Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 532447
Vorher
MetallArtTreppen Metallbau Schmid GmbHMetallArt Metallbau Schmid GmbHMetallArt Treppen GmbH
Eingetragen
4.9.1995
Branche
Herstellung von Ausbauelementen aus MetallHerstellung von MetallkonstruktionenGroßhandel mit Eisenerzen, Eisen, Stahl, Eisen- und Stahlhalbzeug
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Die Herstellung und der Handel von Stahlund Metallkonstruktionen aller Art, insbesondere von Glasfassaden, Treppen, Geländern, Fenstern und Wintergärten sowie die Bearbeitung von Metallprofilen aller Art.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Arndt Volz
seit 10.4.2025
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

3.27% identifiziert96.73% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

Ungelöste Beteiligungen (2)

Gesellschafter
Beta

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
SFP GmbH & Co. KG
Germany
1.449.000 €
96.60%
J******* B******* S*****
49.000 €
3.27%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

MART GmbH

Langenburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Lagebericht

Grundlagen des Unternehmens

Geschäftsmodell

Die MART GmbH ist im Handelsregister unter HRB 532447, Amtsgericht Ulm, eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist die Planung und Fertigung von anspruchsvollen und hochwertigen Treppenunikaten für die unterschiedlichsten Branchen und Bauvorhaben. Der Geschäftsbetrieb der MART GmbH wurde ge mäß Vertrag vom 30.03.2022 mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01.04.2022 auf die MetallArt Treppen GmbH, Salach, im Ganzen im Rahmen eines Asset Deals übertragen. Nicht übertragen wurden die Darlehen gegenüber der GHB Gesell schaft für Handelsbeteiligungen mbH (HRB 720409, Amtsgericht Ulm, Sitz in Lan genburg).

Die bestehenden Arbeitsverhältnisse sind im Rahmen der Veräußerung des Geschäftsbetriebs auf die Käuferin mit Wirkung zum 01.04.2022 übergegangen.

II Forschung und Entwicklung

Die Entwicklungsaktivitäten der Gesellschaft fokussierten sich bis zum Verkauf im März 2022 unter anderem auf die Sondermaschinen im Bereich der Fertigung, um eine kontinuierliche Verbesserung der Produktivität, eine Reduzierung von Messzeiten sowie eine Minimierung der Fehlerquoten erreichen zu können. Dadurch ließen sich anspruchsvolle Projekte wirtschaftlich und technisch präzise realisieren. Im Rahmen dessen wurden beispielweise ein 3D-Laserscanner sowie eine Spezialmaschine für die Fertigung von statisch tragenden Untersichten ein gesetzt.

Mit ihren außergewöhnlichen Projekten sowie herausragenden Firmenleistungen und technischen Neuerungen gehörte die MART GmbH immer wieder zu den Gewinnern verschiedenster Auszeichnungen.

Forschung wurde nicht betrieben.

Geschäftsverlauf und Rahmenbedingungen

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen in Deutschland

Nachdem die Baubranche erstaunlich gut durch die Coronakrise kam, sah sich die Branche im ersten Quartal 2022 mit neuen Schwierigkeiten in Form eines zunehmenden Fachkräftemangels und unerwarteten Lieferengpässen bei Bau materialien und damit einhergehenden Preissteigerungen konfrontiert. Parallel dazu trafen die Energiepreissteigerungen die Baubranche besonders hart. Die Auswirkungen waren bereits im ersten Quartal 2022 spürbar und führten zu einem Rückgang bei Neubauten.

II Geschäftsverlauf und Lage des Unternehmens

Im Verlauf des aktuellen Geschäftsjahres 2022 hat die MART GmbH einen be deutenden Schritt unternommen, indem das operative Geschäft gemäß Vertrag vom 30.03.2022 mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01.04.2022 auf die MetallArt Treppen GmbH mit Sitz in Salach (HRB 734690) übertragen wurde. Dieser stra tegische Wechsel wurde durch die Notwendigkeit getrieben, sich an veränderte Marktbedingungen anzupassen, die langfristige Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und eine verbesserte Außendarstellung durch die verbesserte Eigenkapitalaus stattung zu erreichen.

Die Posten des Jahresabschlusses sind nur bedingt mit den Vorjahreszahlen ver gleichbar, da die MART GmbH den laufenden Geschäftsbetrieb inklusive aller Aktiva und Passiva mit Ausnahme der Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der GHB Gesellschaft für Handelsbeteiligungen mbH laut Vertrag vom 30.03.2022 mit Wirkung zum 01.04.2022 an die MetallArt Treppen GmbH (HRB 734690) ver äußert hat (Asset Deal).

Die GHB Gesellschaft für Handelsbeteiligungen mbH hat für die Darlehensforde rungen einen qualifizierten Rangrücktritt erklärt. Es wird davon ausgegangen, dass auf die Rückzahlung der Darlehensverbindlichkeiten sukzessive verzichtet wird.

11.1 Vermögenslage

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt TEUR 5.978. Es handelt sich hierbei um die Darle hensverpflichtungen gegenüber der GHB Gesellschaft für Handelsbeteiligungen mbH.

11.2 Ertragslage

Das operative Ergebnis (01.01. - 31.03.2022) blieb mit TEUR -467 deutlich hinter den Erwartungen zurück. Gründe hierfür waren ein schwieriges wirtschaftliches Umfeld mit starken Energie- und Materialpreissteigerungen.

Das Jahresergebnis in Höhe von TEUR 444 ist geprägt durch den Sondereffekt im Rahmen des Asset Deals. Alle Aktiva und Passiva, ausgenommen die Darle hensverbindlichkeiten gegenüber der GHB Gesellschaft für Handelsbeteiligun gen mbH, wurden zum 01.04.2022 zu Buchwerten auf die Käuferin MetallArt Treppen GmbH übertragen. Darüber hinaus wurde ein Kaufpreis von TEUR 1.000 für stille Reserven und den Firmenwert vereinbart.

Die Ermittlung des vorläufigen Kaufpreises erfolgte auf Grundlage einer Zwi schenbilanz zum 31.03.2022. Im Rahmen der endgültigen Kaufpreisermittlung, welche zu einer Kaufpreisreduzierung geführt hat, bestehen zum 31.12.2022 Ver bindlichkeiten gegenüber der Käuferin in Höhe von TEUR 3.136. Die Verbindlich keiten wurden im Jahr 2023 gezahlt.

III Voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft

Im Rahmen des Asset Deals wurde der operative Geschäftsbetrieb mit allen Ak tiva und Passiva, ausgenommen die Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der GHB Gesellschaft für Handelsbeteiligungen mbH, auf die Käuferin MetallArt Trep pen GmbH zum 01.04.2022 übertragen. Über Weiterführung und Neuausrichtung der Gesellschaft entscheiden die Gesellschafter. Eine Beschlussfassung hierzu ist noch nicht erfolgt.

 

Langenburg, den 26.01.2024

Kevin Zielonka

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 0,00 1.950.684,64
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 38.363,00
II. Sachanlagen 0,00 1.796.266,21
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 26.664,00
2. technische Anlagen und Maschinen 0,00 1.177.625,00
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 564.380,00
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 27.597,21
III. Finanzanlagen 0,00 116.055,43
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 116.055,43
B. Umlaufvermögen 4.849.444,47 10.071.702,70
I. Vorräte 0,00 9.626.438,21
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.843.570,68 417.483,20
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 -12.412,43
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 5.873,79 27.781,29
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 95.747,45
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 4.298.476,84 4.742.274,66
Aktiva 9.147.921,31 16.860.409,45

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 1.500.000,00 1.500.000,00
II. Kapitalrücklage 1.140.010,67 1.140.010,67
III. Verlustvortrag 7.382.285,33 4.679.609,21
IV. Jahresüberschuss 443.797,82 -2.702.676,12
V. nicht gedeckter Fehlbetrag 4.298.476,84 4.742.274,66
B. Rückstellungen 32.454,56 176.856,96
C. Verbindlichkeiten 9.115.466,75 16.683.552,49
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 370,00 381.641,94
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 370,00 377.691,94
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 3.950,00
2. sonstige Verbindlichkeiten 9.115.096,75 16.301.910,55
davon mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 3.137.472,25 12.060.022,39
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 5.977.624,50 4.241.888,16
Passiva 9.147.921,31 16.860.409,45

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2022 - 31.12.2022
EUR
1.1.2021 - 31.12.2021
EUR
1. Rohergebnis 3.012.482,98 6.253.891,06
2. Personalaufwand 1.483.129,89 5.542.331,91
a) Löhne und Gehälter 1.208.452,13 4.491.771,74
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 274.677,76 1.050.560,17
davon für Altersversorgung 5.465,36 29.023,31
3. Abschreibungen 66.674,82 327.079,79
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 66.674,82 327.079,79
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 813.356,31 2.877.268,84
davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung 1.422,72 1.233,04
5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 8.282,58
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 204.255,63 213.712,52
7. Ergebnis nach Steuern 445.066,33 -2.698.219,42
8. sonstige Steuern 1.268,51 4.456,70
9. Jahresüberschuss 443.797,82 -2.702.676,12

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften aufgestellt.

1. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: MART GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Langenburg
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Ulm
Register-Nr.: HRB 532447

2. Angabe und Erläuterung von nicht vergleichbaren Vorjahreszahlen

Der Jahresabschluss enthält einzelne Posten, deren Werte mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar sind, da die MART GmbH (HRB 532447) den laufenden Geschäftsbetrieb inkl. aller Aktiva und Passiva mit Ausnahme der Darlehensverbindlichkeiten ggü. der GHB Gesellschaft für Handelsbeteiligungen mbH lt. Vertrag vom 30.03.2022 mit Wirkung zum 01.04.2022 an die MetallArt Treppen GmbH (HRB 734690) veräußert hat (Asset Deal).

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

2. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Gemäß Kaufvertrag vom 30.03.2022 wurde mit Wirkung zum 01.04.2022 im Wege eines Asset Deals der gesamte Geschäftsbetrieb der MART GmbH (HRB 532447) mit allen Aktiva und Passiva mit Ausnahme der Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der GHB Gesellschaft für Handelsbeteiligungen mbH mit Sitz in Langenburg an die MetallArt Treppen GmbH (HRB 734690) veräußert und übertragen. Mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01.04.2022 führt die Käuferin MetallArt Treppen GmbH den Geschäftsbetrieb in Salach fort.

Es wurde vereinbart, dass alle Aktiva und Passiva mit Ausnahme der Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der GHB Gesellschaft für Handelsbeteiligungen mbH mit Sitz in Langenburg zum Buchwert übergehen. Darüber hinaus wurde ein Kaufpreis in Höhe von 1.000.000,00 € für stille Reserven sowie Firmenwert vereinbart.

Der Ermittlung des Kaufpreises wurde die Zwischenbilanz zum 31.03.2022 zu Grunde gelegt.

Auf Basis der endgültigen Kaufpreisabrechnung, die zu einer Kaufpreisreduzierung führte, besteht zum 31.12.2022 eine Verbindlichkeit in Höhe von 3.135.947,53 €. Die Verbindlichkeit wurde im Folgejahr ausgeglichen.

Aufgrund der Tatsache, dass vorläufig ein zu hoher Kaufpreis in Höhe von 5.428.311,67 € an die MART GmbH gezahlt wurde, wurden unter Vorbehalt Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von 5.428.220,32 € gegenüber der GHB Gesellschaft für Handelsbeteiligungen mbH getilgt.

Aufgrund des nunmehr festgestellten endgültigen Kaufpreises in Höhe von 2.292.364,14 € besteht ein Rückforderungsanspruch der unter Vorbehalt geleisteten Darlehenstilgungen ggü. der GHB Gesellschaft für Handelsbeteiligungen in Höhe von 4.759.238,89 €. Die unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesenen Forderungen wurden am 02.10.2023 beglichen.

III. Angaben zur Bilanz

1. Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens

Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.

Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird als Zugang und Abgang ausgewiesen. Die Geschäftsjahresabschreibung enthält damit diese Beträge nicht.

Anschaffungs-, Herstellungskosten 01.01.2022
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 136.817,85 0,00 136.817,85
Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 136.817,85 0,00 136.817,85
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 127.719,29 0,00 127.719,29
2. technische Anlagen und Maschinen 1.721.271,39 0,00 1.721.271,39
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.129.127,46 23.866,82 1.152.994,28
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 27.597,21 0,00 27.597,21
Summe Sachanlagen 3.005.715,35 23.866,82 3.029.582,17
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 116.055,43 0,00 116.055,43
2. Genossenschaftsanteile 0,00 300,00 300,00
Summe Finanzanlagen 116.055,43 300,00 116.355,43
Summe Anlagevermögen 3.258.588,63 24.166,82 3.282.755,45
Umbuchungen
EUR
Anschaffungs-, Herstellungskosten 31.12.2022
EUR
Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 0,00
Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 0,00
2. technische Anlagen und Maschinen 0,00 0,00
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 0,00
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00
Summe Sachanlagen 0,00 0,00
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00
2. Genossenschaftsanteile 0,00 0,00
Summe Finanzanlagen 0,00 0,00
Summe Anlagevermögen 0,00 0,00
kumulierte Abschreibung 01.01.2022
EUR
Abschreibung Geschäftsjahr
EUR
Abgänge
EUR
Umbuchungen
EUR
kumulierte Abschreibung 31.12.2022
EUR
Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 98.454,85 6.268,00 104.722,85 0,00 0,00
Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 98.454,85 6.268,00 104.722,85 0,00 0,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 101.055,29 1.967,00 103.022,29 0,00 0,00
2. technische Anlagen und Maschinen 543.646,39 32.772,00 576.418,39 0,00 0,00
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 564.747,46 25.667,82 590.415,28 0,00 0,00
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe Sachanlagen 1.209.449,14 60.406,82 1.269.855,96 0,00 0,00
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Genossenschaftsanteile 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe Anlagevermögen 1.307.903,99 66.674,82 1.374.578,81 0,00 0,00
Zuschreibung Geschäftsjahr
EUR
Buchwert Geschäftsjahr 31.12.2022
EUR
Buchwert Vorjahr 31.12.2021
EUR
Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 0,00 38.363,00
Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 38.363,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 0,00 26.664,00
2. technische Anlagen und Maschinen 0,00 0,00 1.177.625,00
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 0,00 564.380,00
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 27.597,21
Summe Sachanlagen 0,00 0,00 1.796.266,21
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 116.055,43
2. Genossenschaftsanteile 0,00 0,00 0,00
Summe Finanzanlagen 0,00 0,00 116.055,43
Summe Anlagevermögen 0,00 0,00 1.950.684,64

Die sonstigen Rückstellungen umfassen die Kosten für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses.

2. Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 5.977.624,50 EUR (Vorjahr: 4.241.888,16 EUR). Es handelt sich hierbei um die Darlehensverpflichtungen ggü. der GHB Gesellschaft für Handelsbeteiligungen mbH.

Es wurden qualifizierte Rangrücktritte in Höhe von 4.883.642,04 € vereinbart.

Weiterhin bestehen ggü. der GHB Gesellschaft für Handelsbeteiligungen mbH bedingte Verpflichtungen aus Darlehensverzichten gegen Besserungsschein in Höhe von 4.496.520,05 €.

3. Aufgliederung der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre

Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten der in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten.

Art der Verbindlichkeit Restlaufzeit größer 5 Jahre Betrag
EUR
Anleihen 0,00
davon konvertibel 0,00
gegenüber Kreditinstituten 0,00
erhaltene Anzahlungen 0,00
aus Lieferungen und Leistungen 0,00
aus der Annahme und Ausstellung von Wechseln 0,00
gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00
gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00
gegenüber Gesellschaftern 0,00
sonstige Verbindlichkeiten 5.977.624,50
davon aus Steuern 0,00
davon im Rahmen sozialer Sicherheit 0,00
Summe 5.977.624,50

4. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB

Angaben über Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB entfallen, da diese von der Käuferin MetallArt Treppen GmbH mit Wirkung zum 01.04.2022 (Kaufvertrag vom 30.03.2022) übernommen wurden.

5. Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen

Alle bestehenden Miet- und Leasingverträge sind mit Wirkung zum 01.04.2022 (Kaufvertrag vom 30.03.2022) auf die Käuferin MetallArt Treppen GmbH übergegangen.

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Erläuterung der Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung

Bei den Erträgen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung handelt es sich in Betrag und Art im Einzelnen um:

Durch Verkauf des Geschäftsbetriebs mit allen Aktiva und Passiva (Asset Deal) wurde ein Ertrag in Höhe von 1.000.000,00 € für stille Reserven und Firmenwert erzielt, der unter den sonstige betrieblichen Erträgen ausgewiesen wird.

Die Veräußerung der in Arbeit befindlichen Aufträge/unfertige Leistungen in Höhe von 9.926.601,00 € (Bestand zum 31.03.2022) wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung als Umsatzerlös dargestelllt, da es sich hierbei nach §§ 275, 277 HGB um einen Erlös aus laufender Geschäftstätigkeit der MART GmbH handelt.

V. Sonstige Angaben

1. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr 2020 waren durchschnittlich 139 Arbeitnehmer beschäftigt. Im Geschäftsjahr 2021 waren durchschnittlich 136 Arbeitnehmer und im Geschäftsjahr 2022 waren durchschnittlich 29 Arbeitnehmer beschäftigt. Die Arbeitsverhältnisse sind gem. § 613a BGB lt. Vertrag vom 30.03.2022 mit Wirkung zum 01.04.2022 auf die Käuferin MetallArt Treppen GmbH übergegangen.

2. Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Name ausgeübter Beruf: Zeitraum
Kevin Zielonka kaufm. Leiter seit 30.05.2022
Jürgen Hendrik Bauer kaufm. Leiter bis 19.12.2022
Andreas Wahnser techn. Leiter bis 19.12.2022

Auf die Angaben der jeweiligen Bezüge der Geschäftsführung wird nach § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Es wird von der Schutzklausel Gebrauch gemacht.

3. Vorschlag bzw. Beschluss zur Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 443.797,82 € mit dem Verlustvortrag in Höhe von 7.382.285,33 € zu verrechnen und den verbleibenden Verlust in Höhe von 6.938.487,51 € auf neue Rechnung vorzutragen.

4. Unterschrift der Geschäftsführung

 

Langenburg, 26.01.2024

Kevin Zielonka

sonstige Berichtsbestandteile

 

Langenburg, den 26.01.2024

gez. Herr Kevin Zielonka

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 26.01.2024 festgestellt.

Bestätigungsvermerk

Dr. Fischer, Wilhelm & Partner Steuerberater Wirtschaftsprüfer PartG mbB, 67549 Worms Alzeyer Str. 156 Fon: 06241/97808-0 Fax: 06241/97808-24 lnfo-wo@f-w-p.com www.f-w-p.com

BERICHT über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2022

der Firma MARTGmbH, 74595 Langenburg

vormals: MetallArt Treppen GmbH

73084 Salach

Inhaltsverzeichnis

1. Prüfungsauftrag

1. Grundsätzliche Feststellungen

1. Lage des Unternehmen

1. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter

2. Entwicklungsbeeinträchtigende oder bestandsgefährdende Tatsachen

1. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung

1. Gegenstand der Prüfung

2. Art und Umfang der Prüfungsdurchführung

1. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung

1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung

1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen

2. Jahresabschluss

C. Lagebericht

1. Gesamtaussage des Jahresabschlusses

1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses

2. Bewertungsgrundlagen

C. Änderungen in den Bewertungsgrundlagen

1. Sachverhaltensgestaltende Maßnahmen

1. Aufgliederung und Erläuterungen

1. Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragsstruktur

1. Vermögenslage und Kapitalstruktur

2. Ertragslage

1. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

Anlagen

A 1 Bilanz zum 31.12.2022

A 2 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar - 31. Dezember 2022

A 3 Anhang für das Geschäftsjahr 2022

A 4 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022

A 5 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

A 6 Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 01. Januar 2017

1. Prüfungsauftrag

In der Gesellschafterversammlung der

MART GmbH, 74595 Langenburg

(im Folgenden kurz "MART" oder "Gesellschaft" genannt) wurden wir zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 gewählt. In Ausführung des Gesellschafterbeschlusses hat uns die Geschäftsführung den Auftrag erteilt, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 unter Einbeziehung der zugrunde liegenden Buchführung und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 gemäß§§ 316 ff. HGB zu prüfen.

Die Gesellschaft ist nach den in § 267 Abs. 2 HGB bezeichneten Größenmerk malen als mittelgroße Kapitalgesellschaft einzustufen und daher prüfungspflichtig gemäß§§ 316 ff. HGB.

Dem uns erteilten Prüfungsauftrag standen keine Ausschlussgründe nach § 319 HGB, §§ 49 und 53 WPO sowie§§ 20 ff. unserer Berufssatzung entgegen. Wir haben die Prüfung im Zeitraum Oktober bis 27. November 2023 durchgeführt.

Alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise wurden erteilt. Die Geschäftsführung hat uns die Vollständigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes schriftlich bestätigt.

Art und Umfang unserer Prüfungshandlungen haben wir in unseren Arbeitspapieren festgehalten.

Über das Ergebnis unserer Prüfungshandlungen erstatten wir den nachfolgenden Bericht, dem der geprüfte Jahresabschluss 2022, bestehend aus Bilanz (Anlage A1), Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage A2) und Anhang (Anlage A3), sowie der geprüfte Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 (Anlage A4) beigefügt sind.

Wir haben diesen Prüfungsbericht nach dem Prüfungsstandard "Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen" des Instituts der Wirtschaftsprüfer e.V., Düsseldorf, (IDW) erstellt.

Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit sind - auch im Verhältnis zu Dritten - die diesem Bericht als Anlage A7 beigefügten "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" in der Fassung vom 01. Januar 2017 vereinbart. Die Höhe unserer Haftung bestimmt sich nach§ 323 Abs. 2 HGB.

Der vorliegende Prüfungsbericht richtet sich an die Gesellschaft.

1. Grundsätzliche Feststellungen

1. Lage des Unternehmens

1. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter

1. Die Geschäftsführung hat im Lagebericht vom 14.11.2023 die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft beurteilt.

Gemäß § 321 Abs. 1 Satz 2 HGB nehmen wir als Abschlussprüfer vorweg zur Lagebeurteilung durch die Geschäftsführung Stellung. Dabei gehen wir insbesondere auf die Annahme des Fortbestands und die Beurteilung der zukünftigen Entwicklung der Gesellschaft ein, wie sie im Jahresabschluss und im Lagebericht ihren Ausdruck gefunden haben.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse halten wir die von den gesetzlichen Vertretern des Unternehmens vorgenommene Darstellung und Beurteilung der Lage im Jahresabschluss und im Lagebericht und der voraussichtlichen Entwicklung für zutreffend.

1. Hervorzuheben sind insbesondere die folgenden Aspekte:

Die Gesellschaft weist langjährig eine unzureichende Ertragskraft aus. In den zu rückliegenden 10 Jahren wurden erhebliche negative Jahresergebnisse (vor außerordentlichen Erträgen aus Schuldenerlassen) erwirtschaftet. Im Berichtsjahr beläuft sich der Verlustvortrag auf TEUR 7.382,3.

Ursächlich für die Fehlbeträge sind nicht kostendeckende Aufträge und/oder fehlende Effizienz bei der Auftragsabwicklung sowie fehlende Kostenkontrolle.

Die Gesellschaft hat bislang keine funktionsfähige Kostenrechnung i.S. einer Kostenstellen- / Kostenträgerrechnung eingeführt. Eine Soll- / Ist-Auftragskalkulation auf Basis von Plankosten mit Überprüfung und Analyse eingetretener Kostenabweichungen im Rahmen der Nachkalkulation sind nicht möglich. Damit fehlen wesentliche Informationen zur Reduzierung der Fehlerquellen bzw. Verbesserung der Betriebsabläufe.

Das Jahresergebnis verbessert sich um T€ 3.146,4 auf T€ 443,7 gegenüber dem Vorjahreswert von T€ -3.146,4. Das Jahresergebnis ist hauptsächlich auf außer ordentliche Erträge aus dem Verkauf des laufenden Geschäftsbetriebs mit Stich tag 01.04.2022 im Rahmen eines Asset Deals zurückzuführen.

1. Die Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft im Lagebericht basiert auf Annahmen, bei denen Beurteilungsspielräume vorhanden sind. Wir halten diese Darstellung für plausibel. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf folgende Kernaussagen hinzuweisen:

Der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft wurde mit Kaufvertrag vom 30.03.2022 im Ganzen an die MetallArt GmbH mit Sitz in 74595 Langenburg (Amtsgericht Ulm, HRB 734690) im Rahmen eines Asset Deals veräußert. Die Übertragung erfolgte mit Wirkung zum 01.04.2022 Die Käuferin hat Aktiva und Passiva der Gesellschaft zu Buchwerten sowie einem Geschäftswert von 1 Mio. Euro übernommen.

Ausgenommen von den übernommenen Vermögensgegenständen sind die Dar lehens- und Kontokorrentverbindlichkeiten gegenüber der Hauptgläubigerin, der GHB Gesellschaft für Handelsbeteiligungen mbH. Im Rahmen der Übernahme wurden die bestehenden Arbeitsverhältnisse sowie Miet- und Leasingverträge durch die Käuferin übernommen. Der übergegangene Geschäftsbetrieb der MART GmbH wird durch die MetallArt Treppen GmbH fortgeführt.

Im Rahmen des Kaufvertrags wurde eine vorläufige Kaufpreisermittlung auf Grundlage einer Zwischenbilanz zum 31.03.2022 vereinbart. Der vorläufige Kauf preis wurde der MART ausgezahlt. Aus der Ermittlung des endgültigen Kaufpreises, welcher zu einer Kaufpreisminderung führte, besteht eine Verbindlichkeit in Höhe von TEUR 3.137 gegenüber der Käuferin. Die Verbindlichkeit wurde im Jahr 2023 ausgeglichen.

Nach Veräußerung des Geschäftsbetriebes erfolgte die Umfirmierung der Metall Art Treppen GmbH in MART GmbH. Der Sitz der Gesellschaft wurde von Salach nach Langenburg verlegt.

Die MART GmbH hat durch den Verkauf ihre operative Tätigkeit beendig, über die Weiterführung und Neuausrichtung der Gesellschaft ist Seitens der Gesellschafter noch keine Beschlussfassung erfolgt.

1. Entwicklungsbeeinträchtigende oder bestandsgefährdende Tatsachen

4. Bestandsgefährdende Tatsachen können sich für die Gesellschaft im Hinblick auf die Entwicklung der Ertrags- und Finanzlage ergeben:

Aufgrund der langjährig negativen Ertragslage ist die Gesellschaft von der Aufrechterhaltung der Finanzierungen durch die GHB Gesellschaft für Handelsbeteiligungen mbH, Langenburg, einer der Mehrheitsgesellschafterin nahestehende Gesellschaft eines Unternehmensverbundes, abhängig. Die Finanzierungsbereitschaft ist laut Auskunft der Geschäftsführung weiterhin gegeben.

Wir halten die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter somit für vertretbar.

Zum Hinweis im Bestätigungsvermerk verweisen wir auf Abschnitt V unseres Berichts.

1. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung

1. Gegenstand der Prüfung

Die Gesellschaft ist zum 31.12.2022 als mittelgroße Gesellschaft i.S.d.

§ 267 Abs. 2 HGB einzuordnen.

Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Urteil über den Jahresabschluss und den Lagebericht abzugeben.

Diese haben wir darauf hin geprüft, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung und die sie ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages beachtet worden sind. Den Lagebericht haben wir zusätzlich daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt. Dabei haben wir auch geprüft, ob die wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.

Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften gehört hier insoweit zu den Aufgaben unserer Abschlussprüfung, als sich aus diesen anderen Vorschriften üblicherweise Rückwirkungen auf den Jahresabschluss oder Lagebericht ergeben.

Eine besondere Prüfung zur Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten im Geld- und Leistungsverkehr (Unterschlagungsprüfung) war nicht Gegenstand der Abschlussprüfung. Im Verlaufe unserer Tätigkeit ergaben sich auch keine Anhalts punkte, die besondere Untersuchungen in dieser Hinsicht erforderlich gemacht hatten.

Die Beurteilung der Angemessenheit des Versicherungsschutzes, insbesondere ob alle Wagnisse bedacht und ausreichend versichert sind, war ebenfalls nicht Gegenstand des uns erteilten Auftrages zur Jahresabschlussprüfung.

1. Art und Umfang der Prüfungsdurchführung

Art und Umfang der beim vorliegenden Prüfungsauftrag erforderlichen Prüfungshandlungen haben wir im Rahmen unserer Eigenverantwortlichkeit nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt, das durch gesetzliche Regelungen und Verordnungen, IDW Prüfungsstandards sowie ggfs. erweiternde Bedingungen für den Auftrag und die jeweiligen Berichtspflichten begrenzt wird.

Als Prüfungsunterlagen dienten uns die Bücher, Belege, Saldenbestätigungen, Gutachten sachverständiger Dritter und sonstige Aufzeichnungen der MART GmbH. Ausgangspunkt der Prüfung war der von Hr. StB Tim Hoffelder erstellte und von uns geprüfte Vorjahresabschluss der MART GmbH (vormals: MetallArt Treppen GmbH) auf den 31.12.2021.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach §§ 316 ff. HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Durchführung von Abschlussprüfungen vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Buchführung, der Jahresabschluss und der Lagebericht frei von wesentlichen Mängeln sind. Im Rahmen der Prüfung werden Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht auf der Basis von Stichproben beurteilt. Im Übrigen haben wir die Prüfung risiko- und problemorientiert und nach Maßgabe des Wesentlichkeitsgebotes ausgelegt.

Die Prüfungshandlungen erstreckten sich in formeller Hinsicht auf die Feststellung der ordnungsgemäßen Belegung und Verbuchung der Geschäftsvorfälle und die zutreffende Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung aus den Zahlen der Buchführung. In materieller Hinsicht wurden die Einhaltung der maßgeblichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften, sowie die Erfassung der buchungspflichtigen Vorgänge geprüft.

Im Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsvorgehens erarbeiteten wir zu nächst eine Prüfungsstrategie. Diese beruhte auf einer Einschätzung des Unternehmensumfeldes und der wesentlichen Unternehmensziele und Geschäftsrisiken.

Die in unserer Prüfungsstrategie identifizierten Prüfungsziele führten zu folgen den Schwerpunkten unserer Prüfung:

1. Kaufvertrag vom 30.03.2022 und dessen Abbildung in der Rechnungslegung 2. Sonstige Vermögensgegenstände

1. Nachweise und Zusammensetzung

111 Bewertung

1. sonstige Verbindlichkeiten

1. Nachweise und Zusammensetzung

2. Bewertung

1. Stichtagsinventur zum 31.03.2022

1. Nachweise und Zusammensetzung

1. Bewertung

Alle von uns erbetenen, nach pflichtgemäßem Ermessen zur ordnungsmäßigen Durchführung der Prüfung von den gesetzlichen Vertretern benötigten Aufklärungen und Nachweise wurden erbracht. Die Geschäftsführung hat uns die Vollständigkeit der Buchführung, des Jahresabschlusses und des Lageberichts in einer von uns eingeholten Vollständigkeitserklärung schriftlich bestätigt.

Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unser Prüfungsurteil bildet.

1. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung

1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung

1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen

Die Aufzeichnungen der Geschäftsvorfälle der Gesellschaft sind nach unseren Feststellungen vollständig, fortlaufend und zeitgerecht. Der Kontenplan ermöglicht eine klare und übersichtliche Ordnung des Buchungsstoffes mit einer für die Belange der Gesellschaft ausreichenden Gliederungstiefe. Soweit im Rahmen unserer Prüfung Buchungsbelege eingesehen wurden, enthalten diese alle zur ordnungsgemäßen Dokumentation erforderlichen Angaben. Die Buchführung entspricht somit für das gesamte Geschäftsjahr den gesetzlichen Anforderungen.

Die Organisation der Buchführung, das interne Kontrollsystem, der Datenfluss und das Belegwesen ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle.

Die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen führen nach dem Ergebnis unserer Prüfung zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in der Buchführung, im Jahresabschluss und im Lagebericht.

Die Buchführung wird IT-gestützt unter Verwendung von ERP-Software QOMET durchgeführt. Der Jahresabschluss und die Anlagenbuchhaltung wird unter Verwendung von DATEV-Standardsoftware (Kanzlei-Rewe) und über das Anlagenbuchhaltungsprogramm Anlag der DATEV eG abgewickelt.

Die Sicherheit der für die Zwecke der IT-gestützten Rechnungslegung verarbeiteten Daten ist gewährleistet.

1. Jahresabschluss

Dem Jahresabschluss der MART GmbH liegt der von Hr. StB Tim Hoffelder er stellte und von uns geprüfte Jahresabschluss der MART GmbH (vormals; Metall Art Treppen GmbH) zum 31.12.2021 zugrunde. Die Zahlen der Bilanz zum 31.12.2021 waren auf die Konten des Geschäftsjahres 2022 richtig vorgetragen.

Der uns zur Prüfung vorgelegte Jahresabschluss ließ sich ordnungsgemäß aus den Büchern und sonstigen Aufzeichnungen der Gesellschaft entwickeln. Die an zuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften, insbesondere bezüglich Ansatz, Ausweis und Bewertung der Posten, wurden beachtet.

Aufgrund unserer Prüfung gelangen wir zu dem Ergebnis, dass die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Anhang nach den für die Gesellschaft geltenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt sind. Der Anhang enthält die vorgeschriebenen Angaben.

1. Lagebericht

Unsere Prüfung hat ergeben, dass der Lagebericht mit dem Jahresabschluss und mit den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Unternehmens vermittelt. Die wesentlichen Risiken und Chancen der künftigen Entwicklung sind dargestellt und der Lagebericht enthält die nach § 289 HGB erforderlichen Angaben.

1. Gesamtaussage des Jahresabschlusses

1. Feststellung zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses

Über das Ergebnis unserer Beurteilung, ob und inwiefern die durch den Jahresabschluss vermittelte Gesamtaussage den Anforderungen des § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB entspricht, berichten wir wie folgt:

Unsere Prüfung hat ergeben, dass die vorgenannte Vorschrift beachtet wurde und der Abschluss insgesamt, d.h. im Zusammenwirken von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang unter Berücksichtigung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt.

1. Bewertungsgrundlagen

Die Bewertungsgrundlagen i. S. d. § 321 Abs. 2 Satz 4 HGB umfassen die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die für die Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden maßgeblichen Faktoren (Parameter, Annahmen und die Ausübung von Ermessensspielräumen).

Wertbestimmende Faktoren ergaben durch Verknüpfung mit den am Abschlussstichtag vorhandenen Bestandsgrößen von Vermögensgegenständen und Schulden die im Jahresabschluss angesetzten Buchwerte.

Parameter sind in der Regel durch Marktpreise oder allgemein akzeptierte Standardwerte objektivierte Faktoren, während Annahmen über künftige Entwicklungen subjektive Faktoren der Wertbestimmung sind, deren Festlegung unter Berücksichtigung der Rechnungslegungsgrundsätze im Ermessen der gesetzlichen Vertreter liegt.

Ermessensspielräume beruhen auf unsicheren Erwartungen bei der Bestimmung von Schätzgrößen und den diesen zu Grunde liegenden Annahmen. Daraus resultiert bei vielen Posten eine Bandbreite zulässiger Wertansätze.

Zur Darstellung der wesentlichen Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die entsprechenden Angaben im Anhang, weil ihre Aufnahme in den vorliegenden Prüfungsbericht nur zu einer Wiederholung führen würde.

1. Änderungen in den Bewertungsgrundlagen

Grundsätzlich sind nach § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB die gewählten Bewertungsmethoden beizubehalten. Für die gesamte Rechnungslegung einschließlich der Ausübung von Ansatzwahlrechten und der Ausnutzung von Ermessensspielräumen gilt das Willkürverbot. Nach § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB sind Durchbrechungen von Ansatz- und Bewertungsstetigkeit im Anhang anzugeben, zu begründen und die Auswirkungen zu erläutern.

1. Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen

Im Rahmen der Erläuterung der Gesamtaussage des Jahresabschlusses gehen wir pflichtgemäß auch auf sachverhaltsgestaltende Maßnahmen ein. Dies sind solche Maßnahmen, die sich auf Ansatz und/oder Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden auswirken, sofern

1. sie von der üblichen Gestaltung abweichen, die nach unserer Einschätzung den Erwartungen der Abschlussadressaten entspricht, und

1. sich die Abweichung von der üblichen Gestaltung auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses wesentlich auswirkt.

Nach dem Ergebnis unserer Prüfung wurden im Berichtsjahr sachverhaltsgestaltende Maßnahmen im zuvor beschriebenen Sinne nicht vorgenommen.

1. Aufgliederungen und Erläuterungen

§ 321 Abs. 2 Satz 5 HGB schreibt eine Aufgliederung von Abschlussposten vor, soweit dies zum Verständnis der Gesamtaussage des Jahresabschlusses, ins besondere zur Erläuterung der Bewertungsgrundlagen und deren Änderungen sowie der sachverhaltsgestaltenden Maßnahmen nach§ 321 Abs. 2 Satz 4 HGB erforderlich ist und die Angaben nicht im Anhang enthalten sind.

Wir beschränken uns in der nachstehenden Übersicht zur Erleichterung der Lesbarkeit des Berichts auf die Darstellung wesentlicher Daten der Bilanz, soweit deren Anteil an der Bilanzsumme grundsätzlich größer als 5 % ist, und wesentlicher Posten der Gewinn- und Verlustrechnung, soweit deren Anteil an den Umsatzerlösen größer als 5 % ist.

Bilanzsumme 31.12.2022 Bilanzansatz %-Anteil %-Änderung Bilanzansatz ggü. 31.12.2021 31.12.2021
Aufstellung wesentlicher Aktivposten der Bilanz zum 31. Dezember 2022 (Anteil an der Bilanzsumme>5,0 %)
sonstige Vermögensgegenstände 4.843.571 52,9% 4335,2% 109.209
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 4.298.477 47,0% -9,4% 4.742.275
9.142.048 99,9%
Bilanzsumme 31.12.2022 Bilanzansatz %-Anteil %-Änderung Bilanzansatz ggü. 31.12.2021 31.12.2021
Aufstellung wesentlicher Passivposten der Bilanz zum 31. Dezember 2022
(Anteil an der Bilanzsumme> 5,0 %)
Eigenkapital 1) 0 0,0% n.a. 0
sonstige Verbindlichkeiten 9.114.869 99,6% 33,2% 6.843.271
9.114.869 99,6%
Wertansatz %- 31.12.2022 Anteil %- Bilanzansatz Umsatzerlöse Änderung ggü. Vorjahr 31.12.2021
Aufstellung wesentlicher Posten der Gewinn- und Verlustrechnung \AJm bis 31.12.2022 01.01.2022
(Anteil an den Umsatzerlösen>5,0 %)
Umsatzerlöse 11.429.781 100,0% 82,1% 6.276.783
Bestandsänderungen -9.014.810 -78,9% -343,3% 3.704.538
sonstige betriebliche Erträge 1.300.829 11,4% 502,8% 215.811
Materialaufwand 703.317 6,2% -82,3% 3.976.412
Personalaufwand 1.483.130 13,0% -73,2% 5.542.332
sonstige betriebliche Aufwendungen 813.356 7,1% -71,7% 2.877.269

1) kleiner als 5 % aber wesentlich für Gesamtaussage

1. Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

1. Vermögenslage und Kapitalstruktur

Vermögenslage und Kapitalstruktur sowie deren Veränderungen gegenüber dem Vorjahr ergeben sich aus den folgenden Zusammenstellungen der Bilanzzahlen in TEUR für die beiden Abschlussstichtage 31. Dezember 2022 sowie dem 31. Dezember 2022.

Entwicklung der Vermögenslage 31.12.2022 31.12.2021 Veränderung
TEUR % TEUR % TEUR %
1. Anlagevermöqen
1. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,0 0,0% 38,4 0,0 -38,4 -100,0%
II. Sachanlagen 0,0 0,0% 1.796,3 10,7% -1.796,3 -100,0%
III. Finanzanlagen 0,0 0,0% 116,1 0,7% -116,1 -100,0%
0,0 0!0% 1.950,7 11,6% -1.950,7 -100,0%
B. Umlaufvermögen
1. Vorräte 0,0 0,0% 9.626,4 57,1% -9.626,4 -100,0%
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände m. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, 4.843,6 52,9% 417,5 2,5% 4.426,1 1060,2%
31.12.2022 31.12.2021 Veränderung
TEUR % TEUR % TEUR %
1. Eigenkapital 9.115,5 99,6% 16.683,5 99,0% -7.568,0 -45,4%
9.147,91 00,0% 16.860,4 100,0% -7.712,4 -45J%

Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 7.712,4 bzw. 45,7 % auf TEUR 9.147,9 verringert.

Die Verringerung resultiert bei den Aktiva aus einem Rückgang des Anlagevermögens in Höhe von TEUR 1.950,7, des Umlaufvermögen in Höhe von 5.222,2, der aktiven Rechnungsabgrenzung in Höhe von TEUR 95,7 sowie des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages um TEUR 443,8.

Das kurzfristige Vermögen hat sich um TEUR 5.222,2 bzw. 51,9 % auf TEUR 4.849,5 vermindert. Der Rückgang entfällt mit TEUR 9.626,4 auf Vorräte und mit TEUR 21,9 auf Bankguthaben, bei einem Anstieg der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 4.426,1.

Die Entwicklung der Passivseite ist gekennzeichnet durch einen Anstieg des Eigenkapitals in Höhe von TEUR 443,8, bei einem Rückgang der sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 144,4, sowie der Fremdmittel in Höhe von TEUR 7.568,0.

Das bilanzielle Eigenkapital der Gesellschaft hat sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 443,8 auf TEUR -4.298,5 verbessert. Der Anstieg entfällt voll auf den Jahresüberschuss 2022.

Die Gesellschaft ist zum Stichtag 31.12.2022 bilanziell überschuldet. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beläuft sich auf TEUR 4.298,5.

Die Minderung der Fremdmittel ist bestimmt durch den Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um TEUR 381,2, der erhaltenen Anzahlungen um TEUR 8.655,8, der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um TEUR 802,7, bei Anstieg der sonstigen Verbindlichkeiten um TEUR 2.271,6.

1. Ertragslage

Die aus der Gewinn- und Verlustrechnung abgeleitete Gegenüberstellung der Erfolgsrechnungen der beiden Geschäftsjahre 2022 und 2021 zeigt folgendes Bild der Ertragslage und ihrer Veränderungen.

2022 2021 Änderungen ggü. Vorjahr
TEUR % TEUR % TEUR %
Umsatzerlöse 11.429,8 473,3% 6.276,8 62,9% 5.153,0 82,1%
Bestandsänderungen -9.014,8 -373,3% 3.704,5 37,1% -12.719,3 -343,3%
andere aktivierte Eigenleistungen 0,0 0,0% 0,0 0,0% 0,0 0,0%
Gesamtleistung 2.415,0 100,0% 9.981,3 100,0% -7.566,3 -75,8%
- Materialaufwand -703,3 -29,1% -3.976,4 -39,8% 3.273,1 -82,3%
Rohertrag 1.711,7 70,9% 6.004,9 60,2% -4.293,2 -71,5%
+ Sonstige betriebliche Erträge 1.300,8 53,9% 249,0 2,5% 1.051,8 422,5%
3.012,5 124,7% 6.253,9 62,7% -3.241,39 -51,8%
- Personalaufwand -1.483,1 -61,4% -5.542,3 -55,5% 4.059,2 73,2%
- Abschreibungen -66,7 -2,8% -327,1 -3,3% 260,4 79,6%
- Sonstige betriebliche Aufwendungen -813,4 -33,7% -2.877,3 -28,8% 2.063,9 71,7%
Betriebsergebnis 649,3 26,9% -2.492,8 -25,0% 3.142,1 126,0%
+ Finanzertrag 0,0 0,0% 8,3 0,1% -8,3 -100,0%
- Finanzaufwand -204,3 -8,5% -213,7 -2,1% 9,4 4,4%
Finanzergebnis ---2•04,3 -8, 5% -205,4 -2,1% 1,1 0,5%
Ergebnis d. gewöhn!. Geschäftstätigkeit 445,1 18,4% -2.698,2 -27,0% 3.143,1 116,5%
- Steuern \Om Einkommen und Ertrag 0,0 0,0% 0,0 0,0% 0,0 0,0%
- Sonstige Steuern -1,3 -0,1% -4,5 0,0% 3,2 70,8%
Jahresergebnis 443,8 18,4% -2.702,7 -27,1% 3.146,5 116,4%

Die Umsatzerlöse erhöhten sich um TEUR 5.153,0 (= 82,1 %) auf TEUR 11.429,8.

Nach einer Bestandsminderung von TEUR 9.014,8 beläuft sich die Gesamtleistung auf TEUR 2.415,0 (Vorj.: TEUR 9.981,3).

Der Materialaufwand verringerte sich um TEUR 3.273,1 auf TEUR 703,3 und beläuft sich auf 29,1 % (Vorj.: 39,8 %) der Gesamtleistung.

Nach Abzug des Materialaufwands in Höhe von TEUR 703,3 beläuft sich der Roher trag auf TEUR 1.711,7 (Vorj.: TEUR 6.004,9).

Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich um TEUR 1.051,8 auf TEUR 1.300,8. Von den sonstigen betrieblichen Erträgen entfallen TEUR 4,2 auf Erlöse aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens, 20,9 TEUR auf Sachbezüge Kfz-Nutzung, 1.000,0 TEUR sonstige betriebliche Erträge aus der Veräußerung der stillen Reserven und des Firmenwerts, TEUR 51,4 auf Versicherungsentschädigungen, sowie 224,3 TEUR auf sonstige betriebliche Erträge.

Der Personalaufwand reduziert sich um TEUR 4.059,2 auf TEUR 1.483,1. Der prozentuale Anteil von 61,4 % ist gegenüber dem Vorjahr um 5,9 % (absolut) erhöht. Im Ver gleich zum Vorjahr hat sich die Arbeitnehmerzahl im Jahresdurchschnitt um 107 Mitarbeiter auf 29 Mitarbeiter verringert.

Die Normalabschreibungen belaufen sich auf TEUR 66,7 (Vorj.: TEUR 327,1).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verminderten sich um TEUR 2.063,9 auf TEUR 813,4 und belaufen sich auf 33,7 % (Vorj.: 28,8 %) der Gesamtleistung.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 813,4 gliedern sich wie folgt:

2022
TEUR
2021
TEUR
Raumkosten 154,5 652,9
Versicherungen und Beiträge 25,7 138,1
Kfz-Kosten 117,6 439,9
Werbe- und Reisekosten 85,2 482,8
Kosten der Warenabgabe 41,3 165,0
Reparaturen und Instandhaltung 46,0 148,2
Forderungsverluste, EWB, PWB 76,3 74,0
sonstige Aufwendungen 266,8 776,4
813,4 2.877,3

Das Betriebsergebnis liegt mit TEUR 649,3 um TEUR 3.142,1 über dem Vorjahreswert von TEUR -2.492,8.

Das Finanzergebnis besteht aus Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 204,3. Die Steuern umfassen sonstige Steuern in Höhe von TEUR 1,3.

Unter Berücksichtigung des Steueraufwandes beläuft sich der Jahresüberschuss 2022 auf TEUR 443,8 gegenüber einem Jahresfehlbetrag von TEUR 2.702,7 im Vorjahr.

1. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 und dem Lagebericht 2022 der MART GmbH unter dem Datum vom 27. November 2023 den nachfolgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

"Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die MART GmbH

Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Prüfungsurteil zum Lagebericht

Wir haben den Jahresabschluss der MART GmbH, Langenburg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der MART GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

1. entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und

1. vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Grundlage für das Prüfungsurteil zum Jahresabschluss

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.

Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnach weise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu er möglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zu treffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

1. identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt wer den, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kon trollen beinhalten können;

2. gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;

1. beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und da mit zusammenhängenden Angaben;

1. ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der er langten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

2. beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;

3. beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft;

1. führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern da gestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen."

Vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450).

Die Verwendung des vorstehend wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außer halb dieses Prüfungsberichts setzt unsere vorherige Zustimmung voraus.

 

Worms, den 27. November 2023

FWP EURO AUDIT GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Theo Reiß, Wirtschaftsprüfer

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die MART GmbH

Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Prüfungsurteil zum Lagebericht

Wir haben den Jahresabschluss der MART GmbH, Langenburg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der MART GmbH für das Geschäftsjahr vom

1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

1. entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und

1. vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Grundlage für das Prüfungsurteil zum Jahresabschluss

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.

sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

1. identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

1. gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;

1. beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

1. ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

1. beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;

2. beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft;

3. führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern da gestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

 

Worms, den 27. November 2023

FWP EURO AUDIT GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Theo Reiß, Wirtschaftsprüfer

Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017

1. Geltungsbereich

1. Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im Nachstehenden zusammenfassend "Wirtschaftsprüfe(genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen, Steuerberatung, Beratungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

2. Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirtschaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten gegenüber.

1. Umfang und Ausführung des Auftrags

1. Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt im Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsführung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnisse seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen.

2. Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf - außer bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen - der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

3. Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen.

1. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informationen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können, Dies gilt auch für die Unterlagen und weiteren Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftraggeber wird dern Wirtschaftsprüfer geeignete Auskunftspersonen benennen.

2. Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.

1. Sicherung der Unabhängigkeit

1. Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die Dauer des Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Übernahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen 2. Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwerkunter nehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf die die Unabhängigkeitsvorschriften in gleicher Weise Anwendung finden wie auf den Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beeinträchtigen, ist der Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des Auftrags berechtigt.

1. Berichterstattung und mündliche Auskünfte

Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des Auftrags schriftlich darzustellen hat, ist alleine diese schriftliche Darstellung maßgebend. Entwürfe schriftlicher Darstellungen sind unverbindlich. Sofern nicht anders vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrags sind stets unverbindlich.

1. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers

1. Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Arbeitsergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen - sei es im Entwurf oder in der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der Auftraggeber ist zur Weitergabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen Anordnung verpflichtet.

2. Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers und die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftragge ber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig,

1. Mängelbeseitigung

1. Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unberechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erbrach te Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9.

2. Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

3. Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftragge ber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.

1. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz

1. Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze(§ 323 Abs. 1 HGB, § 43 WPO, § 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

1. Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz beachten,

1. Haftung

1. Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfers, insbesondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Haftungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des § 323 Abs. 2 HGB.

2. Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung findet noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist die Haftung des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnah me von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gemäß § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio,€ beschränkt.

3. Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten zu.

4. Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtver letzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt.

5. Ein einzelner Schadensfall im Sinne von Abs. 2 ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Mindestversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen.

6. Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zurückzuführen sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.

1. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge

1. Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsprüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden.

Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig.

1. Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.

2. Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.

1. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen

1. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.

2. Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftraggeber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht.

3. Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfasst die laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten:

1. Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererklärungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen und Nachweise 2. Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern 3. Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden 4. Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern 5. Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der unter a) genannten Steuern.

Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.

1. Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter Abs. 3 Buchs!. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren.

2. Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuerberatervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwenden ist, kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden.

3. Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körper schaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für

1. die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer, 2. die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Fi nanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen, 3. die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Umwandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und dergleichen und d} die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentations pflichten.

1. Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht übernommen.

1. Elektronische Kommunikation

Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber den Wirtschaftsprüfer entsprechend in Textform informieren.

1. Vergütung

1. Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagen ersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.

2. Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

1. Streitschlichtungen

Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.

1. Anzuwendendes Recht

Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.

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