Stammdaten

Register
Amtsgericht Dresden HRB 26266
Eingetragen
14.1.2008
Branche
Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungIngenieurbüros für TragwerksplanungIngenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen
Gegenstand
Ingenieurdienstleistungen zur Planung und Ausführung von Verfahren, Anlagen und Messtechnik in Ver- und Entsorgungssystemen der Halbleiter-, Photovoltaik- und Pharmaindustrie.

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Uwe Feller
seit 14.1.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

50.00% identifiziert50.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
50.00%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Semitec GmbHEigenbeteiligung
50.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Semitec GmbH
Germany
12.500 €
50.00%
Uwe Feller
Dresden
12.500 €
50.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Konzern- und Jahresabschlüsse

Semitec GmbH

Dresden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 28.809,55 25.009,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.488,05 1.232,00
II. Sachanlagen 12.055,00 11.011,00
III. Finanzanlagen 15.266,50 12.766,50
B. Umlaufvermögen 509.092,18 480.385,11
I. Vorräte 4.500,00 6.200,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 195.746,95 258.201,19
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 308.845,23 215.983,92
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.584,83 8.541,28
D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 92.659,00 96.624,60
Bilanzsumme, Summe Aktiva 636.145,56 610.560,49

Passiva

   
  31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 455.066,39 424.754,74
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
II. Gewinnvortrag 412.254,74 370.281,55
III. Jahresüberschuss 30.311,65 41.973,19
B. Rückstellungen 130.670,93 147.560,76
C. Verbindlichkeiten 50.408,24 38.244,99
Bilanzsumme, Summe Passiva 636.145,56 610.560,49

Anhang

Rechnungslegungsvorschriften

Der Jahresabschluss und der Anhang wurden nach den handelsrechtlichen Vorschriften erstellt.

Rechnungslegungszweck

Für steuerliche Zwecke wurde eine den steuerlichen Vorschriften entsprechende Steuerbilanz nach § 60 Abs. 2 Satz 2 EStDV erstellt.

Nicht gebuchte Posten (§ 265 Abs. 8 HGB)

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden nicht ausgegeben.

Vorjahresangaben - Darstellungsstetigkeit (§ 265 Abs. 1 Satz 2 HGB)

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung ist zum Vorjahr unverändert beibehalten worden. Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht ergeben.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr wurde gemäß den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für Kaufleute (§§ 242 ff. HGB) und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Größenklasse (§§ 267, 267a HGB)

Nach den in den § 267 Abs. 1 HGB, 267a HGB i.V.m. § 267 Abs. 4 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Wirtschaftsjahr

Das Wirtschaftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr.

Größenabhängige Erleichterungen (§§ 274a, 276, 288 HGB)

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Angaben, die zulässigerweise in der Bilanz oder im Anhang aufgeführt werden können, sind im Anhang zu finden.

Auf die Aufstellung eines Lageberichtes wurde unter Inanspruchnahme größenabhängiger Erleichterungen für kleine Gesellschaften verzichtet.

Zusammengefasste Posten der Bilanz (§ 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB)

Zur Vergrößerung der Klarheit der Darstellung wurden in der Bilanz einzelne Posten des Gliederungsschemas in § 266 HGB zusammengefasst

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (§ 265 Abs. 8 HGB)

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gem. § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

Unternehmensfortführung

Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Gründe, die gegen die Fortführung sprechen, sind nicht erkennbar.

Angaben zu den Posten des Jahresabschlusses

Vollständigkeitsgebot (§ 246 Abs. 1 Satz 1 HGB)

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (§§ 246, 253 HGB)

Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Anlagewerte werden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibung erfolgt zeitanteilig linear.

Sachanlagen (§§ 246, 253 HGB)

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstands.

Finanzanlagen (§§ 246, 253 HGB)

Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (§§ 246, 253 HGB)

Entsprechend der Auffassung des HFA und des IDW wurden die steuerrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der geringwertigen Wirtschaftsgüter auch für die Handelsbilanz angewandt, da dieser Posten insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410,00 EUR (Anwendung § 6 Abs. 2 EStG)

Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten 410,00 EUR nicht übersteigen, wurde vom Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und im Jahr der Anschaffung zugleich ein Abgang unterstellt.

Art der Abschreibung (§ 253 Abs. 3 HGB)

Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear vorgenommen. Diese erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Für vor dem 01.01.2010 angeschaffte Wirtschaftsgüter wurden die Abschreibungen auch degressiv vorgenommen.

Langfristige Ausleihungen Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Die Langfristige Ausleihungen gegen Gesellschafter betragen 21.900 EUR (VJ 41.600 EUR).

Vorräte (§§ 246, 253 HGB)

Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgt mit den direkt zurechenbaren Herstellungskosten. Die Herstellungskosten umfassen neben den Einzelkosten auch angemessene Teile der notwendigen Gemeinkosten. Das Vorratsvermögen ist verlustfrei bewertet.

Ansatz der Forderungen (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB)

Forderungen sind mit dem Nennwert bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet.

Wertberichtigungen zu Forderungen (§ 253 Abs. 4 HGB)

Am Bilanzstichtag erkennbare Einzelrisiken sind durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt.

Forderungen mit einer Restlaufzeit mehr als einem Jahr (§ 268 Abs. 4 Satz 1 HGB, Angabe entsprechend IDW im Anhang)

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit länger als 1 Jahr betragen 123.182,28 EUR (VJ 141.600 EUR)

Kasse / Bank (§§ 246, 253 HGB)

Flüssige Mittel (Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks) wurden ebenfalls zum Nennwert bewertet.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Für Ausgaben, die vor dem Abschlussstichtag angefallen sind, aber erst in voller Höhe oder anteilig einem Wirtschaftsjahr nach dem Abschlussstichtag zuzurechnen sind, wurde ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet, sofern der abzugrenzende Einzelposten unter analoger Anwendung der steuerrechtlichen Rechtsprechung 410,00 EUR übersteigt.

Rückstellungen für Pensionen (§ 284 Nr. 24 HGB)

Bei der Bewertung der Pensionsverpflichtung wurden folgende Angaben verwandt:

Bewertungsverfahren Projected Unit Credit Method
Rechnungszins (Marktzins 15 Jahre) 4,01 % p.a.
Gehaltsdynamik 0,0% p.a.
Rentendynamik 0,0% p.a.
Fluktuation 0,0% p.a.
Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtung ohne Saldierung 23.741 EUR

Sonstige Rückstellungen (§§ 249, 253 Abs. 1 Satz 2 HGB)

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.

Ansatz der Verbindlichkeiten (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB)

Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgt mit den Erfüllungsbeträgen.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB, Angabe entsprechend IDW im Anhang)

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen 49.270,46 EUR (VJ 37.244,99 EUR).

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (§ 285 Nr. 1a i.V.m. Nr. 2 HGB)

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit mehr als fünf Jahren betragen 1.000 EUR (VJ 0 EUR).

Angaben zu Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§§ 251, 268 Abs. 7 HGB)

Es bestehen branchenübliche Gewährleistungsverpflichtungen.

Gründe der Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme von Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§§ 251, 268, Abs. 8, 285 Nr. 27 HGB)

Es bestehen lediglich branchenübliche Gewährleistungsverpflichtungen. Aus den Erfahrungswerten der Vergangenheit ist das Risiko der Inanspruchnahme im Bereich eines üblichen Geschäftsbetriebes.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 Abs. 1 und 2 HGB)

Bei der Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB angewendet.

Gesonderter Ausweis der zusammengefassten Posten (§§ 265 Absatz 8 Nr. 2, § 275 Abs. 2 HGB)

Um ein vollständiges, den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln, erfolgte in der Gewinn- und Verlustrechnung teilweise eine weitergehende Untergliederung der gesetzlich vorgeschriebenen Posten. Dabei sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung beachtet worden.

Sonstige Angaben

Angabe zu den Organmitgliedern (§ 285 Nr. 10 HGB)

Als Geschäftsführer(in) im Geschäftsjahr war(en) bestellt:

Dr.-Ing. Justus Altmann

Dipl.-Ing. Uwe Feller

 

Geschäftsführung

gez. Dr.-Ing. Justus Altmann

Dipl.-Ing. Uwe Feller

sonstige Berichtsbestandteile

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

Organisationen an dieser Adresse

16 nahegelegene Organisationen

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.