E.R. Service GmbH
Selbe AdresseSonstige Caterer und Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 100.00% | |
| 89.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
E.R. Real Estate GmbH (vormals: Heiligeland Real Estate Holding GmbH)HamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023I. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg. Sie ist beim Amtsgericht Hamburg im Handelsregister eingetragen unter HRB 165950. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 i.V.m. § 267a Abs. 3 HGB. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches und unter Beachtung der ergänzenden Regelungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen. Die Posten des Umlaufvermögens sind zum Nominalwert bilanziert. Die notwendigen Einzelwertberichtigungen wurden gebildet. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen ausgewiesen. III. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn - und Verlustrechnung Forderungen gegen verbundene Unternehmen (T€ 64.429) betreffen fast ausschließlich Ansprüche aus Darlehen. Die Darlehen inklusive kumulierten Zinsen in Höhe von T€ 87.140 wurden um T€ 22.711 einzelwertberichtigt, davon T€ 12.759 in 2023. Die Forderungen gegen ein verbundenes Unternehmen treten in Höhe von T€ 26.235 (i.V.: T€ 21.345) im Rang hinter einen Gläubiger des verbundenen Unternehmens zurück. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben in Höhe von T€ 60.910 (i.V.: T€ 69.100) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht haben in Höhe von T€ 925 (i.V.: T€ 0) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Das gezeichnete Kapital beträgt zum 31. Dezember 2023 € 25.200,00. Bei den sonstigen Rückstellungen (T€ 10) handelt es sich um ausstehende Rechnungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (T€ 48.472) betreffen Verbindlichkeiten aus Kontokorrentkredit gegenüber der E.R. Asset Management GmbH & Cie. KG (vormals: Heiligeland Asset Management GmbH & Cie. KG) (T€ 46.987) zuzüglich aufgelaufener Zinsen (T€ 1.485). Die Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten Aufwendungen aus Einzelwertbe richtigungen von Forderungen in Höhe von T€ 12.759. Die Abschreibungen auf Finanzanlagevermögen (T€ 1.941) betreffen eine Abschreibung auf den Beteiligungsansatz eines verbundenen Unternehmens gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB. IV. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Gesellschaft hat zum Bilanzstichtag aus Darlehenszusagen an verbundene Unternehmen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von T€ 12.750. V. Sonstige Angaben Die Gesellschaft wird/wurde vertreten durch ihre von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführer:
Hamburg, den 16. Dezember 2024 Jacob Isenberg Martin Görge Jochen Klösges Die nachstehende, zur Offenlegung bestimmte Bilanz und der Anhang der E.R. Real Estate GmbH (vormals: Heiligeland Real Estate Holding GmbH), Hamburg, zum 31. Dezember 2023 entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Als abschließendes Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem vollständigen Jahresabschluss folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die E.R. Real Estate GmbH (vormals: Heiligeland Real Estate Holding GmbH), Hamburg Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der E.R. Real Estate GmbH (vormals: Heiligeland Real Estate Holding GmbH), Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, den 16. Dezember 2024 HANSA
PARTNER GmbH
gez. ppa. Dörrhöfer, Wirtschaftsprüfer gez. Smit, Wirtschaftsprüferin Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
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