BBWind Projektberatungsgesellschaft mbH
Schorlemerstraße 12, 48143 Münster, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Klaus Schulz seit 9.5.2025 | Prokura |
Michael Guido Schlüß seit 29.11.2024 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Westfälisch Lippischer Landwirtschaftsverband e.V. | 75.00% |
| 25.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BBWind Projektberatungsgesellschaft mbHMünsterJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang zum Jahresabschluss zum 31.12.2023A. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
B. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der BBWind Projektberatungsgesellschaft mbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 ff. und §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. C. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Anlagevermögen Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt überwiegend 3 Jahre. Das Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von überwiegend 5 bis 7 Jahren, bewertet. Die Abschreibungen wurden linear vorgenommen. Auf die zugegangenen geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800 EUR wurde eine Abschreibung in Höhe des Gesamtbetrages der Anschaffungskosten vorgenommen. Sie werden im Jahr des Zuganges als Abgang behandelt. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen auf einen niedrigeren Wert am Bilanzstichtag werden nur dann vorgenommen, wenn die Wertminderung voraussichtlich dauerhaft ist. Die unfertigen Leistungen werden je Projekt nach ihrem Fertigungsgrad unter Berücksichtigung des gesamten Abrechnungsvolumens auf Basis von Einzelkosten und anteiligen Gemeinkosten, ohne Einbezug von Fremdkapitalkosten, bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung von 1 % berücksichtigt. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten wurden im notwendigen Umfang gebildet. D. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (Die Vorjahreszahlen sind in Klammern dargestellt)
Die sonstigen Rückstellungen (256,6 TEUR) betreffen Rückstellungen für rückständigen Urlaub (90,9 TEUR), sonstige Personalkosten (133,2 TEUR) und Rückstellungen für Jahresabschlusskosten und Buchführung (32,5 TEUR). Die Zahlungsverpflichtungen für die Einführung von Lebensarbeitszeitkonten in Höhe von 35.126,82 EUR entsprechen dem Zeitwert des Rückdeckungsversicherungsanspruchs und wurden saldiert. Verbindlichkeiten (Vorjahreszahlen sind in Klammern dargestellt)
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich um sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 4.958.600,34 EUR (Vorjahr 3.789.063,82 EUR) und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 3.507,13 EUR (Vorjahr 69.720,59 EUR). Von den sonstigen Verbindlichkeiten sind 628.576,99 EUR Verbindlichkeiten aus Steuern (Vorjahr 410.281,59 EUR) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit von 4.012,55 EUR (Vorjahr 1.690,34 EUR). E. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen beinhalten Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Verbindlichkeiten in Höhe von 3.165,18 EUR (Vorjahr 727,08 EUR). Steuern vom Einkommen und Ertrag sind aufgrund des Gewinnabführungsvertrages nicht entstanden. Mit Beschluss vom 20.03.2024 haben die Gesellschafter einer Rücklagendotierung in Höhe von 450.000 € gem. § 2 Abs. 2 des Gewinnabführungsvertrages zugestimmt. F. Sonstige Angaben 1. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betragen TEUR 108,5. 2. Die Angaben zu den verbundenen Unternehmen wurden gem. § 286 Abs. 3 Nr. 1 HGB unterlassen. 3. Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 44. Mitglieder der Geschäftsführung: Heinrich Thier 4. Muttergesellschaft der BBWind Projektberatungsgesellschaft mbH ist die Gesellschaft für Buchführung und Hilfeleistungen in Steuersachen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe Westfalen-Lippe mbH mit Sitz in Münster. Der Konzernabschluss wird beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht.
Münster, den 27.03.2024 gez. Heinrich Thier sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 01.07.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die BBWind Projektberatungsgesellschaft mbH, Münster Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der BBWind Projektberatungsgesellschaft mbH, Münster, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, 4. Juni 2024 AWADO
GmbH
Johannes Wagner, Wirtschaftsprüfer Sven Peters, Wirtschaftsprüfer |
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