Stammdaten

Register
Amtsgericht Montabaur HRB 26892
Eingetragen
20.12.2019
Branche
Spezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauGroßhandel mit sonstigen Baustoffen und BauelementenRohrleitungstiefbau, Brunnenbau und Kläranlagenbau
Gegenstand
Die Ausführung von Tiefbau-, Abbruch- und Erdarbeiten sowie der Baustoffhandel.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Civan Salman
seit 23.6.2025
Prokura
Sih Hasan Salman
seit 29.6.2020
Eigentümer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Im unteren Maarfeld 8, 53619 Rheinbreitbach
26.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Salman GmbH

Rheinbreitbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

818.965,00

874.516,00

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

410.007,67

303.968,99

II Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

78.862,72

260.080,16

Summe Aktiva

1.307.835,39

1.438.565,15



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

26.000,00

26.000,00

II. Kapitalrücklage

279.631,91

279.631,91

III. Gewinnvortrag

215.014,28

104.709,48

IV. Jahresüberschuss

157.564,31

0,00

V. Bilanzgewinn

0,00

110.304,80

Summe Eigenkapital

678.210,50

520.646,19

B. Rückstellungen

71.588,55

62.352,00

C. Verbindlichkeiten

558.036,34

855.566,96

Summe Passiva

1.307.835,39

1.438.565,15

ANHANG

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Salman GmbH in 53619 Rheinbreitbach auf den 31.12.2022 wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG sowie ggf. des Gesellschaftsvertrages zu beachten.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechtes des Artikels 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform nach § 266 HGB.

Mit Ausnahme der gesetzlich zulässigen Durchbrechung der Bilanzkontinuität durch die erstmalige Anwendung des BilMoG, stimmen die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Das Sachanlageverm ögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen (ggf. außerplanmäßigen) Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen auf Zugänge im Geschäftsjahr wurden zeitanteilig berechnet.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verm ögensgegenstände werden zum Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.

Fremdwährungsforderungen und - Verbindlichkeiten wurden gem. § 256 a HGB umgerechnet.

Bei Deckung durch Termingeschäfte war der entsprechende Terminkurs maßgebend.

Fl üssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.

Bei der Bemessung der R ückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen.

Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

 

Rheinbreitbach, den 03. November 2023

Sih Hasan Salman

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 03. November 2023

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