Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 731786
Eingetragen
20.2.2015
Branche
Großhandel mit Geräten der UnterhaltungselektronikGroßhandel mit elektrischen HaushaltsgerätenEinzelhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik
Gegenstand
Der Import und Export sowie der Groß- und Einzelhandel von Produkten sowie Zubehör der Unterhaltungselektronik.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Nicole Hannig
seit 20.2.2015
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Alfredshöhe 29, 89522 Heidenheim
12.500 €
50.00%
Alfredshöhe 29, 89522 Heidenheim
12.500 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

IBEX AUDIO GmbH

Heidenheim an der Brenz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 66.445,00 47.173,00
I. Sachanlagen 66.445,00 47.173,00
B. Umlaufvermögen 963.475,24 874.341,03
I. Vorräte 611.045,86 592.055,53
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 175.000,00  
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 9.285,69 75.265,77
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 343.143,69 207.019,73
Aktiva 1.029.920,24 921.514,03

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 963.683,31 864.959,95
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 839.959,95 673.747,59
III. Jahresüberschuss 98.723,36 166.212,36
B. Rückstellungen 28.177,34 27.989,84
C. Verbindlichkeiten 38.059,59 28.564,24
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 38.059,59 28.564,24
davon gegenüber Gesellschaftern 7.320,07 19.552,93
Passiva 1.029.920,24 921.514,03

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: IBEX AUDIO GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Heidenheim an der Brenz
Registereintrag: Handelsregister
Register-Nr.: 731786
A.  Allgemeine Angaben

Die Bilanz wurde nach § 266 HGB gegliedert. Von einer Verkürzung gemäß § 265 Abs. 7 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Die Gewinn- und Verlustrechnung entspricht § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren).

Der Jahresabschluss wird nach den deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt.

Abweichungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Vergleich zum Vorjahr liegen nicht vor.

B.  Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Anlagevermögen

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Zugänge an beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens im Jahr 2023 wurden linear abgeschrieben. Die Annahme der Nutzungsdauer erfolgte in Anlehnung an die steuerlichen Abschreibungstabellen und betriebsindividuellen Erfahrungen. Geringwertige Anlagegüter werden im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben.

Umlaufvermögen

Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert ausgewiesen.

Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung von 1 % auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Rechnung getragen. Spezielle Risiken werden durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Rückzahlungsbeträgen bilanziert.

Fremdwährungsumrechnung

Forderungen in Fremdwährung mit einer Laufzeit kleiner 1 Jahr werden mit dem Devisenmittelkurs zum
Abschlussstichtag umgerechnet. Forderungen mit einer Restlaufzeit über einem Jahr werden mit dem
Devisenmittelkurs unter Beachtung des Anschaffungskosten- und Realisationsprinzips bewertet.

Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Laufzeit kleiner 1 Jahr werden mit dem Devisenmittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über einem Jahr werden mit dem Devisenmittelkurs unter Beachtung des Anschaffungskosten- und Realisationsprinzips bewertet.

C.  Erläuterungen zur Bilanz

Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

D.  Sonstige Angaben

Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführerin war Frau Nicole Hannig; sie ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Heidenheim an der Brenz, den 11. Oktober 2024

.......................................................................Nicole Hannig, Geschäftsführerin



sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.12.2024 festgestellt.

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