Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Joop Eskes GmbH
Schlavenhorst 80, 46395 Bocholt, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dilara Arslan seit 26.7.2023 | Prokura |
Medeni Arslan seit 11.5.2022 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Joop Eskes GmbHBocholtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 20221. Allgemeine Angaben Die Joop Eskes GmbH ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie der Regelungen des Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 1 HGB in Anspruch. Das Unternehmen verfügt über eine Geschäftsbuchhaltung, die den handels- und steuerrechtlichen Ordnungsmäßigkeitserfordernissen entspricht. Der Sachkontenbereich ist entsprechend dem Kontenplan ausreichend und übersichtlich gegliedert. Im Debitoren- und Kreditorenbereich sind einzelne Personenkonten vorhanden. Die Konten der Buchhaltung wurden chronologisch, klar und richtig geführt; die Eintragungen enthalten Hinweise auf die ihnen zugrunde liegenden Belege und auf die Gegenbuchungen. Die Belege wurden systematisch abgelegt und sind jederzeit auffindbar. Die Gesellschaft hat ihren Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 unter Anwendung der durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) geltenden Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften des HGB aufgestellt. Die Angaben im Anhang erfolgen, aufgrund des BilRUG, Bilanzpostenspezifisch in der Reihenfolge des § 266 Absatz 2 und 3 HGB. Die Gesellschaft hat ihren Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 unter Anwendung der durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB aufgestellt. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht (§ 264 Absatz 1a HGB):
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt. Das Unternehmen verfügt über eine Geschäftsbuchhaltung, die den handelsrechtlichen Ordnungsmäßigkeitserfordernissen entspricht. Die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2022 ist innerhalb der Bilanz richtig vorgetragen. Die Vermögenswerte und die Schulden sind durch Inventare richtig und ordnungsgemäß erfasst. Die Bilanz wurde ordnungsgemäß aus dem Inventar und den Büchern entwickelt. Sie enthält alle ausweispflichtigen Aktiva und Passiva. Die Bilanz wurde gemäß den Vorschriften über "große Kapitalgesellschaften" gegliedert. (§ 266 Abs. 2 HGB) Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. (§ 275 Abs. 2 HGB). 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Absatz 2 HGB aufgestellt. Die Umsatzerlöse werden gemäß § 277 Absatz 1 HGB in der Fassung des BilRUG ausgewiesen. Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt. Im Geschäftsjahr 2022 liegen keine Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Bedeutung vor (§ 285 Nr. 31 HGB). Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der planmäßigen Abschreibungen bewertet. Die beweglichen Anlagegüter sind nach Maßgabe der für zulässig gehaltenen Nutzungsdauer linear abgeschrieben worden. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800,00 Euro- geringwertige Anlagegüter - wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Das Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren Marktpreisen bewertet. Die Bewertung erfolgte zu durchschnittlichen Einstandswerten. Notwendige Abschläge aufgrund des Niederstwertprinzips wurden vorgenommen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nominalwert bewertet. Die erkennbaren Risiken sind -soweit erforderlich- durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite wurden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Rückstellungen sind so bemessen, dass sie allen erkennbaren Risiken Rechnung tragen. Sonstige Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die bestehenden Risiken angemessen abzudecken. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite wurden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 3. Erläuterungen zur Bilanz Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Eine Ausnahme bilden EDV-Programme mit Anschaffungskosten bis zu 800,00 €; diese werden sofort in voller Höhe aufwandwirksam erfasst. Soweit die beizulegenden Werte einzelner immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Sachanlagen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibung des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bilanziert. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Absatz 1 HGB. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Steuerliche Sonderabschreibungen wurden im Geschäftsjahr 2022 nicht in Anspruch genommen. Die Sachanlagen wurden, mit Ausnahme der geringwertigen Wirtschaftsgüter, linear abgeschrieben. In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftgüter wird handelsrechtlich die steuerliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut 800,00 € nicht übersteigen. Finanzanlagen Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Vorräte Die fertigen Erzeugnisse und Waren wurden durch körperliche Bestandsaufnahme ermittelt. Die Bewertung erfolgte zu durchschnittlichen Einstandswerten bzw. zu niedrigeren Marktpreisen. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und/oder niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. soweit die voraussichtlichen Verkaufspreise abzüglich der bis zum Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren beizulegenden Wert führen, wurden entsprechende Abwertungen vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände beinhalten die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände. Die Bewertung der Forderungen erfolgte zum Nennwert abzüglich notwendiger Wertberichtigungen. Uneinbringliche Forderungen wurden abgeschrieben. Die Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbarer Risiken bewertet. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Es bestehen keine Forderungen gegenüber Gesellschafter. Hinsichtlich der Zusammensetzung dieser Bilanzposition wird auf die Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zum Jahresabschluss verwiesen. Wertpapiere Die Wertpapiere wurden zu Anschaffungskosten bzw. niedrigerem Markt- /Börsenpreisen bewertet. Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite wurden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Stammeinlagen sind in voller Höhe eingezahlt. Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen: Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank im Monat Dezember 2022 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Die Verpflichtungen aus Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit den Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungs- und ähnlichen Verpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind (sog. Deckungsvermögen), verrechnet. Die Bewertung des Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Rückstellungspflichtige Pensionsverpflichtungen wurden mit Deckungsvermögen gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet. Als Deckungsvermögen wurden folgende zweckexklusiven, verpfändeten und insolvenzgeschützten Vereinbarungen klassifiziert: Verpfändete Rückdeckungsversicherung. Der beizulegende Zeitwert der saldierten Rückdeckungsversicherungsansprüche entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten (Deckungskapital zuzüglich Überschussbeteiligung) gemäß versicherungsmathematischer Gutachten bzw. den Mitteilungen der Versicherer. Die Rückdeckungsversicherung übersteigt die Pensionsverpflichtung. Gemäß § 253 Abs. 6 HGB in der derzeit gültigen Fassung ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz mit zehnjähriger Durchschnittsbildung und dem Ansatz mit siebenjähriger Durchschnittsbildung in jedem Geschäftsjahr zu ermitteln. Gewinne dürfen nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Auschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags mindestens diesem Unterschiedsbetrag entsprechen. Zur Ermittlung des Unterschiedsbetrags wurde der Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtung berechnet. Der Zinssatz entspricht dem von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung veröffentlichen Abzinsungssatz bei einer pauschalen Restlaufzeit von 15 Jahren und einer Durchschnittsbildung über die vergangenen sieben Geschäftsjahre. Daraus ergibt sich ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 53.185,00 Euro. Dieser Unterschiedsbetrag unterliegt einer Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 HGB. Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 HGB. Soweit Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen, wurden diese mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB). Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die erkennbaren Risiken angemessen abzudecken. Die sonstigen Rückstellungen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Archivierungskosten wurde eine durchschnittliche Restaufbewahrungsdauer von 5,5 Jahren zugrunde gelegt. Der Teil der Rückstellungen, welcher auf Ausgaben entfällt, die nach Ablauf des dem Abschlussstichtag folgenden Geschäftsjahres anfallen, wird mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Angaben und Erläuterungen zu Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei den Verbindlichkeiten bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte und Bürgschaften. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen in Höhe von 0,00 Euro (§ 253 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 285 Nr. 1 a HGB). Sämtliche Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt und sämtlich innerhalb eines Jahres fällig. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im wesentlichen Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben, Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern und sonstige Verbindlichkeiten. 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB in der Fassung des BilRUG aufgestellt worden. 5. Sonstige Angaben Geschäftsführerbezüge Die Gesamtbezüge der Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2022 werden gemäß § 286 Abs. 4 HGB nicht angegeben. Angaben zum Geschäftsführungsorgan Zur Geschäftsführung war im Geschäftsjahr 2022 bestellt: - Herr Albertus C. van Dijk, Bocholt, bis 30.04.2022, Ab dem 01.05.2022 wurde zur Geschäftsführung bestellt: - Herr Medeni Arslan, Isselburg (ab 01.05.2022), Die Gesellschaft wird durch die Geschäftsführer vertreten. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr 2022 wurden folgende Arbeitnehmer beschäftigt:
Im Jahresdurchschnitt wurden 7 Arbeitnehmer beschäftigt. (§ 285 Nr. 7 HGB) Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG Gegenüber Gesellschaftern bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 187.217,87 Euro. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige Finanzielle Verpflichtungen im Geschäftsüblichem Umfang. Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB stellen sich wie folgt dar: Haftungsverhältnisse gemäß § 251 Abs. 1 i. V. m. § 267 Abs. 7 HGB bestanden am Abschlussstichtag keine. Ausschüttungssperre: Der Ausschüttungssperre unterliegen die aktivierten aktiven Latenten Steuern. sonstige Berichtsbestandteile
Bocholt, den 26.03.2024 gez. Medeni Arslan Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 26.03.2024 festgestellt. |
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