AAR Service
GmbH
Magdeburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.774,00 |
9.234,00 |
| I.
Sachanlagen |
6.774,00 |
9.234,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
729.307,45 |
730.601,68 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
272.200,63 |
131.188,94 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
457.106,82 |
599.412,74 |
| Aktiva |
736.081,45 |
739.835,68 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
584.763,58 |
615.896,04 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
440.896,04 |
531.217,49 |
| III.
Jahresüberschuss |
118.867,54 |
59.678,55 |
| B.
Rückstellungen |
55.278,91 |
29.670,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
96.038,96 |
94.269,64 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
96.038,96 |
94.269,64 |
| Summe
Passiva |
736.081,45 |
739.835,68 |
Anhang
ZUM JAHRESABSCHLUSS 2023
1. Allgemeine Angaben
Die AAR Service GmbH mit Sitz in Magdeburg wurde am
19.03.2015 gegründet. Sie ist im Handelsregister in
Stendal unter der Nummer HRB 21806 eingetragen.
Der Jahresabschluss ist nach den deutschen
handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften in der
Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG)
vom 17.07.2015 aufgestellt worden. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten. Die Anwendung der geänderten Vorschriften
erfolgte erstmals für das Geschäftsjahr 2016.
Ausweisänderungen ergaben sich hieraus nicht.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB, da sie nicht mindestens zwei
der drei dort genannten Größenkriterien an zwei
aufeinander folgenden Geschäftsjahren
überschreitet.
Bei der Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung hat die Gesellschaft von den
Erleichterungsmöglichkeiten der §§ 266 Abs.
1 Satz 3 und 276 HGB keinen Gebrauch gemacht. Hinsichtlich
der Angaben im Anhang werden die Erleichterungsvorschriften
nach § 288 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen.
Die Gesellschaft ist von der Aufstellung eines Lageberichts
befreit (§ 264 Abs. 1 Satz 4).
Zum Zweck der Offenlegung des Jahresabschlusses
werden die Aufstellungserleichterungen nachgeholt und die
Offenlegungserleichterungen für kleine
Kapitalgesellschaften beachtet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert.
Soweit von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des
Vorjahres abgewichen wurde, ist dies bei den Einzelangaben
zum Jahresabschluss nachfolgend mit den Auswirkungen auf
die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dargestellt.
2. Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten
Entgeltlich von Dritten erworbene
Sachanlagen werden auf der Grundlage der
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Der Umfang
der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten entspricht dem
niedrigsten steuerlich zulässigen Ansatz.
Gegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist,
werden entsprechend ihrer voraussichtlichen
wirtschaftlichen Nutzungsdauer, im Zugangsjahr
zeitanteilig, planmäßig unter Ansatz der
steuerrechtlich zulässigen Höchstsätze
abgeschrieben. Es wird ausschließlich die lineare
Abschreibungsmethode angewendet. Soweit die beizulegenden
Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren
Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich
außerplanmäßige Abschreibungen bei
voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter ("GWG") mit
(Netto-) Anschaffungskosten bis zu € 800,00 wurden im
Zugangsjahr bis auf einen Erinnerungswert von € 1,00
sofort abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter
Berücksichtigung gebotener Wertberichtigungen
angesetzt.
Die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit den
Nominalbeträgen in Übereinstimmung mit den
Stichtagskontoauszügen angesetzt.
3. Bilanzierung und Bewertung der Passivposten
Das
gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe
des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet und
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtiger
kaufmännischer Beurteilung.
Die
Rückstellung für Gewährleistung
beinhaltet das allgemeine Gewährleistungsrisiko.
Hierfür wird eine pauschale Rückstellung von 0,5
% des bereinigten Umsatzes gebildet, in dem der mit
Rückgriffmöglichkeiten auf Subunternehmer
behaftete Umsatz bei der Berechnung der Rückstellung
nicht berücksichtigt wird.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
4. Erläuterungen zu Bilanzposten
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr
innerhalb eines Jahres fällig.
Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 HGB und § 285
Nr. 1a HGB)
Zur Vermeidung von Wiederholungen und zur Erreichung
besserer Klarheit und Übersichtlichkeit (§
243 Abs. 1 i.V.m. § 264 HGB) werden die Angaben der
Restlaufzeit und zur Besicherung (§§ 268 Abs. 5
und 285 Nr. 1 HGB) der Verbindlichkeiten wie folgt
zusammengefasst.
|
|
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Restlaufzeit
|
Restlaufzeit
|
Restlaufzeit
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bis zu 1 Jahr
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von mehr als
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von mehr als
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|
1 Jahr
|
5 Jahren
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€
|
€
|
€
|
1.
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Verbindlichkeiten aus
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|
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Lieferungen
und Leistungen
|
|
869,65 |
0,00 |
0,00 |
|
Vorjahr
|
|
|
9.207,63
|
0,00
|
0,00
|
2.
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
|
95.169,31 |
0,00 |
0,00 |
|
Vorjahr
|
|
|
85.065,01
|
0,00
|
0,00
|
|
Insgesamt
|
|
|
96.038,96 |
0,00 |
0,00 |
|
Vorjahr
|
|
|
94.272,64
|
0,00
|
0,00
|
5. Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB oder
sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß
§ 285 Nr. 3a HGB bestanden am
Abschlussstichtag nicht.
Während des Geschäftsjahres hat die
Gesellschaft durchschnittlich 19 Arbeitnehmer
beschäftigt.
Herr Dipl.-Ing. Dietrich Brauer und Herr Ingo Uebel
waren im Berichtsjahr zu alleinvertretungsberechtigten
und von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreiten Geschäftsführern der Gesellschaft
bestellt.
Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft
von den Verpflichtungen zur Angabe des Jahresergebnisses
und seiner Verwendung befreit.
Magdeburg, den 07.05.2024
………………….…….. ………………………
(Dipl.-Ing. Dietrich
Brauer)
(Ingo Übel)
BESCHEINIGUNG
Wir haben auftragsgemäß den
Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung sowie Anhang - der
AAR Service GmbH
für das Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften und der ergänzenden Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrags erstellt. Grundlage für die
Erstellung waren die von uns geführten Bücher und
die uns darüber hinaus vorgelegten Belege und
Bestandsnachweise, die wir auftragsgemäß nicht
geprüft, wohl aber auf Plausibilität beurteilt
haben, sowie die uns erteilten Auskünfte. Die
Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und
des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen
Vertreter der Gesellschaft.
Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung der
Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den
Grundsätzen für die Erstellung von
Jahresabschlüssen durchgeführt. Dieser umfasst
die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sowie des Anhangs auf Grundlage der
Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu
den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Zur Beurteilung der Plausibilität der uns vorgelegten
Belege, Bücher und Bestandsnachweise haben wir
Befragungen und analytische Beurteilungen vorgenommen, um
mit einer gewissen Sicherheit auszuschließen, dass
diese nicht ordnungsgemäß sind. Hierbei sind uns
keine Umstände bekannt geworden, die gegen die
Ordnungsmäßigkeit der uns vorgelegten Unterlagen
und des auf dieser Grundlage von uns erstellten
Jahresabschlusses sprechen.
Magdeburg, den 07.05.2024
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Dipl. Ing. Dietrich Brauer
gez. Ingo Übel
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.05.2024
festgestellt.
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