Matterflow GmbH
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Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Prof. Dr. Ing. habil. Stautmeister seit 18.10.2004 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
IpeA GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011Bilanz zum 31. DEZEMBER 2011AKTIVA
Anhang FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2011I. ALLGEMEINE ANGABENDer Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011 der IpeA GmbH wird nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes sowie nach den Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 HGB auf. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern werden unter der Position "Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter" ausgewiesen. Entsprechend erfolgt eine Erweiterung des Gliederungsschemas des § 266 Abs. 2 u. 3 HGB. Ausweisänderungen gegenüber dem Vorjahr haben sich nicht ergeben. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gliederungsschema des Gesamtkostenverfahrens gemäß § 275 HGB angewandt. Von den Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs gemäß § 288 Abs. 1 HGB wird Gebrauch gemacht. Die Gesellschaft beabsichtigt, die Erleichterungen des § 326 HGB bei der Offenlegung in Anspruch zu nehmen. Von der Erstellung eines Lageberichtes hat die Gesellschaft gem. § 264 Abs. 1 HGB abgesehen. II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEDie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden unverändert zum Vorjahr angewandt (Stetigkeitsgebot). Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert. Das Sachanlagevermögen wird zu fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert. Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Bewegliche Sachanlagen werden, soweit sie vor 2007 und von 2009 bis 2010 zugegangen sind, sowohl linear als auch degressiv abgeschrieben. Selbständig nutzbare, bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, werden bei Anschaffungs- und Herstellungskosten bis 410,00 € im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Bewertung der unfertigen und der fertigen Erzeugnisse erfolgt zu Herstellungskosten unter Einbeziehung von produktionsbedingten Gemeinkosten und allgemeinen Verwaltungskosten. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit Nennwerten angesetzt. Uneinbringliche Posten bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden einzelwertberichtigt. Forderungen in Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Dabei werden aus der Bewertung resultierende Gewinne nur bei Forderungen mit einer Restlaufzeit unter einem Jahr berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in angemessenem Umfang. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. Die Verbindlichkeiten werden mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Dabei werden aus der Bewertung resultierende Gewinne nur bei Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit unter einem Jahr berücksichtigt. III. ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ1. Anlagevermögen Das Anlagevermögen besteht im Wesentlichen aus Softwarelizenzen, dem Fuhrpark und der Betriebs- und Geschäftsausstattung. Zu den Abschreibungsmethoden wird auf die Ausführungen unter II. verwiesen. Erhöhte Abschreibungen oder Sonderabschreibungen wurden nicht in Anspruch genommen. 2. Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig. IV. SONSTIGE ANGABEN1. Überschuldung Die Bilanz der Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2011 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von T€ 61 aus. Eine buchmäßige Überschuldung ist grundsätzlich nicht geeignet, eine tatsächliche Überschuldung der Gesellschaft i. S. der Insolvenzordnung festzustellen. 2. Geschäftsführung Im Geschäftsjahr 2011 erfolgte die Geschäftsführung durch:
Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wurde nach § 286 Nr. 4 HGB verzichtet.
Berlin, den 25. September 2012 IpeA GmbH Dipl.-Ing. Prof. Dr. Ing. habil Thomas Stautmeister |
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