Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 311185
Eingetragen
17.4.2000
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareErbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Gegenstand
Entwicklung, Herstellung, Wartung und Vertrieb von Computersoftware einschließlich Datensammlungen und Zubehör, Herstellung und Wartung von EDV- und Kommunikationsnetzwerken, Vertrieb von Hardware, Dienstleistungen bei der Herstellung von Internetzugängen Dritter sowie Schulung Dritter bei der Anwendung der vertriebenen Gegenstände.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Herbert Höss
seit 7.9.2006
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

HH Futuresoftware GmbH

Oberstenfeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Die Bilanz zum 31.12.2022

Aktiv

I. Anlagevermögen
1. Immat. Verm. Gegenstände 0,00
2.Grundstücke, bauten 0,00
3. Techn. Anlagen, Maschinen 0,00
4. Fahrzeuge / Fuhrpark 0,00
5. Ladeneinrichtung 0,00
6. Betriebs./ Geschäftsausstattung 0,00
7. Finanzanlagen 0,00
II. Umlaufvermögen
1. Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe 0,00
2. Unfertige Erzeugnisse 0,00
3. Fertige Erzeugnisse 0,00
4. Handelswaren 0,00
5. Forderungen aus LL 0,00
6. Sonstige Forderungen 0,00
7. Postgiroguthaben 0,00
8. Bankguthaben und Kasse 43.384,57
Summa Aktiva

Passiv

I. Eigenkapital
1. Gezeichnetes Eigenkapital 25000,00
2. Kapitalrücklage 0,00
3. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 0,00
4. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 1.463,00
II. Rückstellungen
1. Anleihen 0,00
2. Darlelehen/Kredite 0,00
3. Verbindlichkeiten aus LL 0,00
4. Sonst. Verbindlichkeiten (3700+3730) 0,00
Summa Passiva

2. Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2022 wurde nach den Vorschriften des Bilanzrichtliniengesetzes (§ 238 ff. HGB) aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 1 HGB), für welche die Erleichterungen gemäß § 288 HGB Anwendung finden.

Angaben und Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: Vorschriften des GmbH-Gesetzes wurden berücksichtigt. linearen Methode in Anlehnung an die amtlichen Abschreibungstabellen vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten unter 150,00 € wurden entsprechend § 6 Abs. 2 EStG sofort abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. Es sind keine Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren ausgewiesen. Die liquiden Mittel entsprechen den Nominalwerten. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

 

Herbert Höss, Geschäftsführer

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