Dandl -
ÖGFA GmbH
Dachau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
219.518,51 |
219.691,51 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
137,50 |
375,50 |
| II.
Sachanlagen |
71.881,00 |
71.816,00 |
| III.
Finanzanlagen |
147.500,01 |
147.500,01 |
| B.
Umlaufvermögen |
754.703,43 |
766.298,76 |
| I.
Vorräte |
13.468,00 |
0,00 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
0,00 |
365.072,80 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
281.954,05 |
218.585,64 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
459.281,38 |
547.713,12 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.558,37 |
4.748,51 |
| Aktiva |
984.780,31 |
990.738,78 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
455.216,40 |
447.041,12 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Bilanzgewinn |
404.087,21 |
395.911,93 |
| B.
Rückstellungen |
377.440,61 |
309.537,52 |
| C.
Verbindlichkeiten |
80.268,55 |
163.930,31 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
71.854,75 |
70.229,83 |
| Summe
Passiva |
984.780,31 |
990.738,78 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Dandl-ÖGFA GmbH hat ihren Sitz in Dachau.
Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts München
unter HRB 47630 eingetragen.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des
GmbHG aufgestellt.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewandten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Gesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt ( §§ 265 Abs. 1
S. 2, 262 ff HGB).
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen
(§ 253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 HGB).
Bewegliche Gegenstände bis zu einem Wert von
800,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des
Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung
veranlasst, § 255 Abs. 3 HGB, § 284 Abs. 2 Nr. 4
HGB) angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese
angesetzt.
Für die Ermittlung der Anschaffungskosten der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wird das
Verbrauchsfolgeverfahren nach der Fifo-Methode angewenden
(§ 256 S. 1 HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Flüssige Mittel werden gem. § 253 Abs. 1
HGB zu Nominalwerten angesetzt.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet
Ausgaben bis zum Bilanzstichtag, die Aufwendungen für
eine bestimmte Zeit nach diesem Zeitpunkt darstellen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet
Einnahmen bis zum Bilanzstichtag, die Erträge für
eine bestimmte Zeit nach diesem Zeitpunkt darstellen.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zur Bilanz
Gewinn-/Verlustvortrag bei teilweiser
Ergebnisverwendung
Bei Aufstellung der Bilanz unter
Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung
wurde im Bilanzgewinn ein Gewinnvortrag von EUR
395.911,93 einbezogen.
Angabe zu Restlaufzeitvermerken und Besicherungen
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt
80.268,55 EUR (Vorjahr: 163.930,31 EUR).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt
0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
beträgt 0,00 EUR (Vorjahr:
0,00 EUR).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt 0,00 EUR.
Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beläuft sich auf 0,00 EUR
(Vorjahr: 0,00 EUR).
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 10.
sonstige Berichtsbestandteile
Dachau, den 13.11.2024
Dandl - ÖGFA GmbH
- Geschäftsführung -
gez.
Armin Dandl
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.11.2024
festgestellt.
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