsjahres haben sich aus unserer Sicht nicht ereignet. Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des ErgebnissesDer Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, aus dem Bilanzgewinn von ins gesamt EUR 565.242, 14 eine Dividende von EUR 0,85 je Namensaktie auszuschütten. Der verbleibende Restbetrag des Bilanzgewinns in Höhe von EUR 310.242, 14 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Osnabrück, den 4. März 2024 Der Vorstand Andreas Stahmeyer Thomas Dellwig Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2023 die Geschäftsführung des Vorstands der KANON AG nach den gesetzlichen und satzungsgemäßen Vorschriften überwacht und über vorzulegende zustimmungspflichtige Geschäfte entschieden. Über die Lage und Entwicklung des Instituts und den allgemeinen Geschäftsverlauf wurde dem Aufsichtsrat vom Vorstand regelmäßig und zeitnah Bericht erstattet. Darüber hinaus hat der Vorstand den Aufsichtsrat über das laufende Geschäft und die zukünftige Geschäftspolitik unterrichtet. Im vergangenen Geschäftsjahr 2023 haben zwei Sitzungen des Aufsichtsrates stattgefunden. Der Aufsichtsrat hat in 2023 keine Beschlüsse im Wege des schriftlichen Beschlussverfahrens gefasst. Die Greis & Brosent GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, hat als Abschlussprüfer den vom Vorstand vorgelegten Abschluss der KANON AG für das Geschäftsjahr 2023 sowie den Lagebericht geprüft und als mit den gesetzlichen Vorschriften in Übereinstimmung befunden. Sie hat hierüber den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht ist den Mitgliedern des Aufsichtsrates zugegangen und wurde ausführlich beraten. An der Sitzung des Aufsichtsrats zur Feststellung des Jahresabschlusses der KANON AG nahm der Prüfer teil und berichtete ausführlich. Der Aufsichtsrat hat das Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers zustimmend zur Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung sind Einwendungen nichtzu erheben. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der KANON AG zum 31.12.2023 in seiner Sitzung am 10.4.2024 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dem Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns haben wir uns angeschlossen. Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren tatkräftigen Einsatz, ihre persönlichen Beiträge und die konstruktive Zusammenarbeit zum Wohle des Unternehmens.
10. April 2024 KANON AG Dr. Stefan Kolb, Vorsitzender des Aufsichtsrats Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die KANON AG, Osnabrück Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der KANON AG, Osnabrück, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der KANON AG, Osnabrück, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grunds- ätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschluss und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitgehend beschrieben. Wir -sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, 3. April 2024 Greis
& Brosent GmbH
Brosent, Wirtschaftsprüfer Truntschka, Wirtschaftsprüferin Gewinnverwendungsvorschlag und -beschlussDer Vorsitzende trug der Versammlung den Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat vor, aus dem Bilanzgewinn der COLLEGIUM Vermögensverwaltung AG im Geschäftsjahr 2023 von insgesamt 1.533.265,09 € eine Dividende in Höhe von 1,20 € je Aktie (1 Aktie entspricht nominal 1,00 € des Grundkapitals) zu zahlen und den restlichen Bilanzgewinn in Höhe von 933.265,09 € auf neue Rechnung vorzutragen. Der Vorschlag wurde von der Hauptversammlung angenommen und der entsprechende Beschluss einstimmig gefasst. Erstellt zu Osnabrück am 14.5.2024 |
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