Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 21806
Eingetragen
13.4.2015
Branche
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer ArtHerstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und Spirituosen
Gegenstand
Erbringung und Vermittlung von Dienstleistungen für Unternehmen, die Errichtung von Anlagen, Anlagenmontage und Kundendienst für Anlagen der Nahrungsgüterwirtschaft, Kosmetik- und Pharmaindustrie einschließlich Verkauf von derartigen Maschinen, Anlagen und Materialien zum Gegenstand haben.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Christoph Brauer
seit 13.1.2025
Geschäftsführer
Ingo Uebel
seit 13.4.2015
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Magdeburg
12.500 €
50.00%
Magdeburg
12.500 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

AAR Service GmbH

Magdeburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 6.774,00 9.234,00
I. Sachanlagen 6.774,00 9.234,00
B. Umlaufvermögen 729.307,45 730.601,68
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 272.200,63 131.188,94
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 457.106,82 599.412,74
Aktiva 736.081,45 739.835,68

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 584.763,58 615.896,04
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 440.896,04 531.217,49
III. Jahresüberschuss 118.867,54 59.678,55
B. Rückstellungen 55.278,91 29.670,00
C. Verbindlichkeiten 96.038,96 94.269,64
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 96.038,96 94.269,64
Summe Passiva 736.081,45 739.835,68

Anhang



ZUM JAHRESABSCHLUSS 2023

1. Allgemeine Angaben

Die AAR Service GmbH mit Sitz in Magdeburg wurde am 19.03.2015 gegründet. Sie ist im Handelsregister in Stendal unter der Nummer HRB 21806 eingetragen.

Der Jahresabschluss ist nach den deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungs­vorschriften in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) vom 17.07.2015 aufgestellt worden. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Anwendung der geänderten Vorschriften erfolgte erstmals für das Geschäftsjahr 2016. Ausweisänderungen ergaben sich hieraus nicht.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB, da sie nicht mindestens zwei der drei dort genannten Größenkriterien an zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren überschreitet.

Bei der Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung hat die Gesellschaft von den Erleichterungsmöglichkeiten der §§ 266 Abs. 1 Satz 3 und 276 HGB keinen Gebrauch gemacht. Hinsichtlich der Angaben im Anhang werden die Erleichterungsvorschriften nach § 288 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen. Die Gesellschaft ist von der Aufstellung eines Lageberichts befreit (§ 264 Abs. 1 Satz 4).

Zum Zweck der Offenlegung des Jahresabschlusses werden die Aufstellungserleichterungen nachgeholt und die Offenlegungserleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften beachtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert.

Soweit von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres abgewichen wurde, ist dies bei den Einzelangaben zum Jahresabschluss nachfolgend mit den Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dargestellt.

2. Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten

Entgeltlich von Dritten erworbene Sachanlagen werden auf der Grundlage der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Der Umfang der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten entspricht dem niedrigsten steuerlich zulässigen Ansatz. Gegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden entsprechend ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer, im Zugangsjahr zeitanteilig, planmäßig unter Ansatz der steuerrechtlich zulässigen Höchstsätze abgeschrieben. Es wird ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode angewendet. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter ("GWG") mit (Netto-) Anschaffungskosten bis zu € 800,00 wurden im Zugangsjahr bis auf einen Erinnerungswert von € 1,00 sofort abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Berücksichtigung gebotener Wertberichtigungen angesetzt.

Die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit den Nominalbeträgen in Übereinstimmung mit den Stichtagskontoauszügen angesetzt.

3. Bilanzierung und Bewertung der Passivposten

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.

Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung.

Die Rückstellung für Gewährleistung beinhaltet das allgemeine Gewährleistungsrisiko. Hierfür wird eine pauschale Rückstellung von 0,5 % des bereinigten Umsatzes gebildet, in dem der mit Rückgriffmöglichkeiten auf Subunternehmer behaftete Umsatz bei der Berechnung der Rückstellung nicht berücksichtigt wird.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

4. Erläuterungen zu Bilanzposten

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.

Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 HGB und § 285 Nr. 1a HGB)

Zur Vermeidung von Wiederholungen und zur Erreichung besserer Klarheit und Übersichtlich­keit (§ 243 Abs. 1 i.V.m. § 264 HGB) werden die Angaben der Restlaufzeit und zur Besicherung (§§ 268 Abs. 5 und 285 Nr. 1 HGB) der Verbindlichkeiten wie folgt zusammengefasst.





Restlaufzeit
Restlaufzeit
Restlaufzeit




bis zu 1 Jahr
von mehr als
von mehr als





1 Jahr
5 Jahren




1.
Verbindlichkeiten aus


Lieferungen und Leistungen

869,65 0,00 0,00

Vorjahr


9.207,63 0,00 0,00
2.
Sonstige Verbindlichkeiten

95.169,31 0,00 0,00

Vorjahr


85.065,01 0,00 0,00

Insgesamt


96.038,96 0,00 0,00

Vorjahr


94.272,64 0,00 0,00



5. Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB oder sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB bestanden am Abschlussstichtag nicht.

Während des Geschäftsjahres hat die Gesellschaft durchschnittlich 19 Arbeitnehmer beschäftigt.

Herr Dipl.-Ing. Dietrich Brauer und Herr Ingo Uebel waren im Berichtsjahr zu alleinvertretungs­berechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführern der Gesellschaft bestellt.

Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft von den Verpflichtungen zur Angabe des Jahresergebnisses und seiner Verwendung befreit.

Magdeburg, den 07.05.2024
………………….…….. ………………………
    (Dipl.-Ing. Dietrich Brauer)                  (Ingo Übel)

BESCHEINIGUNG

Wir haben auftragsgemäß den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - der

AAR Service GmbH

für das Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags erstellt. Grundlage für die Erstellung waren die von uns geführten Bücher und die uns darüber hinaus vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, die wir auftragsgemäß nicht geprüft, wohl aber auf Plausibilität beurteilt haben, sowie die uns erteilten Auskünfte. Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.

Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung der Verlautbarung der Bundessteuerberater­kammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anhangs auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Zur Beurteilung der Plausibilität der uns vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise haben wir Befragungen und analytische Beurteilungen vorgenommen, um mit einer gewissen Sicherheit auszuschließen, dass diese nicht ordnungsgemäß sind. Hierbei sind uns keine Umstände bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der uns vorgelegten Unterlagen und des auf dieser Grundlage von uns erstellten Jahresabschlusses sprechen.

Magdeburg, den 07.05.2024

sonstige Berichtsbestandteile


gez. Dipl. Ing. Dietrich Brauer
gez. Ingo Übel


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.05.2024 festgestellt.

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