EHS
Electronic Systems GmbH
Pullach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.637,00 |
277.335,52 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
3.535,00 |
7.662,00 |
| III.
Finanzanlagen |
100,00 |
269.671,52 |
| B.
Umlaufvermögen |
245.842,20 |
406.359,91 |
| I.
Vorräte |
152.425,17 |
220.779,47 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
93.417,03 |
185.580,44 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
777,00 |
1.892,84 |
| D.
Aktive latente Steuern |
224.500,00 |
0,00 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
198.212,81 |
221.953,33 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
672.969,01 |
907.541,60 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzverlust |
223.777,40 |
247.517,92 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
198.212,81 |
221.953,33 |
| B.
Rückstellungen |
153.637,14 |
319.142,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
519.331,87 |
588.399,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
672.969,01 |
907.541,60 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 Handelsgesetzbuch
(HGB) auf.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 Abs. 1 Satz 2, 266 ff.
HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungs-gesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 S. 1 HGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 S. 2
EGHGB nicht angepasst.
Zum 01.01.2010 wurde auf Grund des Übergangs auf
die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG ein
außerordentliches negatives Ergebnis von €
50.554,00 bilanziert.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
werden im Vorjahr unter Ausübung des Wahlrechts
nach § 42 Abs. 3 GmbHG
unter sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung wurde unter Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen, da dieser Annahme weder
rechtliche noch tatsächliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Die Bewertung wurde unter Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen, da dieser Annahme weder
rechtliche noch tatsächliche Gegebenheiten
entgegenstehen. Der Jahresabschluss der Gesellschaft weist
einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von
€ 198.212,81 (Vorjahr € 221.953,33) aus. Wegen
der bilanziellen Überschuldung hat sich der
Gesellschafter zur Vermeidung insolvenzrechtlicher Folgen
verpflichtet, mit der Geltendmachung seiner Forderungen
gegenüber anderen Gläubigern der Gesellschaft so
lange und insoweit zurückzutreten, als die Mittel der
GmbH zur Abdeckung nicht ausreichen und Zahlung nur zu
verlangen soweit die Gesellschaft in der Lage ist, die
entsprechenden Zahlungen aus künftigen
Jahresüberschüssen, aus weiterem, die sonstigen
Verbindlichkeiten der Gesellschaft übersteigendem
Vermögen oder einem etwaigen
Liquidationsüberschuss und erst nach Befriedigung der
vorrangigen Gläubiger zu leisten.
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Anlagevermögen
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände
erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3
HGB).
Die Bilanzierung der
Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3
HGB). Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 150 wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend
§ 6 Abs. 2a Einkommensteuergesetz (EStG) im
Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von € 150 bis € 1.000 mit 20%,
abgeschrieben.
Die
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Umlaufvermögen
Die Bewertung der
unfertigen und fertigen Erzeugnisse erfolgte zu
Herstellungskosten, schwer verkäufliche Posten wurden
abgewertet..
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die
sonstigen Vermögensgegenstände wurden zu
Nominalbeträgen angesetzt. Wertberichtigungen waren
nicht erforderlich.
Die aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt.
Die Berechnung der
aktiven latenten Steuern beruht auf temporären
Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher
und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274
HGB. Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete
Ertragssteuersatz liegt bei 24,9 %. Der
Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt hierbei 260 %.
Eigenkapital
Das
gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen
Die
Rückstellungen erfassen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und wurden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist
(§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).
Die
Pensionsrückstellungen wurden nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen mit dem
Teilwertverfahren ermittelt. Grundlagen der Gutachten sind
die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck und der
durch die Deutsche Bundesbank bekannt gegebene
Rechnungszinsfuß von 5,15% der dem
durchschnittlichen Marktzins bei einer angenommen
Restlaufzeit von 15 Jahren entspricht. Zudem ist ein
Rententrend von 3,0 % berücksichtigt.
Verbindlichkeiten
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten,
die
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und
die
sonstigen Verbindlichkeiten und wurden zu
Erfüllungsbeträgen bilanziert. (§253 Abs. 1
S. 2 HGB)
3. Angaben zur Bilanz
Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten
Anlagegegenstände im Geschäftsjahr ist in
einer Anlage zum Jahresabschluss dargestellt. Hieraus
ergeben sich auch die Abschreibungen des
Geschäftsjahres (§ 268 Abs. 2 HGB)
Alle
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände haben eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Der
aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält
vorausbezahlte Aufwendungen.
Der Bilanzverlust enthält einen
Verlustvortrag von € 247.517,92 (im Vorjahr
€ 273.856,92).
Auf Grund der geänderten Bewertung der
Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich
zum 01.01.2010 ein Zuführungsbetrag von €
50.554,00. Von der Übergangsregelung gem. Art. 67 Abs.
1 S. 1 EGHGB wurde kein Gebrauch gemacht.
Der unter den Pensionsrückstellungen
ausgewiesene Betrag ergibt sich nach Saldierung mit den
Rückdeckungsversicherungen gem. § 246 Abs. 2 S. 2
HGB. Die Anschaffungskosten und der beizulegende Zeitwert
des saldierten Vermögens betragen € 243.497,86,
der Erfüllungsbetrag der verrechneten
Pensionsrückstellungen beträgt € 388.075,00.
Im Zusammenhang mit der Bilanzierung der
Pensionsrückstellung wurden Erträge von €
8.837,00 mit Aufwendungen von € 31.709,00 verrechnet.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden gebildet
für Personalkosten sowie für Abschlusskosten.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit
von bis zu einem Jahr beträgt € 519.331,87
(Vorjahr € 588.399,60).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
hat eine Restlaufzeit von weniger als 5 Jahren.
Vom Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten sind €
186.817,35 (Vorjahr € 209.379,06) durch Pfandrechte
und € 13.361,75 (Vorjahr € 113.279,35) teilweise
durch Eigentumsvorbehalte gesichert.
4. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr erfolgte die
Geschäftsführung durch den
Geschäftsführer
Manfred Sadeler, Dipl.-Ingenieur
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt. Er ist befugt, die
Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit
sich selbst oder als Vertreter eines Dritten
uneingeschränkt zu vertreten.
Pullach, den 15.12.2011
………………….
gez. Manfred Sadeler
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.12.2011 festgestellt.
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