DICTATOR-Stiftung Verwaltungsgesellschaft mbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Verena Weilermann seit 10.3.2025 | Prokura |
Sandra Böhm seit 5.7.2023 | Prokura |
Stephan Lang seit 5.1.2022 | Prokura |
Markus Kalchgruber seit 13.11.2014 | Geschäftsführer |
Josef Schmid seit 2.5.2008 | Prokura |
Karen Stech seit 20.8.2002 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Dictator Technik Dr. Wolfram Schwicher & Co Verwaltungs- und Bediengungs-gesellschaft mbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Dictator Technik GmbHNeusäßJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben
Erworbene immaterielle Anlagewerte sind zu Anschaffungskosten angesetzt und - sofern sie der Abnutzung unterliegen - um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw Herstellungskosten angesetzt und - soweit abnutzbar - um planmäßige Abschreibungen vermindert. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 800,00 sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. In die Herstellungskosten sind neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen sind nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegen- stände linear und degressiv vorgenommen. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, sind diese angesetzt. Forderungen und Wertpapiere sind unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Die liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten sind zum Nennwert angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei sind die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr beträgt, erfolgt eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages sind die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet. Die sonstigen Rückstellungen sind für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei sind alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sind zum Devisenkassa- mittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt Euro 746.181,21 (Vorjahr: Euro 1.627.180,05). Gegenüber der Gesellschafterin bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten: Verbindlichkeiten Euro Euro 334.760,42 (Vorjahr: Euro 1.165.254,73). Abweichung von den bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz Die Rückstellung für Pensionen ist anhand eines versicherungsmathematischen Gutachtens nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Als Berechnungsgrundlagen dienten die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck. Erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen sind nicht zu berücksichtigen. Der in die Berechnung einfließende Zinssatz beträgt 1,83 %. Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag in Höhe von Euro 4.208,00. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt (§ 253 Abs. 6 HGB n. F.). Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, wurden mit diesen Verpflichtungen verrechnet. Für die Saldierung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen mit verrechenbaren Vermögens- gegenständen liegen folgende Werte vor:
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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