Stammdaten

Register
Amtsgericht Oldenburg HRB 207052
Eingetragen
30.8.2012
Branche
Wassergewinnung mit Fremdbezug zur VerteilungElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur VerteilungBau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und Telekommunikation
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist -Produktion und Vertrieb von und mit Energie; - Erbringung von Energiedienstleistungen; - Erbringung und Vertrieb von Telekommunikationsdienstleistungen; -Wassergewinnung, Wasserversorgung, Wasser- und Abwasseraufbereitung; -Entsorgung und Wiederverwertung von Reststoffen; - Errichtung, Beschaffung und Betrieb von Anlagen in den vorgenannten Bereichen; - Forschung und Entwicklung sowie Erbringung von Dienstleistungen in den vorgenannten Bereichen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Börge Wenholz
seit 25.10.2024
Geschäftsführer
Oliver Bolay
seit 5.6.2020
Geschäftsführer
Günter Boekhoff
seit 12.2.2014
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
120.000.000 €
100.00%

Beteiligungen

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

EWE VERTRIEB GmbH

Oldenburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht 2023

Geschäftsgegenstand der EWE VERTRIEB GmbH ist die Produktion und der Vertrieb von Energie, die Erbringung von Energiedienstleistungen, das Erbringen und der Vertrieb von Telekommunikationsdienstleistungen, die Errichtung, die Beschaffung und der Betrieb von Anlagen in den vorgenannten Bereichen sowie im Bereich Verkehr sowie die Forschung und Entwicklung und die Erbringung von Dienstleistungen in den vorgenannten Bereichen. Mit dem Aufbau neuer Geschäftsaktivitäten, wie bspw. Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, Contracting-Lösungen und Energie-Audits, befinden wir uns im langfristigen Wandel zu einem Dienstleister, für den sich neben den klassischen Produkten Strom, Gas und Wärme, kundenspezifische Services und Lösungen, neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnen.

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Energiemarkt und -preise

Die internationalen Preise für Rohstoffe, insbesondere für Öl, Gas und Kohle sowie die Preise für CO 2 -Zertifikate sind maßgeblich für die Preisentwicklung an den Strom- und Gasmärkten verantwortlich. Im Folgenden werden die Preisverläufe beschrieben. Konkrete Preisnennungen beziehen sich immer auf Tagesschlusskurse.

Im Jahr 2023 haben gleich mehrere Umstände auf die Energiemärkte eingewirkt. Zu Beginn war es vor allem noch der Krieg in der Ukraine und der damit verbundene erste Winter unter neuen energiewirtschaftlichen Voraussetzungen, wie zum Beispiel die weitgehende Loslösung von Russland als bisher wichtigsten Lieferanten für Rohöl, Erdgas und Kraftwerkskohle für Deutschland. Dann ging es um die negativen allgemeinwirtschaftlichen Folgen des Krieges, welche die Brennstoff- und Stromnachfrage in der Industrie spürbar sinken ließ. Hinzu kamen eine auskömmliche Einspeisung erneuerbarer Energien und ein viertes Quartal mit milden Temperaturen, die zusammen für eine niedrige Nachfrage nach fossilen Brennstoffen für die Stromproduktion sorgten. Seit Anfang Oktober des vergangenen Jahres rückten die Spannung im Mittleren Osten in den Fokus der Märkte.

Der grundsätzlich führende Indikator für die Rohstoff- und Energiemärkte ist der Rohölmarkt. Insgesamt herrschte hier eine große Nervosität wegen globaler Rezessionssorgen einerseits und freiwilligen Produktionskürzungen der OPEC-plus-Gruppe andererseits. Der Brent Frontmonatskontrakt bewegte sich an der Intercontinental Currency Exchange (ICE) im ersten Halbjahr 2023 in einer Spanne zwischen ungefähr 70,00 und 90,00 USD/bbl. Seinen Jahrestiefstand erreichte er mit 71,84 USD/bbl am 12. Juni 2023. Im Sommer gab es unter anderem Spekulationen um Pläne, die strategische US-Rohölreserve mit einer größeren Menge aufzufüllen. Hinzu kamen immer wieder ungeplante Lieferausfälle in einzelnen Produktionsländern. Dies führte bis Ende September 2023 zu steigenden Preisen bis zur Jahreshöchstmarke von 96,55 USD/bbl am 27. September 2023. Nach einem kurzen Zwischentief sorgten Anfang Oktober des vergangenen Jahres die Attacke der Hamas auf Israel und die darauffolgenden Reaktionen wieder für eine kurze Rallye. Danach bewegten sich die Preise insgesamt wieder abwärts, waren jedoch "anfällig" für jede Nachricht rund um die Krise im Mittleren Osten. Vor allem die Sicherheit der Schifffahrtsrouten stand nach Attacken der jemenitischen Huthi-Rebellen auf kommerzielle Öltanker im Mittelpunkt. In der letzten Handelswoche des Jahres 2023 entspannten sich die Preise wieder etwas und der Brent Frontmonat schloss das Jahr mit 77,04 USD/bbl.

Der Strommarkt wurde fast ausschließlich von den Entwicklungen in den Märkten für Gas-, Kohle- und Emissionszertifikate geprägt. Der Frontjahreskontrakt für Strom (Grundlast) in Deutschland (Base Cal 24) als Leitindex schloss am 2. Januar 2023 an der Energiebörse EEX (European Energy Exchange) bei 214,27 EUR/MWh, was gleichzeitig der höchste Schlusskurs des abgelaufenen Jahres war. Nachdem er bis Anfang März 2023 auf das Niveau von 130,00 EUR/MWh gesunken war, bewegte er sich bis Ende Oktober des Jahres zwischen rund 120,00 und 160,00 EUR/MWh seitwärts. Danach sank er weiter bis auf seinen Jahrestiefstand bei 86,62 EUR/MWh am 19. Dezember 2023. Der letzte Jahresschlusskurs lag bei 95,75 EUR/MWh.

Der Gasmarkt startete an der EEX mit dem TTF-Frontjahreskontrakt Cal 24 bei 75,50 EUR/MWh in das Jahr 2023. Wie im Rohölmarkt, war auch dies der Jahreshöchstpreis. Im weiteren Verlauf sank der Preis und oszillierte dann bis Anfang Dezember 2023 zwischen 42,00 und 62,00 EUR/MWh. Im Dezember des Jahres sank er bis auf das Jahrestief bei 34,10 EUR/MWh am 19. Dezember 2023. Aus dem Jahr ging der Kontrakt mit 36,40 EUR/MWh.

Der Frontjahreskontrakt für Kraftwerkskohle (API2 Cal 24) startete bei 172,70 USD/t ins Jahr 2023. Am 20. Januar 2023 wurde der Höchstpreis mit 178,01 USD/t erreicht. In der Folge sank der Preis bei hoher Volatilität bis auf den niedrigsten Schlusskurs bei 92,08 USD/t am 30. Mai 2023. Über den Sommer konnte eine insgesamt leicht steigende Bewegung bis Mitte Oktober des Jahres beobachtet werden. Im restlichen Jahresverlauf 2023 zeigte sich der Markt wieder fallend und der Kontrakt schloss das Jahr mit 97,64 USD/t ab.

Der Markt für CO 2 -Emissionen - hier der EUA Dec 24 - eröffnete das Jahr 2023 mit einem Schlusskurs bei 90,33 EUR/t. Es folgte die saisonal nicht untypische Preisrallye im ersten Quartal des Jahres, in der der Jahreshöchstpreis bei 105,14 EUR/t am 27. Februar 2023 erreicht wurde. Bis Mitte Dezember 2023 herrschte dann eine eher gedämpfte Marktstimmung vor und die Preise sanken bis auf den niedrigsten Preis des Jahres bei 69,22 EUR/t am 15. Dezember 2023. Zuletzt konnte sich der Kontrakt wieder deutlich erholen und schloss das Jahr bei 80,37 EUR/t.

Gemäß der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB), einem von sieben Verbänden der deutschen Energiewirtschaft und drei auf dem Gebiet der energiewirtschaftlichen Forschung tätigen Instituten gegründeten Verein, ist der Energieverbrauch in Deutschland im Jahr 2023 auf ein historisches Tief gefallen. Die Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen rechnet mit einem Rückgang um 7,9 Prozent auf 368,2 Millionen Tonnen Steinkohleneinheiten (Mio. t SKE). Damit liegt der Verbrauch an Primärenergien in Deutschland um mehr als ein Viertel unter dem bisherigen Höchststand von 1990, teilte die AGEB mit.

Den größten Einfluss auf den Rückgang des Energieverbrauchs hatte die zurückgehende wirtschaftliche Leistung in Deutschland. Vor allem die energieintensiven Industriezweige verzeichneten Produktionsrückgänge, was spürbare Auswirkungen auf den Energieverbrauch hat. Von der im Jahresverlauf gegenüber dem Vorjahr leicht wärmeren Witterung ging nach Berechnungen der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen nur ein schwacher verbrauchssenkender Effekt aus. Witterungsbereinigt hätte sich der Energieverbrauch um etwa 7,4 Prozent vermindert. Der einzige verbrauchssteigernde Effekt ging 2023 von der demographischen Entwicklung aus. Durch den Zuzug von 1,35 Millionen Personen wuchs die Gesamtbevölkerung auf knapp 85,5 Millionen Menschen.

Der Erdgasverbrauch verringerte sich im Jahr 2023 um 4,3 Prozent auf 90,1 Mio. t SKE. Der Nachfragerückgang betraf sowohl die Industrie wie auch private Haushalte und den Bereich Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (GHD). Zur Stromerzeugung wurde gegenüber dem Vorjahr etwas mehr Erdgas (+ 1 Prozent) eingesetzt. Die Erzeugung von Fernwärme aus Erdgas verminderte sich um 2 Prozent. Die Witterung hatte nur einen eher geringen Einfluss auf die Verbrauchsentwicklung. Vielmehr geht der Verbrauchsrückgang vorrangig auf Einsparungen bei den Verbrauchern zurück.

Der Verbrauch an Steinkohle nahm im Berichtszeitraum um 16,9 Prozent auf 32,0 Mio. t SKE ab. Die Kraftwerke reduzierten ihren Brennstoffeinsatz um gut 30 Prozent. Der Primärenergieverbrauch von Braunkohle lag 2023 mit 31,1 Mio. t SKE um 21,9 Prozent unter dem Niveau des Vorjahres. Die Lieferungen von Braunkohle an die Kraftwerke der allgemeinen Versorgung sanken um 23 Prozent. Die Stromerzeugung aus Braunkohle blieb um rund 25 Prozent unter dem Vorjahresergebnis. Ursachen dieser Entwicklung waren der allgemeine Rückgang des Stromverbrauchs in Deutschland, die Verringerung weiterer Erzeugungskapazitäten im Zuge des schrittweisen Kohleausstiegs, die angestiegene Stromproduktion aus Windenergieanlagen sowie erhöhte Stromimporte aus dem benachbarten Ausland.

Die Stromerzeugung aus Kernenergie ging 2023 um knapp 80 Prozent zurück. Der starke Rückgang ist auf den Streckbetrieb der letzten drei Kernkraftwerke und deren endgültige Stilllegung zum 15. April 2023 zurückzuführen. Seit diesem Zeitpunkt leistet die Kernenergie in Deutschland keinen Beitrag mehr zur Energieversorgung.

Im Berichtszeitraum wurden 9,2 Milliarden Kilowattstunden (Mrd. kWh) Strom mehr aus dem Ausland importiert als exportiert. Damit wurde Deutschland erstmals seit 2002 wieder Netto-Importeur von Strom. Die Ausfuhren sanken im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 24 Prozent, die Importe stiegen dagegen um 38 Prozent an.

Der Beitrag der erneuerbaren Energien erhöhte sich 2023 insgesamt um 2,3 Prozent auf 72,3 Mio. t SKE. Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien wuchs um etwa 5 Prozent. Wichtigste Ursache dieser Entwicklung war die vor allem in der zweiten Jahreshälfte deutlich höhere Stromproduktion der Windenergieanlagen an Land (plus 15 Prozent). Bei der Solarenergie gab es trotz eines starken Zubaus bei den Photovoltaikanlagen nur einen leichten Zuwachs bei der Stromproduktion (plus 1 Prozent). Die Stromerzeugung aus Wasserkraft erhöhte sich um 11 Prozent. Die Biomasse, auf die mehr als die Hälfte der gesamten Primärenergiegewinnung der erneuerbaren Energien entfällt, blieb um 4 Prozent hinter dem Vorjahreswert zurück.

Der Energiemix der deutschen Energieversorgung wird weiterhin von einem breiten Energieträgerangebot geprägt. Als Resultat der energie- und klimapolitischen Beschlüsse und Vorgaben kommt es allerdings zu einer stetigen Veränderung bei den Anteilen der einzelnen Energieträger. Im Jahr 2023 reduzierte sich die Kernkraft nach Auslaufen des Streckbetriebs der drei verbliebenen Anlagen mit ihrem Anteil auf eine marginale Restgröße. Die Steinkohle verminderte ihren Anteil am Energiemix um knapp einen Prozentpunkt und die Braunkohle um 1,5 Prozentpunkte. Leichte Anteilserhöhungen gab es dagegen beim Mineralöl und beim Erdgas mit jeweils 0,9 Prozentpunkten. Mit knapp zwei Prozentpunkten konnten die erneuerbaren Energien ihren Beitrag zum Energiemix am stärksten ausweiten.

Die energiebedingten CO2-Emissionen nahmen nach Schätzung der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e.V. (AGEB) im Jahr 2023 infolge des gesunkenen Gesamtverbrauchs insbesondere bei den fossilen Energieträgern um gut 10 Prozent ab. Dies entspricht einer Reduktion in der Größenordnung von 66 Millionen Tonnen (Mio. t).

Die Angaben zu den Energieverbräuchen wurden aktuell verfügbaren Marktanalysen entnommen. Analog dem Vorjahr kann es zu einem späteren Zeitpunkt zur Konkretisierung der laut der Studien genannten Schätzwerte durch die AGEB kommen.

Politische und regulatorische Rahmenbedingungen

Europäischer Green Deal

Zu Beginn der Legislaturperiode (2019-2024) hat die Europäische Kommission den europäischen "Green Deal" als eine Top-Priorität vorgestellt. Dieser beinhaltet einen Fahrplan für die wichtigsten Strategien und Maßnahmen, um den Kontinent bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu gestalten. Dieses Ziel der Klimaneutralität findet sich in allen künftigen Gesetzesvorschlägen wieder, so auch in dem im zweiten Halbjahr 2021 vorgelegten "Fit für 55"-Paket für die Energiewirtschaft sowie mit dem "REPowerEU"-Plan vom Mai 2022. Das Paket sieht eine Trias von verschärften Klimazielen, marktorientierten Maßnahmen und ordnungsrechtlichen Vorschriften vor. Die hiermit verbundenen Einzelmaßnahmen haben Auswirkung auf die Geschäftstätigkeit der EWE VERTRIEB. Die Europäische Kommission wird voraussichtlich Anfang 2024 ihre Klimaziele bis zum Jahr 2040 vorlegen. Da bereits im Juni 2024 EU-Wahlen abgehalten werden, wird die Zielsetzung auch als Richtwert für die zukünftige Kommission gelten.

Energieeffizienzrichtlinie

Die Energieeffizienzrichtlinie ist am 10. Oktober 2023 in Kraft getreten. Sie umfasst unter anderem die EU-weit verbindliche Verringerung des Energieverbrauchs bis 2030 um 11,7 Prozent im Vergleich zum Referenzszenario 2020, eine Anhebung der jährlichen nationalen Einsparverpflichtung auf 1,9 Prozent im Jahr 2030, die Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung für Kommunen ab einer bestimmten Einwohnerzahl sowie die Verschärfung der Definition für effiziente Fernwärmesysteme ab 2028, um bis zum Jahr 2050 schrittweise vollständig klimaneutrale Fernwärme zu erreichen. Sie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, zahlreiche Vorgaben, zum Beispiel zur Wärmeplanung und -versorgung, zu Energieaudits und -management in Unternehmen, zu Rechenzentren oder zur Verbrauchsdatenerfassung umzusetzen.

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Zum 1. Januar 2024 sind umfangreiche Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) final in Kraft getreten. Ziel der Novelle ist es, zur Erreichung der Klimaziele den Anteil von erneuerbaren Energien in der Wärmeversorgung von Gebäuden zu erhöhen. So soll auf einen im Jahr 2045 klimaneutralen Gebäudebestand hingearbeitet werden. Ab dem 1. Januar 2024 wird der Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien (oder unvermeidbarer Abwärme) für die mit einer neuen Heizungsanlage bereitgestellte Wärme vorgeschrieben. Zunächst gilt diese Vorgabe nur verpflichtend für Neubauten in Neubaugebieten, ab 2026 schrittweise in allen anderen Gebieten. Für Bestandsheizung ändert sich zunächst nichts, sie darf weiter betrieben und repariert werden. Für Gasheizungen, die nach dem 19. April 2023 bestellt und installiert wurden, kann für eine Übergangszeit zunächst weiter Erdgas als Brennstoff genutzt werden, ab 2029, gestaffelt bis 2040, muss die bereitgestellte Wärme anteilig aus Biomasse oder grünem oder blauen Wasserstoff erzeugt werden. Grundsätzlich stehen aber eine Vielzahl von Energieträgern zur Verfügung, um die 65 Prozent erneuerbarer Energien-Pflicht zu erfüllen: Anschluss an ein Wärmenetz (Fernwärme), elektrische Wärmepumpe, Stromdirektheizung, Solarthermische Anlage, gasförmige, flüssige Biomasse oder feste Biomasse, Hybridheizung, Wasserstoff, unvermeidbare Abwärme. Das GEG betrifft das Geschäft der EWE VERTRIEB.

Gesetze für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz)

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Es verpflichtet den Bund und die Länder, eine unverbindliche Wärmeplanung zu erarbeiten, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen. Ziel ist eine bessere Planungssicherheit für Hauseigentümer sowie beteiligte Kommunen und Unternehmen. Die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung orientiert sich an der Größe der Kommunen: Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern sollen bis spätestens 30. Juni 2026, Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern sollen bis spätestens 30. Juni 2028 eine abgeschlossene Wärmeplanung vorlegen. Im Zusammenspiel mit dem GEG soll mit dem Wärmeplanungsgesetz ein zielorientierter Übergang hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung realisiert werden. Das Gesetz betrifft - wie auch das GEG - das Geschäft der EWE VERTRIEB.

Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW)

Am 27. Mai 2023 ist das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) in Kraft getreten. Hierin wird ein gesetzlicher Fahrplan für den Rollout und die Nutzung intelligenter Messsysteme mit verbindlichen Zielen und Zeitrahmen festgeschrieben. Die Rolloutfristen orientieren sich dabei vorrangig am Zieljahr 2030, um bis dahin die erforderliche digitale Infrastruktur für ein weitgehend klimaneutrales Energiesystem bereitzustellen. Im Rahmen des "agilen Rollouts" entfällt das Erfordernis der Marktanalyse und Markterklärung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), es kann sofort mit zertifizierten Geräten gestartet werden. Die Messentgelte für Verbraucher und Kleinanlagenbetreiber werden für ein intelligentes Messsystem auf 20 Euro/Jahr gedeckelt. Als Ausgleich werden die Netzbetreiber stärker an der Kostentragung beteiligt. Zudem wird auch die Einführung dynamischer Stromtarife beschleunigt: Alle Stromversorger, wie EWE VERTRIEB, müssen diese ab 2025 verpflichtend anbieten.

Energiepreisbremsen und Abschöpfung von Überschusserlösen

Am 16. Dezember 2022 hat der Bundesrat zum einen das "Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften" (EWPBG) sowie weiter das "Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen" (StromPBG) bestätigt. Kern dieser Gesetze sind die ab Anfang 2023, teils auch später mit Rückwirkung, geltenden Preisbremsen für Erdgas-, Wärme- und Stromlieferungen. Anders als noch bei der sogenannten Winterhilfe (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG)) gelten diese Preisbremsen zunächst für sämtliche Kunden, gleich welcher Größe und welchen Energiebezuges. Das Wesentliche der Regelungen ist ein Kontingent von 80 Prozent für Privatkunden und kleine Gewerbekunden, bzw. von 70 Prozent für größere Kunden bezogen auf einen historischen Verbrauch. Für dieses Kontingent wird ein maximaler Arbeitspreis festgelegt. Etwaige Differenzmengen zum vertraglichen Arbeitspreis rechnen die Energieversorger mit dem Bund ab. Für den das Kontingent übersteigenden Anteil gilt weiterhin der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis. Auf diese Weise soll eine Entlastung der Kunden mit einer im Angesicht der gegenwärtigen physischen Angebotssituation von Erdgas erwünschten Energieeinsparung erreicht werden. Die Preisbremsen gelten bis Ende 2023 und haben vornehmlich Auswirkungen auf das Geschäft der EWE VERTRIEB.

Verordnung zur Änderung der Emissionshandelsverordnung 2030 (EHV 2030)

Die Verordnung zur Änderung der Emissionshandelsverordnung 2030 ist am 25. Februar 2023 in Kraft getreten. Die Verordnung regelt die Berichterstattung für Emissionen, die bei der Verbrennung von Biokraftstoffen sowie Bio- und Biomasse-Brennstoffen entstehen. Damit wird der rechtliche Rahmen für die Anerkennung von nachhaltiger Biomasse im Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) für flüssige Biobrennstoffe und Biokraftstoffe fortgesetzt und auf feste und gasförmige Biomasse-Brennstoffe erweitert. Auch EWE VERTRIEB hat notwendige Schritte zur Anerkennung der Biobrennstoffe eingeleitet.

Energieeffizienzgesetz

Am 18. November 2023 ist das Energieeffizienzgesetz in Kraft getreten. Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr haben demnach bis zum 18. Juli 2025 Zeit, ein Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS einzuführen. Das Gesetz definiert zudem erstmals Effizienzstandards für Rechenzentren ab einer Nennanschlussleistung von 300 Kilowatt (kW). EWE-Gesellschaften verfügen im Rahmen des konzernweitern Energiemanagements über die geforderten Managementsysteme. Die EWE VERTRIEB unterstützt Kunden und Kundinnen dabei.

Umstellung von L- auf H- Gas

Aufgrund der sinkenden L-Gas-Aufkommen in Deutschland und den Niederlanden läuft im EWE-Versorgungsgebiet derzeit die Umstellung von dem niedrigkalorischen L-Gas auf das hochkalorische H-Gas. Hierdurch wird auch zukünftig die Versorgungssicherheit in den bisher mit L-Gas versorgten Markträumen sichergestellt. Im EWE-Netzgebiet läuft die Marktraumumstellung seit 2018 und bis voraussichtlich Ende 2027.

Regionale Härtefallfonds bleiben ungenutzt

Der im Januar 2023 vom niedersächsischen Sozialministerium eröffnete Weg, regionale Härtefallfonds aufzulegen, die zu einem Drittel aus Landesmitteln gespeist werden, ist in den Folgemonaten kaum genutzt worden. Gedacht waren diese Fonds, um Strom-, Fernwärme- oder Gassperren zu verhindern. Bedürftige Kunden sollten Hilfen aus den Fondsbeantragen, die je zu einem Drittel von der Kommune, dem Land und dem regionalen Grundversorger getragen werden sollten. EWE VERTRIEB hatte auf der Basis der Landesvorgaben Verfahrensvorschläge erarbeitet, wie entsprechende Fälle mit den Kommunen, in denen EWE VERTRIEB Grundversorger ist, abgewickelt werden können. Mit acht Kommunen wurden Gespräche geführt. Mit der Stadt Emden und dem Kreis Cuxhaven wurden Abmachungen geschlossen. Anerkannte Härtefälle gab es indessen nicht.

Zweite Novelle des Niedersächsischen Klimagesetzes

Die Novelle des Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes verschärft einige Fristen für das Erreichen von Klimazielen und setzt darüber hinaus einen Schwerpunkt auf das Thema Photovoltaik (PV). Die verpflichtende PV-Installation bei Dächern soll ab 2025 auch bei grundlegenden Dachsanierungen gelten (bislang nur bei Neubauten). Ab 2025 soll Parkplatz-PV bei Neubau und Sanierung bereits ab einer Stellplatzzahl von 25 gelten (bislang 50). Freiflächen-PV soll nur noch auf Flächen mit einem Bodenwert unter 50 erlaubt sein. Ansonsten soll Agri-Photovoltaik (Agri-PV), ein Verfahren zur gleichzeitigen Nutzung von Flächen für die landwirtschaftliche Pflanzenproduktion (Photosynthese) und die Photovoltaik-Stromproduktion zum Zuge kommen. Es ist eine weitere Zunahme an PV-Aufträgen zu erwarten, was sich auf das Geschäft von EWE VERTRIEB auswirkt. Das Gesetz trat am 12. Dezember 2023 in Kraft.

Geschäftsverlauf

Nachfolgend wird die Entwicklung des Geschäftsjahres 2023 dargestellt.

Stromabsatz und Strombezug

Im Jahr 2023 sank der Stromabsatz im Vergleich zum Berichtszeitraum des Vorjahres um 5,8 Prozent auf rund 14,7 Mrd. kWh. Der Rückgang des Gesamtabsatzes resultiert aus sinkenden Kundenzahlen bei den Privatkunden und Verteilerwerken. Der Absatz der Geschäftskunden ist aufgrund der Minderverbräuche einiger Großkunden ebenfalls rückläufig.

Die Gesamtzahl unserer Kunden per 31.12. sank im Vorjahresvergleich um 82.100 auf rund 997.100.

Stromabsatz (inkl. Selbstverbrauch) nach Kundengruppen vom 01.01. - 31.12.

Absatz
in Mio. kWh
2023 2022 Veränderung
in %
Privat- und Gewerbekunden 2.812 2.672 5,2%
Geschäftskunden 9.760 10.638 -8,3%
Verteilerwerke 2.099 2.271 -7,6%
Absatz Strom Gesamt 14.671 15.581 -5,8%

Die EWE VERTRIEB bezieht den Strom überwiegend von der EWE TRADING GmbH, als Vorlieferant auf Basis verschiedener vertraglicher Vereinbarungen.

Gasabsatz und Gasbezug

Mit einem Gesamtabsatz von rund 29,5 Mrd. kWh lag die verkaufte Gasmenge im Berichtszeitraum 10,0 Prozent unter der Menge des Vorjahres. Alle drei Kundengruppen verzeichnen einen Mengenrückgang, der durch Kundenverluste, verändertem Verbrauchsverhalten seit Ausbruch des Krieges in der Ukraine sowie mildere Temperaturen und die daraus resultierenden Minderverbräuche begründet ist.

Im Vergleich zum Vorjahr sank die Kundenzahl um 69.500, so dass die Gesamtzahl am Ende der Berichtsperiode bei 584.100 lag.

Gasabsatz (inkl. Selbstverbrauch) nach Kundengruppen vom 01.01. - 31.12.

Absatz
in Mio. kWh
2023 2022 Veränderung
in %
Privat- und Gewerbekunden 10.370 10.343 0,3%
Geschäftskunden 15.380 17.975 -14,4%
Verteilerwerke 3.721 4.426 -15,9%
Absatz Gas Gesamt 29.471 32.744 -10,0%

EWE VERTRIEB bezieht das Gas weitestgehend von der EWE TRADING GmbH. Zur Optimierung des Bezugsportfolios hat die Gesellschaft Kavernenkapazitäten bei der EWE TRADING GmbH gebucht, die diese bei der EWE GASSPEICHER GmbH, Oldenburg, angemietet hat.

Ertragslage

Gegenüber Plan belasten geringere Absatzmengen durch Witterung und Minderverbräuche durch Kundenverhalten sowie höhere Abwanderungen von Kunden das Ergebnis im Privatkundensegment. Ebenso führten Rückstellungen für zukünftige Preismaßnahmen zu einer Unterschreitung des Plans. Negative Ergebniseffekte aus Bilanzkreisabrechnungen und aus ungeplanten Mengenverkäufen im Kurzfristhandel konnten durch höhere Margen kompensiert werden. Durch positive Preiseffekte aus im Vorjahr abgeschlossenen Terminmarktgeschäften wird eine einmalige zusätzliche Marge erzielt.

Der Umsatz der EWE VERTRIEB ist im Berichtsjahr mit 7.579,9 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr deutlich um 20,8 Prozent gestiegen (+1.307,0 Mio. Euro). Dies ist im Wesentlichen auf gestiegene Preise im Strom- und Erdgasbereich über alle Kundensegmente zurückzuführen.

Die Umsatzerlöse im Strombereich liegen mit 4.459,8 Mio. Euro, vor Abführung der Stromsteuer, über Vorjahresniveau (+10,1 Prozent). Ursächlich dafür waren der höhere Durchschnittspreis in allen Kundensegmenten. Die Strombezugskosten wuchsen infolge preisbedingt erhöhter Stromeinkaufskosten um 9,6 Prozent auf 4.061,3 Mio. Euro an. Die gesunkene Absatzmenge sorgte bei den Umsatzerlösen und Strombezugskosten hingegen für eine Reduzierung.

Die Umsatzerlöse im Gasbereich, vor Abführung der Energiesteuer für Erdgas, haben sich im Vorjahresvergleich auf 2.873,0 Mio. Euro um 40,8 Prozent erhöht. Auch hier sorgten Preissteigerungen in allen Kundensegmenten für den Anstieg, indessen die geringere Absatzmenge jedoch zu einer Reduzierung der Umsatzerlöse führte. Gleichzeitig stiegen die Bezugskosten um 956,9 Mio. Euro auf 2.802,9 Mio. Euro (+51,8 Prozent) aufgrund preisbedingt gestiegener Gaseinkaufskosten.

Im Bereich Wärme konnte ein Umsatz von 175,0 Mio. Euro generiert werden. Dieser liegt mit 56,4 Mio. Euro (+47,6 Prozent) über dem Vorjahreswert. Diese Zunahme begründet sich ebenfalls mit dem Preisanstieg.

Die Sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf 20,1 Mio. Euro (Vorjahr: 13,1 Mio. Euro). Der Anstieg resultiert aus höheren Erträgen aus der Herabsetzung von Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen (+13,4 Mio. Euro) und aus einer Zuschreibung auf den Beteiligungsansatz der WCG Wärme Contracting GmbH (+2,0 Mio. Euro). Gegenläufig hat die Zuschreibung auf den Beteiligungsansatz der DOTI GmbH & Co. KG im Vorjahr zu einer Reduzierung der Sonstigen betrieblichen Erträge im Berichtsjahr geführt.

Der Personalaufwand der EWE VERTRIEB beträgt im Berichtsjahr 76,9 Mio. Euro. Die Abnahme gegenüber dem Vorjahr (84,7 Mio. Euro) resultiert größtenteils aus geringeren Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen. Dagegen führten die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie und eine Erhöhung der Tabellenvergütungen gemäß Tarifabschluss zu einem erhöhten Personalaufwand.

Die Abschreibungen betragen 17,0 Mio. Euro und liegen mit 1,7 Mio. Euro über Vorjahresniveau (Vorjahr: 15,3 Mio. Euro). Hintergründe sind höhere Investitionen in das Sachanlagevermögen in den letzten Jahren.

Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um 35,1 Mio. Euro gestiegen und betragen im Berichtsjahr 204,1 Mio. Euro (Vorjahr: 169,0 Mio. Euro). Hier führten im Wesentlichen gestiegene Einstellungen in die Einzelwertberichtigung zu Forderungen (+12,3 Mio. Euro), zugenommene Dienstleistungsaufwendungen im Kundenservice aufgrund einer gestiegenen Anzahl von Serviceanfragen (+6,3 Mio. Euro), eine Erhöhung der Aufwendungen für IT-Dienstleistungen/-Produkte (+5,0 Mio. Euro) und eine höhere Zuführung zur Rückstellung für Abrechnungsverpflichtung (3,9 Mio. Euro).

Das Ergebnis aus Finanzanlagen ist im Vorjahresvergleich um 24,6 Mio. Euro gesunken. Ursächlich ist hierfür die im Berichtsjahr vorgenommene Wertberichtigung auf den Beteiligungsansatz der DOTI GmbH & Co. KG in Höhe von 25,9 Mio. Euro. Dagegen sorgten höhere Erträge aus Beteiligungen für einen Anstieg des Ergebnisses aus Finanzanlagen. (+2,7 Mio. Euro).

Das Zinsergebnis von 2,3 Mio. Euro hat sich um 6,6 Mio. Euro verbessert und ergibt sich hauptsächlich aus Zinserträgen aus der Geldanlage bei der EWE AG, im Rahmen des Cash-Poolings (9,3 Mio. Euro; Vorjahr; 1,5 Mio. Euro). Die Zinsaufwendungen bestehen im Wesentlichen aus Zinsen durch Factoring (5,6 Mio. Euro; Vorjahr: 1,0 Mio. Euro) und aus der Aufzinsung von Rückstellungen (1,8 Mio. Euro; Vorjahr: 5,5 Mio. Euro.)

Investitionen

Das Investitionsvolumen der EWE VERTRIEB beträgt im Berichtsjahr 24,9 Mio. Euro. Davon wurden 23,7 Mio. Euro in das Sachanlagevermögen, 0,2 Mio. Euro in Immaterielle Vermögensgegenstände und 1,0 Mio. Euro in das Finanzanlagevermögen investiert. Die Investitionen betreffen im Wesentlichen Sonstige technische Anlagen (Wärme-Contracting).

Die Investitionen der EWE VERTRIEB GmbH verteilen sich auf folgende Positionen:

in Mio. Euro 2023 2022
Immaterielle Vermögensgegenstände 0,2 0,1
Grundstücke und Gebäude 0,0 0,3
Stromversorgungsanlagen 0,2 0,1
Sonstige technische Anlagen 20,2 17,6
Betriebs- und Geschäftsausstattung 1,2 1,0
Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen auf Anlagen 2,1 2,9
Finanzanlagen 1,0 1,8
Gesamt 24,9 23,8

Finanzlage

Im Berichtsjahr erzielte die Gesellschaft einen Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von -5,2 Mio. Euro. Ausgangsbasis der Berechnung ist das Ergebnis vor Ergebnisabführung in Höhe von -8,9 Mio. Euro. Die Veränderungen der Forderungen und sonstigen Aktiva (-416,9 Mio. Euro) und Verbindlichkeiten und sonstigen Passiva (-81,0 Mio. Euro) stellen den summarischen Zahlungsmittelzufluss im Netto-Umlaufvermögen dar. Gleichzeitig haben sich nicht zahlungswirksame Vorgänge wie Abschreibungen und Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens (+42,9 Mio. Euro) und zahlungsunwirksame Veränderungen der Rückstellungen (+445,6 Mio. Euro) bei der Ermittlung des Cash Flow positiv ausgewirkt. Letztgenannter Effekt resultiert aus Rückstellungen für den Strom- und Gasbezug.

Aus der Investitionstätigkeit generierte die EWE VERTRIEB GmbH einen positiven Cash Flow (3,7 Mio. Euro). Die getätigten Investitionen von 24,9 Mio. Euro wurden von den erhaltenen Dividenden (5,6 Mio. Euro), erhaltenen Zinsen (10,2 Mio. Euro) und Einzahlungen aus Anlageabgängen (12,8 Mio. Euro) gedeckt. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum stiegen die Investitionen um 1,1 Mio. Euro, im Wesentlichen durch höhere Investitionen in das Sachanlagevermögen, an. Dem gegenüber stehen ein Anstieg der erhaltenen Zinsen (+8,0 Mio. Euro), höhere Einzahlungen aus dem Abgang von Finanzanlagen (+5,2 Mio. Euro) und gestiegene Einzahlungen aus Abgängen von Sachanlagen (+4,7 Mio. Euro). Ebenso sind die erhaltenen Dividenden im Vergleich zum Vorjahr angewachsen (+1,3 Mio. Euro).

Die Investitionen in Höhe von 24,9 Mio. Euro konnten nicht aus dem Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit finanziert werden.

Der Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit ergibt sich hauptsächlich aus der Zahlung von Zinsen für Factoring.

Die Finanzierung der Gesellschaft wird durch das Cash Pooling mit der EWE AG bestimmt. Die Veränderung des Finanzmittelfonds zeigt die Tilgung von Cash Pool Verbindlichkeiten und Anlage von Cash Pool Forderungen.

+ = Mittelherkunft,
- = Mittelverwendung
in Mio. Euro 2023 2022
Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit -5,2 205,9
Cash Flow aus der Investitionstätigkeit 3,7 -14,5
Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit -6,4 -1,1
Veränderung Finanzmittelfonds -7,9 190,3

Vermögenslage

Die Bilanzsumme der EWE VERTRIEB ist im Vergleich zum Vorjahr (1.562,4 Mio. Euro) um 366,2 Mio. Euro auf 1.928,6 Mio. Euro gestiegen.

Im Vergleich zum Vorjahr ist das Anlagevermögen auf 180,0 Mio. Euro gesunken (-30,1 Mio. Euro) und bildet damit 9,3 Prozent der Aktivseite. Hier stellen das Sachanlagevermögen mit 128,3 Mio. Euro (Vorjahr: 128,5 Mio. Euro) und das Finanzanlagevermögen mit 50,1 Mio. Euro (Vorjahr: 79,9 Mio. Euro) die größten Positionen dar. Die Reduzierung des Finanzanlagevermögens ist durch Abschreibungen auf die Beteiligungsansätze der DOTI GmbH & Co. KG und der Verkehr und Wasser GmbH sowie durch den Verkauf der Beteiligung an der Stadtwerke Strausberg GmbH begründet. Eine Zuschreibung auf den Beteiligungsansatz der WCG Wärme Contracting GmbH und eine Einzahlung in die Kapitalrücklage der GasLINE GmbH & Co. KG führten zu einer Zunahme des Finanzanlagevermögens.

Das Umlaufvermögen ist mit 1.748,6 Mio. Euro zu beziffern und macht damit 90,7 Prozent der Bilanzsumme (Vorjahr 1.352,1 Mio. Euro) aus. Hier sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (1.019,0 Mio. Euro; Vorjahr: 636,8 Mio. Euro) und die Sonstigen Vermögensgegenstände (161,9 Mio. Euro; Vorjahr: 118,1 Mio. Euro) stark gestiegen.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen belaufen sich auf 548,9 Mio. Euro und sind um 16,6 Mio. Euro gesunken (Vorjahr: 565,5 Mio. Euro), was aus der Verringerung der Cash Pooling Anlage bei der EWE AG (-7,8 Mio. Euro) und den gesunkenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an verbundene Unternehmen (-65,7 Mio. Euro) resultiert. Dagegen hat das im Rahmen des Ergebnisabführungsvertrages an die EWE AG zu viel abgeführte anteilige Ergebnis die Forderungen gegen verbundene Unternehmen erhöht (+57,0 Mio. Euro). Die Erhöhung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultiert aus den gestiegenen Preisen im Strom- und Erdgasbereich. Bei den Sonstigen Vermögensgegenständen haben Steuerforderungen aus Strom- und Energiesteuer (+41,3 Mio. Euro) zum Anstieg geführt. Gegenläufig haben sich die die Vorräte um 10,9 Mio. Euro zum Bilanzstichtag reduziert und betragen 14,6 Mio. Euro (Vorjahr: 25,5 Mio. Euro), was mit der Fertigstellung und Abrechnung der Kundenaufträge im Bereich Energiedienstleistungen sowie dem Verkauf von Waren an die EWE SERVICEPARTNER GmbH zusammenhängt.

Mit einer Höhe von 152,2 Mio. Euro (Vorjahr: 152,2 Mio. Euro) ergibt das Eigenkapital infolge der gestiegenen Bilanzsumme eine Eigenkapitalquote von 7,9 Prozent im Berichtsjahr (Vorjahr: 9,8 Prozent). Das Eigenkapital der EWE VERTRIEB GmbH kann aufgrund der bestehenden Ergebnisabführung mit der EWE AG keine Veränderungen erfahren.

Die Rückstellungen liegen mit 751,6 Mio. Euro unter Vorjahresniveau (898,8 Mio. Euro). Diese enthalten Pensionsrückstellungen (185,7 Mio. Euro; Vorjahr: 185,6 Mio. Euro), Rückstellungen für Strom- und Gasbezug (408,5 Mio. Euro; Vorjahr: 558,4 Mio. Euro), Rückstellungen für die Abgabe von CO 2 -Zertifikaten (106,4 Mio. Euro; Vorjahr: 116,7 Mio. Euro), Rückstellungen für Abrechnungsverpflichtung (12,1 Mio. Euro; Vorjahr: 8,2 Mio. Euro), Rückstellungen für Rekultivierung (8,2 Mio. Euro; Vorjahr: 8,2 Mio. Euro), Rückstellungen für Drohverluste (9,0 Mio. Euro; Vorjahr: 2,2 Mio. Euro) und Sonstige Personalrückstellungen (9,8 Mio. Euro; Vorjahr: 8,6 Mio. Euro).

Die Verbindlichkeiten (1.023,4 Mio. Euro) beinhalten in erster Linie Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (550,4 Mio. Euro; Vorjahr: 326,6 Mio. Euro) und Sonstige Verbindlichkeiten (355,4 Mio. Euro; Vorjahr: 40,0 Mio. Euro). In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten im Rahmen der Umsatzsteuerorganschaft gegenüber der EWE AG (43,9 Mio. Euro) und den im Rahmen des Beherrschungsvertrages auszugleichenden Verlust der WCG Wärme Contracting GmbH (1,3 Mio. Euro) sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von verbundenen Unternehmen (505,2 Mio. Euro) enthalten. Der starke Anstieg der Sonstigen Verbindlichkeiten begründet sich aus erhaltenen Zahlungen der KfW und Übertragungsnetzbetreiber für die gesetzlichen Energiepreisbremsen, welche zum Bilanzstichtag noch nicht mit dem Kunden abgerechnet waren. Diese Verbindlichkeiten werden sich mit Voranschreiten der Kundenabrechnungen reduzieren. Die übrigen Verbindlichkeiten (117,6 Mio. Euro) setzen sich u.a. aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (46,0 Mio. Euro) und erhaltenen Anzahlungen (71,2 Mio. Euro) zusammen.

Neben dem Eigenkapital (152,2 Mio. Euro) steht dem langfristig gebundenen Vermögen (180,0 Mio. Euro) langfristiges Fremdkapital in Höhe von 205,4 Mio. Euro gegenüber. Das langfristig gebundene Vermögen ist somit vollständig durch langfristig verfügbares Kapital gedeckt. Zum Stichtag entfallen 81,5 Prozent der Bilanzsumme auf kurzfristige Verbindlichkeiten.

Aktiva
in Mio. Euro 31.12.2023 in % 31.12.2022 in %
Anlagevermögen 180,0 9,3 210,1 13,5
Umlaufvermögen 1.748,6 90,7 1.352,1 86,5
Rechnungsabgrenzungsposten 0,0 0,0 0,2 0,0
Summe Aktiva 1.928,6 99,9 1.562,4 100,1
Passiva
in Mio. Euro 31.12.2023 in % 31.12.2022 in %
Eigenkapital 152,2 7,9 152,2 9,8
Rückstellungen 751,6 39,0 898,8 57,5
Verbindlichkeiten 1.023,4 53,1 509,9 32,6
Rechnungsabgrenzungsposten 1,4 0,1 1,5 0,1
Summe Passiva 1.928,6 100,0 1.562,4 100,0

Wichtige Ereignisse nach Abschluss des Geschäftsjahres

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die eine andere Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erfordert hätten, sind nach Ende des Geschäftsjahres bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses nicht eingetreten.

Finanzpolitik

Alle Investitionen werden sowohl in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung auf die Rentabilität als auch vor dem Hintergrund des Ratings der EWE AG beurteilt. Mit der Durchführung eines zentralen, konzerninternen Finanzausgleichs wird eine Optimierung der Fremdkapitalaufnahme sowie des Zinsergebnisses erreicht. Im Rahmen der Finanzpolitik der EWE AG erhält die EWE VERTRIEB das aufgenommene Fremdkapital zu marktüblichen Konditionen. Die kurzfristige Liquiditätsversorgung erfolgte über das Cash Pooling der EWE AG.

Risikomanagement

Prozess des Risiko- und Chancenmanagements

Das Risikomanagementsystem (RMS) des EWE-Konzerns dient der Früherkennung, Bewertung und Steuerung interner und externer Risiken. Das Interne Kontrollsystem (IKS) unterstützt die Einhaltung von Gesetzen und interner und externer Vorgaben (Compliance), sichert wesentliche Geschäftsprozesse ab und gewährleistet eine ordnungsgemäße Berichterstattung. RMS und IKS werden im EWE-Konzern in Methode und Durchführung unter einem einheitlichen Ansatz als integriertes Risikomanagement (iRM) umgesetzt.

Risiken sind mögliche zukünftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für die EWE VERTRIEB negativen oder positiven Zielabweichung führen können (Risiko im engeren Sinne bzw. Chance). Diese Zielabweichungen können sich im strategischen Bereich, im Finanzbereich, im operativen Bereich und im Rechts- und Compliance-Bereich inklusive der Finanzberichterstattung ergeben. Neben den finanziellen Zielabweichungen können sich Risiken auch auf die Reputation, die Strategie oder Prozesse der EWE VERTRIEB auswirken.

Der grundlegende risikopolitische Rahmen für die Geschäftstätigkeit der EWE VERTRIEB wird durch die Risikostrategie festgelegt. Neben Leitlinien für die Steuerung der Risiken werden darin Vorgaben zur Bestimmung der Risikoneigung sowie eindeutige Risikolimite zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit der EWE VERTRIEB definiert. Den Bestand der EWE VERTRIEB gefährdende Risiken dürfen grundsätzlich nicht bewusst eingegangen werden.

Ein regelmäßiges Berichtswesen an die Entscheidungs- und Aufsichtsgremien sorgt für hohe Transparenz hinsichtlich des aktuellen Risikoprofils und der Wirksamkeit des IKS sowie für die kontinuierliche Überwachung der risikopolitischen Vorgaben im EWE-Konzern.

Wesentliche Merkmale des RMS und IKS

Der iRM-Prozess erfolgt in Anlehnung an die international anerkannten Rahmenwerke des Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO Enterprise Risk Management - Integrated Framework bzw. Internal Control - Integrated Framework).

Die Schwerpunkte des iRM-Prozesses liegen auf der jährlichen Risikoinventur, die parallel zur Planung stattfindet, sowie der Wirksamkeitsbeurteilung des IKS zum Jahresende. Im Rahmen der Risikoinventur werden die wesentlichen Risiken der Geschäftstätigkeit ermittelt. Über einen Eilmeldeprozess für neue Risiken und die monatliche Aktualisierung von Fokusrisiken wird sichergestellt, dass wesentliche unterjährige Veränderungen im Risikoinventar zeitnah erfasst werden.

Zur Sicherstellung der Wirksamkeit von Kontrollen und Risikosteuerungsmaßnahmen findet jährliche eine Selbstbeurteilung der Wirksamkeit statt. Für unwirksame Kontrollen werden Schwachstellen dokumentiert, deren Behebung in der Folge regelmäßig überwacht wird. Daneben wird für einen nach spezifischen Kriterien ausgewählten Anteil aller Kontrollen eine Drittbeurteilung durchgeführt, mit der die Kontrollselbstbeurteilung ergänzt und bestätigt wird. Die Behebung identifizierter Unwirksamkeiten einzelner Kontrollen wird dokumentiert und regelmäßig berichtet.

Die systematische Risikoidentifikation ist über die Vorgabe von vier Risikotypen (Strategische Risiken, Finanzrisiken, Operative Risiken und Compliance- / Rechtsrisiken), die sich wiederum in zwölf Risikofeldern aufteilen, angelegt. Fragenkataloge und Pflichtvorgaben für Risiken und Kontrollen zu den einzelnen Risikofeldern unterstützen bei der Risikoidentifikation. Hierbei werden auch mit Sozial- und Umweltfaktoren verbundene Risiken und Chancen für EWE sowie die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit systematisch identifiziert. Die Bewertung der Risiken erfolgt anhand der Bruttoeintrittswahrscheinlichkeit und der Bruttoschadenshöhe für jedes einzelne Geschäftsjahr der mittelfristigen Unternehmensplanung. Die Steuerung der Risiken erfolgt über Kontrollen und Risikosteuerungsmaßnahmen, die zu jedem Risiko dokumentiert werden. Durch Berücksichtigung der Minderungswirkung der Kontrollen ergibt sich die Nettobewertung des Risikos. Darauf wird der Expected Shortfall 95 Prozent (ES95) als zentrale Kennzahl zur Bewertung und Einordnung der Risiken ermittelt.

Der ES95 verbindet die Eintrittswahrscheinlichkeit mit allen potentiellen Schadenshöhen eines Risikos zu einer einheitlichen Kennzahl. Dazu wird das Risiko auf denjenigen Schaden normiert, den das Risiko im Schnitt bei Überschreitung des Value-at-Risk zum 95 Prozent Konfidenzniveau annimmt.

Die interne Revision des EWE-Konzerns verifiziert im Rahmen ihrer Prüfungen regelmäßig die Managementbeurteilung und Funktionsfähigkeit der wesentlichen Risiken und Kontrollen bei den von ihr geprüften Prozessen. Das letzte interne Audit des Risikomanagementsystems erfolgte im vierten Quartal 2017. Für die Geschäftsjahre 2019 bis 2020 hat der EWE-Konzern seine Corporate Governance Systeme durch eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach den IDW Prüfungsstandards 980 Compliance Management System, 981 Risikomanagementsystem, 982 Internes Kontrollsystem und 983 Internes Revisionssystem prüfen lassen. Bestandteile des iRM sind regelmäßig Teil interner Audits.

Der EWE-Konzern hat Umfang und Ausrichtung des iRM anhand der unternehmensspezifischen Gegebenheiten ausgestaltet. Dennoch kann selbst ein angemessen eingerichtetes und funktionsfähiges Risikomanagementsystem keine absolute Sicherheit für die Identifikation und Steuerung von Risiken gewährleisten. Es sind keine Sachverhalte bekannt, die auf eine Unwirksamkeit des RMS hindeuten.

Im nachfolgenden Abschnitt werden Risiken, die wesentliche negative Auswirkungen auf unsere Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie unsere Reputation haben können, in den einzelnen Risikotypen beschrieben. Chancen sind oftmals die Gegenposition der entsprechenden Risiken und werden den gleichen Kategorien zugeordnet und in diesen berichtet.

Ausgehend vom ES95 lassen sich die Risiken in die folgenden Schadenstufen einordnen:

Schadenstufe in Mio. Euro
gering < 15
moderat 15 - 60
mittelschwer 60 - 150
hoch 150 - 400
katastrophal > 400

Risiko- und Chancenbericht

Aktuelle Krisenlage

Das Risikoumfeld hat sich mit Beginn der Covid19-Pandemie und ihren Auswirkungen auf die Wirtschaft, gefolgt von der Energiemarktkrise, dem Russland-Ukraine-Krieg, hoher Inflation sowie der Zinswende insbesondere für Unternehmen der Energiewirtschaft stark verändert. Damit einher gehen neben den makroökonomischen oder marktgetriebenen Risiken auch wesentliche regulatorische oder politische Risiken, wie das Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Bundeshaushalt bzw. Wirtschaftsstabilisierungs- sowie Klimatransformationsfond zeigt. Im Folgenden werden die aus der aktuellen Krisenlage sowie den sonstigen mit dem Geschäftsbetrieb verbundenen Risiken aufgezeigt.

Strategische Risiken und Chancen

Die Veränderungen des energiewirtschaftlichen Marktumfeldes sowie Anpassungen der rechtlichen, politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen stellen weiterhin wesentliche Risiken für eine nachhaltige Geschäftsentwicklung in Hinblick auf finanzielle und nicht-finanzielle Zielgrößen in der EWE VERTRIEB dar. Im strategischen Risikomanagement werden die Bedrohungen, die den Erfolgsfaktoren der EWE langfristig ausgesetzt sind, identifiziert und bewerten. Hierbei werden wesentliche, übergeordnete Gefahren oder Chancen, die mehrere oder bedeutende Geschäftsbereiche betreffen und ihre Wirkung über einen Zeitraum von 5-10 Jahren oder mehr entfalten betrachtet.

Die EWE VERTRIEB ist grundsätzlich stark von den Auswirkungen politischer Entscheidungen und gesellschaftlicher Entwicklungen abhängig. Aufgrund des hohen Grads an regulatorischen Vorgaben in der Energiewirtschaft bedrohen nachteilige politische Änderungen das Geschäft der EWE VERTRIEB maßgeblich. Hierzu zählt insbesondere die geplanten Einschränkungen oder ein mögliches Verbot von Erdgas als Energieträger. Auch die Nicht-Verfügbarkeit von ausreichenden Personalressourcen zum Beispiel durch den demographischen Wandel oder die Störung bzw. der Einbruch der Versorgungs- und Lieferketten zum Beispiel durch geopolitische Krisen kann die EWE VERTRIEB nachteilig beeinflussen.

Neben gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen sind auch die des Wettbewerbs und Finanzmarkts wesentlich für den Erfolg der EWE VERTRIEB. Disruption bestehender und zukünftiger Geschäftsfelder durch Wettbewerber oder neue Marktakteure kann die Wettbewerbsfähigkeit der EWE VERTRIEB einschränken. Die zunehmende Digitalisierung der Gesellschaft eröffnet Chancen für Energiedienstleistungsunternehmen wie EWE VERTRIEB. Gleichzeitig führt sie aber auch zum Absenken von Markteintrittsbarrieren für Wettbewerber aus fremden Branchen. Eine Verkleinerung des Absatzmarktes zum Beispiel im Bereich des Vertriebes von Erdgas oder durch den gesellschaftlichen Trend der Autarkie stellt ebenfalls ein Risiko für den nachhaltigen Erfolg der EWE VERTRIEB dar.

Abschließend sind neben dem Ausbau des Bestandsgeschäfts, der Fähigkeit innovative und digitale Lösungen auf den Markt zu bringen, auch Effizienz und Effektivität interner Prozessabläufe ausschlaggebend für einen nachhaltigen Erfolg der EWE VERTRIEB. Massenprozesse, wie diese bei EWE VERTRIEB u.a. im Strom- und Gasgeschäft zum Einsatz kommen, gehen zunehmend einher mit individuellen kundenorientierten Lösungen im Privat- und Geschäftskundensegment. Durch fehlende Fachkräfte und Kompetenzen im Bereich Digitalisierung besteht das Risiko, das EWE VERTRIEB keine ausreichende Fähigkeit hat, digitale Produkte an den Markt zu stellen. Weitere Risiken ergeben sich aus ineffizienten und ineffektiven Prozessen zum Beispiel aufgrund mangelnder Digitalisierung. Dies kann zu einer langfristig hohen Kostenbelastung, Kundenunzufriedenheit und schlussendlich mangelnder Wettbewerbsfähigkeit führen.

Da sich die Auswirkungen der Risiken der Kategorie "Strategische Risiken und Chancen" über den mittelfristigen Planungshorizont erstrecken, werden die Risiken qualitativ und nicht finanziell bewertet. Die qualitative Schadenbewertung wird in ebenfalls fünf Schadenstufen vorgenommen. Dabei ist keines der strategischen Risiken qualitativ in der Risikostufe "katastrophal" (Stufe 5) bewertet worden. Spezifische Einzelrisiken, die sich im Planungshorizont aus den strategischen Risiken ableiten, werden unter den weiteren Risikokategorien aufgeführt und finanziell bewertet.

Finanzrisiken und -chancen

Die Veränderung von Preisen und Mengen auf der Absatz- und Beschaffungsseite, der Ausfall von Geschäftspartnern sowie mangelnde Liquidität und eingeschränkte Finanzierbarkeit stellen die wesentlichen Ursachen für Finanzrisiken bei der EWE VERTRIEB dar.

Die extreme Preisentwicklung im Zuge der Energiemarktkrise hat bei allen Risiken, deren Bewertung vom Preisniveau und von der Preisvolatilität abhängen, zu deutlichen Veränderungen in der Risikobewertung geführt. Aufgrund der Stabilisierung am Energiemarkt haben sich die damit verbundenen Marktpreis- und Volumen- sowie Kreditrisiken deutlich reduziert.

Im Energiegeschäft mit Endkunden besteht das Risiko, dass der tatsächliche Absatz hinsichtlich Menge oder Struktur vom prognostizierten Absatz abweicht. Dabei wird insbesondere der Gasverbrauch maßgeblich von Witterungseinflüssen bestimmt. Die Mengenrisiken für Privat- und Geschäftskunden werden finanziell in den Risikostufen "gering" bis "moderat" und die Strukturrisiken für Strom und Gas in den Risikostufen "moderat" bzw. "gering" bewertet. Um Mengenrisiken zu begegnen, wenden wir ausgereifte Planungs- und Prognosemethoden an. Darüber hinaus werden die Absatzmengen im Strom- und Gasvertrieb über kurz-, mittel- und langfristige Beschaffungsstrategien abgesichert.

Durch anhaltend hohe Beschaffungspreise erhöht sich der durchschnittliche Beschaffungspreis, der in angemessener Form an die Kunden weitergegeben wird. Sollte bei stark fallenden Energiepreisen der durchschnittliche Beschaffungspreis von EWE VERTRIEB deutlich über dem des Wettbewerbs liegen, kann dies zu preisgetriebenen Kundenabwanderungen führen. Die daraus resultierenden Mengenrisiken werden finanziell in der Risikostufe "mittelschwer" bewertet.

Im Wärmevertrieb haben die gestiegenen Energiepreise zu einem deutlichen Anstieg der Kosten für die Wärmeerzeugung beigetragen. Das Risiko, dass diese Kosten nicht vollständig an die Kunden weitergegeben werden können, wird finanziell in der Risikostufe "moderat" bewertet.

Die unplanmäßige Entwicklung von nicht beeinflussbaren Kostenbestandteilen können die Margen negativ beeinflussen. Unter anderem ergeben sich durch kurzfristige, regulatorische Veränderungen wie zum Beispiel eine Anpassung des C02-Preises ein Risiko für laufende Festpreisverträge. Das Margenrisiko aus nicht beeinflussbaren Kostenbestandteilen im Strom- und Gasabsatz wird finanziell in der Risikostufe "moderat" bewertet.

Mit dem Ziel der Vermeidung von Ausfallrisiken erfolgt eine intensive Bonitätsanalyse von Großkunden, Großhandelspartnern und Lieferanten. Darüber hinaus werden Risikokonzentrationen durch entsprechende Limitierungen begrenzt. Durch die Entspannung im Energiemarkt haben sich insbesondere die marktgetriebenen Kreditrisiken deutlich reduziert. Allerdings führen die Zinswende und die allgemeinen, makroökonomischen Entwicklungen bereits vereinzelt zu Verschlechterungen der Bonitäten von Vertragspartnern, was das grundsätzliche Ausfallrisiko erhöht. Das Kreditrisiko wird finanziell in der Risikostufe "mittelschwer" bewertet.

Die hohe Inflation sowie die Auswirkungen aus der Haushaltskrise des Bundes haben weiter negative Auswirkungen auf das Kreditrisiko im Privatkundensegment. Insgesamt wird das Kreditrisiko im Privatkundensegment finanziell in der Risikostufe "moderat" bewertet.

Sofern Kunden ihre fälligen Rechnungsbeträge nicht begleichen, werden diese prozessual aufgrund Altersstruktur standardisiert gerastert und bewertet. Gleichzeitig leitet die Gesellschaft je nach Kundenspezifika notwendige Maßnahmen ein. Die Maßnahmen können aus Kundengesprächen zur Erarbeitung von Lösungen zur Befriedung von Forderungsansprüchen der Gesellschaft, bis hin zur Durchsetzung rechtlicher Ansprüche sowie der Aussetzung einer Belieferung mit Energie reichen. Notwendige Rechtsberatung kauft die Gesellschaft bei der EWE AG ein. Erläuterungen zu den eingesetzten finanzwirtschaftlichen Risikomanagementinstrumenten sind dem Anhang zu entnehmen.

Mit dem Geschäft als Leasinggeber sind grundsätzlich Kreditrisiken, rechtliche Risiken sowie technisch-operative Risiken verbunden. Vorab zu einem Vertragsangebot wird die Bonität potentieller Leasingnehmer anhand strukturierter Vorgaben geprüft. In den Verträgen wird sichergestellt, dass die Regelungen zu Eigentumsübergang, Zugangsrechte und Zahlungskonditionen sowie Sicherheiten das Verlustrisiko reduzieren. Durch einen Versicherungsschutz werden gezielt technisch-operative Risiken, die beispielsweise in Verbindung mit Installation, Betrieb, Wartung, Deinstallation oder Umbau bestehen können, begrenzt. Wesentliche aus dem Geschäft als Leasinggeber resultierende Residualrisiken sind nicht bekannt.

Operative Risiken und Chancen

Aus dem Betrieb technischer Anlagen sowie durch ungeplante Unterbrechungen in den vorgesehenen Prozessabläufen ergeben sich operative Risiken für die EWE VERTRIEB, die über das IKS abgesichert werden. Grundsätzlich sind zur Gewährleistung der Prozessstabilität spezielle Qualitätssicherungs- und abgestimmte Redundanzkonzepte implementiert und werden laufend anforderungsgerecht weiterentwickelt. Im Rahmen externer Audits werden unsere operativen Tätigkeiten regelmäßig überprüft. Dies spiegelt sich insbesondere in diversen ISO-Zertifizierungen wider. Zudem sind alle Mitarbeiter der EWE VERTRIEB in ein kontinuierliches Schulungssystem zur Sicherstellung und Erweiterung ihres Ausbildungs- und Kompetenzprofils eingebunden. Des Weiteren ist die EWE VERTRIEB in diversen Fachausschüssen und Gremien vertreten. Dadurch werden aktuelle und zukunftsgerichtete Anforderungen früh erkannt und so die Einhaltung sicherheitsrelevanter Maßnahmen und entsprechender gesetzlicher Regelungen sichergestellt.

Die Reduzierung und Einstellung russischer Gaslieferungen im Jahr 2022 führte zu einer Unterversorgung auf dem deutschen Gasmarkt. Durch staatliche Maßnahmen, Alternativimporte sowie Energiesparmaßnahmen konnten Gasmangellagen vermieden werden. Es besteht dennoch grundsätzlich weiterhin das Risiko von Gasmangellagen. Die aus einer technischen Gasmangellage resultierenden Risiken werden finanziell in der Risikostufe "moderat" bewertet. Aufgrund der hohen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Relevanz der Energieversorgung hat der Bundestag mit Beginn der Energiekrise durch verschiedene Gesetzesinitiativen umfangreiche Voraussetzungen für eine Unterstützung von notleidenden Unternehmen und privaten Haushalten geschaffen. Die zum Teil kurzfristigen, regulatorischen Änderungen (u. a. Umlagen-, MwSt.-Senkungen, Preisbremsen) bzw. deren Rücknahme führen zu erheblichen operativen Herausforderungen für EWE VERTRIEB. Ergänzend hierzu führt auch der aus der Haushaltskrise des Bundes potentiell resultierende Wegfall von Zuschüssen oder Förderungen zu Mehrkosten und Verunsicherungen bei den Kunden. Die aus den damit verbundenen Zusatzherausforderungen resultierenden Reputationsrisiken werden qualitativ als "moderat" eingestuft.

Aufgrund eines immer stärkeren Partnerings sowie wachsender Dienstleisterabhängigkeit des EWE-Geschäfts und einer stärker verteilten, zunehmend auf Cloud basierenden Informationsverarbeitung sowie der Vernetzung von Geschäftsfeldern und digitalen Infrastrukturen ist das EWE-Geschäft von einer sicheren, verlässlichen und widerstandsfähigen Informationsnutzung und Informationsverarbeitung abhängig.

Eine hohe und weiterhin ansteigende Bedrohungslage durch Cyberangriffe gegen Betreiber Kritischer Infrastrukturen sowie deren Dienstleister bergen Risiken für das stark vernetzte Geschäft der EWE VERTRIEB. Darüber hinaus gewinnen Anforderungen an die Sicherheit von Informationen sowohl aus unternehmerischer als auch aus gesetzlicher Sicht zunehmend an Bedeutung für die EWE VERTRIEB. Wesentliches Ziel der Funktion "Informationssicherheit" ist neben einem angemessenen Schutz von Unternehmensinformationen daher die Erhöhung der Cyber-Resilienz zur Vermeidung von Sicherheitsvorfällen und im Falle des Auftretens die schnelle und sorgfältige Behandlung derselben sowie ein hohes Sicherheitsbewusstsein bei den Mitarbeitenden. Hierzu sind Informationssicherheitsmanagementsysteme und Maßnahmen sowie Prozesse zur Stärkung der Cyber-Resilienz etabliert, die eine effektive und gesamthafte Risikosteuerung und Handlungsfähigkeit in Cyberlagen ermöglichen. Neben einer zentralen Steuerung durch den EWE-Konzern-CISO sind zudem Informationssicherheitsbeauftragte etabliert, die relevante Geschäftsrisiken proaktiv identifizieren und risikoreduzierende Maßnahmen vorschlagen bzw. umsetzen. Die mit der Informationssicherheit verbundenen finanziellen Risiken werden in der Risikostufe "gering" bewertet.

Compliance- und Rechtsrisiken und -chancen

Die Einhaltung relevanter gesetzlicher Vorgaben und innerbetrieblicher Regeln ist Grundlage des unternehmerischen Handelns der EWE VERTRIEB.

Aufgabe des Compliance-Management Systems ist die Steuerung der Compliance-Risiken, mit Fokussierung auf die Bereiche Anti-Korruption, Kartellrecht und Geldwäsche. Daneben kommt dem Thema Datenschutz eine große Bedeutung zu.

Das Thema der Korruptionsprävention ist für die EWE VERTRIEB von großer Relevanz. Es gilt, Bestechung und Bestechlichkeit zu verhindern - im Zusammenspiel mit anderen Unternehmen als auch in Zusammenarbeit mit Behörden und Amtsträgern.

Die Einhaltung der kartellrechtlichen Vorgaben des deutschen und des Gemeinschaftsgesetzgebers stellen wesentliche wirtschaftspolitische Leitplanken für das Handeln der EWE VERTRIEB dar. Ein funktionierender wirtschaftlicher Wettbewerb ist für das Wirtschaftssystem unverzichtbar.

Die Sicherstellung der Regelungen zur Geldwäscheprävention und Verhinderung der Terrorismusfinanzierung sind für die EWE VERTRIEB unabdingbare Grundlage im Umgang mit Geschäftspartnern. Dabei ist sicherzustellen, dass auffällige Transaktionen erkannt und unverzüglich den zuständigen Behörden gemeldet werden.

Das Thema Datenschutz nimmt durch die gestiegenen rechtlichen Vorgaben, die zunehmende Digitalisierung und eine steigende Anzahl von Datenverarbeitungen einen immer größeren Stellenwert ein. Die Wahrung des Datenschutzes ist daher eine wichtige und fortlaufende Aufgabe.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen seit 2023 zur angemessenen Umsetzung gewisser Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken entlang ihrer Lieferkette. Mögliche Compliance-Risiken könnten sich aus unzureichender Umsetzung sowie ungenügender Dokumentation und Transparenz ergeben, was potenziell rechtliche Konsequenzen und Reputationsverluste nach sich ziehen könnte. Um diesen Risken entgegenzuwirken wurden konzernweite Prozesse etabliert, die in ihrer Gesamtheit die Umsetzung der Sorgfaltspflichten sicherstellen.

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) soll Hinweisgeber vor Benachteiligungen schützen, wenn sie auf Missstände im Unternehmen hinweisen. Mögliche Compliance-Risiken könnten bei unzureichender Umsetzung in Form von fehlenden adäquaten Schutzmaßnahmen für Hinweisgeber, unklaren Meldewegen oder Vernachlässigung von Hinweisen auftreten, was rechtliche Folgen und einen Verlust des Vertrauens in die unternehmensinterne Compliance-Kultur zur Folge haben könnte. Als Anlaufstellen für Hinweisgeber steht die Compliance-Organisation der EWE AG sowie eine externe Ombudsperson zur Verfügung. Beide Stellen erfüllen die Anforderungen an interne Meldestellen gemäß HinSchG.

Verstöße gegen die vorgenannten Vorgaben können für EWE zu erheblichen finanziellen, wie reputativen Schäden führen. Aus diesem Grund werden die Mitarbeitenden der EWE regelmäßig über aktuelle Entwicklungen informiert und zu rechtlichen Vorgaben geschult. Darüber hinaus stehen Melde- und Eskalationsmöglichkeiten zur Verfügung, um mögliche Regelverstöße einer Aufarbeitung zuzuführen. Unter Berücksichtigung der umfangreichen Maßnahmen zur Verhinderung von Compliance-Verstößen werden die resultierenden Compliance-Risiken finanziell in der Risikostufe "gering" bewertet.

Die EWE VERTRIEB ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit zudem rechtlichen Risiken ausgesetzt, die sich aus speziellen, branchenspezifischen gesetzlichen Regelungen, regulatorischen und sonstigen Anforderungen ergeben. Dazu gehören insbesondere gesetzliche Anforderungen an die Anpassung von Tarifpreisen im Rahmen von Vertragsverlängerungen von Energielieferverträgen ("Billigkeit"). Die relevanten Entwicklungen im gesetzgeberischen Bereich und in der Rechtsprechung werden kontinuierlich überwacht. Hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit werden entsprechende Beurteilungen vorgenommen, um die jederzeitige Einhaltung aller gesetzlichen Regelungen und Anforderungen sicherzustellen. Diese Risiken werden finanziell in der Risikostufe "moderat" bis "gering" bewertet.

Ebenso kann die EWE VERTRIEB Risiken aus Rechtsstreitigkeiten oder staatlichen und behördlichen Verfahren ausgesetzt sein. Es ist nicht auszuschließen, dass sich die Ergebnisse dieser Rechtsstreitigkeiten und Verfahren auf die Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der EWE VERTRIEB negativ auswirken könnten. Das aus Rechtsstreitigkeiten oder staatlichen und behördlichen Verfahren resultierende Gesamtrisiko wird finanziell in der Risikostufe "mittelschwer" bewertet.

Für spezifische rechtliche Risiken besteht ein angemessener und branchenüblicher Versicherungsschutz (Haftpflicht). Dieser Versicherungsschutz bewahrt die EWE VERTRIEB jedoch nicht vor etwaigen Reputationsschäden. Außerdem können aus Rechtsstreitigkeiten Verluste erlitten werden, die über die Versicherungssumme hinausgehen, nicht durch den Versicherungsschutz abgedeckt sind oder etwaige Rückstellungen für Verluste aus Rechtsstreitigkeiten übersteigen.

Zusammenfassende Darstellung der Risikolage

Vor dem Hintergrund der beschriebenen Risiken und Chancen sind aus heutiger Sicht weiterhin einzeln sowie aggregiert keine mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Fortbestand der EWE VERTRIEB gefährdenden Entwicklungen für das Jahr 2024 erkennbar.

Bericht zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Das Interne Kontrollsystem (IKS) der EWE VERTRIEB besteht aus systematisch gestalteten organisatorischen und technischen Maßnahmen und Kontrollen, die die Sicherheit und Einhaltung der rechnungslegungsrelevanten Daten und IT-Systeme gewährleisten sollen. In wesentlichen Teilbereichen arbeitet die EWE VERTRIEB mit einer branchenüblichen Softwarelösung, die im Wesentlichen über automatische Schnittstellen mit Vor- und Folgesystemen verbunden ist.

Die Buchführung und bestimmte Verarbeitungsprozesse wie die Personalabrechnung erfolgen über die EWE AG. Funktionstrennungen, systematische Berechtigungskonzepte in der Datenverarbeitung sowie bauliche und softwaretechnische Zutrittskontrollen sind implementiert. Die Bearbeitung erfolgt nach einheitlichen Qualitätsstandards. Beschreibungen zur Ablauforganisation auf Basis eines strukturierten Abschlusserstellungsterminplans, Prozessbeschreibungen für wesentliche rechnungslegungsrelevante Abläufe und Maßnahmen zum Schutz der materiellen und immateriellen Vermögensgegenstände des Unternehmens sowie schriftliche Weisungen zur Sicherheit, Geheimhaltung von Betriebsgeheimnissen, Kommunikation mit der Öffentlichkeit und Presse und Verfahrensbeschreibungen sollen systematisch das interne Kontrollsystem sicherstellen.

Komplexe Bilanzierungs- und Bewertungssachverhalte werden in Einzelfällen unter zur Hilfenahme externer Expertise gewürdigt. Insbesondere Pensionsrückstellungen werden durch externe Gutachter berechnet, wobei die grundsätzlichen Annahmen in Abstimmung mit der EWE AG festgelegt werden.

Eine stichprobenartige Überprüfung des IKS erfolgt durch die Konzernabteilung Konzernrevision. Die Konzernrevision prüft und berichtet auf Grundlage mit der Geschäftsführung abgestimmter risikoorientierter Prüfungspläne. Darüber hinaus besteht ein turnusmäßiges Berichtswesen an den Aufsichtsrat der EWE AG zur Überwachung der Funktionsfähigkeit des eingerichteten IKS.

Mitarbeitende

Am 31.12.2023 beschäftigte die EWE VERTRIEB GmbH 829 Mitarbeitende. Die Mitarbeitendenzahl beinhaltet aktive Vertragsverhältnisse mit Voll- und Teilzeitbeschäftigten und solche mit Trainees und Aushilfen. Im Vergleich zum Vorjahr (811 Mitarbeitende) ist die Beschäftigtenzahl leicht gestiegen. Der Anstieg resultiert aus den Bereichen der Vollzeitbeschäftigten in erster Linie zur Unterstützung des Privat- und Geschäftskundenvertrieb.

31.12.2023 31.12.2022
Vollzeitbeschäftigte 524 489
Teilzeitbeschäftigte 194 193
Befristete Arbeitsverhältnisse 75 79
Aushilfskräfte 36 50
Gesamt 829 811

Frauenquote

Die EWE VERTRIEB hat ein großes Interesse, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu steigern und in den kommenden Jahren weiter auszubauen. Bei der Besetzung von Führungspositionen sollen Frauen und Männer die gleichen Chancen erhalten. Es gibt beispielsweise ein spezielles Förderprogramm für weibliche Führungskräfte und Potenzialträgerinnen, um mehr Frauen für Führungsaufgaben zu ermutigen und die Frauenquote in Führungspositionen zu erhöhen. In unseren Stellenanzeigen und Recruiting-Ansprachen legen wir auf eine genderbewusste oder genderinklusive Schriftsprache Wert. Des Weiteren wird durch Nutzung der betriebseigenen Kindertagesstätte der EWE AG mit einem umfangreichen Betreuungsangebot die Vereinbarkeit von beruflicher Karriere und Familie unterstützt.

Vor diesem Hintergrund wurden auf Grundlage des Gesetzes zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst Zielquoten festgelegt. Der Frauenanteil in Aufsichtsrat und Geschäftsführungen sowie den beiden oberen Führungsebenen wurde mit den folgenden Quoten festgelegt:

Zielquoten für den Aufsichtsrat bzw. die Geschäftsführung

Gremium bzw. Führungsebene Frauenquote Stichtag 31.12.2023 Zielfrauenquote bis 30.06.2027 Festgelegt durch
Aufsichtsrat 16,7% 27,0% Gesellschafterversammlung
Geschäftsführung 0,0% 0,0% EWE VERTRIEB

Zielquoten für die beiden oberen Führungsebenen

Gremium bzw. Führungsebene Frauenquote Stichtag 31.12.2023 Zielfrauenquote bis 30.06.2027 Festgelegt durch
Abteilungsleitung 8,3% 15,4% Geschäftsführung
Gruppenleitung 8,3% 25,0% EWE VERTRIEB

Das Ziel der EWE VERTRIEB, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu steigern, zeigt sich in den Zielquoten bis zum 30. Juni 2027. Es ist weiterhin primäres Ziel, weibliche Talente für die Übernahme von Führungsverantwortung zu qualifizieren und zu begeistern.

Die Gesellschafterin der EWE VERTRIEB GmbH begründet die Zielgrößenfestsetzung bei der Geschäftsführung mit der Etablierung der vorhandenen Geschäftsführer und sieht aufgrund der aktiven Geschäftsführungsverträge in den nächsten Jahren keine Veränderung vor.

Forschung und Entwicklung

Der Fokus der Innovationsaktivitäten des EWE Konzerns liegen im Bereich von Geschäftsmodellinnovationen, mit dem Ziel neue Erlöspotenziale für die EWE-Geschäfte zu erschließen.

Im Rahmen des Projektes "Wärmewende Nordwest" werden unterschiedliche innovative und technologische Facetten der Wärmewende auf Gebäude-, Campus-, Quartiers- und kommunaler Ebene im Nordwesten um die Region Oldenburg/Bremen praktisch erforscht, umgesetzt und in ihrem Zusammenspiel demonstriert. Die EWE untersucht hier im Forschungsfeld "Klimafreundliche Wärmeversorgung Kommune" gemeinsam mit kommunalen Partnern, wie eine zukünftige klimafreundliche Wärmeversorgung gestaltet werden kann.

Ausblick und Chancen der künftigen Entwicklung

Erwartete wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Ukraine-Krieg

Der Energiesektor war im Jahr 2023 weiterhin beeinflusst von den Ereignissen seit Beginn des Ukraine-Krieges am 24. Februar 2022. Seit Anfang September 2022 wurden die russischen Gasimporte nach Deutschland über Nordstream 1 eingestellt. Über die Ukraine (Transgas-Pipeline) wird jedoch nach wie vor auf niedrigem Niveau Gas aus Russland in die EU importiert. Zusätzliche Importe aus Norwegen, Belgien und den Niederlanden konnten im Verlauf des Jahres 2023 die fehlenden russischen Importe größtenteils ausgleichen. Zusätzlich wurde mit Inbetriebnahme der ersten mobilen LNG-Terminals in Wilhelmshaven und Lubmin seit Beginn des Jahres 2023 zunehmend Flüssigerdgas (LNG) importiert. Weitere mobile Terminals in Brunsbüttel und Stade werden bis Januar 2024 zu einer Gesamtimportkapazität für LNG von 30 Mrd. Kubikmeter beitragen. Dies entspricht 50 Prozent der vor dem Ukrainekrieg importierten Menge aus Russland. Die zur Verfügung stehende Importkapazität wurde im Jahr 2023 allerdings nur zu einem geringen Teil genutzt. Vor diesem Hintergrund gilt aktuell weiterhin die am 23. Juni 2022 von der Bundesregierung ausgerufene Alarmstufe des Notfallplans Gas.

Mit dem Ausfall der russischen Gasimporte kam es im Jahr 2022 zu erheblichen Anstiegen der Großhandelspreise im Strom- und Gassektor. Seit Oktober 2022 ist eine Beruhigung der Energiemärkte und damit verbunden sind sinkende Großhandelspreise festzustellen. Im Verlaufe des Jahres 2023 fielen die Preise im Spot- und Terminmarkt zwar unter Vorkrisenniveau (Beginn des Jahres 2022), allerdings liegen sie weiterhin deutlich über dem Niveau der Vorjahre 2018 bis 2021.

Um einer Gasmangelsituation im Winter 2022 / 2023 entgegenzuwirken hat die Bundesregierung bereits im April 2022 das sogenannte Gasspeichergesetz beschlossen. Die laut Gasspeichergesetz vorgeschriebenen Mindestfüllstände wurden im Jahr 2023 vorzeitig erreicht und sogar deutlich übertroffen. Bis Anfang März 2023 wurde zwar überwiegend ausgespeichert, trotzdem betrug der Gesamtspeicherfüllstand in Deutschland Mitte Februar 2023 noch über 70 Prozent. Das gesetzliche Füllstandsziel von mindestens 40 Prozent zum 1. Februar 2023 wurde somit übererfüllt. Zum Ende des ersten Halbjahres 2023 lag der Füllstand bereits bei rund 80 Prozent. Das gesetzliche Füllstandsziel zum 1. September 2023 von 75 Prozent wurde somit ebenfalls übertroffen. Die Speicherfüllstände in Deutschland betrugen am 12. Dezember 2023 noch 91,6 Prozent und lagen damit auf Vorjahresniveau. Anfang Februar 2024 wurde das Speicherfüllstandsziel von 40 Prozent mit über 70 Prozent wiederum deutlich überschritten. Engpässe bei der Gasversorgung sind daher im weiteren Verlauf des Jahres unwahrscheinlich.

Geringere Nachfrage im Industrie- und Gebäudesektor im Vergleich zum durchschnittlichen Verbrauch der Jahre 2017-2021 und zusätzlicher LNG-Import haben die Gasmarktsituation im Jahr 2023 deutlich entspannt.

Für russische Kohle wurde von der EU ein Embargo mit Wirkung zum 11. August 2022 beschlossen. Es folgte ein Öl-Embargo am 5. Dezember 2022 mit Wirkung zum 5. Februar 2023. Hiernach werden alle Ölimporte in die EU per Schiff gestoppt. Für Importe per Pipeline sind Ausnahmen möglich. Deutschland hat bereits mit Wirkung zum 1. Januar 2023 sämtliche Importe aus Russland gestoppt. Diese Maßnahmen hatten im Jahr 2023 nur moderate Auswirkungen auf die globalen Preise von Kohle und Öl.

Der Ukraine-Krieg hat damit den Fokus auf die Energiesicherheit und insbesondere die Gasversorgungssicherheit gelegt und stellt die Branche vor große Herausforderungen. Die Lieferketten für Kohle, Öl und Gas waren kurzfristig neu zu gestalten, LNG-Import-Infrastrukturen sind so schnell wie möglich zu bauen und an das deutsche Erdgassystem anzubinden. Mit dem LNG-Beschleunigungsgesetz hat die Bundesregierung im Juli 2022 die Voraussetzung geschaffen, um die erforderlichen Genehmigungsprozesse zu verkürzen.

Unabhängig von den Herausforderungen durch den Ukraine-Krieg sind die Ziele der Energiewende zu bewältigen. Die Gasversorgung mittels LNG kann daher nur eine Übergangslösung sein, um kurzfristig eine sichere Erdgasversorgung ohne russische Gasimporte zu ermöglichen. Erdgas ist spätestens bis 2045 durch alternative CO 2 -freie Energieträger wie grüner Wasserstoff oder Biomethan zu ersetzen. Die durch den Ukraine-Krieg bedingten Gaspreiserhöhungen und Versorgungsengpässe dürften den Druck zur Neuausrichtung der Geschäftsmodelle zusätzlich erhöhen. Im Strom- und Industriesektor bietet sich aus heutiger Sicht ein Ersatz von Erdgas durch Wasserstoff aufgrund fehlender Alternativen an. Im Gebäudesektor wird wahrscheinlich Erdgas zunehmend durch grünen Strom als Energieträger für hocheffiziente Wärmepumpen verdrängt. Erdgasversorger wie der EWE-Konzern, die ihren Gasabsatz prioritär in diesem Sektor generieren, sind somit besonders gefordert, ihre Geschäftsmodelle anzupassen.

Energiewende

Im April 2021 hat die Europäische Kommission ein umfassendes Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, in der Europäischen Union mehr Investitionen in nachhaltige Tätigkeiten zu lenken. Die beschlossenen Maßnahmen umfassen unter anderem eine Verordnung zur EU-Klimataxonomie, die die Investitionen in eine nachhaltige dekarbonisierte Wirtschaft fördern und so maßgeblich zur Klimaneutralität Europas bis 2050 beitragen sollen. Ende 2022 wurde der Beschluss gefasst, dass Investitionen in Gas- und Kernkraftwerke sowie Gasinfrastrukturen als nachhaltig gelten. Damit dürfte ein wesentliches Hemmnis für zukünftige Investitionen in diesen Bereichen beseitigt worden sein. Bei der Investition in Gasinfrastrukturen wird die zukünftige Nutzung für Wasserstoff eine entscheidende Rolle spielen. Um die Ambitionssteigerung des Übereinkommens von Paris zu erfüllen, hat die Europäische Union mit dem neuen EU-Klimagesetz ihre klimapolitischen Zielsetzungen für 2030 (netto minus 55 Prozent gegenüber 1990) und Klimaneutralität um die Jahrhundertmitte im Frühjahr 2021 verschärft und gesetzlich festgelegt.

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im März 2021 führte zur ersten Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (veröffentlicht am 18. August 2021). Der verschärfte Zielpfad für die Minderung der Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 ist dort wie folgt festgelegt: Minderung der Treibhausgasemission bis 2030 um mindestens 65 Prozent, bis 2040 um mindestens 88 Prozent, bis 2045 um 100 Prozent (Netto-Treibhausgasneutralität) und nach 2050 sollen negative Treibhausgasemissionen erreicht werden. Die Sektorziele für die Jahre 2020 bis 2030 wurden entsprechend dem Gesamtminderungsziel von 65 Prozent bis 2030 angepasst. Im Juni 2023 hat das Bundeskabinett allerdings eine Änderung des Klimaschutzgesetztes beschlossen, nach der die verbindlichen Sektorziele zu Gunsten des Gesamtziels aufgehoben werden sollen.

Seit Anfang 2022 wird gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) erstmals ein CO 2 -Preis für Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas für Gebäudewärme und Verkehr eingeführt. Der Einstiegspreis nach dem BEHG beträgt 25 Euro je Tonne CO 2. Das entspricht etwa 7,0 Cent je Liter Benzin, 7,9 Cent je Liter Diesel und Heizöl sowie 0,6 Cent je Kilowattstunde für Erdgas jeweils bereits inklusive Mehrwertsteuer. Wenn auch die mit den 25 Euro pro Tonne CO 2 verbundenen Klimaschutz-Effekte gering ausfallen werden, ist eine weitere Verteuerung fossiler Energieträger infolge der bereits verabschiedeten Steigerung des CO 2 -Preises auf 55 Euro je Tonne im Jahr 2025 zu erwarten. Trotz der vorab geführten politischen Diskussion über eine weitere Anhebung ist laut Koalitionsvereinbarung der neuen Regierung eine weitere Steigerung des CO 2 -Preises in den betroffenen Sektoren zumindest bis zum Jahr 2026 nicht zu erwarten. Mit Blick auf die aktuell hohen Energiepreise wurde, die für den 1. Januar 2023 geplante Erhöhung um 5 Euro je Tonne CO 2 sogar durch Änderungsbeschluss am 20. Oktober 2022 auf den 1. Januar 2024 verschoben. Zugleich werden die für die Jahre 2024 und 2025 vorgesehenen Festpreise im Vergleich zur ursprünglichen Fassung jeweils um 10 Euro abgesenkt. Der für das Jahr 2026 festgelegte Preiskorridor, der den Übergang von gesetzlichen Festpreisen in den Zertifikatehandel erleichtern soll, erfährt dagegen keine Anpassung.

Bereits im Jahr 2021 führte aber nicht nur die CO 2 -Bepreisung gemäß BEHG zu höheren Endkundenpreisen für Gas, sondern insbesondere der stark gestiegene Großhandelspreis sowie die niedrigen Speicherfüllstände zu Beginn des Winters 2021/2022. In der Folge stiegen in der zweiten Jahreshälfte 2021 auch die Strompreise. Mit Beginn des Ukraine-Krieges im Februar 2022 haben sich diese noch einmal deutlich erhöht. Die zwischenzeitlich hohen Preise haben die Lenkungswirkung einer CO 2 -Abgabe auf Erdgas deutlich übertroffen. Durch den seit Oktober 2022 feststellbaren Verfall des Gaspreises nimmt die Bedeutung des CO 2 -Preises für den erforderlichen Energieträgerwechsel von Erdgas auf Strom oder grüne Gase allerdings wieder zu. Im Jahr 2023 haben sich die Strom- und Gaspreise an den Börsen deutlich reduziert. Sollte sich dieser Trend fortsetzten muss der Umstieg von Gas auf den Energieträger Strom im Gebäudebestand durch geeignete Förderinstrumente weiter angereizt werden.

Neben diesen jüngsten Energiemarktentwicklungen in Folge des Ukraine-Kriegs werden die aktuellen richtungsweisenden politischen und rechtlichen Entscheidungen zum Klimaschutz für die Energiewirtschaft eine deutlich schnellere Reduktion des Einsatzes fossiler Energieträger als bisher und eine Beschleunigung der Transformation des Energiesystems hin zu erneuerbaren Energien und alternativen Energieträgern erfordern. Zudem wird eine schnellere Verschiebung von Arbeitsplätzen der konventionellen Energieerzeugung hin zu Unternehmen in Bereichen der regenerativen Energien, Wasserstofftechnologien und zu gänzlich neuen Geschäftsmodellen notwendig.

Die Umsetzung der Pariser Klimaschutzziele 2030 erfordert einen hohen jährlichen Zubau erneuerbarer Energien, aber auch den Ausbau der Netze und Energiespeicher. Zudem müssen die Sektoren Verkehr, Wärme und Industrie vor dem Hintergrund sektoraler Klimaschutzziele in den Transformationsprozess einbezogen werden. Diese Umgestaltung ist nur durch einen hohen Standardisierungs- und Automatisierungsgrad zu erreichen. Neuere Studien (z. B. die Studie der Deutschen Energieagentur (dena) "Aufbruch Klimaneutralität" aus Oktober 2021) sowie die aktuellen Langfristszenarien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aus 2022 haben ergeben, dass das Ziel der Klimaneutralität die Entwicklung und den Hochlauf von negativen Emissionstechnologien erforderlich macht, um nicht vermeidbare Treibhausgasemissionen aus industriellen Prozessen oder der Landwirtschaft zu kompensieren. Negative Emissionstechnologien könnten auch im Rahmen der Energieerzeugung aus Abfall eine relevante Rolle einnehmen.

Markt und Wettbewerb

Die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute erwarten laut Gemeinschaftsdiagnose vom April 2023 im Auftrag des BMWK noch einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um nur 0,3 Prozent im laufenden Jahr und um 1,5 Prozent im Jahr 2024. Laut Pressekonferenz des Statistischen Bundesamtes vom 15. Januar 2024 sank das Bruttoinlandsprodukt demgegenüber um 0,3 Prozent. Jüngste Prognosen des Deutschen Institutes für Wirtschaftsforschung (DIW) aus dem Dezember 2023 erwarten im Jahr 2024 ein deutlich verringertes Wachstum des BIP um nur 0,6 Prozent. Das Wirtschaftswachstum für das Jahr 2024 wird damit voraussichtlich wie bereits im Vorjahr hinter den Erwartungen zurückbleiben.

Die Verbraucherpreise in Deutschland haben sich laut statistischem Bundesamt im Jahresdurchschnitt auch im Jahr 2023 weiter erhöht und lagen um 5,9 Prozent über dem Vorjahr. Für das kommende Jahr erwartet die deutsche Bundesbank laut Prognose aus Dezember 2023 eine Inflationsrate von unter 3 Prozent. Der Trend sinkender Inflationsraten setzt sich demnach fort.

Der Primärenergieverbrauch in Deutschland reduzierte sich im Jahr 2022 laut Analyse der AGEB um insgesamt 4,7 Prozent. Für das Jahr 2023 sank dieser sogar nochmals um 7,9 Prozent unter den Wert des Vorjahreszeitraums auf 2998 TWh. Damit liegt der Verbrauch an Primärenergien in Deutschland um mehr als ein Viertel unter dem bisherigen Höchststand von 1990. Die Hauptursache für den Rückgang des Verbrauches sieht die AGEB in der zurückgehenden wirtschaftlichen Leistung infolge der verzeichneten Produktionsrückgänge der energieintensiven Industrie.

Die Wettbewerbsintensität und der Margendruck in der Energiewirtschaft sind weiterhin anhaltend und durch ein hohes Maß an Konkurrenz im Bereich von Standard- und Bündelprodukten über alle Kundensegmente gekennzeichnet. Zunehmend drängen auch Wettbewerber aus anderen Branchen sowie Kunden in Form von Energiegemeinschaften in den Energiesektor ein. Im Ergebnis führt dies zu einem steigenden Wettbewerb im deutschen Energiesektor und wird u. a. den Wettbewerbs- und Kostendruck in der Branche weiter erhöhen. Der anhaltende Trend zur Selbstversorgung und Autarkie von Kunden reduziert die Bedeutung des konventionellen Energieversorgers und erfordert zur Kompensation neue Geschäftsmodelle.

Der Transformationsbedarf bei den konventionellen Geschäftsmodellen der Energiewirtschaft im Strom- und Wärmesektor wird weiter zunehmen. Neue, überwiegend digitale und plattformbasierte Geschäftsmodelle rücken zunehmend in den Fokus der Energiewirtschaft. Digitale Schnittstellen und Internet-Plattformen bringen Konsumenten und Produzenten zusammen und sind damit auch für Energieversorger eine attraktive Option zur Steigerung des Absatzes. Sie sind in vielen Bereichen des Handels längst zum Standard geworden. Strom und Gas bilden hier keine Ausnahme. Sie lassen sich ebenfalls gut über digitale Plattformen vermarkten wie auch andere Güter.

Die fortschreitende Energiewende führt zu einer steigenden Vernetzung der Sektoren Gebäude, Verkehr und Industrie, wodurch zunehmend übergreifende Geschäftsmodelle mit deutlich steigender Komplexität erforderlich werden. Damit verbunden ist ein steigender Bedarf an Digitalisierung und Partnerschaften mit branchenfremden Unternehmen, um ganzheitliche Kundenlösungen anbieten zu können. Zudem erfordert der bestehende Kostendruck eine hohe Skalierbarkeit von Geschäftsmodellen. Zur Erzielung eines volkswirtschaftlichen Optimums wird eine integrierte Planung von Strom-, Gas- und Wärmenetzen zunehmend an Bedeutung gewinnen.

Entwicklungen im politischen und regulatorischen Umfeld erhöhen zusätzlich zu den Folgen des Ukraine-Kriegs den Veränderungsdruck insbesondere im Wärmemarkt. Zu nennen sind hier die CO 2-Bepreisung der Energieträger Heizöl und Erdgas sowie das aktuell diskutierte Gebäudeenergiegesetz. In der Folge wird der Absatz von Strom als alternativer Energieträger im Wärmemarkt voraussichtlich zunehmen. Mit der Abschaffung der EEG-Umlage im Juli dieses Jahres kann sich der Trend einer steigenden Elektrifizierung des Wärmemarktes verstärken, sobald sich die aktuell hohen Strompreise im Vergleich zu den Gaspreisen wieder normalisieren. Andererseits eröffnet die nationale Wasserstoffstrategie neue Perspektiven für die Gaswirtschaft insbesondere im Industrie- und Verkehrssektor.

Die Bundesregierung ist überdies in Zukunft verpflichtet, für die Einhaltung des jährlichen Emissionszieles zu sorgen. Dabei steht das Gesamtziel im Fokus. Der individuelle Beitrag der Sektoren - also in der Energiewirtschaft, der Industrie, im Gebäudebereich und im Verkehr - wird jährlich von der Bundesregierung festgelegt. Dies wird zwangsläufig u. a. den Bedarf nach entsprechenden Dienstleistungen, Produkten und Lösungen im Energiesektor erhöhen. Hieraus ergeben sich für die Branche zahlreiche Chancen, die es zu nutzen gilt.

Strom

Trotz der weitgehenden Normalisierung der Gasversorgungslage und der Gaspreise im Jahr 2023 nach dem russischen Gaslieferstopp im Vorjahr geraten -vor dem Hintergrund der zu erwartenden steigenden CO 2 -Preise für fossile Energieträger- alternative Energieträger wie Strom oder Wasserstoff in den Fokus. Mit zunehmender Elektrifizierung des Energiesystems durch mehr Elektromobilität, Wärmewende und einen politisch forcierten Ausbau der grünen Wasserstoffproduktion bedarf es zudem einer an die steigenden Strombedarfe angepassten Erhöhung der Zubau-Ziele für die erneuerbaren Energieträger sowie einem an die steigende Nachfrage gekoppelten Ausbau der Stromnetze auf allen Spannungsebenen. Das derzeitige Ausbautempo der erneuerbaren Energien und der Netze hält mit dem wachsenden Strombedarf aber nicht Schritt. Die aktuelle politische Debatte sowie die neuen Ziele der Bundesregierung scheinen eine Trendwende einzuleiten. Diese gilt es aber noch durch geeignete Maßnahmen zu untermauern. Beispielsweise müssen die Genehmigungsverfahren beschleunigt und die Akzeptanz in der Bevölkerung insbesondere für Wind Onshore und Netzausbau deutlich erhöht werden, um die erforderlichen Ausbauraten zu erreichen. Darüber hinaus sind die Ausbaureserven für Wind Offshore zu nutzen und der Ausbau der Photovoltaik Dach- und Freiflächenanlagen zu erhöhen.

Mit der im Koalitionsvertrag verankerten deutlichen Erhöhung des Ausbauziels auf 200 Gigawatt (GW) bis 2030 für Photovoltaik und einer Erhöhung der geplanten Ausbaukapazitäten für Wind-Offshore auf 70 GW im Jahr 2045 hat die Bundesregierung ein deutliches Signal für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien zur Erreichung der ambitionierten Ziele bis 2030 / 2045 bereitet. Zudem erfordern Material- und Lohnkostensteigerungen eine angemessene Anpassung der Preisdeckel im Rahmen von Ausschreibungen im Bereich der erneuerbaren Energien. Zum Jahresende erhöhte die Bundesnetzagentur (BNetzA) die bestehenden Preisdeckel um 25 Prozent. Im Jahr 2023 wurde laut Bundesnetzagentur mit 6.377 Megawatt (MW) nahezu die doppelte Menge an Wind-Onshore Anlagen gegenüber dem Jahr 2022 (3.225 MW) bezuschlagt, jedoch lag das tatsächliche Ausschreibungsvolumen bei rd. 9.827 MW.

Darüber hinaus steht neben dem Ausstieg aus der Kernenergie am 15. April 2023 der Kohleausstieg fest. Laut Koalitionsvertrag soll der Kohleausstieg bereits im Jahr 2030 statt bisher 2038 angestrebt werden. Der Bundestag hat daher im Dezember 2022 für den vorgezogenen Braunkohleausstieg in Nordrhein-Westfalen gestimmt. Ob ein vorgezogener Kohleausstieg bis 2030 für ganz Deutschland gelingen wird, bleibt mit Blick auf den Importstopp von russischem Erdgas infolge des Ukraine-Kriegs abzuwarten. Bei einem um acht Jahre vorgezogenen Kohleausstieg sind mit Blick auf die Versorgungssicherheit und benötigten Vorlaufzeiten für eine Realisierung kurz- bis mittelfristig bedarfsgerechte Back-up-Kapazitäten an Gaskraftwerken aufzubauen. Da der derzeit bestehende Energy only Markt (EOM) dies nicht gewährleisten kann bedarf es angemessener Rahmenbedingungen. Die Bundesregierung beabsichtigt, diese im Rahmen einer Kraftwerkstrategie zu entwickeln, um sicherzustellen, dass auch zukünftig ausreichend Back-up-Kraftwerke zur Verfügung stehen.

Der dynamischere Ausbau der erneuerbaren Energien führt allerdings infolge von Kannibalisierungseffekten zu einem Verfall der Marktwerte und könnte die notwendige Investitionsbereitschaft und damit die Erreichung der Ziele gefährden. Einen Beitrag zur Stabilisierung der Marktwerte könnte der beschleunigte Ausbau zusätzlicher flexibler Nachfrage wie Batteriespeicher oder Power-to-Gas Anlagen liefern. Denkbar wäre auch eine deutliche Steigerung der CO 2 -Preise im EU-ETS Handel, um einen Preisverfall der erneuerbaren Energiepreise zu kompensieren, da Gaskraftwerke bis 2030 und darüber hinaus bei dem aktuellen Strommarktdesign preissetzend für die Großhandelspreise im Strom bleiben dürften. Allerdings wird in politischen Kreisen vor dem Hintergrund der Strompreisentwicklungen eine Anpassung des Strommarktdesigns diskutiert.

Die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien wird weiterwachsen und konventionelle Kraftwerke ersetzen. Damit verbunden ist mit Blick auf die Versorgungssicherheit zwangsläufig eine ausreichende Kapazität von Back-Up-Kraftwerken. Dabei lag der Fokus bis zum Februar 2022 auf dem Ausbau von Gaskraftwerken im Zuge des geplanten Kohleausstieges. Die unsichere Gasversorgungslage infolge des russischen Importstopps im September 2022 führte zur Anpassung des sogenannten Energiesicherungsgesetzes aus 1975 und einem Beschluss zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor. Mit den Gesetzesänderungen sollte der Einsatz von Gas im Stromsektor begrenzt werden. Befristet sollten dazu Erzeugungskapazitäten im Bereich Kohle und Öl reaktiviert oder länger betrieben werden. Dazu wurden das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und Energiesicherheitsgesetz (EnSiG) geändert. Zudem wurden umweltrechtliche Erleichterungen für den Brennstoffumstieg geschaffen. Durch die genannten kurzfristigen Gegenmaßnahmen zur Gaseinsparung im Stromsektor, weitere Einsparungen bei den Verbrauchern sowie zusätzliche LNG Importe konnte die Gasversorgungslage im Laufe des Jahres 2023 weitgehend stabilisiert werden, so dass nunmehr die Frage ausreichender Gaskraftwerkskapazitäten erneut in den Fokus gerät. Mit Blick auf die Klimazielerreichung sind diese zukünftig mit Wasserstoff zu betreiben. Die aktuelle Einigung der Bundesregierung mit der EU über die Leitplanken einer Förderung wasserstofffähiger Gaskraftwerke ist ein weiterer wichtiger Beitrag zur Versorgungssicherheit. Damit kann der notwendige Ausbau steuerbarer Gaskraftwerkskapazitäten bei gleichzeitigem Ausstieg aus Kohle gelingen. Unklar sind bisher die konkreten Förderbedingungen. Die für das Jahr 2023 notwendige Kraftwerksstrategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz in Folge der Haushaltskrise auf das Jahr 2024 verschoben worden. Die Bundesregierung hat am 5. Februar 2024 erste Eckpunkte einer Kraftwerkstrategie veröffentlicht. Neben einer Förderung wird danach zusätzlich die Einführung eines Kapazitätsmarktes im Jahr 2028 erwogen.

Die volatile dezentrale Stromproduktion über Photovoltaik und Wind-Onshore, der Ausbau Wind-Offshore sowie die Sektorenkopplung bedingen darüber hinaus einen massiven Netzausbau, insbesondere auf der Verteilnetzebene, sowie technische Maßnahmen zur Sicherung der Netzstabilität (Smart Grids). Die zunehmende Volatilität der Energieerzeugung erhöht den Bedarf an Flexibilität zur Netzstabilität. Zu den Flexibilitätsoptionen gehören ein Stromgroßhandel mit 15-Minuten-Produkten, Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, Stromspeicher, regionale Flexibilitätsmärkte, Demand-Side-Management und die Europäisierung des Stromhandels über Marktkopplung und Diversifizierung des erneuerbaren Energien-Portfolios in Europa. Als weitere sinnvolle Flexibilitätsoptionen kommen Power-to-Gas und Power-to-Heat, also die Wandlung von grünem Strom zu Wasserstoff, Erdgas oder Wärme in Betracht. Der Bedarf an Flexibilität wird damit weiter steigen, wohingegen die jeweiligen Marktanteile offen sind. Ein relevanter Marktanteil für Stromspeicher-, Power-to-Gas- und Power-to-Heat-Anwendungen bedingt neben einer Kostendegression im Bereich der Anlagentechnik eine Anpassung der regulatorischen Rahmenbedingungen und Anreize.

Gas und Wärme

Zur Erreichung der Klimaschutzziele ist der Ersatz fossiler Energieträger und damit auch Erdgas zwingend notwendig. Als Ersatz für Erdgas kommen sogenannte "Grüne Gase" wie Biomethan, synthetisches Methan und Wasserstoff in Betracht. Wasserstoff und Biomethan werden zur Erreichung der Klimaschutzziele unter Berücksichtigung verfügbarer Mengen und bestehender sektorspezifischer Preisniveaus mittelfristig in erster Linie der Industrie als Rohstoff oder Energieträger sowie dem Verkehrssektor vorbehalten bleiben. Mittelfristig ist ein Wasserstoffeinsatz auch in der Stromerzeugung wahrscheinlich. Für einen schnellen Ersatz von Erdgas im Wärmemarkt zeichnen sich mittelfristig insbesondere im unsanierten Altbau kaum Alternativen ab. Allerdings wird die zunehmende, durch Fördermittel angereizte, energetische Sanierung von Gebäuden, der Einsatz neuer technischer Alternativen wie Hybridwärmepumpen bzw. Hochtemperaturwärmepumpen die Nachfrage nach fossilem Erdgas und klimaneutralen Gasen mittel- bis langfristig deutlich reduzieren. Damit verbunden ist die Frage nach dem zukünftigen Bedarf an Gasnetzen und deren alternativer Nutzung für den Transport von Wasserstoff für den Wärmemarkt.

Auf langfristige Sicht werden Wasserstofftechnologien aber insbesondere im Industrie- und Verkehrssektor sowie der Stromerzeugung stetig bedeutender. Es sollten Lösungen für Herausforderungen der Erzeugung, des Transports und der benötigten Infrastruktur gezielt entwickelt und gefördert werden.

Mit zunehmender Elektrifizierung im Neubau und im Gebäudebestand werden die Auswirkungen der Energiewende und des Ukraine-Kriegs auf die Erdgasnachfrage voraussichtlich in den kommenden Jahren spürbar werden. Dazu wird auch die ab 2021 über das Klimaschutzgesetz eingeführte zusätzliche nationale CO 2 -Besteuerung für Erdgas bis 2026 einen Beitrag leisten. Durch das Klimaschutzgesetz müssen jedoch unter anderem ölbefeuerte Heizkessel in Deutschland ausgetauscht werden. Weitere Veränderungen über das bundesdeutsche Klimaschutzgesetz hinaus zeichneten sich bereits auf deutscher und europäischer Ebene ab. Dazu gehören beispielsweise die Ende 2022 vorgestellten Maßnahmen im Rahmen des EU-Gaspakets zum Einsatz von Wasserstoff und Biogas bzw. der Green Deal der EU mit dem Ziel einer Treibhausgasneutralität bis 2050. Der viel diskutierte deutsche Gesetzentwurf aus dem Jahr 2023, der bei einem Heizungstausch ab 2024 einen Einsatz von 65 Prozent erneuerbare Energien forderte, fand keine Mehrheit. Stattdessen wurde ein Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung verabschiedet, wonach die Kommunen bis spätestens 2028 Pläne zu verabschieden haben, die über die zukünftige Wärmeversorgung Klarheit schaffen. Im Fokus stehen dabei die Frage nach einer zukünftigen Wärmeversorgung über Nah- und Fernwärmenetze bzw. die Zukunft der dezentralen Gasversorgung zum Betrieb von Gasbrennwertkesseln über grüne Gase. Im Kern wird damit die weitere Dekarbonisierung (auch des Wärmesektors) auf deutscher und europäischer Ebene einschließlich der Anpassung der klimapolitischen Ziele für 2030 und 2050 eingeführt werden, jedoch ist durch die Frist bis 2028 im Bereich der kommunalen Wärmeplanung mit einer deutlichen Verzögerung bei der Umsetzung zu rechnen.

Neben energetischer Sanierung von Bestandsgebäuden und einer zunehmenden Elektrifizierung im Neubausektor kommt alternativ auch ein Einsatz von Wasserstoff, Biomethan oder synthetischem Methan in Betracht. Dessen Einsatz im Wärmemarkt ist aber vor dem Hintergrund der derzeit absehbaren vergleichsweise hohen Herstellkosten und bestehender technischer Alternativen wie Wärmepumpen in Einfamilienhäusern sowie Großwärmepumpen bei der Fern- und Nahwärmeversorgung unsicher. Ein Gaseinsatz im Rahmen von KWK-Quartierslösungen, also der Kopplung von Strom- und Wärmeerzeugung in Verbindung mit Nah- oder Fernwärmenetzen ist nicht auszuschließen, wird aber im Vergleich zu heute eine eher untergeordnete Bedeutung haben. Darüber werden flexible Elektroheizkessel und Geothermie eine relevante Rolle in Fernwärmesystemen einnehmen.

Im Einfamilienhausbestand wird daher über 2030 hinaus Erdgas als Energieträger dominieren. Gleichwohl wird durch eine zunehmende Besteuerung Erdgas für Kunden teurer werden, wodurch der Druck im Wärmemarkt zu emissionsärmeren Lösungen steigt - insbesondere im Neubausektor. Insgesamt wird sich der Erdgasabsatz im Wärmemarkt daher langfristig deutlich reduzieren.

Verkehr

Der positive Trend alternativer Antriebe (Battery Electric Vehicle (BEV), Hybrid Plug-In (PHEV)) hält weiterhin an. Auf Basis aktueller amtlicher Zahlen sind zum 1. Juli 2023 auf deutschen Straßen 1.170.632 Elektrofahrzeuge (BEV) zugelassen. Der Gesamtbestand von Personenkraftwagen aller Antriebsarten ist im gleichen Zeitraum um 0,7 Prozent auf jetzt erstmals über 49 Mio. gestiegen. Damit steigt der Anteil von Elektro-Pkw (BEV) im Gesamtbestand von 1,6 Prozent auf 2,4 Prozent. Einschließlich Plug-in Hybrider Fahrzeuge (PHEV) stieg der Anteil im gleichen Zeitraum auf 3,7 Prozent. Bei den Neuzulassungen betrug der Anteil der Elektroautos 17,7 Prozent (BEV) bzw. 13,7 Prozent (PHEV). Trotz des Wachstums des Elektrofahrzeugbestandes ist das Ziel der Bundesregierung von 15 Mio. reinen Elektrofahrzeugen im Jahr 2030 in Deutschland mit dem derzeitigen Markthochlauf nicht erreichbar. Der Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur nimmt weiter an Fahrt auf: Das Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur enthält 85.072 Normalladepunkte und 20.507 Schnellladepunkte, die am 1. September 2023 in Betrieb waren. An den Ladepunkten können gleichzeitig insgesamt 3,71 GW Ladeleistung bereitgestellt werden. Laut Vorjahres-Zahlen der Bundesnetzagentur vom 1. November 2022 waren in Deutschland insgesamt 72.091 Ladesäulen im Betrieb gemeldet. Davon waren 60.229 Normalladepunkte, also mit einer Ladeleistung bis 22 kW, und 11.862 Schnellladepunkte mit einer Leistung ab 22 kW.

Ein weiterhin dynamischer Markthochlauf der E-Mobilität wird vor dem Hintergrund weiterhin hoher Herstellkosten und aus Kundensicht nicht ausreichender Ladeinfrastruktur in den kommenden Jahren maßgeblich von Subventionen in Kauf und Betrieb der Fahrzeuge sowie den subventionierten Aufbau von Lade- und H 2 -Tankstelleninfrastuktur abhängen. Mit der verringerten Förderung der E-Mobilität im Jahr 2023, den vergleichsweise hohen prognostizierten Strompreisen und hoher Inflation ist ein weiterer dynamischer Hochlauf wie bisher unsicher.

Der Fokus der Entwicklungen wird absehbar auf batterieelektrisch betriebenen Fahrzeugen oder Plug-in-Hybridfahrzeugen liegen. Aus heutiger Perspektive wird aber über eine reine Elektrifizierungsstrategie allein keine ausreichende Treibhausgasminderung des Verkehrssektors erreicht werden können und auch zukünftig noch Bedarf für gasförmige und flüssige Kraftstoffe insbesondere im Schwerlast-, Schiffs- oder Flugverkehr bestehen. Ob die nationale Wasserstoffstrategie mittelfristig zu relevanten Marktanteilen von Wasserstoff-Antrieben im Mobilitätssektor führt, hängt insbesondere vom Engagement der Hersteller zur Entwicklung serienreifer Wasserstofffahrzeuge sowie dem Ausbau der erforderlichen wettbewerblichen Wasserstoffproduktion und -infrastruktur ab. Mit Blick auf das in der EU geplante "Verbrennerverbot" für Pkw ab 2035 zeichnet sich ab, dass sich Wasserstoff als Energieträger in der Mobilität neben synthetischen Kraftstoffen für den Schiffs- oder Luftverkehr etablieren wird.

Kundenzentrierung

Anhaltender Margendruck, der durch hohe Energiepreise in Folge des Ukraine-Kriegs verstärkte Trend zur Eigenerzeugung und die Etablierung ausgereifter technischer Lösungen zur Erhöhung des Autarkie- und Effizienzgrades setzten den klassischen Vertrieb von Strom und Gas auch 2023 zunehmend unter Druck. Die Bedürfnisse von Endkunden und Konsumenten, die gleichzeitig Produzenten sind (sogenannte "Prosumer"), über die reine Energieversorgung hinaus, geraten zunehmend in den Fokus. Zu einem erweiterten Produktportfolio können neben regionalen Produkten für grünen Strom und grünes Gas beispielsweise Angebote zur Energieeffizienz, Stromspeicherung, Elektromobilität, Smart-Home-Anwendungen, Telekommunikation, grüne Wärme etc. angeboten werden. Die Unternehmen des Energievertriebs entwickeln sich damit weg vom reinen Energielieferanten zum nachhaltigen Gesamtdienstleister für Fragen rund um Gebäudetechnik, Energie und Verkehr. Somit geht es in der Energiewirtschaft darum, dem Kunden nicht nur marktfähige Produkte anzubieten, sondern ihn als Partner zu begreifen, der nicht nur Strom abnimmt, sondern auch herstellt.

Digitalisierung

Die notwendige Transformation zur Digitalisierung der Energiewirtschaft in Folge zusätzlicher Anforderungen im Rahmen der Energiewende und der Arbeitswelt ist weiter fortgeschritten. Zu den wesentlichen Handlungsfeldern der digitalen Transformation in der Energiewirtschaft gehören sich ändernde Geschäftsmodelle, der Kunde sowie das digitale Unternehmen. Notwendige Instrumente wie u.a. Prozessautomation, digitale Kommunikation mit Kunden, unter Mitarbeitenden und mit Dienstleistern sowie Big Data Analyse gewinnen an Bedeutung für den wirtschaftlichen Erfolg.

Die mit der Digitalisierung der Mitarbeitendenkommunikation verbundene zunehmende Verlagerung der Arbeit zum Mobilen Arbeiten infolge der Corona Pandemie stößt zunehmend an Grenzen. Mehr Präsenz im Büro und direkte Zusammenarbeit geraten wieder mehr in den Fokus interner Diskussionen in den Energieunternehmen.

Künstliche Intelligenz kann ein weiterer Baustein der digitalen Transformation der Energiebranche werden. Mögliche Anwendungsfelder Künstlicher Intelligenz werden bei der Steuerung von Stromnetzen (smart grids), dezentraler Stromerzeugungsanlagen ("virtuelle Kraftwerke") und Batteriespeichern (Flexibilität), dem Ladesäulenmanagement oder im Stromhandel (Wetter- und Bedarfsprognosen) in Betracht gezogen.

Mit fortschreitender Digitalisierung wachsen die Anforderungen an IT-Architekturen, IT- und Datensicherheit. Der damit verbundene Trend zu Cloud basierten IT-Lösungen erhöht die Gefahr von vermehrten Hackerattacken. Diesem gilt es durch höhere Aufwendungen für Informations- und Datensicherheit zu begegnen.

Entwicklung der politischen und regulatorischen Rahmenbedingungen

Europäische Ebene

"Fit für 55"-Paket

Zur Umsetzung des europäischen Green Deal, dessen Maßnahmen Auswirkungen auf nahezu alle Bereiche der EWE hat, müssen verschiedene Richtlinien und Verordnungen an das neue EU-Klimaziel von mindestens 55 Prozent weniger Emissionen bis 2030 angepasst werden. Die EWE VERTRIEB ist bei allen aufgeführten Maßnahmen betroffen, da das "Fit für 55"-Paket als integriertes Maßnahmenpaket zu betrachten ist, bei dem die einzelnen Komponenten ineinander verzahnt sind und einander bedingen.

Reduzierung der Methanemissionen im Energiesektor: Die EU-Kommission hat im Dezember 2021 eine Verordnung zur Reduzierung der Methanemissionen im Energiesektor vorgeschlagen. Hierfür sollen zum einen Vorgaben für die Quantifizierung, Meldung und Überprüfung von Emissionen festgelegt werden. Im November 2023 haben EU-Parlament und Rat in einer Trilog-Sitzung eine Einigung erzielt, so dass die Verordnung im Jahr 2024 in Kraft tritt. Die EWE VERTRIEB wird auf verschiedenen Erdgas-Wertschöpfungsstufen davon betroffen sein.

Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie (EPBD): Das Europäischem Parlament und der Rat haben sich am 8. Dezember 2023 vorläufig über die Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie geeinigt. Die überarbeitete Richtlinie zielt darauf ab, den Gebäudebestand in der gesamten Union zu dekarbonisieren. Sie enthält eine Reihe von Maßnahmen, die die EU-Mitgliedstaaten dabei unterstützen, die Energieeffizienz von Gebäuden strukturell zu verbessern. Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere Gebäude mit der geringsten Energieeffizienz. Zudem enthält die überarbeitete EPBD Maßnahmen, die Renovierungen erleichtern sollen sowie die Verbreitung nachhaltiger Mobilitätslösungen verbessern soll. Zudem werden Nullemissionsgebäude zum Standard bei neuen Gebäuden. Die erzielte vorläufige Einigung muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat noch förmlich angenommen werden, bevor die neuen Rechtsvorschriften im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden und in Kraft treten.

Artificial Intelligence Act

Mit dem "Artificial Intelligence Act" (Entwurf vom 21. April 2021) wird ein EU-weiter Rechtsrahmen für den Bereich Künstliche Intelligenz (KI) geschaffen. Es handelt sich hierbei um einen risikobasierten Ansatz: Die Verordnung sieht vor, vier feste Kategorien für die Risikoeinstufung von KI zu etablieren und diese an bestimmte Anforderungen vor allem für Anbieter und Anwender zu knüpfen, insbesondere KI-Systeme mit "unannehmbarem Risiko" grundsätzlich zu verbieten. Die EWE ist sowohl als Anbieter als auch als Anwender von KI-Systemen in verschiedenen Bereichen von der Regulierung betroffen und muss Prozesse einführen, die Compliance gerecht sind. Die Trilog-Verhandlungen wurden im Dezember 2023 abgeschlossen, mit einer Veröffentlichung im Amtsblatt und somit Inkrafttreten kann im ersten Halbjahr 2024 gerechnet werden. Bei EWE VERTRIEB wird jeder Bereich, der KI entwickelt oder anwendet, von dem Gesetz betroffen sein.

Data Act / Datengesetz der EU

Durch die "Verordnung über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung" (kurz: Data Act) erhalten Nutzer von Produkten das Recht, vom Hersteller Zugriff auf die von ihnen durch die Nutzung erzeugten Daten zu erhalten und diese auch mit einem Dritten zu teilen. Dies kann die Datenbasis für digitale Geschäftsmodelle von EWE verbessern. Des Weiteren soll der Anbieterwechsel von Cloud- und Edge-Diensten erleichtert werden, was EWE als Nutzer solcher Dienste in eine bessere Position gegenüber Anbietern bringen könnte. In Krisenfällen, wie z. B. Pandemien, sollen öffentliche Stellen Zugang zu Daten von Unternehmen erhalten, die für die Bewältigung der Situation erforderlich sind. Die Verordnung wurde am 22. Dezember 2023 im Amtsblatt der EU verkündet und trat am 11. Januar 2024 in Kraft; sie wird nach einer grundsätzlichen Übergangsfrist von 20 Monaten ab dem 12. September 2025 EU-weit direkt anwendbares Recht werden. Die Regelungen zum Cloud-Wechsel gelten ab dem 12. September 2027. Bei EWE VERTRIEB wird jeder Bereich, der KI entwickelt oder anwendet, von dem Gesetz betroffen sein.

ePrivacy-Verordnung

Ziel der Verordnung über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation (ePrivacy-Verordnung) ist es, die bisherigen Bestimmungen zum Persönlichkeitsschutz im Bereich der elektronischen Kommunikation an die rechtlichen Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) anzugleichen. Zudem soll auch die Datenverarbeitung in Unternehmen geregelt werden. Als Energieversorgungsunternehmen fällt EWE VERTRIEB in dessen Anwendungsbereich u. a. durch die Sammlung und Weiterverarbeitung von Daten über Endgeräte, wie z. B. Smart Meter-Daten. Die Verhandlungen im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren befinden sich seit geraumer Zeit in der finalen Phase (Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission).

Reform des europäischen Strommarktdesigns

Am 14. Dezember 2023 wurde im Trilog-Verfahren eine vorläufige Einigung zur Reform des europäischen Strommarktdesigns erzielt. Der rechtsverbindliche Beschluss und der Start der folgenden nationalen Umsetzung werden für das erste Quartal 2024 erwartet. Eines der Kernanliegen für die Überprüfung der bestehenden Regelungen waren die Folgen des Russland-Ukraine-Krieges auf die Energiepreise für Endkunden. Diese stärker gegen Preisvolatilitäten zu schützen war ein Haupttreiber. Die erwarteten Änderungen werden sich entlang der Strom-Wertschöpfungskette auf sämtliche Bereiche auswirken.

Bundesebene

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen "Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021"

Das Bundesverfassungsgericht hat am 15. November 2023 entschieden, dass das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 mit dem Grundgesetz unvereinbar und damit nichtig ist. Die Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf die künftige Gestaltung der Wirtschafts- und Finanzpolitik der Bundesregierung und stellt auch Energieversorger vor Unsicherheiten und Herausforderungen. Im Nachgang hierzu hat der Bundestag am 2. Februar 2024 den Haushalt für das Jahr 2024 beschlossen. Die Kürzungen betreffen u.a. den Klima- und Transformationsfonds (KTF), der verschiedene Bereiche unterstützt, darunter die Elektromobilität sowie die energetische Gebäudesanierung. Der Beschluss zum Haushaltsfinanzierungsgesetz durch den Bundesrat steht noch aus und ist für März 2024 angesetzt. Mit diesem Gesetz sollen Einsparungen und Mehreinnahmen im Haushalt organisiert werden. Die Auswirkungen möglicher Einsparungen, insbesondere im Bereich öffentlicher und privater Investitionen, könnten erhebliche gesamtwirtschaftliche Konsequenzen haben, was zu Unsicherheiten und Einschränkungen bei Unternehmen führen kann. EWE monitort diesen Prozess innerhalb der betroffenen Bereiche und begleitet diesen zusätzlich mit einer Task Force.

Richtlinie zur Förderung von klimaneutralen Produktionsverfahren in der Industrie durch Klimaschutzverträge

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat das erste Gebotsverfahren für Klimaschutzverträge verschoben. Demnach sollen Unternehmen mit dem effizientesten und emissionsärmsten Angebot den Zuschlag für den Abschluss eines Klimaschutzvertrages erhalten. Damit soll der Umstieg auf klimafreundliche Technologien unterstützt werden: Durch Zuschüsse zu den Betriebskosten und den Investitionskosten sollen die Mehrkosten gegenüber konventionellen Technologien ausgeglichen werden. Die Verträge sollen eine Laufzeit von 15 Jahren haben. Für die zu fördernden Verfahren werden Mindestanforderungen definiert, z. B. an den verwendeten Wasserstoff, den genutzten Strom, die Nutzung von Biomasse sowie Anlagen unvermeidbarer Prozessemissionen. Die aufgeschobene Förderrichtlinie ist sowohl für das Produkt- und Dienstleistungsportfolio von EWE VERTRIEB relevant.

Erwartete Entwicklung bei der EWE VERTRIEB

Beschäftigung

Im Berichtsjahr konnten sämtliche Stellen wie geplant besetzt werden. Im Jahr 2024 erwartet die EWE VERTRIEB einen steigenden Personalbestand sowohl im Privat- als auch im Geschäftskundenvertrieb. Insbesondere im Bereich der Energiedienstleistungen zu dem u.a. der Vertrieb von Photovoltaikanlagen, Energiespeichern und Wärmepumpen zählen, ist zur Realisierung des geplanten Wachstums ein Personalaufbau erforderlich.

Investitionen

Investitionen erfolgen hauptsächlich in technische Anlagen und Maschinen und werden auf einem geringeren Niveau erwartet als im abgelaufenen Geschäftsjahr (-10 Mio. Euro). Der Rückgang ist insbesondere auf die Sparte Wärme zurückzuführen vor dem Hintergrund, dass der Vertrieb herkömmlicher erdgasgeführter Wärmeanlagen für Privatkunden im Geschäftsjahr 2023 zurückgefahren wurde.

Prognoseabweichungen

Im Berichtsjahr liegt das Ergebnis unter der Prognose für das Jahr 2023. Das Jahresergebnis vor Ergebnisabführung wurde in Höhe von 75,7 Mio. Euro erwartet und beträgt letztlich -8,9 Mio. Euro. Im Privatkundensegment belasten negative Mengeneffekte aus Witterung, Kundenverhalten, eine höhere Abwanderungsquote und Rückstellungen für zukünftige Preismaßnahmen das Ergebnis. Negative Ergebniseffekte resultieren aus Bilanzkreisabrechnungen und ungeplanten Verkäufen überschüssiger Energiemengen. Die Sparte Wärme ist v.a. durch geringere Strom- und Wärmeerlöse sowie höhere Bezugskosten für Biogas geprägt. Eine unverändert hohe Anzahl von Kundenanfragen hat zu höheren Aufwendungen im Kundenservice geführt. Ein gegenläufiger Effekt resultiert aus einer einmaligen zusätzlichen Marge im Geschäftskundensegment, die aus im Jahr 2022 abgeschlossenen Terminmarktgeschäften zur Vermarktung von im virtuellen Kraftwerk erzeugten Strommengen erzielt wird und im Jahr 2023 erfolgswirksam ist.

Umsatz- und Ergebniserwartung

Der deutliche Rückgang der Energiepreise an den Beschaffungsmärkten in Kombination mit der Beschaffungsstrategie der EWE VERTRIEB führt zu einer nachteiligen Preispositionierung des Energievertriebs am Markt. Infolgedessen ergibt sich eine hohe Wechselbereitschaft der Privatkunden zu preisgünstigeren Wettbewerbern. Dies führt zu Kundenverlusten, die sich im Laufe des kommenden Jahres voraussichtlich reduzieren werden. Zudem geht die EWE VERTRIEB davon aus, dass die eingeleitete Wärmewende, die sich in der Elektrifizierung der Wärmeversorgung widerspiegelt, auf die Entwicklung des Gasprivatkundenbestands auswirken wird. Aufgrund des Entfalls von negativen Einmaleffekten, die 2023 aufgrund von Preiseffekten entstanden sind, werden im kommenden Jahr steigenden Roherträgen in den Sparten Strom und Gas erwartet. Positive Effekte werden 2024 auch in der Sparte Energiedienstleistungen geplant. Die Wachstumsfelder Wärme, Verkauf und Einbau von Wärmepumpen und Photovoltaik werden weiter ausgebaut. Um den Kunden eine breite Produktwelt anbieten zu können und damit den Wandel vom Versorger zum Umsorger weiter voranzutreiben, wird die IT-Landschaft fortwährend erneuert.

Für alle Kunden in der Grundversorgung und für nicht laufzeitgebundene Sonderverträge wird die EWE VERTRIEB zum 1. April 2024 die Preise für Strom und Gas anheben. Trotz einer Stabilisierung der Preisentwicklungen am Energiemarkt steigen die Beschaffungskosten infolge höherer Netznutzungsentgelte und gesetzlicher Umlagen.

Die Umsatzerlöse werden u.a. aufgrund des geringeren Privatkundenbestands unter dem Berichtsjahresniveau erwartet. Bei den Bezugskosten rechnet die Geschäftsführung ebenfalls mit einem Rückgang.

Aufgrund des geplanten Wachstums im Bereich Energiedienstleistungen und dem damit verbundenen Personalaufbau rechnet die Gesellschaft im Jahr 2024 mit einem höheren Personalaufwand gegenüber dem um Sondereffekte bereinigten Aufwand 2023.

Die Abschreibungen werden im Jahr 2024 im Vergleich zum Berichtsjahr in geringerer Höhe erwartet. Dies ist u.a. auf geringere Investitionen in erdgasgeführte Technologien in der Sparte Wärme zurückzuführen, in der die vertrieblichen Aktivitäten eingestellt werden.

Die sonstigen betrieblichen Erträge sinken v.a. aufgrund geringerer Erträge aus der Herabsetzung von Einzelwertberichtigungen auf Forderungen um -18 Mio.Euro. Daneben entfällt die einmalige Zuschreibung auf die Beteiligung WCG Wärmecontracting GmbH, die im Jahresabschluss 2023 vorgenommen wurde. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen reduzieren sich um rd. -25 Mio. Euro. Der Rückgang ist Folge aus geringeren Einstellungen in die Einzel- und Pauschalwertberichtigung auf Forderungen, die auf ein entsprechend geringer bewertetes Forderungsausfallrisiko auf Forderungen beruhen.

Das Ergebnis aus Finanzanlagen war im Jahr 2023 von Sonderausschüttungen geprägt und wird aufgrund geringerer Ausschüttungserwartungen unterhalb des Berichtsjahresniveaus liegen.

Unter Berücksichtigung der beschriebenen Annahmen wird ein Ergebnis vor Ergebnisabführung in Höhe von 94 Mio. Euro prognostiziert.

Die Bilanzsumme der EWE VERTRIEB wird im Jahr 2024 voraussichtlich um rund 384 Mio. Euro (-20 Prozent) sinken. Dies ist hauptsächlich auf geringere Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zurückzuführen. Das langfristige Vermögen wird vollständig durch Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital gedeckt sein.

 

Oldenburg, den 18. März 2024

Die Geschäftsführung

Oliver Bolay

Dominik Gertenbach

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

in Mio. Euro 31.12.2023 31.12.2022
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände 1,6 1,7
Sachanlagen 128,3 128,5
Finanzanlagen 50,1 79,9
180,0 210,1
Umlaufvermögen
Vorräte 14,6 25,5
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.734,0 1.326,5
Flüssige Mittel 0,0 0,1
1.748,6 1.352,1
Rechnungsabgrenzungsposten 0,0 0,2
Summe Aktiva 1.928,6 1.562,4

Passiva

in Mio. Euro 31.12.2023 31.12.2022
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 120,0 120,0
Kapitalrücklage 18,3 18,3
Gewinnrücklagen 13,9 13,9
152,2 152,2
Rückstellungen
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 185,7 185,6
Sonstige Rückstellungen 565,9 713,2
751,6 898,8
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,4 0,7
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 71,2 41,3
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 46,0 99,8
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 550,4 326,6
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,0 1,5
Sonstige Verbindlichkeiten 355,4 40,0
1.023,4 509,9
Rechnungsabgrenzungsposten 1,4 1,5
Summe Passiva 1.928,6 1.562,4

Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023

in Mio. Euro 2023 2022
Umsatzerlöse (inkl. Strom- und Energiesteuer) 7.579,9 6.272,9
Strom- und Energiesteuer -315,4 -352,3
Umsatzerlöse 7.264,5 5.920,6
Bestandsveränderungen -3,5 9,9
Andere aktivierte Eigenleistungen 0,3 0,2
Sonstige betriebliche Erträge 20,1 13,1
Materialaufwand -6.953,8 -5.629,7
Personalaufwand -76,9 -84,7
Abschreibungen -17,0 -15,3
Sonstige betriebliche Aufwendungen -204,1 -169,0
Ergebnis aus Finanzanlagen -22,3 2,3
Zinsergebnis 2,3 -4,3
Steuern vom Einkommen und Ertrag -14,3 -11,1
Ergebnis nach Steuern -4,7 32,0
Sonstige Steuern -4,2 -4,4
Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages abgeführte Gewinne bzw. Verlustausgleich 8,9 -27,6
Jahresüberschuss 0,0 0,0

Anhang 2023

Allgemeine Angaben

Die EWE VERTRIEB GmbH, Oldenburg, ist eine Tochtergesellschaft der EWE Aktiengesellschaft (EWE AG), Oldenburg, die als Obergesellschaft den EWE-Konzern führt. Die Gesellschaft ist unter der Firma EWE VERTRIEB GmbH mit Sitz in Oldenburg im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter der Nummer HRB 207052 eingetragen. Der Jahresabschluss der EWE VERTRIEB GmbH wird nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB und 264 ff. HGB sowie der einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des EnWG aufgestellt, die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach § 275 Abs. 2 HGB. Die EWE VERTRIEB GmbH ist eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 HGB. Das Geschäftsjahr umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres.

Geschäftsgegenstand der EWE VERTRIEB GmbH ist die Produktion und der Vertrieb von Energie, die Erbringung von Energiedienstleistungen, das Erbringen und der Vertrieb von Telekommunikationsdienstleistungen, die Wassergewinnung, die Wasserversorgung, die Wasseraufbereitung, die Errichtung, die Beschaffung und der Betrieb von Anlagen in den vorgenannten Bereichen sowie im Bereich Verkehr sowie die Forschung und Entwicklung und die Erbringung von Dienstleistungen in den vorgenannten Bereichen.

Zur Verbesserung der Klarheit sind in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung einerseits Posten zusammengefasst und im Anhang nebst Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und davon-Vermerken gesondert ausgewiesen, andererseits wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung, die wir nach dem Gesamtkostenverfahren darstellen, die Posten Strom- und Energiesteuer eingefügt, um spezifischen Besonderheiten der Versorgungswirtschaft Rechnung zu tragen.

Die Werte im Jahresabschluss wurden jeweils auf Mio. Euro gerundet.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bewertet und werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben.

Die Sachanlagen sind mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen, bilanziert. In die Herstellungskosten sind die unmittelbar zuzurechnenden Einzelkosten, angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie der durch die Fertigung veranlasste Werteverzehr des Anlagevermögens einbezogen. Soweit durch die wirtschaftliche Nutzung des Vermögensgegenstandes geboten, wird das Sachanlagevermögen im Wesentlichen degressiv und später linear abgeschrieben; dabei werden, soweit nicht anlagenspezifischen Besonderheiten Rechnung zu tragen ist, die branchenüblichen Nutzungsdauern zugrunde gelegt. Bei Zugängen ab dem Geschäftsjahr 2010 wird die lineare Abschreibung angewandt. Ohne Rücksicht darauf, ob die Nutzung des Anlagevermögens zeitlich begrenzt ist, sind bei Immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der am Abschlussstichtag beizulegen ist. Ein niedrigerer Wertansatz wird nicht beibehalten, wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen.

Für geringwertige Anlagegüter macht die EWE VERTRIEB GmbH von der Möglichkeit einer Poolabschreibung Gebrauch. Geringwertige Anlagegüter mit einem Anschaffungswert bis 250,00 € werden im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben. Anlagegüter mit Anschaffungskosten von mehr als 250,00 € bis 1.000,00 € werden in einem Sammelposten zusammengefasst und über 5 Jahre abgeschrieben.

Das Finanzanlagevermögen steht mit den Anschaffungswerten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten zu Buche. Auf Finanzanlagen werden bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung Abschreibungen auf den niedrigeren Wert, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, vorgenommen. Ein niedrigerer Wertansatz wird nicht beibehalten, wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen.

Die Vorräte sind zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten gemäß der §§ 253 Abs. 1, 255 Abs. 1 und 2 HGB angesetzt. Die Bewertung erfolgt unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten bzw. mit den niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Erkennbare Risiken sind durch Einzelwertberichtigungen abgedeckt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 3,5 % Rechnung getragen. Niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind auf den Barwert abgezinst. Am Bilanzstichtag noch nicht abgelesene und abgerechnete Strom- und Gaslieferungen werden periodengerecht abgegrenzt.

Flüssige Mittel werden zu Nennwerten bilanziert.

Die EWE VERTRIEB GmbH hat nach Ausübung des Saldierungswahlrechts nach § 274 HGB zum Bilanzstichtag einen Aktivüberhang bei den latenten Steuern. Dieser ergibt sich bedingt durch unterschiedliche Wertansätze in der Steuerbilanz und der Handelsbilanz, im Wesentlichen im Bereich des Anlagevermögens, der Rückstellungen für Pensionen und der Sonstigen Rückstellungen. Die latenten Steuern werden auf Ebene des Organträgers, der EWE AG, berücksichtigt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgte auf Grundlage eines Steuersatzes von 30,0 %.

Die in den Bauzuschüssen enthaltenen Beiträge der Kunden für Anschlüsse und Netzerweiterungen werden innerhalb von 20 Jahren linear, andere Investitionszuschüsse entsprechend dem Abschreibungsverlauf der bezuschussten Anlagegüter aufgelöst. Zugänge werden ab dem Geschäftsjahr 2003 aktivisch erfolgsneutral von den Anschaffungs- und Herstellungskosten der Versorgungsanlagen abgesetzt. In den Folgejahren werden diese dann wegen der geringeren Abschreibung der geminderten Investitionskosten über die Nutzungsdauer der entsprechenden Versorgungsanlagen ertragswirksam.

Die Pensionsverpflichtungen gegenüber Pensionären und aus Anwartschaften sind nach den anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels der Projected Unit Credit Method (laufendes Einmalprämienverfahren) auf Basis der Richttafeln Heubeck 2018 G bewertet. Im Berichtsjahr wird ein von der Deutschen Bundesbank vorgegebener durchschnittlicher Marktzinssatz von 1,82 Prozent p. a. (Vorjahr 1,78 Prozent p. a.) bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren (§ 253 Abs. 2 HGB) bei der Bewertung zugrunde gelegt. Zur Ermittlung des Zinssatzes wird ein vergangenheitsbezogener Zeitraum von 10 Jahren herangezogen (§ 253 Abs. 2 HGB). Einkommenssteigerungen sind wie im Vorjahr mit einem Prozentsatz von 2,50 Prozent p. a. eingerechnet. Unverändert zum Vorjahr wurden Rentenanpassungen für Pensionsfondsleistungen in Höhe von 1,00 Prozent p. a. berücksichtigt. Anpassungen für unmittelbare Zusagen, die im Vorjahr 2,25 Prozent p. a. betrugen, sind in diesem Jahr ebenfalls in einer Höhe von 2,25 Prozent p. a. (4,00 Prozent p. a. bei entsprechender Mindestanpassung) eingeflossen. Des Weiteren wird wie im Vorjahr eine Fluktuation von 1,00 Prozent unterstellt. Neben den Verpflichtungen aus laufenden Pensionen und den am Bilanzstichtag bestehenden Anwartschaften sind auch Verpflichtungen für Deputate im Ansatz enthalten. Die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung für Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis nach dem 31. August 2007 begonnen hat, wird über den EWE-Treuhandverein finanziert. Dabei führt die EWE VERTRIEB GmbH die erforderlichen Mittel zur Finanzierung der Altersversorgung im Rahmen eines Contractual Trust Arrangement (CTA) einem Treuhandvermögen zu, welches vom EWE-Treuhandverein verwaltet wird. Die angelegten Vermögensgegenstände dienen ausschließlich der Erfüllung der Verpflichtungen und sind dem Zugriff anderer Gläubiger entzogen. Sie wurden mit ihrem beizulegenden Zeitwert mit den Pensionsverpflichtungen verrechnet. Bei den Vermögensgegenständen handelt es sich im Wesentlichen um zum beizulegenden Zeitwert bewertete Zielfonds, deren ertrags- und risikoreicher Aktienanteil sich mit näherndem Rentenbeginn zugunsten sicherheitsorientierter Anlagen wie Anleihen und Geldmarktanlagen verringert. Übersteigt zum Ende des Geschäftsjahres der Barwert der Garantieleistungen den Zeitwert der zu verrechnenden Vermögensgegenstände, entspricht der Erfüllungsbetrag diesem Barwert und es wird eine Pensionsrückstellung ausgewiesen.

Rückstellungen für Altersteilzeit- und Vorruhestandsverpflichtungen werden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssatz gemäß § 253 Abs. 2 HGB bei einer Restlaufzeit von 1 Jahr in Höhe von 0,99 Prozent (Vorjahr 0,42 Prozent) p. a. abgezinst. Für Sterbegeldrückstellungen wurde bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren ein Rechnungszins in Höhe von 1,74 Prozent (Vorjahr 1,44 Prozent) in Ansatz gebracht.

Bestehende Rückstellungen aufgrund des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) werden auf Basis der Absatzmengen und dem momentanen CO 2 -Preis bewertet. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen sowie drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Bei Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr sind die Rückstellungen mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Für zukünftige Aufwendungen und Erträge, die im abgelaufenen Geschäftsjahr bereits zu Ausgaben geführt haben, wurden sowohl auf der Aktivseite als auch der Passivseite entsprechende Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.

Währungsumrechnung

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Erstbuchung bewertet. Bei Fremdwährungsposten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden Gewinne und Verluste aus Kursänderungen ergebniswirksam berücksichtigt. Bei solchen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr erfolgt eine ergebniswirksame Berücksichtigung der Verluste am Bilanzstichtag.

Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Entwicklung des Anlagevermögens der EWE VERTRIEB

in Mio. Euro Anschaffungs- und Herstellungskosten zum 01.01.2023 Zugänge Abgänge Umbuchungen Anschaffungs- und Herstellungskosten zum 31.12.2023
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen und ähnliche Rechte 3,8 0,2 0,0 0,0 4,0
3,8 0,2 0,0 0,0 4,0
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 14,7 0,0 3,1 0,0 11,6
Technische Anlagen und Maschinen
a.) Stromversorgungsanlagen 13,5 0,2 0,1 0,1 13,7
b.) Sonstige 250,2 20,2 29,2 3,1 244,3
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 8,4 1,2 0,8 0,0 8,8
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 3,7 2,1 0,0 -3,2 2,6
290,5 23,7 33,2 0,0 281,0
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 17,2 0,0 0,0 0,0 17,2
Beteiligungen 88,7 1,0 4,9 0,0 84,8
Sonstige Ausleihungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
105,9 1,0 4,9 0,0 102,0
Gesamt 400,2 24,9 38,1 0,0 387,0
in Mio. Euro kumulierte Abschreibungen zum 01.01.2023 Zugänge Abgänge Zuschreibungen kumulierte Abschreibungen zum 31.12.2023
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen und ähnliche Rechte 2,1 0,3 0,0 0,0 2,4
2,1 0,3 0,0 0,0 2,4
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 9,1 0,6 1,7 0,0 8,0
Technische Anlagen und Maschinen
a.) Stromversorgungsanlagen 6,3 0,8 0,0 0,0 7,1
b.) Sonstige 141,2 14,3 23,6 0,0 131,9
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5,4 1,0 0,7 0,0 5,7
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
162,0 16,7 26,0 0,0 152,7
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 2,0 0,0 0,0 2,0 0,0
Beteiligungen 24,0 27,9 0,0 0,0 51,9
Sonstige Ausleihungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
26,0 27,9 0,0 2,0 51,9
Gesamt 190,1 44,9 26,0 2,0 207,0
in Mio. Euro Buchwerte 31.12.2023 Buchwerte 31.12.2022
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen und ähnliche Rechte 1,6 1,7
1,6 1,7
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 3,6 5,6
Technische Anlagen und Maschinen
a.) Stromversorgungsanlagen 6,6 7,2
b.) Sonstige 112,4 109,0
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3,1 3,0
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2,6 3,7
128,3 128,5
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 17,2 15,2
Beteiligungen 32,9 64,7
Sonstige Ausleihungen 0,0 0,0
50,1 79,9
Gesamt 180,0 210,1

Von den Abschreibungen auf die Immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen in Höhe von 17,0 Mio. Euro (Vorjahr: 15,3 Mio. Euro) entfallen 16,7 Mio. Euro auf Sachanlagen. Im Berichtsjahr erfolgte eine außerplanmäßige Wertberichtigung in Höhe von 27,9 Mio. Euro auf Beteiligungen.

2. Wesentliche Beteiligungen

in Tsd. Euro Name und Sitz der Gesellschaft Anteil in % 31.12.2023 Eigenkapital Jahresergebnis
Verbundene Unternehmen
EWE WASSER GmbH, Cuxhaven 25,1 14.216 +1.068 2)3)
WCG Wärme Contracting GmbH, Oldenburg 100,0 7.432 -1.277 2)4)
Fünfzehnte RE Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Oldenburg 100,0 25 -3 1)
SOCON Sonar Control Kavernenvermessung GmbH, Giesen 62,0 6.643 +1.763 1)
TEWE Energieversorgungsgesellschaft mbH Erkner, Erkner 100,0 4.305 -556 1)
Sonstige Beteiligungen
DOTI Deutsche Offshore-Testfeld- und Infrastruktur-GmbH & Co. KG, Oldenburg 47,5 60.143 +30.830 1)
DOTI Management GmbH, Oldenburg 47,5 115 -5 1)
Energieversorgung Brand GmbH, Krausnick-Groß Wasserburg 50,0 3.910 +639 1)
GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co.KG, Straelen 5,7 131.719 +33.320 1)
Gasversorgung Angermünde GmbH, Angermünde 49,0 2.458 +351 1)
Städtische Betriebswerke Luckenwalde GmbH, Luckenwalde 20,0 14.550 +1.873 1)
Stadtwerke Frankfurt (Oder) GmbH, Frankfurt (Oder) 10,0 36.800 +5.064 1)3)
Stadtwerke Ludwigsfelde GmbH, Ludwigsfelde 20,0 12.881 +2.102 1)
Stadtwerke Schwedt GmbH, Schwedt 10,2 25.383 +4.816 1)3)
Verkehr und Wasser GmbH, Oldenburg 26,0 17.600 0 1)

1) Angabe Eigenkapital und Jahresergebnis aus 2022

2) Angabe Eigenkapital und Jahresergebnis aus 2023

3) Ergebnis vor Ergebnisabführung

4) Ergebnis vor Verlustausgleich

3. Vorräte

in Mio. Euro 31.12.2023 31.12.2022
Unfertige Erzeugnisse und unfertige Leistungen 13,8 17,3
Fertige Erzeugnisse und Waren 0,8 8,2
Gesamt 14,6 25,5

Die unfertigen Leistungen setzen sich aus nicht abgerechneten Weiterberechnungsaufträgen zusammen, denen Kundenaufträge zugrunde liegen, deren Gewinnrealisierung im darauffolgenden Geschäftsjahr erfolgt. Die unter den fertigen Erzeugnissen und Waren gezeigten Werte resultieren aus dem Ankauf von Photovoltaikanlagen, Akkuspeichern und Einrichtungen zum Laden von Elektroautos. Im laufenden Berichtsjahr erfolgte der Verkauf eines Großteils der Vermögensgegenstände an eine andere Tochtergesellschaft der EWE AG, zur Bündelung der damit verbundenen Geschäftsaktivitäten in einem Unternehmen.

4. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

in Mio. Euro 31.12.2023 davon RLZ *) über 1 Jahr 31.12.2022
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.019,0 10,6 636,8
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 548,9 0,0 565,5
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 4,2 0,0 6,1
Sonstige Vermögensgegenstände 161,9 0,0 118,1
Gesamt 1.734,0 10,6 1.326,5
*) Restlaufzeit

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen aus Cash Pooling gegenüber der EWE AG in Höhe von 378,6 Mio. Euro (Vorjahr 386,4 Mio. Euro), Forderungen aus Verlustübernahme durch die EWE AG (57,0 Mio. Euro) und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (113,3 Mio. Euro; Vorjahr 179,1 Mio. Euro), davon 6,3 Mio. Euro (Vorjahr 2,4 Mio. Euro) gegenüber der EWE AG.

Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren wie im Vorjahr ausschließlich aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr betrugen 2022 6,5 Mio. Euro.

5. Flüssige Mittel

Die Veränderung der Flüssigen Mittel haben wir in der Kapitalflussrechnung dargestellt. Der in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Finanzmittelfonds beinhaltet Forderungen aus Cash Pooling (378,6 Mio. Euro) aus der mit der EWE AG bestehenden Cash Pooling-Vereinbarung und Flüssige Mittel.

Kapitalflussrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023

+ = Mittelherkunft; - = Mittelverwendung
in Mio. Euro 2023 2022
I. Geschäftstätigkeit
Jahresfehlbetrag (Vorjahr: Jahresüberschuss) -8,9 27,6
Abschreibungen / Zuschreibungen Anlagevermögen 42,9 7,5
Zunahme / Abnahme der Rückstellungen 445,6 555,9
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen / Erträge 21,7 7,6
Zunahme / Abnahme Vorräte / Forderungen / Sonstige Aktiva -416,9 -261,8
Zunahme / Abnahme Verbindlichkeiten / sonstige Passiva -81,0 -132,1
Gewinn / Verlust aus Abgang Anlagevermögen -0,7 1,2
Zinsaufwendungen / Zinserträge -2,3 4,3
Beteiligungserträge -5,6 -4,3
Ertragsteueraufwand / -ertrag 14,3 11,1
Ertragsteuerzahlungen -14,3 -11,1
Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit -5,2 205,9
II. Investitionstätigkeit
Auszahlung Investition Immaterielle Vermögensgegenstände -0,2 -0,1
Einzahlung Abgang Sachanlagen 7,6 2,9
Auszahlung Investition Sachanlagen -23,7 -21,9
Einzahlung Abgang Finanzanlagen 5,2 0,0
Auszahlung Investition Finanzanlagen -1,0 -1,9
Erhaltene Zinsen 10,2 2,2
Erhaltene Dividenden 5,6 4,3
Cash Flow aus der Investitionstätigkeit 3,7 -14,5
III. Finanzierungstätigkeit
Einzahlungen Aufnahme Anleihe und Kredite 0,1 0,2
Auszahlungen Tilgung Anleihe und Kredite -0,2 -0,3
Gezahlte Zinsen -6,3 -1,0
Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit -6,4 -1,1
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Flüssige Mittel) -7,9 190,3
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 386,5 196,2
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 378,6 386,5

6. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Für die Bereitstellung einer neuen Abrechnungssoftware für Energieverträge und zur Senkung laufender Wartungskosten wurde eine Vorauszahlung an den Anbieter geleistet und dazu ein aktivischer Rechnungsposten gebildet. Die ergebniswirksame Auflösung erfolgt über einen Zeitraum von 60 Monaten, beginnend mit dem 1. April 2019.

7. Gezeichnetes Kapital

Das Stammkapital der EWE VERTRIEB beträgt 120.000.000,00 Euro.

8. Kapitalrücklage

Die Höhe der Kapitalrücklage beläuft sich auf 18,3 Mio. Euro.

9. Gewinnrücklagen

Die anderen Gewinnrücklagen betragen zum Stichtag 13,9 Mio. Euro.

10. Rückstellungen

in Mio. Euro 31.12.2023 31.12.2022
Rückstellungen für Pensionen 185,7 185,6
Sonstige Rückstellungen 565,9 713,2
Gesamt 751,6 898,8

Das zu den Rückstellungen für Pensionen korrespondierende Planvermögen wird im Folgenden näher erläutert:

Der in der nachstehenden Tabelle genannte beizulegende Zeitwert des beim EWE Treuhandverein e. V., Oldenburg, angelegten Vermögens wurde aus den Börsenkursen des Fondsvermögens am Abschlussstichtag abgeleitet. Aufgrund des schwierigen Marktumfeldes für Geldanlagen übersteigt der Erfüllungsbetrag den Zeitwert der zu verrechnenden Vermögensgegenstände. Der Differenzbetrag ist entweder Bestandteil der Pensionsrückstellungen im Falle der Fondsgebundenen Direktzusage und Entgeltumwandlung, während die Rückstellung für die Lebensarbeitszeitkonten unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesen wird.

Anschaffungskosten Zeitwert Erfüllungsbetrag
in Tsd. Euro 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022
Fondsgebundene Direktzusage 5.771,8 4.771,4 8.597,6 6.887,4 8.822,5 7.094,4
Entgeltumwandlung 3.493,5 2.963,3 4.714,8 3.661,2 4.721,2 3.667,3
Lebensarbeitszeitkonten 6.067,3 5.017,9 6.073,7 4.577,6 6.101,4 4.758,8
Fondsvermögen des EWE Treuhandvereins 15.332,6 12.752,6 19.386,1 15.126,2 19.645,1 15.520,5

Die aus dem Deckungsvermögen resultierenden ausgeschütteten Erträge, die Abschreibungen aufgrund des Zeitwertrückgangs sowie die Verrechnung mit den Zinsaufwendungen der korrespondierenden Erfüllungsbeträge der Pensionsrückstellungen im Geschäftsjahr 2023 stellen sich wie folgt dar:

in Tsd. Euro 2023 2022
Nettoertrag aus dem CTA-Vermögen 1.679,8 -1.724,0
Zinsaufwand aus der korrespondierenden Pensionsrückstellung -1.679,8 1.724,0
Saldo aus der Verrechnung von Aufwendungen und Erträgen 0,0 0,0

Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB zwischen dem Ansatz der Rückstellung für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt 2,3 Mio. Euro. Der Betrag ist im Rahmen von § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB nicht ausschüttungsgesperrt.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen überwiegend abgegrenzte Aufwendungen für Energiebezug, Kosten für den Erwerb von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz, Abrechnungsverpflichtungen gegenüber Kunden sowie Aufwendungen die im Zusammenhang mit der Kundengewinnung stehen. Verpflichtungsänderungen bei den Rückstellungen für Pensionen aus einer Änderung des Rechnungszinses werden im Zinsergebnis ausgewiesen.

Die Gesellschaft richtet ihre Beschaffungsstrategie auf den erwarteten Absatz so aus, dass ein mengen- und wertmäßiger Ausgleich dieser schwebenden Verträge zum Bilanzstichtag gegeben ist. Die Gesellschaft kauft hierfür Forwards ein, um Risiken aus der Änderung von Rohstoff- und Produktpreisen oder auch Temperaturschwankungen zu begrenzen. Es wird eine absatzmarktorientierte Bewertung vorgenommen, da sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die beschaffte Energie zu einem höheren Wert als zu den Anschaffungskosten veräußern kann. Zu Produkten, bei denen dies nicht belegt werden kann, werden Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet.

Die Gesellschaft bildet Portfolios anhand von Kundensegmenten. Die einbezogenen Geschäfte sind sowohl in zeitlicher als auch in sachlicher Hinsicht gleichartigen Risiken ausgesetzt. Somit wird ein Ausgleich der Risiken durch hohe Sicherungswirkung erzielt. Für einzelne Portfolios werden die gegenläufigen Risikopositionen (Käufe und Verkäufe) im Rahmen des Risikomanagements der Gesellschaft zu Zwecken der internen Steuerung in einer Deckungsbeitragsrechnung gegenüber gestellt.

Folgende Übersicht zeigt die Nominalbeträge der bezugsseitig abgeschlossenen Strom- und Gastermingeschäfte für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 sowie deren Marktwertausprägungen:

Nominalvolumen beizulegender Zeitwert
in Mio. Euro Kauf Verkauf MtM positiv MtM negativ
Gas Forwards 2024-2028 -2.569,4 790,9 327,9 -1.024,5
Strom Forwards 2024-2028 -1.513,3 48,5 72,1 -547,1

Den oben angegebenen kontrahierten Finanzinstrumenten stehen Absatzverträge gegenüber, deren Mittelzufluss den Mittelabfluss der Beschaffungsgeschäfte regelmäßig überkompensieren. Es werden entsprechende Drohverlustrückstellungen gebildet, wenn dies nicht der Fall ist. Die Absatzgeschäfte werden aufgrund ihrer Quantität und Komplexität nicht bewertet.

11. Verbindlichkeiten

in Mio. Euro 31.12.2023 davon RLZ *) bis zu 1 Jahr davon RLZ *) über 1 Jahr davon RLZ *) über 5 Jahre 31.12.2022
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,4 0,1 0,3 0,0 0,7
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 71,2 71,2 0,0 0,0 41,3
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 46,0 45,7 0,3 0,0 99,8
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 550,4 550,4 0,0 0,0 326,6
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen,mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,0 0,0 0,0 0,0 1,5
Sonstige Verbindlichkeiten 355,4 355,4 0,0 0,0 40,0
davon aus Steuern (0,6) (0,7) 0,0 0,0 (2,0)
Gesamt 1.023,4 1.022,8 0,6 0,0 509,9
*) Restlaufzeit

Unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wird ein Darlehen der KfW Bankengruppe ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Verbindlichkeiten im Rahmen der Umsatzsteuerorganschaft gegenüber der EWE AG (43,9 Mio. Euro, Vorjahr 53,4 Mio. Euro) sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (505,2 Mio. Euro, Vorjahr 222,8 Mio. Euro), davon 1,2 Mio. Euro gegenüber der EWE AG (Vorjahr 0,5 Mio. Euro). Im Vorjahr bestand darüberhinaus eine Verbindlichkeit aus Ergebnisabführung gegenüber der EWE AG in Höhe von 50,4 Mio. Euro.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen wie im Vorjahr ausschließlich den Lieferungs- und Leistungsverkehr.

Der stark angestiegene Bestand an sonstigen Verbindlichkeiten spiegelt die Umsetzung der Energiepreisbremsen wider. Die zum Bilanzstichtag nicht ausgezahlten Entlastungen an die Kunden, deren Gegenposition in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu finden ist, führen zu diesem Anstieg und und sind ein kurzfristiger Effekt, der mit dem Voranschreiten der Abrechnungen an die Kunden reduziert wird.

Verbindlichkeiten in Höhe von 509,4 Mio. Euro hatten zum 31. Dezember 2022 eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Lediglich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten hatten zum 31. Dezember 2022 in Höhe von 0,5 Mio. Euro eine Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr.

12. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten

Der passivische Rechnungsabgrenzungsposten resultiert aus der werblichen Nutzung einer Photovoltaik-Anlage in Bremen, welche von einer Schwestergesellschaft mit Sitz in Bremen in Anspruch genommen wird. Die Laufzeit der Kooperationsvereinbarung endet am 31. Dezember 2031. Der gebildete Rechnungsabgrenzungsposten wird linear über die Laufzeit erfolgswirksam aufgelöst.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

13. Umsatzerlöse

in Mio. Euro 2023 2022
Strom 4.459,8 4.069,8
Gas 2.873,0 2.039,8
Umwelt/Sonstiges 247,1 163,3
Gesamt 7.579,9 6.272,9

14. Strom- und Energiesteuer

Die erhobene Stromsteuer beträgt 185,2 Mio. Euro (Vorjahr 209,3 Mio. Euro). Die abgeführte Energiesteuer für Erdgas beträgt 130,2 Mio. Euro (Vorjahr 143,0 Mio. Euro).

15. Sonstige betriebliche Erträge

Die wesentlichen Positionen sind Erträge aus der Auflösung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen und Zuschreibungen aus der Reduzierung von Wertminderungen von Anteilen an Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis (15,4 Mio. Euro; Vorjahr: 9,9 Mio. Euro), Erträge aus dem Anlagenabgang (1,5 Mio. Euro; Vorjahr: 0,6 Mio. Euro) sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (1,0 Mio. Euro; Vorjahr: 0,5 Mio. Euro). Zahlungseingänge für bereits ausgebuchte Forderungen beliefen sich auf 1,2 Mio. Euro im Berichtsjahr (Vorjahr 1,4 Mio. Euro).

16. Materialaufwand

in Mio. Euro 2023 2022
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 5.896,9 4.704,8
Aufwendungen für bezogene Leistungen 1.056,9 924,9
Gesamt 6.953,8 5.629,7

In den Aufwendungen für bezogene Leistungen sind die an Netzbetreiber zu zahlenden Netznutzungsentgelte für Strom und Gas in Höhe von 1.029,8 Mio. Euro (Vorjahr 891,6 Mio. Euro) enthalten.

17. Personalaufwand

in Mio. Euro 2023 2022
Löhne und Gehälter 60,3 55,4
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 16,6 29,3
davon für Altersversorgung (6,5) (20,0)
Gesamt 76,9 84,7

Der Personalaufwand steigt im Vergleich zum Vorjahr an. Ein leicht höherer Mitarbeiterbestand und eine geschlossene Vereinbarung zur Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie sind ursächlich für den Anstieg. Die Höhe der Aufwendungen für Altersversorgung hat sich auf einem niedrigeren Niveau eingependelt, nachdem sich im Vorjahr die sehr hohen Inflationserwartungen für die nächsten Jahre bei den Pensionsrückstellungen ausgewirkt haben. Eine im Januar des nachfolgenden Jahres vorgenommene Gehaltsanpassung führte zusätzlich zu einer Erhöhung der Pensionsrückstellungen, dessen Anstieg sich ergebniswirksam im Sozialaufwand niederschlägt.

18. Abschreibungen

Dieser Posten enthält planmäßige Abschreibungen auf Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im Berichtsjahr in Höhe von 1,7 Mio. Euro vorgenommen, welche im Vorjahr nicht vorgekommen sind.

19. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Dienstleistungs- und Mietaufwendungen gegenüber Konzerngesellschaften (120,0 Mio. Euro; Vorjahr 108,7 Mio. Euro) sowie u. a. Provisionen, Forderungsabschreibungen, Aufwendungen für Veröffentlichungen und Werbemaßnahmen und Beratungsaufwendungen.

20. Ergebnis aus Finanzanlagen

in Mio. Euro 2023 2022
Erträge aus Beteiligungen 6,9 4,3
davon aus verbundenen Unternehmen (1,1) (1,0)
Abschreibungen auf Finanzanlagen -27,9 -2,0
Aufwendungen Verlustübernahme -1,3 0,0
Gesamt -22,3 2,3

Die Aufwendungen aus Verlustübernahme resultieren aus einer Vereinbarung mit der WCG Wärme Contracting GmbH, Oldenburg zur Übernahme von Verlusten.

21. Zinsergebnis

in Mio. Euro 2023 2022
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 10,2 2,2
davon aus verbundenen Unternehmen (9,3) (1,5)
davon aus Ab-/Aufzinsung (0,3) (0,1)
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -7,9 -6,5
davon an verbundene Unternehmen (-0,4) (0,0)
davon aus Ab-/Aufzinsung (-1,8) (-5,5)
Gesamt 2,3 -4,3

Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen beinhalten hauptsächlich Zinsen für das Factoring von Kundenforderungen sowie für die Aufzinsung von langfristigen Rückstellungen. Wesentlich für die Veränderungen sind der versicherungsmathematische Zinssatz für Pensionsverpflichtungen und das allgemein gestiegene Zinsniveau. Für den Anstieg der Zinserträge und Zinsaufwendungen gegenüber verbundene Unternehmen zeichnet die abgeschlossene Cash Pooling-Vereinbarung mit der EWE AG verantwortlich, die ebenfalls von steigenden Zinsen beeinflusst ist.

22. Steuern

in Mio. Euro 2023 2022
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 14,3 11,1
Sonstige Steuern 4,2 4,4
Gesamt 18,5 15,5

Die EWE VERTRIEB GmbH weist als Organgesellschaft gegenüber dem Organträger EWE AG einen Aufwand aus Steuerumlage in Höhe von 14,3 Mio. Euro aus (Vorjahr: Aufwand 11,1 Mio. Euro). Die Sonstigen Steuern betreffen Strom- und Energiesteuern auf den Selbstverbrauch.

23. Ergebnisabführung

Zwischen der EWE VERTRIEB GmbH und der EWE AG besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. Der Verlust nach Steuerumlagen beträgt 8,9 Mio. Euro (Vorjahr: 27,6 Mio. Euro Gewinn) und wird vollständig durch die EWE AG ausgeglichen.

24. Haftungsverhältnisse und Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

Zum Bilanzstichtag resultieren Verpflichtungen aus einem Bestellobligo in Höhe von 126,9 Mio. Euro. Bei den Verpflichtungen aus dem Bestellobligo ist bei vertragsgemäßer Erfüllung durch den Geschäftspartner von einem Liquiditätsabfluss in entsprechender Höhe auszugehen. Zudem besteht zum Stichtag ein Miet- und Leasingobligo in Höhe von 16,2 Mio. Euro unter Zugrundelegung des frühestmöglichen Kündigungstermins der entsprechenden Verträge, davon 1,3 Mio. Euro gegenüber verbundenen Unternehmen.

Im Jahr 2012 erfolgte eine Ausgliederung von Teilbetrieben auf die EWE GASSPEICHER GmbH und die EWE TRADING GmbH, im darauffolgenden Jahr wurden zwei Teilbereiche auf die EWE ERNEUERBARE ENERGIEN GmbH und die EWE WASSER GmbH ausgegliedert. Für vor dem Wirksamwerden der Ausgliederung begründete Versorgungsverpflichtungen auf Grund des Betriebsrentengesetzes haftet die EWE VERTRIEB GmbH in einem Zeitraum von zehn Jahren nach der Ausgliederung. Zusätzlich haftet die EWE VERTRIEB GmbH unbeschränkt für alle - auch rückständigen - Ansprüche aus den übergegangenen Arbeitsverhältnissen. Mit einer Inanspruchnahme innerhalb der Zehnjahrespflicht ist aufgrund ausreichender Bonitäten der genannten Gesellschaften aus heutiger Sicht nicht zu rechnen.

Durch eine vergangene Beteiligung an die Harzwasserwerke GmbH, Hildesheim, bestehen Haftungsverhältnisse gegenüber dem Land Niedersachsen in Höhe von 25,3 Mio. Euro. Mit einer Inanspruchnahme ist aus heutiger Sicht nicht zu rechnen.

Weiterhin bestehen im geschäftsüblichen Umfang Bezugsverträge für Strom- und Gaslieferungen.

25. Honorar des Abschlussprüfers

Für die Angabe des von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 berechneten Gesamthonorars verweisen wir auf den Anhang im Konzernabschluss der EWE AG, in den die EWE VERTRIEB GmbH als Tochterunternehmen einbezogen ist.

26. Beziehungen zu den Gesellschaftern

Die EWE AG (HRB 33), Oldenburg, ist zum 31. Dezember 2023 alleinige Gesellschafterin der EWE VERTRIEB GmbH. Die EWE VERTRIEB GmbH wird in den nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) aufgestellten Konzernabschluss der EWE AG, die den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt sowie in den Konzernabschluss der Ems-Weser-Elbe Versorgungs- und Entsorgungsverband Beteiligungsgesellschaft mbH (HRB 201794), Oldenburg, die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen. Die Konzernabschlüsse werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften im Bundesanzeiger veröffentlicht.

27. Pflicht zur Aufstellung eines (Teil)-Konzernabschlusses

Die EWE VERTRIEB GmbH ist aufgrund der Einbeziehung in den Konzernabschluss der EWE AG, Oldenburg, gemäß § 291 HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses sowie Konzernlageberichts nach § 290 HGB befreit. Die Aufstellung des Konzernabschlusses und -lageberichts der EWE AG erfolgt nach § 315e HGB unter Anwendung EU-konformer IFRS und mit befreiender Wirkung für die EWE VERTRIEB GmbH.

28. Angaben zu den Organen der EWE VERTRIEB GmbH

Aufsichtsrat

Dr. Christian Friege (ab 01. März 2023)

Mitglied des Vorstandes der EWE Aktiengesellschaft, Oldenburg, Vorsitzender

Stefan Dohler (bis 01. März 2023)

Vorstandsvorsitzender der EWE Aktiengesellschaft, Oldenburg, Vorsitzender

Vera Weidemann (ab 01. Juni 2023)

Mitglied des Vorstandes der EWE Aktiengesellschaft, Oldenburg

Sven Ambrosy

Landrat des Landkreises Friesland, Jever

Udo Anfang Key Account Manager, Cloppenburg

Bernhard Ellberg

Stv. Fraktionsvorsitzender und stv. Ratsvorsitzender, Oldenburg

Tobias Gerdesmeyer

Landrat des Landkreises Vechta, Vechta

Karin Harms (bis 16. Juni 2023)

Landrätin des Landkreises Ammerland, Bad Zwischenahn

Bernd-Carsten Hiebing

Mitglied des Niedersächsischen Landtags, Haren

Claus-Peter Horst

Bürgermeister der Stadt Leer, Leer

Alexander Kramer

Geschäftskundenbetreuer, Rhauderfehn

Jasmin Kramer (bis 31. Dezember 2023)

Diplom-Kauffrau, Oldenburg

Nadja Leinecker-Wendt

Kreistagsmitglied des Landkreis Heidekreis, Neuenkirchen

Raphael Otto

Vertriebsleiter Geschäftskunden, Sande

Rainer Rempe

Landrat des Landkreises Harburg, Winsen

Marion Rövekamp (bis 01. Mai 2023)

Mitglied des Vorstandes der EWE Aktiengesellschaft, Oldenburg

Volker Seidel

Fachwirt, Oyten

Stephan Siefken

Landrat des Landkreises Wesermarsch, Brake

Hajo Suhr

Stellv. Fraktionsvorsitzender der CDU, Wardenburg

Gunnar Wegener (ab 16. Juni 2023)

Vorsitzender der SPD Fraktion der Stadt Cuxhaven, Cuxhaven

Ingo Wührmann

Elektromeister, Stadland-Augustgroden

Geschäftsführung

Oiver Bolay Geschäftsführer, Oldenburg

Dominik Gertenbach (ab 01. November 2023)

Geschäftsführer, Bielefeld

Ludwig Kohnen (bis 01. August 2023)

Geschäftsführer, Haselünne

Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung betrugen 0,3 Mio. Euro (Vorjahr: 0,3 Mio. Euro). Dem Aufsichtsrat wurden wie im Vorjahr 0,1 Mio. Euro vergütet.

29. Mitarbeitende

2023 2022
Vollbeschäftigte 581 548
Teilzeitbeschäftigte und Aushilfen 239 252
820 800
Auszubildende und Praktikanten 1 2

Unter den Vollbeschäftigten und Teilzeitbeschäftigten werden auch befristete Arbeitsverhältnisse ausgewiesen.

30. Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen nach § 6b Abs. 2 EnWG

in Mio. Euro 2023 2022
Vermietung -5,8 -4,2
IT-Dienstleistungen -33,9 -30,3
Marketingaufwendungen -10,1 -8,0
Sonstige Leistungen -56,4 -55,0
Gesamt -106,2 -97,5

Die sonstigen Leistungen beinhalten hauptsächlich Aufwendungen von Konzerngesellschaften für den Betrieb von Wärmeversorgungsanlagen, die Bereitstellung von Wasserversorgungsanlagen, Provisionsaufwendungen für die Kundengewinnung sowie Aufwendungen und Erträge aus Verwaltungsleistungen und sonstige Erträge.

31. Angaben zu nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften

Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte, deren Art, Zweck, Risiken und Vorteile für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind, lagen nicht vor.

32. Wesentliche nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommene Geschäfte mit nahen stehenden Unternehmen und Personen

Nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommene Geschäfte mit nahen stehenden Unternehmen und Personen, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind, lagen nicht vor.

33. Nachtragsbericht

Im Juni 2023 wurde der Entgelttarifvertrag für den EWE-Tarifbereich (EWE AG, EWE GASSPEICHER GmbH, EWE NETZ GmbH, EWE TRADING GmbH, EWE VERTRIEB GmbH und GTG Nord GmbH) von Seiten der Gewerkschaft ver.di (ver.di) mit Wirkung zum 31. Dezember 2023 fristgerecht gekündigt. Die im Berichtsjahr aufgenommenen Tarifverhandlungen zwischen ver.di und EWE konnten am 18. Januar 2024 abgeschlossen werden. Die Ergebnisse wurden - soweit sie für die Verpflichtungen zum Bilanzstichtag von Relevanz waren - vollumfänglich berücksichtigt.

Daneben haben sich die Parteien auf die Zahlung einer weiteren Inflationsausgleichsprämie (IAP) verständigt.

 

Oldenburg, den 18. März 2024

Die Geschäftsführung

Oliver Bolay

Dominik Gertenbach

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die EWE VERTRIEB GmbH, Oldenburg

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der EWE VERTRIEB GmbH, Oldenburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der EWE VERTRIEB GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) als nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Lageberichts.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Die Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs.3 EnWG

Prüfungsurteil

Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat.

Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Die Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

 

Bremen, den 4. April 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Carsten Engelhardt, Wirtschaftsprüfer

ppa. Thomas Angele, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrates 2023

der EWE VERTRIEB GmbH

In der Sitzung des Aufsichtsrates am 20. April 2023 wurde über das vorangegangene Geschäftsjahr 2022 und das laufende Geschäftsjahr berichtet. In der Sitzung am 21. August 2023 hat die Geschäftsführung einen Überblick zum laufenden Geschäftsjahr vorgestellt. In der Sitzung am 30. November 2023 stellte die Geschäftsführung dem Aufsichtsrat die Mittelfristplanung 2024 bis 2026 vor. Damit war der Aufsichtsrat im zurückliegenden Berichtsjahr zeitnah über das Geschäft und alle wesentlichen Vorgänge informiert.

Der Jahresabschluss der EWE VERTRIEB GmbH sowie der Bericht über die Lage der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 wurden von der Price Waterhouse Coopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die auf Beschluss der Gesellschafterversammlung zum Abschlussprüfenden gewählt wurde, geprüft. Der Bericht des Abschlussprüfenden wurde dem Aufsichtsrat ausgehändigt. Er wurde in die Aussprache und Prüfung des Jahresabschlusses einbezogen. Der Aufsichtsrat hat das durch den Wirtschaftsprüfenden erläuterte Prüfungsergebnis zustimmend zur Kenntnis genommen.

Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung erhebt der Aufsichtsrat gegen den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss sowie den Bericht über die Lage der Gesellschaft keine Einwendungen. Das gesamte handelsrechtliche Ergebnis wurde aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags an die EWE AG abgeführt. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss nach Prüfung gebilligt und schlägt ihn der Gesellschafterversammlung zur Feststellung vor.

Der Aufsichtsrat spricht der Geschäftsführung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die im Geschäftsjahr 2023 geleistete Arbeit Dank und Anerkennung aus.

 

Oldenburg, den 25. April 2024

Dr. Christian Friege, Vorsitzender des Aufsichtsrates

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 21.05.2024 festgestellt.

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