TAP Steuerungsgesellschaft Verwaltungs-GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jörg Mann seit 9.1.2026 | Prokura |
Sven Class seit 9.1.2026 | Prokura |
Alexander Miehr seit 9.1.2026 | Prokura |
Markus Spitz seit 9.1.2026 | Prokura |
Pascal Aschoff seit 9.1.2026 | Prokura |
Marco Kempter seit 9.1.2026 | Prokura |
Stephan Nagl seit 8.7.2025 | Prokura |
Anita Buchhauser seit 29.2.2024 | Prokura |
Anne Rethmann seit 17.1.2024 | Vorstandsmitglied |
Constantin H. Alsheimer seit 17.1.2024 | Vorsitzender des Vorstands |
Christoph Ullmer seit 27.6.2019 | Prokura |
Christoph Kahlen seit 27.6.2019 | Prokura |
Ewald Woste seit 23.2.2015 | Vorsitzender des Vorstands |
Matthias Cord seit 22.12.2014 | Vorstandsmitglied |
Michael Riechel seit 28.5.2014 | Vorstandsmitglied |
Winfried Rasbach seit 17.1.2013 | Prokura |
Otto Huber seit 4.7.2011 | Prokura |
Michael Kittelberger seit 7.5.2007 | Prokura |
Thomas Haupt seit 7.5.2007 | Prokura |
Ralf Winter seit 21.7.2003 | Prokura |
Gabriele Aplenz seit 9.10.2001 | Prokura |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 100.00% | |
| 100.00% | |
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Thüga AktiengesellschaftMünchenJahresabschluss zum 31. Dezember 2022 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022Grundlagen des UnternehmensGESCHÄFTSMODELL DER THÜGA AKTIENGESELLSCHAFTDas wesentliche Merkmal des Geschäftsmodells der Thüga Aktiengesellschaft (Thüga) ist die partnerschaftliche Zusammenarbeit in einem Netzwerk kommunaler Energie- und Wasserdienstleister in Deutschland. Thüga ist an rund 100 dieser Stadtwerke und Regionalversorger beteiligt und bildet damit das größte kommunale kooperative Netzwerk dieser Art in Deutschland. Dieser Verbund von Energie- und Wasserversorgern wird als Thüga-Gruppe oder als Thüga-Netzwerk bezeichnet. Die Mehrheit der Anteile an den Stadtwerken und Regionalversorgern halten in der Regel Städte und Gemeinden. Thüga ist als Minderheitsgesellschafterin beteiligt. Gemeinsam verfolgen Kommunen, Stadtwerke und Thüga das Ziel, die Zukunft der kommunalen Energie- und Wasserversorgung zu gestalten und mithilfe energienaher Dienstleistungen die Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger weiter zu verbessern. Durch Kooperationen, gemeinsame Interessenvertretung und Entwicklungsaktivitäten sowie durch die Bündelung von Leistungen sichern sich die Unternehmen der Thüga-Gruppe ihre individuelle Wettbewerbsfähigkeit. Thüga mit Sitz in München moderiert und unterstützt dieses Netzwerk mit Beratungs- und Dienstleistungen. Mit ihren etwa 200 Mitarbeitenden baut sie das Netzwerk weiter aus und unterstützt kommunale Unternehmen in ihrer Weiterentwicklung mit umfangreichen Beratungs- sowie Dienstleistungen. Auf diese Weise trägt Thüga zur Wettbewerbsfähigkeit ihrer Beteiligungsunternehmen bei. Diese verantworten die aktive Marktbearbeitung mit ihren lokalen und regionalen Marken. NACHHALTIGKEIT BEI THÜGAThüga bzw. der Thüga Holding-Konzern hat sich der Nachhaltigkeit verpflichtet und treibt gemeinsam mit seinen Tochter- und Beteiligungsunternehmen die Energiewende vor Ort voran. Zentrales Handlungsfeld ist die Dekarbonisierung der Strom-, Gas- und Wärmeversorgung. Thüga beteiligt sich an Pilotprojekten, treibt die Wasserstofftauglichkeit von Gasnetzen voran, engagiert sich mit Maßnahmen zur Senkung von Methanemissionen und positioniert sich als politischer Ansprechpartner für eine klimaneutrale Gasversorgung. Über zahlreiche Maßnahmen - beginnend mit dem Wissensaustausch in der Thüga-Gruppe, über die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen bis hin zur Begleitung von großen Investitionsprojekten, mit dem Ziel, fossile Energieträger zu substituieren - wird die Dekarbonisierung der Strom-, Gas- und Wärmeversorgung vorangetrieben. Darüber hinaus setzt Thüga sich auch für die Reduktion der eigenen, mit dem Geschäftsbetrieb verbundenen Treibhausgasemissionen ein, ermittelt die jährlichen CO 2 -Bilanzen und kompensiert die verbleibenden Emissionen über hochwertige Klimaschutzprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern. STRATEGISCHES UMFELD DER THÜGAZentrale HerausforderungenWeiterhin bestehen folgende zentrale Herausforderungen für Thüga:
Energiewende und DekarbonisierungAufgrund der langfristig angelegten Dekarbonisierung der Stromerzeugung entsteht eine besonders von der Wind- und Sonnenkraft abhängige Erzeugungsstruktur. Da jedoch die Stromerzeugung nicht vollständig mit der Stromnachfrage abgeglichen ist, drohen einerseits Stromüberschüsse, andererseits Strommangel in Zeiten der sog. "Dunkelflaute". Die Herstellung eines Gleichgewichts ist somit eine wesentliche Aufgabe für die Netzbetreiber und für das Netzmanagement. Die Thüga setzt sich nicht zuletzt auch mit Blick auf die Abhängigkeit der Bundesrepublik von fossilen Energieträgern für die Dekarbonisierung von Wärme mit Wasserstoff ein. Zielsetzung ist es, die Gasverteilnetze für die Verwendung von Wasserstoff auszurichten und damit zukunftsfähig zu gestalten. Thüga und ihre Beteiligungsunternehmen arbeiten aktuell an Forschungsprojekten im Bereich Wasserstoff, wie zum Beispiel an den Projekten "Reallabor Westküste 100" oder "H2Direkt". Projekt "Reallabor Westküste 100"Künftig nachhaltiger zu fliegen, zu bauen und zu heizen, das ist das Ziel des "Reallabors Westküste 100". Dabei soll eine regionale Wasserstoffwirtschaft im industriellen Maßstab abgebildet und skaliert werden. Die Voraussetzungen dafür sind gerade an der Westküste Schleswig-Holsteins einzigartig: Hier treffen eine starke Windenergie-Region sowie ausgezeichnete geologische Speicherbedingungen auf innovative Unternehmen. In Schleswig-Holstein hat sich die branchenübergreifende Partnerschaft "Westküste 100" aus EDF Deutschland, Holcim Deutschland, OGE, Ørsted, Raffinerie Heide, Stadtwerke Heide, thyssenkrupp Industrial Solutions und Thüga gemeinsam mit der Entwicklungsagentur Region Heide und der Fachhochschule Westküste gebildet. Diese will aus Offshore-Windenergie grünen Wasserstoff produzieren und die dabei entstehende Abwärme nutzen. Das Besondere und Innovative an diesem Reallabor-Projekt ist die Verzahnung unterschiedlicher Stoffkreisläufe innerhalb einer bereits bestehenden regionalen Infrastruktur. Der Ansatz des "Reallabors Westküste 100" ist dabei ganzheitlich: Die mithilfe von Windkraft erzeugte, regenerative Energie wird genutzt, um an der Raffinerie Heide durch Elektrolyse grünen Wasserstoff zu erzeugen. Perspektivisch wird parallel zum Elektrolysebetrieb ein verzweigtes Wasserstoffnetz zwischen der Raffinerie, den Stadtwerken Heide, einem Kavernensystem und dem bestehenden Erdgasnetz auf Basis einer erstmalig eingesetzten Pipelinetechnologie aufgebaut. Es ist geplant, dass ein Kavernenspeichersystem für die Wasserstoffeinlagerung die zur Verfügung stehende Windenergie in einen kontinuierlichen Stoffstrom zur industriellen Nutzung überführt. Projekt "H2Direkt"Das Thüga-Beteiligungsunternehmen Energie Südbayern stellt in dem Forschungsprojekt "H2Direkt" ein bestehendes Erdgasnetz der Energienetze Bayern auf 100 Prozent Wasserstoff um. "H2Direkt" demonstriert damit eine zukunftsfähige Nutzung von Gasnetzen und schafft hierdurch ein Musterbeispiel für eine klimaneutrale Wärmeversorgung. Es gibt in Deutschland bereits Teilnetzgebiete, in denen im Rahmen von Forschungsvorhaben bis zu 30 Prozent Wasserstoff in das bestehende Gasnetz beigemischt werden. Mit "H2Direkt" gehen Energie Südbayern und Energienetze Bayern zusammen mit Thüga den nächsten Schritt und wollen zeigen, dass auch eine Umstellung auf 100 Prozent Wasserstoff möglich ist. Die Hauptziele des Projektes "H2Direkt" sind:
Kommunale WärmeplanungZur Erreichung der Klimaziele muss in nur wenigen Jahren nahezu eine komplette Transformation der Wärmeversorgung hin zur Klimaneutralität vollzogen werden. Die Herausforderungen hierbei sind enorm. Der Gesetzgeber plant, diese Herausforderungen über das Instrument der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) zu lösen. Kommunen ab 10.000 Einwohnern sollen hierbei verpflichtet werden, in einem engen Zeitfenster Wärmepläne zu erstellen. Ein Wärmeplan soll hierbei auch konkrete Maßnahmen (wie den Ausbau der Fernwärmeversorgung, Begrünung der Fernwärmeerzeugung, etc.) zur Klimazielerreichung umfassen. Hierfür sind auch eine Anpassung des regulatorischen Rahmens des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und des Baugesetzbuches (BauGB), aber auch Fördermechanismen wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) auf eine verbindliche Umsetzung der KWP vorgesehen. Die Umsetzung der Maßnahmen erhält somit eine hohe Rechtsverbindlichkeit und wirkt sich direkt auf das Kerngeschäft der Thüga-Beteiligungsunternehmen aus. Thüga unterstützt ihre Beteiligungsunternehmen in Form von Handlungsempfehlungen (Leitfaden "Vorbereitung auf die Gestaltung der Kommunalen Wärmeplanung") und mit Workshopformaten. Zielsetzung ist, dass diese Beteiligungsunternehmen sich auf die Anforderungen der KWP vorbereiten und einen engen Dialog mit der Kommune aufbauen können. Damit ist es frühzeitig möglich, die eigene zukünftige Versorgungs- und Assetstrategie mit den Zielsetzungen der Kommune eng zu verzahnen. Dezentralisierung und IndividualisierungVerbraucher von Energie nehmen unter den neuen Marktbedingungen gleichzeitig auch die Rolle des Energieerzeugers wahr. Prosumenten produzieren, speichern und konsumieren Energie. Diese Konstellation hat eine höhere Volatilität und Komplexität im Gesamtsystem "Energienetze" zur Folge, da diese bidirektional ausgerichtet sein müssen. Projekt "RegHEE"Thüga hat im Forschungsprojekt "RegHEE" (Regionale Handelsplattform für Erneuerbare Energien) in Zusammenarbeit mit regionalen Energieversorgern und der TU München eine Pilot-Handelsplattform entwickelt, welche den Stromhandel zwischen Erzeugern und Abnehmern von Strom ermöglicht. Bisher speisen Betreiber erneuerbarer Anlagen (zum Beispiel Fotovoltaik- und Windenergieanlagen, Bürgerenergiegenossenschaften oder Blockheizkraftwerke) ihren überschüssigen Strom ins Netz ein und erhalten dafür eine festgelegte Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Im Projekt "RegHEE" wurde untersucht, ob die Teilnehmer ihre Strommengen automatisiert auf einer Blockchain-basierten Handelsplattform untereinander handeln können. Dafür wurden in einem Feldtest knapp 20 Haushalte mit Mess- und Steuertechnik für einen einjährigen simulierten Stromhandel ausgestattet. Ein zentrales Projektergebnis war, dass die Blockchain-Lösung für die komplexen Rechenoperationen, die der lokale Stromhandel erfordert, nicht geeignet ist - im Gegensatz zur konventionellen Datenbank. Weitere wesentliche Erkenntnisse betrafen die Optimierung der Mobilfunkinfrastruktur sowie die Weiterentwicklung von Normen für Smartmeter. Die Erfahrungen aus dem "RegHEE-Projekt" werden kontinuierlich an die Thüga SmartService und an die Ansprechpartner in den entsprechenden Arbeitskreisen beim BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) weitergegeben. Digitalisierung und VernetzungAufgrund der zunehmenden Komplexität von Prozessen ist es für die Energiebranche eine wichtige Aufgabe, die Verbrauchs- bzw. Energieerzeugungseinrichtungen der Kunden mit den regionalen und lokalen energiewirtschaftlichen Systemkomponenten digital zu verknüpfen, da die Flexibilisierung von Stromangebot und -nachfrage einen zentralen Erfolgsfaktor für die Zukunft der Energiebranche darstellt. Die Transformation von einer zentral zu einer dezentral organisierten Erzeugungs- und Netzstruktur ist ohne Digitalisierung nicht möglich. Darüber hinaus ist die Kundeninteraktion im Vertriebs- und Netzbereich nur mit digitalen Lösungen umsetzbar. Ein Beispiel dafür ist die Thüga-Abrechnungsplattform (TAP). TAP soll über einen flexiblen Aufbau sicherstellen, dass alle Anforderungen eines modernen Energiedienstleisters schnell, zuverlässig und kostengünstig abgedeckt werden können. Alle Marktrollen (Lieferant, Verteilnetz- und Messstellenbetreiber), Kundengruppen (Privat- und Gewerbekunden) sowie alle Sparten (Strom, Gas und Wasser sowie weitere Medien) sollen durch die neue Plattform bedient werden. TAP folgt hierbei den Prinzipien digitaler Plattformen mit den Merkmalen "Skalierung über standardisierte Kernprozesse" und "Schnittstellenflexibilität" bei der Kundeninteraktion und Einbettung in die Bestandslandschaft. Insgesamt 39 Stadtwerke und Energieversorger haben sich bislang schon für die Thüga-Abrechnungsplattform entschieden und bringen 17 Millionen Zählpunkte in den Marktrollen Lieferant, Verteilnetz- und Messstellenbetreiber mit ein - rund 66 Prozent der Zählpunkte in der Thüga-Gruppe. Damit wird die Thüga-Abrechnungsplattform eine der größten Softwarelösungen auf dem deutschen Energiemarkt sein. STRATEGISCHE HANDLUNGSFELDER BEI THÜGAVor dem Hintergrund dieser Herausforderungen hat Thüga drei zentrale strategische Handlungsfelder identifiziert: Das erste strategische Handlungsfeld stellt die Betreuung und den Ausbau des Beteiligungsportfolios mit dem Ziel einer nachhaltigen Stabilisierung des Beteiligungsergebnisses dar. Dieses umfasst auch regionale Arrondierungen. Investitionen in neue Partnerschaften werden im Einklang mit der Gesamtstrategie der Thüga für den Thüga Holding-Konzern getätigt. Dazu gehören auch eine Wertgenerierung im Rahmen von Kooperationsmodellen sowie selektive Investitionen in plattformnahe Geschäfte. Das zweite strategische Handlungsfeld bildet die kontinuierliche Optimierung des Bestandsgeschäftes in den Beteiligungsunternehmen durch ein transparentes Angebot von Beratungsdienstleistungen. Das Beratungsangebot orientiert sich an den einzelnen Wertschöpfungsstufen und beinhaltet neben Standardangeboten auch Leistungen, die auf aktuelle Branchen- oder Marktentwicklungen zugeschnitten sind. Dieses umfasst auch die Entwicklung von neuen Geschäftsmodellen und Produkten. Übergeordnetes Ziel der Beratungsaktivitäten ist die Sicherung des Beteiligungsergebnisses und - damit verbunden - die Werthaltigkeit des Beteiligungsvermögens. Darüber hinaus wird aus diesem Handlungsfeld heraus die Lobby- und Verbandsarbeit der Thüga und ihrer Beteiligungsunternehmen unterstützt. Das Public-Affairs-Team der Thüga bringt sich mit seiner Expertise auf EU-, Bundes- und Landesebene ein. Das dritte strategische Handlungsfeld umfasst die Betreuung und kontinuierliche Weiterentwicklung der Plattformgesellschaften, mit dem Ziel, den Beteiligungsunternehmen wettbewerbsfähige Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen. Durch die Entwicklung und Umsetzung von innovativen Angeboten für die Unternehmen der Thüga-Gruppe werden gemeinsam neue Geschäftsfelder erschlossen, die ökonomisch sinnvoll sind, einen ökologischen Mehrwert schaffen und einen gesellschaftlichen Nutzen bieten. BERATUNGS- UND DIENSTLEISTUNGEN DURCH THÜGA-PLATTFORMEN UND THÜGAThüga-PlattformenDie Thüga-Beteiligungsunternehmen profitieren neben dem Beratungsangebot der Thüga auch von den Dienstleistungen der Thüga-Plattformen. Diese konzentrieren sich auf Spezialgebiete von Versicherungsleistungen (Maklertätigkeit) über Kunden- und Messservice, bis Datenmanagement und bieten mit ihren Dienstleistungen Energieversorgern maßgeschneiderte Lösungen. Seit dem Jahr 2013 wurden Start-up-Unternehmen eingebunden und komplettieren das Produkt-Portfolio der Plattformen. Sie bieten Lösungen mit innovativen Ideen, wie Big-Data-Analysen, Vergleichs-Internetportalen oder Abrechnungssystemen für Ladesäulen. Die Thüga-Plattformen erbringen somit hochspezialisierte Dienstleistungen und das auf eine sehr effiziente Weise. Ein mehrfacher Aufbau der entsprechenden Ressourcen durch die Thüga-Beteiligungsunternehmen wird so vermieden. Im Jahr 2022 waren folgende Plattformgesellschaften für die Thüga-Gruppe aktiv:
Beratungs- und Dienstleistungen im ÜberblickThüga und ihre Plattformen bieten den Thüga-Beteiligungsunternehmen über 150 Beratungs- und Dienstleistungen an, die stetig weiterentwickelt werden. Diese Leistungen decken nahezu alle Bereiche entlang der Wertschöpfungskette eines Energiedienstleisters ab. Die Beratungsleistungen werden von den Thüga-Mitarbeitenden erbracht, insbesondere in den Bereichen Energiebeschaffung/-erzeugung, Energie- und Wassernetze, Vertrieb und Marketing, Messwesen sowie in den administrativen Bereichen und den Servicefunktionen Materialwirtschaft und Einkauf, Personalwesen und Recht, kaufmännische Beratung und Digitale Infrastruktur. Thüga entwickelt ihr Beratungsangebot stetig weiter, um eine effiziente, qualitätsbewusste und einheitliche Beratungs- und Projektarbeit und damit ein zukunftsfähiges Leistungsportfolio für die Thüga-Beteiligungsunternehmen zu garantieren. Ergänzt wird die Fachberatung durch verschiedene Beratungs- und Veranstaltungsformate der Innovationsplattform, zum Beispiel bei den Themen Elektromobilität, Smart City/Smart Living und Wasserstoff. Mit dem Ziel, auch die Beratungsangebote an der erfolgreichen Umsetzung der Energiewende auszurichten, hat Thüga in der zweiten Jahreshälfte 2022 folgende Projekte initiiert:
STELLUNG ALS GESELLSCHAFTERIN UND KEY-ACCOUNTER-MODELLIn der Kommunalwirtschaft verankert, ist die Thüga Kapital- und Fachpartner der Städte und Gemeinden. Im Rahmen der Gesellschafterfunktion entwickelt sie kommunale Werte weiter. Dabei gewichtet sie die unternehmerischen Ziele der Stadtwerke und Regionalversorger mit Blick auf die kommunalpolitischen Aufgaben. Thüga nimmt ihre Stellung als Minderheitsgesellschafterin in den Gremien der Thüga-Beteiligungsunternehmen durch Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung und dem kommunalen Partner sowie den Arbeitnehmervertretern wahr. Thüga bringt dabei Fachwissen und Markteinschätzungen ein. Das sogenannte Key-Accounter-Modell der Thüga hat die systematische Steuerung der einzelnen Beteiligungen zum Ziel. Hierdurch soll eine nachhaltige Ergebnissicherung des Unternehmens gewährleistet werden. In der Regel als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats sowie als Vertreter der Thüga auf der Gesellschafterebene, steht der Key-Accounter für die Unterstützung seiner Beteiligungsgesellschaft unter Nutzung aller Leistungen der Thüga. Darüber hinaus verwirklicht Thüga mit dem Key-Account-Management ihr Verständnis, der strategische Partner der kommunalen Gesellschafter und des Managements zu sein. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNGGesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an FührungspositionenIn Umsetzung des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst hatte der Aufsichtsrat der Thüga im Juli 2017 beschlossen, dass bis zum 30. Juni 2020 der Frauenanteil im Aufsichtsrat der Thüga 33 Prozent und im Vorstand der Thüga null Prozent betragen soll. Ab dem 1. Juli 2020 bis zum 30. April 2023 soll der Frauenanteil im Aufsichtsrat der Thüga gemäß Beschluss vom 21. April 2020 33 Prozent und im Vorstand der Thüga bis zum 30. November 2022 null Prozent betragen. Gemäß Beschluss vom 29. April 2022 soll der Frauenanteil im Vorstand der Thüga ab dem 1. Dezember 2022 bis zum 30. November 2027 33 Prozent betragen. Bei insgesamt drei Aufsichtsratsmitgliedern lag der Frauenanteil im Aufsichtsrat der Thüga im Jahr 2020 bis 2022 durchgängig bei 33,3 Prozent. Im Vorstand betrug er null Prozent. Für die beiden Management-Ebenen unterhalb des Vorstands der Thüga hatte der Vorstand ebenfalls Zielgrößen formuliert. Der Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands (Leiterinnen/Leiter Hauptabteilungen/Kompetenzcenter und Stäbe) war zuletzt gemäß Beschluss vom 27. April 2020 mit 23,0 Prozent vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2022 festgelegt. Ab dem 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2024 sollte der Frauenanteil gemäß Beschluss vom 9. Mai 2022 weiterhin 23,0 Prozent betragen. Der Frauenanteil in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands (Leiterinnen/Leiter Abteilungen/Kompetenzteams) war zuletzt gemäß Beschluss vom 27. April 2020 mit 21,7 Prozent festgelegt. Ab dem 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2024 sollte der Frauenanteil gemäß Beschluss vom 9. Mai 2022 weiterhin 21,7 Prozent betragen. Zum 31. Dezember 2022 belief sich der Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands auf 21,0 Prozent (Vorjahr 30,8 Prozent). In der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands betrug der Frauenanteil zum 31. Dezember 2022 12,5 Prozent (Vorjahr 11,8 Prozent). WirtschaftsberichtGESAMTWIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGENUkraine-Krieg und Corona-Pandemie im Geschäftsjahr 2022Die weltwirtschaftliche Entwicklung hat sich im abgelaufenen Kalenderjahr unter dem Eindruck hoher Energiepreise und großer Unsicherheit in der Grundtendenz abgeschwächt. Zwar gingen im Verlauf des Jahres Impulse von nachlassenden Lieferengpässen und einer fortschreitenden Normalisierung der Aktivität in den von der Corona-Pandemie besonders betroffenen Wirtschaftsbereichen aus, jedoch wirkte sich die Geldpolitik, die angesichts eines hohen Inflationsdrucks ausgesprochen rasch gestrafft wurde, bremsend auf die Weltkonjunktur aus. Zum Jahresende 2022 hin hat sich die wirtschaftliche Dynamik jedoch nochmals merklich verringert. Vor allem die großen fortgeschrittenen Volkswirtschaften stehen derzeit trotz erheblicher fiskalischer Stützungsmaßnahmen vor einer Phase schwacher Konjunktur. Von der Corona-Pandemie ging auch im vergangenen Kalenderjahr ein konjunkturelles Risiko aus. Die Infektionszahlen waren weltweit weiterhin hoch. Zwar waren die Krankheitsverläufe bei der im Jahr 2022 dominierenden Variante des Virus insgesamt eher mild. Es bestand aber weiterhin die Gefahr des Auftretens einer neuen Virus-Variante mit schwereren Verläufen. In diesem Fall hätte es wieder zu stärkeren Beeinträchtigungen der Wirtschaftsaktivität kommen können. [Quelle: Gemeinschaftsdiagnose #2-2022, www.gemeinschaftsdiagnose.de] Durch die Corona-Schutzmaßnahmen wurden im Jahr 2022 die internationalen Lieferketten erheblich gestört, was mit steigenden Preisen für Rohstoffe und Vorprodukte einherging. Diese Preissteigerungen wurden an die Verbraucher weitergegeben. [Quellen: Kieler Konjunkturberichte des IfW Kiel Nr. 097 (2022/Q4) vom 21. Dezember 2022; Gemeinschaftsdiagnose #2-2022, www.gemeinschaftsdiagnose.de] Der Überfall Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 und die infolge dieses Angriffskrieges verhängten Sanktionen westlicher Staaten gegenüber Russland hatten die Teuerung für Energierohstoffe weiter verstärkt, sodass Europa im Verlauf des Jahres 2022 mit einer Energiekrise zu kämpfen hatte, da zudem die versiegenden Gaslieferungen aus Russland nur zu einem kleinen Teil ersetzt werden konnten. [Quelle: Gemeinschaftsdiagnose #2-2022, www.gemeinschaftsdiagnose.de] Die deutsche Wirtschaft wurde im abgelaufenen Jahr von der krisenhaften Zuspitzung auf den Gasmärkten insgesamt schwer belastet. Die hochgeschnellten Gaspreise erhöhten wiederum die Energiepreise, deren Preisauftrieb bereits in der Corona-Krise eingesetzt hatte, drastisch und gingen mit einem massiven gesamtwirtschaftlichen Kaufkraftentzug einher. Dies dämpfte nicht nur die noch unvollständige Erholung von der Corona-Krise, sondern drückte die deutsche Wirtschaft im Verlauf des Jahres 2022. [Quelle: Gemeinschaftsdiagnose #2-2022, www.gemeinschaftsdiagnose.de] Bei Thüga bzw. bei der Thüga Holding genießt - insbesondere auch während der Corona-Pandemie - der Gesundheitsschutz hohe Priorität. Der Krisenstab der Thüga bzw. der Thüga Holding tagte regelmäßig und wertete die Vorgaben des Gesetzgebers, der Politik sowie die aktuellen Entwicklungen der Pandemie aus, um kurzfristig die notwendigen Maßnahmen einleiten zu können. Zudem wurden energiepolitische Positionspapiere erarbeitet, die in die Verbände und die Politik eingebracht wurden. Konjunkturelle Entwicklung in DeutschlandThüga ist über ihre Stadtwerke und Regionalversorger in ganz Deutschland von der Nordsee bis an den Bodensee, vom Ruhrgebiet bis in die Sächsische Schweiz präsent. Die Energiedienstleister versorgen private und öffentliche Haushalte, Gewerbetreibende, kleinere und mittlere Industriebetriebe und - in Abhängigkeit von der Region - auch größere Industrieunternehmen. Diese Kunden der Stadtwerke und Regionalversorger sind mit ihrem Produktions- und Konsumverhalten insbesondere von konjunkturellen Entwicklungen abhängig und beeinflussen damit auch den wirtschaftlichen Erfolg der Thüga und des Thüga Holding-Konzerns. Das Statistische Bundesamt hat am 13. Januar 2023 in seiner Pressemitteilung veröffentlicht, dass das preis- und kalenderbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Deutschland nach ersten Berechnungen im Jahr 2022 um 1,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen ist. Kalenderbereinigt betrug das Wirtschaftswachstum 2,0 Prozent. Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland war geprägt von den Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine sowie den extremen Energiepreiserhöhungen. Hinzu kamen verschärfte Material- und Lieferengpässe, massiv steigende Preise, beispielsweise für Nahrungsmittel, sowie der Fachkräftemangel und die andauernde, wenn auch im Jahresverlauf nachlassende Corona-Pandemie. Trotz dieser nach wie vor schwierigen Bedingungen konnte sich die deutsche Wirtschaft im Jahr 2022 insgesamt gut behaupten. Im Vergleich zum Jahr 2019, dem Jahr vor der Corona-Pandemie, war das BIP 2022 um 0,7 Prozent höher. [Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes DESTATIS Nr. 020 vom 13. Januar 2023] Im Vergleich zum vorangegangenen Jahr 2021 verlief die Entwicklung in den einzelnen Wirtschaftsbereichen sehr unterschiedlich. Einige Bereiche, insbesondere die sonstigen Dienstleister (+6,3 Prozent), profitierten nach dem Wegfall nahezu aller Corona-Schutzmaßnahmen von Nachholeffekten. Auch die Wirtschaftsbereiche Verkehr und Gastgewerbe profitierten von der Aufhebung der Schutzmaßnahmen, sodass im zusammengefassten Wirtschaftsbereich Handel, Verkehr und Gastgewerbe ein kräftiges Plus entstand (+4,0 Prozent). Ebenso einen deutlichen Zuwachs verzeichnete der Bereich Information und Kommunikation (+3,6 Prozent). Im Baugewerbe führten jedoch Material- und Fachkräftemangel, hohe Baukosten und zunehmend schlechtere Finanzierungsbedingungen zu einem Rückgang der Bruttowertschöpfung (-2,3 Prozent). Auch das verarbeitende Gewerbe litt unter gestörten internationalen Lieferketten und dem starken Anstieg der Energiepreise und nahm im Vorjahresvergleich kaum zu (+0,2 Prozent). Die staatlichen Haushalte beendeten das Jahr 2022 nach vorläufigen Berechnungen mit einem Finanzierungsdefizit von 101,6 Milliarden Euro. Das waren knapp 33 Milliarden Euro weniger als im Jahr 2021 (134,3 Milliarden Euro). Die Entlastungen des Staatshaushalts durch die auslaufenden Corona-Maßnahmen wurden von neuen Belastungen durch die Energiekrise infolge des russischen Angriffskrieges in der Ukraine überlagert. Das BIP wurde im Jahr 2022 im Jahresdurchschnitt von 45,6 Millionen Erwerbstätigen erwirtschaftet. Das waren 1,3 Prozent oder 598.000 Personen mehr als im Vorjahr. Der Beschäftigungsaufbau fand 2022 insbesondere bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten und in den Dienstleistungsbereichen statt. [Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes DESTATIS Nr. 020 vom 13. Januar 2023] Energieverbrauch in DeutschlandNach ersten Berechnungen der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e. V. (AGEB-Pressemitteilung vom 20. Dezember 2022) hat sich der Primärenergieverbrauch (PEV) in Deutschland im Jahr 2022 auf 403,6 Mio. Tonnen Steinkohleneinheiten (Mio. t. SKE) deutlich verringert. Dies entspricht einem Rückgang um 4,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der Energieverbrauch erreichte damit den niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung. Knapp einen Prozentpunkt des Gesamtrückgangs beim Energieverbrauch führt die AGEB auf die gegenüber dem Jahr 2021 wärmere Witterung zurück. Bereinigt um den Temperatureinfluss, wäre der Energieverbrauch in Deutschland laut Berechnungen der AGEB nur um 3,9 Prozent gesunken. Von der Wirtschaft in Deutschland ging trotz der sich im Jahresverlauf verstärkenden konjunkturellen Eintrübung ein energieverbrauchssteigender Effekt aus. Dieser Effekt resultierte auch aus einem Anstieg der Bevölkerungszahl in Deutschland. Allein bis August erhöhte sich die Zahl der in Deutschland lebenden Menschen um knapp eine Million im Vergleich zum Jahresbeginn. Rückläufige, verbrauchsmindernde Effekte waren laut AGEB auf die Preisentwicklung auf den Energiemärkten zurückzuführen. Infolge der stark gestiegenen Energiepreise kam es nicht nur zu preisbedingten Produktionskürzungen, sondern auch zu kurzfristigen, verhaltensbedingten Einsparungen sowie zu Energieeffizienzinvestitionen mit mittel- bis langfristiger Wirkung. [Quellen: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes DESTATIS Nr. 020 vom 13. Januar 2023; AGEB, Pressemitteilung vom 20. Dezember 2022; AGEB, Energieverbrauch in Deutschland, Daten für das 1. bis 4. Quartal 2022, 3. Januar 2023] ENERGIEPOLITISCHES UND ENERGIERECHTLICHES UMFELDDas unternehmerische Handeln in Deutschland wird im Energiebereich maßgeblich von energie- und klimapolitischen sowie energierechtlichen Regelungen und der Rechtsprechung beeinflusst. Diese sind sowohl europäischen als auch nationalen Ursprungs. Wesentliche energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen sowie Gesetze und Verordnungen mit Bedeutung für die Thüga Aktiengesellschaft werden nachfolgend dargestellt: Energie- und Klimapolitik in EuropaDie wesentliche Ausrichtung der europäischen Energie- und Klimapolitik wird weiterhin durch die "Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie" vorgegeben, die im Jahr 2015 vorgestellt wurde. [Quelle: Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie https://ec.europa.eu/energy/topics/energy-strategy/energy-union_de] Die Konkretisierung dieses Rahmens ist durch den am 11. Dezember 2019 vorgestellten "Green Deal" vorgesehen. Wesentliche Ziele des Green Deals sind der Wegfall der Netto-Treibhausgasemissionen in der Europäischen Union bis zum Jahr 2050 und die Abkopplung des Wirtschaftswachstums von der Ressourcennutzung. [Quelle: EU Green Deal https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/european-green-deal_de] Das Jahr 2022 stand seit dem Kriegsbeginn in der Ukraine stark im Zeichen der Gesetze zur Absicherung der Gasversorgung und der Stabilisierung der Strom- und Gaspreise. Verschiedene Gesetze wurden seit März verabschiedet, um die Gasspeicher für den Winter 2022/23 zu befüllen und die Versorgung der Länder mit starker Abhängigkeit von russischem Gas sicherzustellen. Als dauerhafter Ersatz für russisches Gas wird der Import von Gas und LNG aus anderen Ländern vorangetrieben, verbunden mit einem ambitionierten Ziel für die Einspeisung von Biomethan im Jahr 2030, dem schnelleren Ausbau von erneuerbaren Energien und dem raschen Hochlauf der Wasserstoffinvestitionen. Die Gesetze des im Juli 2021 von der EU-Kommission vorgestellten Maßnahmenpaketes "Fit for 55" sind in die finale Phase des Prozesses eingetreten und werden im Jahr 2023 in Kraft treten. [Quelle: https://www.europarl.europa.eu/legislative-train/package-fit-for-55] Ziel des Paketes ist es, die Politik in den Bereichen Klima, Energie, Landnutzung, Verkehr und Steuern so zu gestalten, dass die Netto-Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 gesenkt werden. Noch mitten im Prozess sind die Gesetzesinitiativen der EU-Kommission in den Bereichen Gas, Methanemissionen, Wasserstoff [Quelle: https://www.europarl.europa.eu/legislative-train/theme-a-european-green-deal], in denen die zukünftigen Regeln für den Gas-/Wasserstoffmarkt geregelt werden. Größter Streitpunkt im EU-Parlament und -Rat sind die von der Kommission vorgeschlagenen Unbundling-Regeln, die auch für Verteilernetze ein Ownership Unbundling vorschreiben. Insgesamt sollen durch den Green Deal Investitionen in den Klimaschutz in Höhe von 1.000 Milliarden Euro angestoßen werden. Damit ausreichend Finanzmittel in den Klimaschutz und ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten fließen, sind am 1. Januar 2022 die ersten technischen Bewertungskriterien für die im Rahmen der EU-Taxonomie definierten Umweltziele "Klimaschutz" und "Anpassung an den Klimawandel" in Kraft getreten. [Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=PI_COM:C(2021)2800&from=EN] Der im Jahr 2022 beschlossene delegierte Rechtsakt für die Nachhaltigkeitskriterien der Erzeugung von Strom und Wärme aus Erdgas und Kernenergie tritt am 1. Januar 2023 in Kraft, wodurch die Dekarbonisierung der KWK-Anlagen einen weiteren Schub bekommt. [Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022R1214&from=EN ] Neben dem Green Deal hat auf europäischer Ebene der EuGH mit Urteil vom 2. September 2021 [Quelle: https://www.doev.de/wp-content/uploads/2021/Leitsaetze/23/E_0682.pdf] entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland das dritte Binnenmarktpaket nur unzureichend umgesetzt hat. Die in diesem Regulierungspaket geforderte Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden sei in Deutschland nicht ausreichend verwirklicht. Der EuGH ist der Auffassung, dass die "völlige Unabhängigkeit" der Regulierungsbehörden auch von der nationalen legislativen Gewalt notwendig sei, um unparteiische und nichtdiskriminierende Handlungen der Regulierungsbehörden sowohl gegenüber Unternehmen als auch gegenüber öffentlichen Einrichtungen zu gewährleisten. Die Bundesregierung hat damit die Aufgabe, das deutsche Regulierungssystem in diesem Bereich unter Beachtung des EuGH-Urteils weitgehend neu auszugestalten, was bislang jedoch in vollem Umfang noch nicht geschehen ist. [Quelle: https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=245521&pageIndex=0&docl ang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=9265024] Energie- und Klimapolitik in DeutschlandDie wesentliche Ausrichtung der deutschen Klima- und Energiepolitik findet sich im Koalitionsvertrag der Bundesregierung [Quelle: Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP (2021)] sowie in der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Anfang 2022 vorgestellten "Eröffnungsbilanz Klimaschutz". [Quelle: BMWK https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/220111_eroeffnungsbilanz_klimasch utz.pdf?__blob=publicationFile] Die Bereiche Klimaschutz und Energiewende nehmen darin eine zentrale Rolle ein. Entsprechend soll der Ausbau der erneuerbaren Energien deutlich erhöht und deren Anteil am Stromverbrauch bis zum Jahr 2030 auf 80 Prozent gesteigert werden, was durch das sogenannte "Osterpaket" mit zahlreichen gesetzlichen Anpassungen Mitte des Jahres angestoßen wurde. [Quelle: BMWK https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/0406_ueberblickspapier_oste rpaket.html] Bis zum Jahr 2030 sollen zudem 50 Prozent der Wärme klimaneutral erzeugt werden. In diesem Zusammenhang ist von der Bundesregierung vorgesehen, eine kommunale Wärmeplanung als zentrales Koordinierungsinstrument der Wärmewende mit einer gesetzlichen Regelung des Bundes flächendeckend einzuführen. Hierfür wurde im Sommer 2022 vom BMWK ein entsprechendes Konzeptpapier [Quelle: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/diskussionspapier-kommunale-waermeplanung.html] vorgelegt und am 30. November 2022 wurden Eckpunkte für das Bundesrahmengesetz vorgestellt. Die eigentliche rechtliche Umsetzung ist für 2023 vorgesehen. Ferner ist vonseiten der Bundesregierung geplant, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. [Quelle: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/65-prozent-erneuerbare-energien-beim-einbau-von-neuen-heizungen-ab-2024.html] Die gesetzliche Verankerung soll über die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes im Jahr 2023 erfolgen. Im Zuge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der Folgen für den deutschen Energiemarkt hat der Gesetzgeber zudem zahlreiche Regelungen erlassen, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, das Energiepreisniveau zu stabilisieren und die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen von aufgetretenen Energiekostensteigerungen zu entlasten. Zu nennen sind hier unter anderem das Gasspeichergesetz mit Füllstandsvorgaben für die deutschen Gasspeicher, mehrere Modernisierungsnovellen des Energiesicherungsgesetzes, das LNG-Beschleunigungsgesetz, drei Entlastungspakete und die Einführung einer Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme sowie Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen, die im Jahr 2023 wirken sollen. [Quellen: Gasspeicher https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/220325_faktenpapier_gasspeicherge setz.pdf?__blob=publicationFile&v=8 ; Modernisierungsnovellen des Energiesicherungsgesetzes https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/krieg-in-der-ukraine/energiesicherheit-2027654;https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/sichere-gasversorgung-2037912#:~:text=Der%20Entwurf%20des%20LNG%20%2DBeschleunigungsgesetzes,den%2 0Klimaschutzzielen%20des%20Bundes%2DKlimaschutzgesetzes; https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/En tlastungen/schnelle-spuerbare-entlastungen.html. Soforthilfegesetz https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=// * [@attr_id=% 27bgbl122s2035.pdf%27]#__bgbl__%2F%2F * %5B%40attr_id%3D%27bgbl122s2035.pdf%27 %5D__1673254357717; Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsengesetze https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=// * [@attr_id=% 27bgbl122s2035.pdf%27]#__bgbl__%2F%2F * %5B%40attr_id%3D%27bgbl122s2512.pdf%27 %5D__1673254455025, https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=// * [@attr_id=% 27bgbl122s2035.pdf%27]#__bgbl__%2F%2F * %5B%40attr_id%3D%27bgbl122s2560.pdf%27 %5D__1673254478176 ] In Kraft getretene Gesetze bzw. Verordnungen in Europa und deren wesentliche Regelungsinhalte Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999 ("Europäisches Klimagesetz") Mit dem Klimagesetz verpflichtet sich die EU, bis zum Jahr 2050 Klimaneutralität zu erreichen und bis 2030 ihre Netto-Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 zu senken. Ferner wird im Gesetz verankert, dass auch für das Jahr 2040 ein Zwischenziel nach gewissen Kriterien festzulegen sein wird. [Quelle: Klimaschutzgesetz EU: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L:2021:243:TOC] Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Social Responsibility Directive, CSRD) Durch die CSRD nimmt die EU eine deutliche Stärkung der Offenlegungspflichten für Unternehmen mit Blick auf nachhaltigkeitsbezogene Informationen vor. Die CSRD wird die bereits gültige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ersetzen und ist noch durch ein Umsetzungsgesetz in das deutsche Recht zu integrieren. Waren bislang nur kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet, zielt die CSRD auf alle großen Unternehmen sowie kapitalmarktorientierte kleine und mittelgroße Unternehmen ab. Neben der Ausweitung des Anwendungsbereiches ist die Verbesserung der Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsberichten ein Kernelement der Richtlinie. Hierfür sieht sie die Festlegung von detaillierteren EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards) vor, die aktuell der EU-Kommission zur Würdigung vorliegen und bis spätestens 30. Juni 2023 als delegierte Rechtsakte verabschiedet werden sollen. Nach der CSRD berichtspflichtige Unternehmen müssen außerdem die Berichtspflichten nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) erfüllen. Weitere Erweiterungen im Vergleich zur NFRD erfolgen beispielsweise durch die Verpflichtung zur Aufnahme der Nachhaltigkeitsinformationen in den Lagebericht, die Prüfungspflicht der Nachhaltigkeitsinformationen durch einen Wirtschaftsprüfer und die Offenlegung in einem digitalen, maschinenlesbaren Format. Mutterunternehmen nehmen die geforderten Nachhaltigkeitsinformationen in ihren Konzern-Lagebericht auf. Einbezogene Tochterunternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen von der Angabepflicht befreit werden. Für den Thüga Holding-Konzern kommen die Änderungen erstmalig für das Geschäftsjahr 2025 zur Anwendung. [Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022L2464&from=DE] Delegierte Verordnung (EU) 2022/1214 der Kommission vom 9. März 2022 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 in Bezug auf Wirtschaftstätigkeiten in bestimmten Energiesektoren und der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 in Bezug auf besondere Offenlegungspflichten für diese Wirtschaftstätigkeiten (Taxonomie) Zum 1. Januar 2023 tritt ein weiterer Teil der Taxonomie in Kraft, der die Bedingungen für den Bau und den Betrieb von Strom- und/oder Wärme-/Kälteerzeugungsanlagen mit fossilen Gasen oder nuklearer Energie regelt. Dieser Teil der Taxonomie war lange umstritten und wurde in einem getrennten Verfahren verabschiedet. Strom und Wärme/Kälte aus neuen, mit fossilem Erdgas betriebenen KWK-Anlagen oder Kraftwerken gelten unter sehr strengen Bedingungen als nachhaltig. Dies gilt allerdings nur, wenn bestehende Kohle- oder Ölanlagen ersetzt werden und die Erdgasanlage spätestens im Jahr 2035 auf erneuerbare Gase umgestellt wird. [Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022R1214&from=EN] Notfallverordnung zur Einführung eines Marktkorrekturmechanismus zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und der Wirtschaft vor überhöhten Preisen.Ab 1. Februar 2023 gilt für ein Jahr ein Marktkorrekturmechanismus, um überhöhte Gaspreise abzudeckeln. Er legt ein Höchstgebot für bestimmte an den Gashandelsbörsen gehandelte Finanzderivate fest, um die Gaspreise in der EU auch im Verhältnis zum LNG-Referenzmarktpreis zu begrenzen. Diese Gebotsgrenze wird ausgelöst, wenn der "month ahead" TTF-Preis an drei Werktagen mehr als 180 €/MWh beträgt und gleichzeitig 35 €/MWh höher ist als ein für die globalen Märkte festgelegter LNG-Referenzpreis. [Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022R2578&from=DE] In Kraft getretene Gesetze bzw. Verordnungen in Deutschland und deren wesentliche Regelungsinhalte"Osterpaket" zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren EnergienDas "Osterpaket" umfasst rechtliche Anpassungen der folgenden Gesetze:
Im Kern werden folgende Inhalte geregelt:
So soll der Anteil der Erneuerbaren an der Stromversorgung bis zum Jahr 2030 80 Prozent erreichen und die Stromversorgung bis zum Jahr 2035 nahezu vollständig auf erneuerbaren Energien beruhen.
[Quelle: Bundesregierung und Bundesgesetzblatt https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/novellierung-des-eeg-gesetzes-2023972 ; https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F * %5B%40attr_id%3D%27I_2022_ 28_inhaltsverz%27%5D__1667980897710] MARKT- UND WETTBEWERBSUMFELDEntwicklung der EnergiepreiseDie Energiemärkte erlebten im Jahr 2022 einen extremen Preisanstieg bei anhaltend hoher Volatilität. Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine, in dessen Folge die russischen Gaslieferungen nach Europa weitgehend eingestellt wurden, erreichten die Preise an den Energiemärkten für Strom und Gas neue Allzeitrekorde. Die hohen Preisniveaus führten zusammen mit der angestiegenen Volatilität zu stark ausgelasteten Kreditlinien und hohen Sicherheitsleistungen an den Börsen. Die dadurch stark eingeschränkten Handelsmöglichkeiten erschwerten bei vielen Marktteilnehmern das Handelsgeschäft, wodurch sich die Liquidität am Markt verringerte, sodass im Ergebnis die Preisschwankungen noch weiter verstärkt wurden. Nachdem der Ölpreis im Jahr 2021 bereits deutlich angestiegen war, setzte sich dieser Trend im Jahr 2022 mit den wachsenden Spannungen zwischen den westlichen Importländern und dem Exporteur Russland verstärkt fort. Die anhaltende Schwäche der chinesischen Wirtschaft aufgrund der strikten Corona-Politik schwächte die Nachfrage hingegen und wirkte preisdämpfend. Lag der Preis für die Nordseesorte Brent zu Jahresbeginn noch bei 78 $/bbl, stieg dieser im Jahreshoch kurz nach Kriegsausbruch auf 139 $/bbl an und handelte zum Jahresende hin bei 86 $/bbl und somit im Jahresverlauf nur leicht erhöht. [Quelle: Preisangaben von Refinitiv] Die Preisbewegungen im Ölmarkt waren trotz dieser Preisspanne im Vergleich zu den anderen Energieträgern noch moderat. So wurden etwa im Gasmarkt durch den Angriff Russlands auf die Ukraine und die nachfolgenden Auswirkungen die Preise auf nie gesehene Niveaus befördert. Bereits nach Kriegsausbruch legten die Terminpreise deutlich zu, da sich die Wahrscheinlichkeit für Lieferkürzungen oder gar Lieferstopps erhöht hatte. Im Laufe des Sommers wurden dann tatsächlich die Lieferungen über die "Nord Stream 1"-Pipeline nach Deutschland reduziert und Ende August durch den russischen Lieferanten Gazprom komplett gestoppt. Auch wenn dies von russischer Seite mit technischen Problemen begründet wurde, bewerten Beobachter Liefereinschränkungen und Lieferstopp als politische Entscheidungen. Zwar konnten die zuvor sehr hohen Importanteile Russlands überraschend gut durch den Hochlauf von Pipeline-Importen aus Norwegen und LNG-Importen über Belgien und die Niederlande kompensiert und auch die Speicher vor dem Winter komplett gefüllt werden, aber diese Umstellung der Lieferungen gelang nur zu deutlich höheren Preisniveaus. So handelte der "Trading Hub Europe (THE)"-Frontjahreskontrakt für das Lieferjahr 2023 zu Jahresbeginn noch bei 46 €/MWh und stieg in der Spitze im August bis auf 314 €/MWh an, was einem zwischenzeitlichen Plus von fast 600 Prozent entspricht. Ab September fielen die Preise dann aber auch wieder drastisch bei bereits gut gefüllten Gasspeichern sowie die Aussichten auf milde Temperaturen für den Beginn des Winters. Am Jahresende wurde der Jahreskontrakt daher nur noch bei 89 €/MWh gehandelt, was ein Jahresplus von 94 Prozent ergibt. [Quelle: EEX] Die mutmaßlichen Anschläge auf die Nord-Stream-Pipelines hatten in dem bereits laufenden Abwärtstrend ab September dann nur noch einen kurzfristigen preissteigernden Effekt. Neben den russischen Gaslieferungen standen zudem die deutschen Gasspeicher im Fokus. Nachdem die Speicherstände in Deutschland bereits im Jahr 2021 auf vergleichsweise niedrigem Niveau gelegen hatten, waren diese im März 2022 nur noch zu rund 20 Prozent gefüllt. [Quelle: Refinitiv] Da die von der Gazprom kontrollierten deutschen Gasspeicher bereits im Jahr 2021 nicht befüllt worden waren und dann nach Kriegsausbruch ohne Zustimmung der deutschen Behörden veräußert werden sollten, übernahm die Bundesnetzagentur treuhänderisch die Kontrolle über die Gazprom-Speicher, während der deutsche Gasnetzbetreiber Trading Hub Europe (THE) die Befüllung der Speicher übernahm. In Umsetzung neuer europäischer Vorgaben beschloss die Bundesregierung allgemeingültige Mindestvorgaben für die Befüllung der Gasspeicher, um eine höhere Versorgungssicherheit für den kommenden Winter 2022/2023 sicherzustellen. Entsprechend wurden die Speicher in der Folge sehr rasch gefüllt und erreichten im November 2022 einen Füllstand von 100 Prozent. [Quelle: agsi.gie.eu] Negative Begleiterscheinung der erzwungenen und teils staatlich durchgeführten Einspeicherungen war die Befeuerung des immensen Preisanstieges bis Ende August 2022, der infolge der eingeschränkten und dann gestoppten Lieferungen über die "Nord Stream 1"-Pipeline eingetreten war. Auch die Preisentwicklung von CO 2 -Zertifikaten unterlag sehr hoher Volatilität und war stark von den Auswirkungen des Krieges betroffen. Während der "EUA Dez-22"-Preis vor Kriegsausbruch mit den steigenden Gaspreisen fast die 100 €/t Marke erreicht hatte, brach der Markt nach dem russischen Angriff auf die Ukraine regelrecht ein und fiel innerhalb weniger Tage von 95 €/t auf 55 €/t. Grund für diesen Einbruch waren die erwarteten negativen ökonomischen Auswirkungen des Krieges. Insbesondere wurde durch die explodierenden Energiepreise eine deutliche Schwächung der Industrienachfrage erwartet. Zudem führten die hohen Strom- und Gaspreise bei einigen Marktteilnehmern zu Liquiditätsengpässen, welche über den Verkauf von CO 2 -Zertifikaten teilweise ausgeglichen wurden. Was hingegen die CO 2 -Preise im Jahr 2022 stützte, war die hohe Nutzung der Kohle-Kraftwerke, von denen einige aus der Reserve in den Markt zurückgeholt wurden, um die Gasverstromung zu reduzieren. So lag die Kohleverstromung in Deutschland (Steinkohle und Braunkohle) auf dem höchsten Stand seit dem Jahr 2018. [Quelle: Refinitiv] Nach dem kriegsbedingten Preisrückgang erholte sich der Markt relativ schnell, blieb volatil und schloss das Jahr bei 84 €/t und damit trotz der extrem hohen Preisschwankungen unverändert. Die hohe Kohleverstromung in Europa sowie die Abkehr von russischer Steinkohle mit dem ab August geltenden Importverbot ließen auch die Kohlepreise deutlich steigen. Lieferschwierigkeiten der Exportländer Kolumbien und Südafrika verknappten zudem zeitweise das Angebot. So verdoppelte sich der API2-Preis für das Cal23 im Jahresverlauf von 91 $/t auf über 180 $/t. Im August, während auch die Strom- und Gasmärkte ihre vorläufigen Höchststände erreichten, wurde sogar über 340 $/t gehandelt. [Quelle: Trayport Joule] Trotz der hohen Kohlepreise waren die Einsatzpreise der Kohle-Kraftwerke noch immer deutlich niedriger als die der Gas-Kraftwerke, sodass erhöhte Margen erzielt werden konnten. Die so entstehenden Zufallsgewinne sollen künftig im Rahmen der gesetzlichen Strompreisbremse teilweise abgeschöpft werden, um diese Erlöse zur Entlastung der Verbraucher bei den Stromkosten einzusetzen. Angesichts der drastischen Preissteigerungen bei den Brennstoffen Gas und Kohle sowie bei CO 2 war naturgemäß der Strommarkt ebenso von massiven Preisanstiegen gekennzeichnet. So orientierten sich die Strompreise an den Einsatzpreisen der Gas-Kraftwerke und folgten meist den Preisanstiegen am Gasmarkt. Vor diesem Hintergrund stieg der Terminkontrakt für Grundlast (Base) im Lieferjahr 2023 (Cal23) von rund 122 €/MWh zu Jahresbeginn auf 239 €/MWh am Ende des Handelsjahres, was ein Jahresplus von 96 Prozent darstellt. Der höchste von der EEX abgewickelte Börsenpreis für dieses Produkt lag jedoch bei 985 €/MWh, im untertägigen Handel wurden kurzzeitig sogar über 1000 €/MWh bezahlt. Ende August, als diese Höchstwerte erreicht wurden, waren tägliche Preiserhöhungen von über 200 €/MWh zu beobachten, was sich die Marktteilnehmer und Beobachter nur noch mit extremer Panik am Markt erklären konnten. Strom zur Spitzenlast-Lieferung (Peak) im Cal23 wurde nochmals deutlich höher gehandelt mit Preisen über 1300 €/MWh. Die Aussagen der Politik zu Preisbremsen und Marktinterventionen sowie die starke Füllung der Gasspeicher und Aussichten auf milde Temperaturen im Winter ließen die Marktpreise nach den sommerlichen Höchstständen ab September 2022 wieder abrupt absinken und auch gegen Jahresende fielen die Preise nochmals deutlich mit dem schwindenden Winterrisiko. Neben den Signalen vom Gasmarkt waren einmal mehr die niedrigen Kernkraft-Verfügbarkeiten in Frankreich ein massiver Treiber für den deutschen Strommarkt. Sicherheitsmängel an einem Großteil der französischen Kernkraftwerke führten zu zahlreichen langen Stillständen, sodass im Jahresdurchschnitt nur etwa die Hälfte der installierten Kernkraft-Kapazitäten zur Verfügung stand. So erreichte die französische Kernkraft-Produktion im Jahr 2022 ein 33-Jahres-Tief von nur 278 TWh bei einem geplanten Ziel von 330 bis 360 TWh. Auch die Wasserkraft in Frankreich wies aufgrund der extremen Trockenheit ein Minus von 21 Prozent auf, sodass das Land zum Netto-Importeur wurde. [Quelle: RTE] Dies hatte wiederum zur Folge, dass Deutschland in allen Monaten des Jahres zum Netto-Exporteur wurde - trotz der hierzulande vorherrschenden Energiekrise. Da zum Jahreswechsel 2021/2022 auch noch die Hälfte der acht deutschen Kernkraftwerke stillgelegt worden war, mussten andere Erzeugungsarten den erhöhten Export sowie die Mindermengen der Kernkraft (minus 33 TWh bzw. minus 50 Prozent zum Vorjahr) kompensieren. Dies erfolgte primär durch eine erhöhte wetterbedingte Windkraft- und Solarerzeugung (plus 21 TWh bzw. plus 13 Prozent) sowie eine höhere Erzeugung aus fossilen Energieträgern wie Kohle (plus 16 TWh bzw. plus 11 Prozent) und Gas (plus 2 TWh bzw. plus 2 Prozent). [Quelle: Fraunhofer ISE; energy-charts.info] Auch der Strom-Spotmarkt erreichte angesichts der hohen Gaspreise extreme Höhen. So lieferte die Day-Ahead-Auktion für den 26. August 2022 bei geringer Produktion aus Erneuerbaren und Gaspreisen von rund 300 €/MWh die bis heute gültigen Höchstmarken von Base 699 €/MWh und Peak 731 €/MWh. Im Gegensatz dazu lag am Silvestertag, dem 31. Dezember 2022, der Auktionspreis bei sehr viel Windproduktion und geringer Nachfrage wiederum im negativen Bereich bei minus 0,8 €/MWh, was die hohe Bandbreite und Volatilität am Spotmarkt widerspiegelt. [Quelle: EPEX Spot] Ausblick und mögliche Szenarien zur Entwicklung der EnergiepreiseIm kurzfristigen Ausblick zeigt sich ein deutlich reduziertes Risiko für eine Gasmangellage im Winter 2022/2023. Nur noch extreme Ereignisse sollten die Gasversorgung ernsthaft gefährden können. Damit richtet sich der Blick auf den folgenden Winter 2023/2024, für den weiterhin nennenswerte Risiken gesehen werden. Auch wenn der Wegfall der russischen Gaslieferungen gut kompensiert wurde und Deutschland im Rekordtempo eigene LNG-Terminals baut und zum Teil schon in Betrieb genommen hat, bleibt die Lage an den Energiemärkten weiterhin sehr angespannt. So zeigen die bisher noch immer unaufgeklärten mutmaßlichen Anschläge auf die Nord-Stream-Pipelines die Verwundbarkeit der Energieversorgung auf. Auch die im letzten Jahr aufgrund der Corona-Pandemie stark gedämpfte chinesische Energienachfrage birgt deutliches Aufwärtspotenzial, das zu einer Verknappung mit entsprechenden Preisaufschlägen führen kann. Das Angebot auf den globalen Energiemärkten bleibt eng und unsicher, weshalb weiterhin mit festen Preisniveaus und hoher Volatilität zu rechnen ist. Mit dem Ende der russischen Pipeline-Lieferungen ist naturgemäß auch ein Risikofaktor entfallen, der den Markt im vergangenen Jahr massiv bewegt hatte. Die in den kommenden Jahren stark zunehmenden LNG-Lieferungen werden die deutsche Gasversorgung zukünftig sehr viel stärker an den globalen LNG-Markt anbinden. Auch wenn die Liefermengen aus Norwegen noch weiter erhöht werden sollten, entsteht mit dem Ausbau der LNG-Mengen eine sehr viel bessere Diversifizierung der Gasversorgung, wenn auch auf höherem Preisniveau. Mit der anhaltenden Verschiebung der Liefermengen hin zu LNG wird sich in den kommenden Jahren nach dem Wegfall der russischen Gasmengen ein neues Gleichgewicht in der deutschen Gasversorgung einstellen. Während der Übergangszeit ist mit festeren Preisen und höherer Unsicherheit, also Volatilität zu rechnen. Diese Entwicklung zeigt sich in den Preisen von Terminprodukten der kommenden Lieferjahre, die stabil in Backwardation-Struktur quotiert werden. Es ist zu erwarten, dass am Ende des Anpassungsprozesses wieder stabile Preise bei deutlich reduzierter Volatilität erreicht werden. Das Preisniveau dürfte aber spürbar höher bleiben als in den vergangenen Zeiten von günstigem russischen Pipeline-Gas. Bei aller Sorge vor neuen Preisspitzen birgt aber auch ein schneller und starker Preisverfall nennenswerte Risiken. Die Nachfrager, also Verbraucher und Weiterverteiler, stellen mit sinkenden Preisen ein wachsendes Ausfallrisiko für Produzenten und Lieferanten dar. Wenn auf die Hochpreisphase des vergangenen Jahres 2022 ein Preisabsturz folgt, werden die von den Marktpartnern vergebenen Kreditlinien übermäßig stark beansprucht werden. Die in der Folge entstehenden Einschränkungen verschlechtern die Handlungsfähigkeit der Marktakteure und damit auch die Marktliquidität. Stadtwerke und Weiterverteiler stehen dann vor großen Herausforderungen, um den Zugang zum Handelsmarkt und damit die eigene Handlungsfähigkeit in einem solchen Umfeld zu erhalten. GESCHÄFTSVERLAUFVeränderungen im BeteiligungsportfolioBei Thüga waren im Geschäftsjahr 2022 insbesondere folgende Veränderungen im Beteiligungsportfolio zu verzeichnen: E-MAKS GmbH & Co. KG, E-MAKS Verwaltungs-GmbH, e.dat GmbH - Verschmelzung der Gesellschaften auf die providata GmbHE-MAKS GmbH & Co. KG, Freiburg im Breisgau, deren Komplementärin E-MAKS Verwaltungs-GmbH, Freiburg im Breisgau, und die e.dat GmbH, Schwerin, wurden im Mai 2022 mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2022 auf eine bestehende Projektgesellschaft der badenova AG & Co. KG, Freiburg im Breisgau (badenova), verschmolzen. Die gemeinsame Gesellschaft mit dem Sitz in Schwerin firmiert unter providata GmbH (providata) und unterhält gleichwertige Betriebsstätten in Freiburg und Schwerin. Gesellschafter der providata sind badenova und die WEMAG AG, Schwerin, mit einer Beteiligung von jeweils 42,50 Prozent sowie Thüga mit einer Beteiligung von 15,00 Prozent. Stadtwerke Rostock AktiengesellschaftDer Erwerb von 12,55 Prozent der Aktien an der Stadtwerke Rostock Aktiengesellschaft, Rostock (SWRAG), durch Thüga vom Veräußerer WEMAG AG, Schwerin (WEMAG), wurde im Februar 2022 vollzogen. Die SWRAG ist tätig in den Bereichen Erzeugung von Wärme und Strom, Netzbetrieb sowie Verkauf von Strom, Gas und Wärme und Erbringung von sonstigen Dienstleistungen. Die SWRAG erzeugt Wärme in hauseigenen Anlagen, beliefert Wärmekunden über eigene Wärmenetze und betreibt ein Glasfasernetz in Rostock. TAP Steuerungsgesellschaft mbH & Co. KG - Veräußerung einer 75,00-prozentigen Beteiligung durch ThügaIm Jahr 2020 hatte die Thüga die TAP Steuerungsgesellschaft mbH & Co. KG, München (TAP Steuerungsgesellschaft), eine Gesellschaft zur Entwicklung und Betreuung einer IT-Plattform für energiewirtschaftliche Abwicklungs- und Abrechnungsprozesse, gegründet. Nachdem die Ausschreibung für die Errichtung und den Betrieb der Thüga-Abrechnungsplattform im Jahr 2021 erfolgreich abgeschlossen werden konnte, sollte der Gesellschafterkreis der TAP Steuerungsgesellschaft erweitert werden. Thüga hat deshalb im Jahr 2022 75,00 Prozent ihrer Anteile an der TAP Steuerungsgesellschaft an Unternehmen aus der Thüga-Gruppe veräußert. Thüga hält zum Stichtag 31. Dezember 2022 25,00 Prozent der Anteile an der TAP Steuerungsgesellschaft. Aktuelle Projekte und VeränderungenDREWAG - Stadtwerke Dresden GmbHThüga ist mit 10,0 Prozent an der DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH (DREWAG) beteiligt. Die damalige Mehrheitsgesellschafterin der DREWAG, die Energieverbund Dresden GmbH (EVD), hat im Jahr 2019 die ihr eingeräumte Call-Option auf den Erwerb dieser Beteiligung mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2020 ausgeübt. Der von der EVD für die Übertragung der Beteiligung zu entrichtende Kaufpreis entspricht laut dem Gesellschaftsvertrag der DREWAG dem anteiligen Unternehmenswert der DREWAG. Die Höhe des von einem vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) benannten Wirtschaftsprüfers ermittelten Unternehmenswertes der DREWAG und damit der zu entrichtende Kaufpreis sind streitig. EVD hat zunächst auf den zu zahlenden Kaufpreis im Dezember 2019 eine Anzahlung geleistet. Im Juni 2021 erfolgte eine weitere Zahlung von der EVD, in welche die EVD ihre Anteile an der DREWAG nebst allen hiermit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen eingebracht hat. Thüga hat die EVD Ende 2020 auf die Zahlung des restlichen Kaufpreises (entsprechend dem vom Wirtschaftsprüfer ermittelten Unternehmenswert) vor dem Landgericht Dresden Zug um Zug gegen Übertragung des von Thüga gehaltenen DREWAG-Geschäftsanteils verklagt. EVD hat beantragt, die Klage abzuweisen, und zudem Widerklage auf Abtretung des Geschäftsanteils der Thüga erhoben. Nach einer Güteverhandlung im Oktober 2021 erließ das Landgericht Dresden im Dezember 2021 den Beschluss, dass Beweis zu erheben sei zu der Frage, ob das erstellte Bewertungsgutachten offensichtlich unrichtig ist. Das Gericht hat einen Sachverständigen benannt. Der gerichtliche Sachverständige sieht in seinem Gutachten das Bewertungsgutachten als teilweise nicht offensichtlich unrichtig und teilweise offensichtlich unrichtig an. Thüga hat eine Stellungnahme zum Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen eingereicht, flankiert von zwei Gutachten renommierter Wirtschaftsprüfer, die bestätigen, dass das Bewertungsgutachten nicht offensichtlich unrichtig ist. Das gerichtliche Verfahren wird im Jahr 2023 fortgesetzt. e-werk Sachsenwald GmbH - Anteilsaufstockung Thüga auf 21,45 Prozent und Ablösung der Erwerbsoptionen von MitgesellschafternAufgrund des Ausscheidens eines Mitgesellschafters hat Thüga Anfang 2023 die Möglichkeit wahrgenommen, ihre Beteiligung an der e-werk Sachsenwald GmbH, Reinbek (e-werk), von 19,64 Prozent auf 21,45 Prozent aufzustocken. Außerdem beabsichtigt Thüga, ein zugunsten von anderen Mitgesellschaftern bestehendes Recht auf Erwerb der von Thüga gehaltenen Beteiligung an der e-werk abzulösen. Im Zuge der Neuordnung der Anteile bei der e-werk sollen die Gesellschafterrechte der Thüga dadurch gestärkt werden, dass der Thüga gesellschaftsvertraglich eine Stellung eingeräumt wird, wie sie ein mit 25,10 Prozent beteiligter Gesellschafter nach den gesetzlichen Vorschriften hätte. Durch die Ablösung des Übernahmerechtes könnte diese Position der Thüga in der e-werk zudem langfristig abgesichert werden. TAP Steuerungsgesellschaft mbH & Co. KG - möglicher Verkauf einer 12,50-prozentigen Beteiligung durch ThügaIm Jahr 2020 hatte die Thüga die TAP Steuerungsgesellschaft mbH & Co. KG, München (TAP Steuerungsgesellschaft), eine Gesellschaft zur Entwicklung und Betreuung einer IT-Plattform für energiewirtschaftliche Abwicklungs- und Abrechnungsprozesse, gegründet. Thüga hält derzeit noch 25,00 Prozent der Anteile. Es ist beabsichtigt, im Jahr 2023 ein weiteres Unternehmen als Gesellschafter in die TAP Steuerungsgesellschaft aufzunehmen, und zwar dadurch, dass Thüga die Hälfte ihrer Beteiligung an der TAP Steuerungsgesellschaft veräußert. Vermögens-, Finanz- und ErtragslageDAS GESCHÄFTSJAHR 2022 IM ÜBERBLICKThüga blickt insgesamt auf ein zufriedenstellendes Geschäftsjahr 2022 zurück. Die wesentlichen Daten und Kennzahlen aus dem Jahresabschluss haben sich 2022 wie folgt entwickelt: DATEN UND KENNZAHLEN AUS DEM JAHRESABSCHLUSS
1 Beteiligungsergebnis/-Buchwert zum 1. Januar
ERTRAGSLAGEUMSATZERLÖSE
Thüga erzielt Umsatzerlöse insbesondere aus der Beratungstätigkeit sowie aus Dienstleistungs- und Betriebsführungsverträgen. Darüber hinaus enthalten die Umsatzerlöse auch Erlöse aus Mieten und sonstige Erlöse. PERSONALAUFWAND
Der Personalaufwand verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 2,3 Mio. € auf 36,7 Mio. €. Der Rückgang ist insbesondere auf geringere Aufwendungen für Altersversorgung zurückzuführen. Zum Stichtag 31. Dezember 2022 waren 223 (Vorjahr 224) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Thüga beschäftigt. Damit bewegt sich zum Stichtag die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf dem Niveau des Vorjahres. BETEILIGUNGSERGEBNIS
Das Beteiligungsergebnis ist 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 19,4 Mio. € auf 341,2 Mio. € gestiegen. Entscheidend für den Anstieg sind höhere Ausschüttungen und Ergebnisabführungen einiger Beteiligungsgesellschaften. OPERATIVES UND NEUTRALES ERGEBNIS
Das operative Ergebnis liegt mit 304,1 Mio. € um 7,8 Prozent über dem Vorjahreswert und basiert insbesondere auf dem Beteiligungsergebnis. Das neutrale Ergebnis in Höhe von -3,3 Mio. € resultiert aus neutralen Erträgen von 7,5 Mio. €, denen neutrale Aufwendungen von 10,8 Mio. € gegenüberstehen. Die neutralen Erträge resultieren im Wesentlichen aus Zuschreibungen bei einzelnen Beteiligungen. Die neutralen Aufwendungen sind insbesondere auf die Wertberichtigungen einzelner Beteiligungen zurückzuführen. INVESTITIONEN UND FINANZIERUNGINVESTITIONEN
Das Investitionsvolumen im Geschäftsjahr 2022 in Höhe von 59,2 Mio. €, das wie in der Vergangenheit geprägt ist von Investitionen in das Finanzanlagevermögen, ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Die Zugänge im Bereich des Finanzanlagevermögens waren wesentlich durch den Erwerb von Anteilen an einem Stadtwerk sowie Kapitalmaßnahmen bei verschiedenen Beteiligungen gekennzeichnet. Die Zugänge im Bereich der Sachanlagen einschließlich immaterieller Vermögensgegenstände betreffen hauptsächlich den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden von einer Tochtergesellschaft im Geschäftsjahr 2022. KAPITALFLUSSRECHNUNGKAPITALFLUSSRECHNUNG (KURZFASSUNG)
Im Geschäftsjahr 2022 ergibt sich ein Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit von 49,1 Mio. € (im Vorjahr Mittelabfluss in Höhe von 11,6 Mio. €). Aus den Einzahlungen aus Abgängen aus dem Anlagevermögen, die im Wesentlichen eine Tilgung der Ausleihungen an die THEN betrifft, sind insgesamt 10,1 Mio. € (Vorjahr 24,5 Mio. €) zugeflossen. Infolge der Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen einschließlich der immateriellen Vermögensgegenstände und für Investitionen in das Finanzanlagevermögen sind insgesamt 59,2 Mio. € (Vorjahr 36,1 Mio. €) abgeflossen. Der negative Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beträgt im Berichtsjahr 235,4 Mio. € (Vorjahr 280,2 Mio. €). Im Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit sind die Gewinnabführung für das Geschäftsjahr 2021 in Höhe von 280,3 Mio. € sowie gegenläufig Einzahlungen in Höhe von 44,9 Mio. € aufgrund kurzfristiger konzerninterner Mittelaufnahmen (Cash-Pooling) enthalten. Insgesamt entspricht der Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von 284,5 Mio. € (Vorjahr Mittelzufluss in Höhe von 291,8 Mio. €) der Summe aus dem Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit in Höhe von 49,1 Mio. € (Vorjahr Mittelzufluss aus der Investitionstätigkeit in Höhe von 11,6 Mio. €) und dem Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von 235,4 Mio. € (Vorjahr Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von 280,2 Mio. €), sodass sich per Saldo die zahlungswirksamen Veränderungen des Finanzmittelfonds sowie der Finanzmittelfonds am Ende der Periode auf jeweils 0,0 Mio. € (Vorjahr 0,0 Mio. €) belaufen. VERMÖGENS- UND KAPITALSTRUKTURIm Geschäftsjahr 2022 hat sich die Bilanzsumme im Vergleich zum Vorjahr um 154,9 Mio. € auf 3.064,1 Mio. € erhöht. Die Aktivseite der Bilanz wird durch das Anlagevermögen in Höhe von 2.627,3 Mio. € (Vorjahr 2.581,3 Mio. €) dominiert. Im Vergleich zum Bilanzstichtag des Vorjahres hat sich das Finanzanlagevermögen um 31,6 Mio. € auf 2.611,5 Mio. € erhöht. Das Finanzanlagevermögen der Thüga hat einen Anteil von 85,2 Prozent (Vorjahr 88,7 Prozent) an der Bilanzsumme. Das Umlaufvermögen, das im Wesentlichen durch Forderungen gegen verbundene Unternehmen und gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, geprägt ist, hat sich im Vorjahresvergleich um 108,8 Mio. € auf 436,6 Mio. € erhöht. Während das bilanzielle Eigenkapital in Höhe von 2.370,4 Mio. € im Vergleich zu 2021 unverändert blieb, ist die Eigenkapitalquote aufgrund der im Vergleich zum Vorjahresbilanzstichtag höheren Bilanzsumme von 81,5 Prozent auf 77,4 Prozent gesunken. Die Verbindlichkeiten haben sich im Vergleich zum 31. Dezember 2021 um 148,9 Mio. € auf 603,6 Mio. € erhöht. Risiko- und ChancenberichtGRUNDSÄTZEThüga ist über Beteiligungsgesellschaften im gesamten Bundesgebiet in einem Netzwerk kommunaler Energie- und Wasserdienstleister tätig. Strategisches Ziel der Thüga ist es, ihre Position im Markt weiter zu verbessern und die sich bietenden Chancen auch in Zukunft aktiv zu ergreifen. Die Nutzung von Chancen bedeutet aber auch das Eingehen von Risiken, von deren Bewältigung der Erfolg des Unternehmens maßgeblich mitbestimmt wird. Chancen werden bei Thüga als diejenigen Ereignisse betrachtet, deren Eintreten positive Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage haben kann. Demgegenüber werden Risiken definiert als mögliche Ereignisse und Entwicklungen innerhalb und außerhalb des Unternehmens, deren Eintreten sich negativ auf das Erreichen der geplanten finanziellen und strategischen Unternehmensziele auswirken kann. Nur wenn Thüga ihre wesentlichen Risiken frühzeitig erkennt und systematisch analysiert, ist sie in der Lage, diese Risiken zu managen und sich bietende Chancen unternehmerisch verantwortlich zu nutzen. Vor diesem Hintergrund wurde bei Thüga ergänzend zum bestehenden internen und externen Berichtswesen ein Risikomanagementsystem (RMS) etabliert und entsprechende Verfahrensweisen in einem Risikomanagement-Handbuch dokumentiert. Thüga ist dabei in das RMS des Thüga Holding-Konzerns eingebunden, das für die Thüga Holding GmbH & Co. KGaA (Thüga Holding), die Thüga Management GmbH (THMG), die CONTIGAS Deutsche-Energie-Aktiengesellschaft (CONTIGAS), die Thüga Aktiengesellschaft (THA), die Thüga Energie GmbH (THEV), die Thüga Energienetze GmbH (THEN), die Thüga SmartService GmbH (TSG), die Syneco Trading GmbH (SYNT), die Thüga EVK Beteiligungs GmbH (TEVK) und die Thüga BS Beteiligungsgesellschaft mbH (THBS) gilt. Zu den Grundsätzen des RMS bei Thüga zählen im Wesentlichen die kontinuierliche und standardisierte Erfassung, Bewertung und Steuerung von Risiken. Die eingerichteten Systeme und Prozesse dienen der frühzeitigen Identifizierung der Risikolage und der damit verbundenen finanziellen Auswirkungen sowie der Einleitung von Gegensteuerungsmaßnahmen. Der Risikomanagement-Prozess stellt sich wie folgt dar: Der Risikomanagement-Prozess
Organisatorische AusgestaltungDer Vorstand der Thüga ist verantwortlich für die Früherkennung von Risiken, die geeignet sind, den Fortbestand des Gesamtunternehmens zu gefährden. Hierzu hat der Vorstand die im Risikomanagement-Handbuch der Thüga dokumentierten Verfahren und Maßnahmen erarbeiten lassen und in Kraft gesetzt. Er veranlasst die regelmäßige Aktualisierung des Risikomanagement-Handbuchs und legt die Standards und Wesentlichkeitsgrenzen für die Risikobewertung fest. Die Hauptabteilung Controlling, Finanzen und Rechnungswesen bei Thüga verantwortet gemeinsam mit den Risikoverantwortlichen der vollkonsolidierten Unternehmen im Thüga Holding-Konzern die Identifizierung, Überwachung und Steuerung der Risiken. Vorstand und Aufsichtsrat der Thüga erhalten regelmäßig und zeitnah Informationen über die aktuelle Risikosituation. Bei Thüga bestand zum 31. Dezember 2022 ein RMS gemäß § 91 Abs. 2 AktG. Neben dem RMS tragen auch ein etabliertes Ad-hoc-Meldesystem, das Interne Kontrollsystem (IKS) sowie die Interne Revision zur Identifizierung und Bewertung von Risiken bei. Im Thüga Holding-Konzern bzw. bei der Thüga erfolgt die Risikoberichterstattung turnusmäßig jeweils zum 31. März und 30. September eines Geschäftsjahres. Zusätzlich wurde aufgrund von energie- und volkswirtschaftlichen Entwicklungen unterjährig eine Aktualisierung der Top-15-Risiken mit entsprechender Berichterstattung durchgeführt. Risiko- und Versicherungsmanagement bei ThügaBei Thüga wird das Versicherungsmanagement von der Thüga Assekuranz Services München Versicherungsmakler GmbH (Thüga Assekuranz), einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft der Thüga, wahrgenommen. Die Thüga Assekuranz ist im Rahmen des Risikomanagements für die Koordination und Optimierung des Versicherungsschutzes bei Thüga verantwortlich. Die Gesellschaft vermittelt unter anderem über Rahmenverträge mit Spezialversicherern alle relevanten Deckungskonzepte der Unternehmensversicherung, wie beispielsweise Sach-, Betriebs-/Produkt- und Umwelthaftpflichtversicherung. Neben dem Versicherungs- und Vertragsmanagement stellt die Thüga Assekuranz auch die Abwicklung im Schadensfall sicher. Anpassungen der RisikoberichterstattungDie Risikoberichterstattung wird regelmäßig an veränderte Rahmenbedingungen angepasst. Zum Stichtag 31. März 2022 wurde das RMS bei Thüga bzw. im Thüga Holding-Konzern dahingehend weiterentwickelt, dass eine statistische Simulationsmethode zur Risikoaggregation (Monte-Carlo-Simulation) eingeführt wurde. Mit der Einführung der Monte-Carlo-Simulation wurde die Bewertungssystematik der Einzelrisiken modifiziert und erfolgt erstmalig in der Regel auf Basis von Bandbreiten in Best-Case-, Most-Likely-Case- und Worst-Case-Szenarien (bisher: auf Basis einzelner Schadenswerte) und unter Berücksichtigung einer Verteilungsfunktion. Das gesamte Risikoinventar wird nach Abschluss der Risikobewertung mittels Monte-Carlo-Simulation aggregiert und dabei der Value at Risk (VaR) mit einem Konfidenzniveau von 96,5 Prozent berechnet (bisher: Addition aller einzelnen Schadenswerte). Der VaR wird zur Beurteilung der Risikotragfähigkeit mit dem vorhandenen Risikodeckungspotenzial verglichen. Bewertung von RisikenUnter Berücksichtigung dieser Änderungen der Bewertungssystematik auf Basis von Bandbreiten in Best-Case-, Most-Likely-Case- und Worst-Case-Szenarien und dem mittels Monte-Carlo-Simulation aggregierten VaR des gesamten Risikoinventars mit einem Konfidenzniveau von 96,5 Prozent sind der Maßstab der Bewertung und Gewichtung der Risiken die Häufigkeit ihres Auftretens (Eintrittswahrscheinlichkeit) und die mögliche Schadenshöhe auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage (i. d. R. maximales Bruttorisiko im Most-Likely-Case). Sofern Risiken nicht im Jahresabschluss abgebildet bzw. in der mittelfristigen Unternehmensplanung antizipiert werden, werden diese von den Fachabteilungen im Rahmen des Risikomanagement-Prozesses hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit (Kategorien von "sehr unwahrscheinlich" bis "sicher") und der Bewertungssystematik i. d. R. auf Basis von Bandbreiten in Best-Case-, Most-Likely-Case- und Worst-Case-Szenarien (Kategorien von "unbedeutend" bis "kritisch") analysiert sowie unter Berücksichtigung von Gegenmaßnahmen bewertet. Alle Risiken werden in einer Risk-Map dokumentiert. Gemessen an der möglichen Schadenshöhe ohne Berücksichtigung von Gegenmaßnahmen und der jeweiligen Eintrittswahrscheinlichkeit, hat das Management bei Thüga die Top-15-Risiken im Thüga Holding-Konzern (im Folgenden Top-Risiken genannt) als wesentlich und damit Thüga-intern als berichtspflichtig festgelegt. Zusätzlich werden im Rahmen der Erstellung der mittelfristigen Unternehmensplanung auch Chancen und die damit verbundenen Ergebnispotenziale identifiziert und erfasst. Mit Blick auf ein Risikocontrolling werden die Erlös-, Kosten- und Ergebnisplanung sowie die Risk-Map turnusmäßig aktualisiert. Bei der Berechnung der Eintrittswahrscheinlichkeit ist nachfolgende Einteilung relevant:
Als Bemessungsgrundlage des Schadensausmaßes (Most-Likely-Case) wird die Höhe des bilanziellen Eigenkapitals des Thüga Holding-Konzerns herangezogen:
RISIKO- UND CHANCENLAGEDie bei Thüga bzw. im Thüga Holding-Konzern identifizierten Risiken werden zur Identifikation und Einordnung konzernweit in einem Risikoatlas als Grundlage für die Risk-Map kategorisiert. Darüber hinaus werden Chancen im Rahmen des Reporting-Prozesses offengelegt. Sofern Thüga von einzelnen Risiken nicht unmittelbar betroffen ist, wie zum Beispiel bei Betriebsunterbrechungen im Netzbetrieb, resultiert eine mittelbare Betroffenheit der Thüga bzw. des Thüga Holding-Konzerns über die Auswirkungen bestehender Ergebnisabführungsverträge. Bei Thüga bzw. im Thüga Holding-Konzern werden alle Risiken der Risk-Map einem der nachfolgenden fünf Bereiche zugeordnet:
Gesamtübersicht über die wesentlichen Risiken im Geschäftsjahr 2022 bei Thüga bzw. im Thüga Holding-KonzernIm Geschäftsjahr 2022 sind auf Ebene des Thüga Holding-Konzerns die Top-Risiken nahezu unverändert. Risikodeckungspotenzial und RisikotragfähigkeitDas Gesamtrisikoinventar auf Basis des VaR-Bruttoschadenswertes bei Thüga bzw. im Thüga Holding-Konzern beträgt zum Stichtag 31. Dezember 2022 für das Geschäftsjahr 2023 267,9 Mio. €. Der simulierte VaR-Nettoschadenswert, der zum Stichtag 31. Dezember 2022 200,9 Mio. € beträgt, ermittelt sich auf Basis des um Gegenmaßnahmen verminderten, simulierten VaR-Bruttoschadenswertes. Der erwartete Schaden (netto) ermittelt sich auf Basis des VaR-Nettoschadenswertes und beträgt zum Stichtag 31. Dezember 2022 98,8 Mio. €. Diesem Wert steht ein Risikodeckungspotenzial (≙ verfügbares Kapital zur Risikoabsicherung auf Basis der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage) von 947,5 Mio. € zum 31. Dezember 2022 gegenüber. Die Risikotragfähigkeit ist damit bei Thüga bzw. im Thüga Holding-Konzern gegeben. Im Folgenden werden die Top-Risiken in den fünf Bereichen Marktrisiken, Externe Risiken, Strategische Risiken, Operative Risiken und Finanzwirtschaftliche Risiken einzeln beschrieben. MarktrisikenDie Marktrisiken, die bei Thüga bzw. im Thüga Holding-Konzern insbesondere durch die Einflussfaktoren Marktpreisentwicklung, Marktliquidität und Basisrisiken geprägt sind, betreffen neben der SYNT und THEV hauptsächlich die im Energiehandel und -vertrieb tätigen Beteiligungsgesellschaften der Thüga. Risiken aus Margenentwicklung, Prognose und Wettbewerb, vor allem in den Bereichen Energievertrieb und Konzessionen, sind hier ebenfalls von Bedeutung. Damit können sich Marktrisiken und -chancen bei Thüga bzw. im Thüga Holding-Konzern direkt auf das Beteiligungsergebnis auswirken. Vor diesem Hintergrund werden hieraus resultierende Risiken im Wesentlichen im Rahmen des Top-Risikos "Planunterschreitung von Beteiligungserträgen der Thüga" überwacht, das dem Bereich Strategische Risiken zugeordnet ist. Hingegen können für die Beteiligungsunternehmen auch Preis- und Mengenchancen durch das Anbieterwechselverhalten der Kunden entstehen. Im Geschäftsjahr 2022 waren unter den Top-Risiken keine Marktrisiken enthalten. Externe RisikenExterne Risiken und Chancen ergeben sich aus Faktoren, die durch Thüga bzw. den Thüga Holding-Konzern nicht unmittelbar beeinflusst werden können. Hierzu zählen neben Veränderungen im rechtlichen und steuerrechtlichen Umfeld auch Auswirkungen aus der Regulierung der Strom- und Gasnetze. Im Geschäftsjahr 2022 wurden zwei der Top-Risiken im Risikoatlas dem Bereich Externe Risiken zugeordnet. Dabei wird die maximale Schadenshöhe gemessen am Konzerneigenkapital jeweils als "unbedeutend" eingestuft. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird als "sehr unwahrscheinlich" bzw. "möglich" betrachtet. Kartellbehördliche Preiskontrolle Gas und StromUnter Risikoaspekten sind für Energieversorgungsunternehmen die Maßnahmen des Bundeskartellamtes bzw. der Landeskartellämter zur Preiskontrolle von Bedeutung. Erachten beispielsweise die Landeskartellbehörden die Grundversorgungspreise für Gas und Strom als überhöht und leiten gezielte Maßnahmen dagegen ein, können Preissenkungsverfügungen mit Rückerstattungsansprüchen entstehen. Hieraus resultieren Erlösrisiken, sofern auf Basis der durchgeführten Untersuchungen konkrete Missbrauchsverfahren eingeleitet werden und es den betreffenden Unternehmen nicht gelingt, diese Missbrauchsvorwürfe zu widerlegen. Bei diesem Risiko wird die maximale Schadenshöhe gemessen am Konzerneigenkapital als "unbedeutend", die Eintrittswahrscheinlichkeit als "sehr unwahrscheinlich" eingestuft. Kartellverfügungen zu WasserpreisenNeben Gas- und Strompreisen werden auch die Trinkwasserpreise in Deutschland kartellamtlich kontrolliert. Die Anforderungen an die sachliche Rechtfertigung, die vollständig den betroffenen Unternehmen obliegt, werden dabei vom BGH äußerst hoch angesetzt. Hieraus können Erlösrisiken resultieren, falls auf Basis der durchgeführten Untersuchungen konkrete Missbrauchsverfahren eingeleitet werden und es den betreffenden Unternehmen nicht gelingt, diese Missbrauchsvorwürfe zu widerlegen. Bei diesem Risiko wird die maximale Schadenshöhe gemessen am Konzerneigenkapital als "unbedeutend", die Eintrittswahrscheinlichkeit als "möglich" eingestuft. Strategische RisikenAls Strategische Risiken und Chancen werden bei Thüga bzw. im Thüga Holding-Konzern Risiken und Chancen verstanden, die aus langfristigen Einschätzungen der Unternehmensführung resultieren können. Dies können beispielsweise unvorhergesehene Veränderungen des Marktes oder der Preis- und Profitabilitätsannahmen sein. Dem stehen Chancen aus der frühzeitigen Erkennung von Trends und einer entsprechenden Weiterentwicklung des Geschäftsmodells gegenüber. Bei Thüga bzw. im Thüga Holding-Konzern wurden unter den Top-Risiken zwei Strategische Risiken identifiziert, deren Schadenshöhen als "unbedeutend" bzw. "gering" einzustufen sind. Die Eintrittswahrscheinlichkeiten bewegen sich zwischen "unwahrscheinlich" und "möglich". Planunterschreitung von Beteiligungserträgen der ThügaDas Ergebnis der Thüga wird maßgeblich von dem Ergebnis der Beteiligungsunternehmen bestimmt. Vor diesem Hintergrund besteht ein wesentliches Risiko darin, dass Beteiligungen geringere Ergebnisse erzielen, als in der Unternehmensplanung abgebildet wurden. Demgegenüber steht die Chance, dass sich die Ergebnisse der Thüga und der Beteiligungsunternehmen besser als erwartet entwickeln. Das Risiko wird durch ein Beteiligungsmanagement und ein Key-Account-Management reduziert. Zu den wichtigsten Elementen zählen hierbei die Analysen und Handlungsempfehlungen im Rahmen des Beteiligungsmanagements, das Benchmarking durch Kennzahlenquervergleich bei Beteiligungsunternehmen sowie das Monitoring der Umsetzung der Empfehlungen durch die Key-Accounter und das laufende Beteiligungscontrolling. Bei diesem Risiko wird die maximale Schadenshöhe gemessen am Konzerneigenkapital als "gering", die Eintrittswahrscheinlichkeit als "möglich" eingestuft. Werthaltigkeit von FinanzinvestitionenEs besteht das Risiko, dass die bei Investitionsentscheidungen zugrunde gelegten Zielrenditen sich als nicht realisierbar erweisen. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass Unternehmenszusammenschlüsse oder Kooperationen im Beteiligungsbereich weniger erfolgreich sind als geplant bzw. prognostizierte Synergieeffekte nicht - oder nicht vollumfänglich - eintreten. Auch der Wandel des Marktumfelds birgt das Risiko, dass beispielsweise die geplante Werthaltigkeit von Investitionen nicht erreicht werden kann. Hierdurch könnten Wertberichtigungen erforderlich werden. Zur Risikosteuerung stehen bei Thüga bzw. bei dem Thüga Holding-Konzern entsprechende betriebswirtschaftliche und finanzmathematische Instrumente zur Verfügung. Bei Akquisitionen legt Thüga den Investitionsentscheidungen unter anderem Due-Diligence-Prüfungen sowie Unternehmensbewertungen und Renditeberechnungen zugrunde. Ferner können Risiken durch Analyse der Ertrags- und Kostensituation erkannt und die Beteiligungsunternehmen hinsichtlich Gegensteuerungsmaßnahmen entsprechend beraten werden. Darüber hinaus führt Thüga mit Beteiligungsgesellschaften Strategiegespräche, in denen neben der Unternehmensstrategie unter anderem die Rentabilität größerer Investitionsvorhaben diskutiert sowie die Risiken und Chancen bestehender und neuer Geschäftsfelder analysiert werden. Darüber hinaus besteht die Chance, dass Erträge aus Transaktionen oder Fusionen/Zusammenführungen von Beteiligungen besser als geplant ausfallen. Bei diesem Risiko wird die maximale Schadenshöhe gemessen am Konzerneigenkapital als "unbedeutend", die Eintrittswahrscheinlichkeit als "unwahrscheinlich" eingestuft. Operative RisikenOperative Risiken sind insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass sie aufgrund der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder infolge von externen Ereignissen entstehen. In Summe sind im Geschäftsjahr 2022 aus den Top-Risiken acht Risiken dem Bereich Operative Risiken zugeordnet. Die Risiken aus Unfallereignissen in Gas- und Stromnetzen werden in der Risk-Map jeweils für Personen- und Sachschäden separat bewertet. Die maximale Schadenshöhe wird bei einem Großteil der dem Bereich Operative Risiken zugeordneten Risiken als "unbedeutend" und bei einem Risiko als "gering" kategorisiert. Die Eintrittswahrscheinlichkeiten werden beim Großteil dieser Risiken als "sehr unwahrscheinlich" und bei zwei Risiken als "unwahrscheinlich" erachtet. Nichteinhaltung von DatenschutzvorgabenEs besteht für Thüga das Risiko, dass Vorgaben der DSGVO nicht, nicht korrekt oder nicht vollständig umgesetzt werden. Thüga stützt sich bei der Risiko-Beurteilung auf das Konzept der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) zur Zumessung von Geldbußen bei Verstößen gegen die DSGVO. Laut diesem Konzept in Verbindung mit der DSGVO kann ordnungswidriges Handeln mit Bußgeldern von bis zu 20 Mio. € oder 4 Prozent des Jahresumsatzes geahndet werden. Bei Thüga wird dem Risiko mit der Einrichtung einer unternehmens- und abteilungsübergreifenden Arbeitsgruppe sowie der Bestellung eines eigenen Datenschutzbeauftragten in Verbindung mit regelmäßiger Datenschutzberichterstattung begegnet. Bei diesem Risiko wird die maximale Schadenshöhe gemessen am Konzerneigenkapital als "gering", die Eintrittswahrscheinlichkeit als "unwahrscheinlich" eingestuft. Haftung aus TelekommunikationsdienstleistungenHierunter werden Risiken aus der Haftung aus Telekommunikationsdienstleistungen gegenüber Endkunden auf Ebene der THEV und TSG erfasst. Bei Thüga bzw. dem Thüga Holding-Konzern besteht die Gefahr, dass durch die Nutzung von Telekommunikationsdienstleistungen Vermögensschäden aufgrund von Störungen bzw. Ausfällen bei den Kunden entstehen können. Durch den Aufbau eines angemessenen Versicherungsschutzes wird das finanzielle Risiko deutlich reduziert. Bei diesem Risiko wird die maximale Schadenshöhe gemessen am Konzerneigenkapital als "unbedeutend", die Eintrittswahrscheinlichkeit als "sehr unwahrscheinlich" eingestuft. Kompromittierung der Certificate Authority (CA)Unter dem Risiko aus der Kompromittierung der Certificate Authority subsumiert die TSG das Risiko, dass durch einen unberechtigten externen Zugriff auf die Public Key Infrastructure (PKI) und eine somit entstandene Sicherheitslücke die SubCA (untergeordnete Certificate Authority) in der PKI als nicht vertrauenswürdig eingestuft wird. Dies hätte zur Folge, dass Zertifikate der TSG dann in eine "Blacklist" aufgenommen werden und/oder diese von Anfang an nicht verwendet werden können. TSG und die Kunden der TSG wären dann nicht mehr Teil der Thüga SmartMetering-PKI. Hieraus können Schadensersatzforderungen, Kundenverluste oder Imageschäden für Thüga bzw. den Thüga Holding-Konzern resultieren. Um diesem Risiko so wirksam wie möglich zu begegnen, achtet die TSG auf die Einhaltung der aktuellen technischen Standards in Bezug auf Hardware, Software und die Kommunikationsinfrastruktur sowie auf die Zertifizierung eines Informationssicherheits-Managementsystems und die Zertifizierung gemäß der einschlägigen Technischen Richtlinie. Darüber hinaus gibt es einzelne Frühwarnindikatoren. Dies sind zum Beispiel Feststellungen im Rahmen des Zertifizierungsprozesses und/oder Prüfungen durch die Interne Revision. Bei diesem Risiko wird die maximale Schadenshöhe gemessen am Konzerneigenkapital als "unbedeutend", die Eintrittswahrscheinlichkeit als "sehr unwahrscheinlich" eingestuft. Verlust von KundendatenUnter dem Risiko aus dem Verlust von Kundendaten auf Ebene der TSG erfasst man die Gefahr, dass durch Datenverlust kein Systembetrieb mehr möglich ist. Dieses Risiko tritt bei technischen Ausfällen ein, wenn Hardware inklusive Datensicherungen zerstört würde und keine - oder nur eine sehr aufwendige - Möglichkeit bestünde, die Daten wiederherzustellen. Ein bedeutender Systemausfall bei gleichzeitiger Zerstörung aller gesicherten Daten könnte zu gravierenden Geschäftsunterbrechungen oder länger andauernden Beeinträchtigungen führen. Unter Umständen wäre beispielsweise der TSG die Geschäftsgrundlage (teilweise) entzogen. Die bei Thüga und im Thüga Holding-Konzern eingesetzten Schutzmaßnahmen umfassen neben Standardapplikationen (Virenscanner, Firewall-Systeme, Zugangs- und Zugriffskontrollen auf Betriebssystem- und Anwendungsebene) vor allem auch den regelmäßigen Aufbau von Redundanz des Systems, die regelmäßige (externe) Lagerung von Bandsicherungen und andere prozess- und projektspezifische Sicherheitsvorkehrungen. Bei diesem Risiko wird die maximale Schadenshöhe gemessen am Konzerneigenkapital als "unbedeutend", die Eintrittswahrscheinlichkeit als "sehr unwahrscheinlich" eingestuft. Berechnungsparameter - betriebliche AltersversorgungDas Risiko der Veränderung des Marktzinses als einer wesentlichen Einflussgröße bei der Berechnung der Rückstellungen für betriebliche Altersversorgung bei Thüga betrifft mögliche zusätzliche Personalaufwendungen. Thüga bzw. der Thüga Holding-Konzern hat hierfür Rückstellungen auf Basis der Versorgungsordnung bzw. des Versorgungsvertrages gebildet. Es besteht jedoch das Risiko, dass der zugrunde liegende Abzinsungssatz stärker als erwartet sinkt und damit weitere Rückstellungszuführungen erforderlich werden. Auch weitere Berechnungsparameter (zum Beispiel Lebenserwartung, Einkommenstrend) können sich stärker als erwartet verändern und zu höheren Rückstellungen führen. Falls die Berechnungsparameter geringer als erwartet sinken bzw. steigen, führt dies zu zusätzlichen Chancen für Thüga bzw. für den Thüga Holding-Konzern. Bei diesem Risiko wird die maximale Schadenshöhe gemessen am Konzerneigenkapital als "unbedeutend", die Eintrittswahrscheinlichkeit als "unwahrscheinlich" eingestuft. BetrugsschädenThüga und der Thüga Holding-Konzern sind auch Risiken, die aus betrügerischem Verhalten resultieren - unter anderem auch im Bereich der digitalen Aktivitäten -, ausgesetzt. Unterschlagung, Bestechlichkeit, Buchführungs- und Bilanzmanipulation sowie Diebstahl von vertraulichen Unterlagen zählen zu den klassischen Missbrauchsmöglichkeiten, denen Unternehmen unterliegen. Darüber hinaus birgt jede technische Innovation neue Risiken der Wirtschaftskriminalität. Mit der zunehmenden digitalen Vernetzung steigt auch das Risiko von Angriffen aus dem Internet. Hierdurch können Vermögens-, Vertrauens- oder Imageschäden entstehen. Diese Risiken werden durch Präventionsmaßnahmen eingeschränkt. Das bestehende Restrisiko wird durch den Abschluss einer Vertrauensschaden- und Einbruchdiebstahlversicherung minimiert. Bei diesem Risiko wird die maximale Schadenshöhe gemessen am Konzerneigenkapital als "unbedeutend", die Eintrittswahrscheinlichkeit als "sehr unwahrscheinlich" eingestuft. Betriebsunterbrechungen, Personen- und Sachschäden durch Unfallereignisse in den Gas- und StromnetzenZum Betrieb von Netzinfrastruktur werden bei Thüga bzw. im Thüga Holding-Konzern sowohl in der Sparte Gas als auch in der Sparte Strom technologisch komplexe Anlagen eingesetzt. Diese bergen das Risiko einer ungeplanten Nichtverfügbarkeit und von Versorgungsunterbrechungen aufgrund unvorhergesehener Betriebsstörungen. Weiterhin können weder Personen- noch Sachschäden durch Unfallereignisse, ausgehend von betrieblichen Tätigkeiten im Gas- und Stromnetz, komplett ausgeschlossen werden. Diese Risiken werden durch regelwerkkonformes Planen, Bauen, Betreiben, Überwachen und Instandhalten der Versorgungsnetze sowie durch den Einsatz standardisierter Materialien präqualifizierter Hersteller und die strikte Beachtung des Arbeitsschutzes minimiert. In regelmäßigen Abständen wird das technische Sicherheitsmanagement von unabhängigen Verbandsexperten überprüft. Im Schadensfall sind bei Thüga bzw. im Thüga Holding-Konzern derartige Risiken durch einen wirtschaftlich angemessenen Versicherungsschutz abgedeckt. Bei diesen Risiken sind jeweils die maximalen Schadenshöhe gemessen am Konzerneigenkapital als "unbedeutend", die Eintrittswahrscheinlichkeit jeweils als "sehr unwahrscheinlich" eingestuft. Finanzwirtschaftliche RisikenRisiken und Chancen, die aus der Änderung von Zinssätzen resultieren, die Gefahr eines Adressausfalls, Risiken, welche die Liquidität der Thüga bzw. der Konzernunternehmen im Thüga Holding-Konzern betreffen, sowie mögliche Inanspruchnahmen von Bürgschaften werden dem Bereich Finanzwirtschaftliche Risiken zugeordnet. Im Berichtsjahr 2022 wird bei Thüga in Summe ein Risiko der Top-Risiken in dieser Kategorie geführt. Adressausfallrisiken (Handel)Das Adressausfallrisiko (Handel) wird wie folgt gesteuert: Kontrahenten, zu denen Energieversorgungsunternehmen, Energiehändler und Banken gehören, werden vom Risikomanagement der SYNT auf Basis einer internen Bonitätsbewertung systematisch für die Vergabe von Kreditlimits in Bonitätsklassen eingestuft. Die Kreditwürdigkeitsprüfung der Kontrahenten basiert auf extern zugänglichen Informationen wie Ratings, Informationen zur Gesellschafterstruktur und Kapitalausstattung sowie Kennzahlen, die zum Beispiel von Wirtschaftsauskunfteien bezogen werden. Das Risikocontrolling der SYNT überwacht handelstäglich die Limitauslastung der Markt- und Adressausfallrisiken und berichtet diese an die Geschäftsführung der SYNT. Bei Überschreitungen von Kontrahentenlimits werden die Geschäftsführung und bei Bedarf das Risikokomitee unverzüglich informiert, sodass Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können. Bei diesem Risiko wird die maximale Schadenshöhe gemessen am Konzerneigenkapital als "mittel", die Eintrittswahrscheinlichkeit als "sehr unwahrscheinlich" eingestuft. GESAMTBEURTEILUNGDas Risikomanagementsystem, dessen Einrichtung jährlich durch den Abschlussprüfer geprüft wird, erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben und ist geeignet, Entwicklungen, die den Fortbestand der Thüga bzw. des Thüga Holding-Konzerns gefährden, frühzeitig zu erkennen. Die bei Thüga bzw. im Thüga Holding-Konzern entsprechend ihrer Schadenshöhe berichtspflichtigen Risiken unter Berücksichtigung von Gegenmaßnahmen und der Eintrittswahrscheinlichkeit sind überwiegend der Kategorie "unbedeutend" zuzuordnen. Das Risiko-/Chancenprofil hat sich für Thüga bzw. den Thüga Holding-Konzern seit Ende Februar 2022 aufgrund des veränderten energie- und volkswirtschaftlichen Marktumfelds im Vergleich zum Vorjahr verändert. Besonders zeigt sich dies in der gegenüber dem Vorjahr stark erhöhten Bewertung des Risikos "Adressausfallrisiken Handel": Insbesondere das weiterhin sehr hohe Niveau der Marktpreise für Strom und Gas führt zu einer deutlichen Erhöhung der Adressausfallrisiken, ohne dass tatsächlich Verluste durch den Ausfall von Handelspartnern realisiert wurden. Für die Markt-, Adressausfall-, operationellen und Liquiditätsrisiken werden bei SYNT quartalsweise und anlassbezogen Stresstests durchgeführt. Die Bildung von sogenannten Crash-Szenarien dient als Belastungsprobe des Analysesystems und der Ergebnisinterpretation in Extremsituationen am Markt. Stresstests liefern Erkenntnisse über die mögliche Auswirkung von Parameteränderungen, jedoch keine Wahrscheinlichkeitsaussage. Erhebliche Risiken insbesondere durch hohe Liquiditätsabflüsse aufgrund steigender Börsensicherheitsleistungen, Insolvenzen/Ausfälle von Commodity-Lieferanten/Händlern (und damit Wiederbeschaffungsrisiken), Nichteinhaltung von Commodity-Lieferverpflichtungen oder Insolvenzen von Gewerbe- und Industriekunden können derzeit nicht ausgeschlossen werden. Dabei führen die weiterhin nicht vollständig absehbaren Entwicklungen, resultierend aus dem Krieg in der Ukraine einschließlich dessen Auswirkungen auf die europäische Energie- und Klimapolitik, weiterhin zu hohen Risiken für die deutschen Energieversorgungsunternehmen. Außerdem sind aufgrund der dynamischen energiepolitischen Lage weiterhin hohe Energiemarktpreise für Commodities und Preisvolatilitäten insbesondere im Kurzfristbereich aufgrund des knappen Angebotes und hoher Risikoprämien möglich. Der Druck auf die Margen sowie die Wiedereindeckungsrisiken bei Ausfall von Handelspartnern sind weiter erhöht. Zudem können politische oder regulatorische Maßnahmen auf EU-Ebene, wie beispielsweise neue Unbundling-Regeln für Wasserstoffverteilnetze bzw. ein verändertes Strommarktdesign, oder auf nationaler Ebene, wie etwa die geplante Verpflichtung zur kommunalen Wärmeplanung oder die geplanten Vorgaben für den Anteil erneuerbarer Energien an neuen Heizungssystemen, mittel- oder unmittelbaren Einfluss auf unsere Geschäftstätigkeit haben. Insgesamt lässt die kritische Prüfung der Risiko-/Chancensituation die Feststellung zu, dass im abgelaufenen Geschäftsjahr keine den Fortbestand der Thüga bzw. des Thüga Holding-Konzerns gefährdenden Risiken bestanden haben und nach gegenwärtigem Kenntnisstand auch für den mittelfristigen Zeitraum nicht erkennbar sind. PrognoseberichtERWARTETE WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNGWährend im Herbst 2022 führende Wirtschaftsforschungsinstitute vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges, der Energiekrise und einer noch unvollständigen Erholung der Konjunktur nach der Corona-Krise damit gerechnet hatten, dass die deutsche Wirtschaft 2022 insgesamt in eine Rezession geraten würde [Quelle: Gemeinschaftsdiagnose #2-2022, www.gemeinschaftsdiagnose.de], hat sich gemäß der am 13. Januar 2023 veröffentlichten Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2022 insgesamt nur ein gegenüber dem Vorjahr geringeres Wirtschaftswachstum in Deutschland ergeben. Das Statistische Bundesamt hat mitgeteilt, dass das preis- und kalenderbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Deutschland nach ersten Berechnungen im Jahr 2022 um 1,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen ist. Kalenderbereinigt betrug das Wirtschaftswachstum 2,0 Prozent. [Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes DESTATIS Nr. 020 vom 13. Januar 2023] Trotz Lieferkettenengpässen, Sanktionen gegenüber Russland und des Stopps russischer Gaslieferungen hat Deutschland die wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Krieges im Jahr 2022 daher vergleichsweise gut bewältigt. Die deutsche Wirtschaft erwies sich im Jahr 2022 insgesamt als widerstandsfähig und bislang recht robust. [Quellen: Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung (IWH); IWH-Pressemitteilungen 31/2022 vom 20. Dezember 2022; Handelsblatt https://www.handelsblatt.com/politik/konjunktur/nachrichten/konjunktur-fuenf-gruende-warum-die-befuerchtete-rezession-ausbleiben-koennte/28927828.html ] Die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute prognostizieren allerdings für das Jahr 2023 weiterhin einen Rückgang der Konjunktur in Deutschland. Erwartet wird jedoch trotz Energiekrise - die Deutschland ungefähr 4 Prozent der Wirtschaftsleistung kosten würde - und Zinsanstieg keine tiefe Rezession. [Quelle: IWH-Pressemitteilung 31/2022 vom 20. Dezember 2022; www.ifw-kiel.de/de /publikationen/medieninformationen /2022 /winterprognose-ifw-kiel-wirtschaft-im-naechsten-jahr-mit-kleinem-plus- und-grossen-risiken/] Maßgeblich hierfür ist eine weniger belastete Konsumkonjunktur infolge weniger stark steigender Energiepreise. [Quelle: Kieler Konjunkturbericht Nr. 98 (2022|Q4)] Diese geringer als erwartet gestiegenen Energiepreise für Unternehmen und Verbraucher, auch infolge staatlicher Eingriffe mittels Preisbremsen für Gas und Strom, werden zwar für sich genommen die private Kaufkraft stärken, gleichwohl wird diese durch den nach wie vor hohen Preisauftrieb deutlich belastet. Die staatlichen Subventionen für Gas- und Stromkunden werden die Inflationsrate im Jahr 2023 zwar von rd. 8 Prozent im Jahr 2022 auf rund 5,4 Prozent im Jahr 2023 reduzieren - so die Einschätzung des Instituts für Weltwirtschaft (IfW) in einer Medieninformation vom 15. Dezember 2022 -, jedoch wird die niedrigere Inflationsrate im Jahr 2023 über massive Subventionen teuer erkauft, welche die Energiekrise nur vordergründig mildern und dafür an anderer Stelle den Inflationsdruck erhöhen. Neben den höheren Belastungen für Deutschlands Energieimporte aufgrund gestiegener Großhandelspreise für Gas und Strom wird auch die Strom- und Gaspreisbremse die öffentlichen Haushalte im Jahr 2023 dahingehend belasten, dass sich das gesamtstaatliche Haushaltsdefizit von gut 60 Mrd. € (1,7 Prozent/BIP) im Jahr 2022 auf 160 Mrd. € (4 Prozent/BIP) im Jahr 2023 erhöhen wird. [Quelle: www.ifw-kiel.de/de/publikationen/medieninformationen/2022/winterprognose-ifw-kiel-wirtschaft-im-naechsten-jahr-mit-kleinem-plus- und-grossen-risiken] Weiterhin ist nach Einschätzung des IfW in der Medieninformation vom 15. Dezember 2022 eine Gasmangellage im nächsten Winter 2023/2024 nach wie vor möglich. Darüber hinaus sind die bereitstehenden Mengen und erzielbaren Preise der Flüssiggasversorgung im kommenden Jahr derzeit noch unklar. Die Industrie wird durch die Energiekrise vor dem Hintergrund sinkender Auftragseingänge und der Drosselung der Produktion in energieintensiven Branchen zwar schwer getroffen, doch kann sie von einem auch als Folge der weltweiten Lieferengpässe ungewöhnlich hohen Auftragsbestand profitieren. Somit dürfte die Bruttowertschöpfung im verarbeitenden Gewerbe im kommenden Jahr 2023 um rund 3 Prozent steigen. Der hohe Auftragsbestand kann jedoch nur allmählich abgearbeitet werden, wenn angesichts der sich weltweit abschwächenden Konjunktur die Verzögerungen im Schiffsverkehr und die Materialengpässe allmählich nachlassen. Zusammen mit dem Neugeschäft dürfte sich die Erholung der Exporte, die sich im Jahr 2022 mit einer Steigerung um 2,8 Prozent fortgesetzt hat, voraussichtlich auch im Jahr 2023 mit einer weiteren Zunahme um 1,9 Prozent positiv darstellen. [Quelle: www.ifw-kiel.de/de/publikationen/medieninformationen/2022/ winterprognose-ifw-kiel-wirtschaft-im-naechsten-jahr-mit-kleinem-plus- und-grossen-risiken, Kieler Konjunkturberichte Nr. 98 (2022|Q4] Die Importe werden abhängig von Schiffsstaus und den weltweiten Containerschiffbewegungen voraussichtlich - ohne eine große Dynamik zu entfalten - leicht zunehmen. Für das Jahr 2023 rechnet das IfW mit einem Anstieg der Importe um 1,8 Prozent. Insgesamt rechnen die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute - IfW, ifo und IWH - mit Veränderungsraten des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes (BIP) für das Jahr 2023 in Deutschland in der Bandbreite zwischen minus 0,1 Prozent [Quelle: ifo-Konjunkturprognose Dezember 2022], über 0,0 Prozent [Quelle: IWH-Pressemitteilung vom 20. Dezember 2022] bis plus 0,3 Prozent. [Quelle: Kieler Konjunkturbericht Nr. 98 (2022|Q4)] Deutschland als exportorientierte Volkswirtschaft ist von weltwirtschaftlichen Risiken besonders stark betroffen. Ein solcher Risikofaktor ist zum Beispiel die Frage, wie China eine landesweite Ausweitung der Corona-Pandemie bewältigen kann und welche Konsequenzen die Lockerung der Eindämmungsmaßnahmen für die weltweiten Lieferketten haben wird. Ein weiterer von der deutschen Politik zu verantwortender Risikofaktor besteht in den Preisbremsen für Gas und Strom, die zwar einerseits den Konjunktureinbruch im Winter abfedern, jedoch auch das Risiko erhöhen dürften, dass die im Jahr 2022 stark gestiegene Inflationsrate von den hohen staatlichen Transfers weiter angeheizt wird. [Quelle: IWH-Pressemitteilung 31/2022 vom 20. Dezember 2022] Neben den konjunkturellen Risiken und den derzeit noch nicht absehbaren Entwicklungen im Ukraine-Krieg wird die Energie- und Klimapolitik in Europa gegenwärtig noch nicht umfassend bewertbare Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage der Stadtwerke und Regionalversorger haben. Trotz langfristig erwartbarem Absatzrückgang von Erdgas geht Thüga für den Zeitraum nach der Überwindung der Corona-Pandemie davon aus, dass kurz- bis mittelfristig der Gasabsatz zunächst steigen wird. Für den Erfolg im Geschäftsfeld Strom, das durch eine weitgehend dezentrale und CO 2 -freie Stromerzeugung charakterisiert sein wird, wird das vernetzte (digitale) Zusammenwirken zwischen Netz und Vertrieb sowie Erzeugern und Verbrauchern entscheidend sein. INVESTITIONEN IN BETEILIGUNGSPROJEKTEEin wesentliches strategisches Ziel der Thüga ist auch im Jahr 2023 der Ausbau und die Stärkung des Beteiligungsportfolios. Daneben prüft Thüga kontinuierlich die Weiterentwicklungsmöglichkeiten ihrer Beteiligungen, insbesondere im Bereich regionaler Zusammenarbeit. Die in der Vorjahresprognose für das Geschäftsjahr 2022 genannte Bandbreite für das Investitionsvolumen in Höhe eines höheren zweistelligen Millionen-Euro-Bereich konnte mit Investitionen in Höhe von 59,2 Mio. € im abgelaufenen Jahr realisiert werden. Thüga hat sich für das Geschäftsjahr 2023 einen Investitionsrahmen im höheren zweistelligen Millionen-Euro-Bereich vorgenommen, der im Wesentlichen für Kapitalmaßnahmen bei bestehenden Beteiligungen vorgesehen ist. Zur Finanzierung der Investitionen wird die Thüga Holding GmbH & Co. KGaA als Muttergesellschaft ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stellen. UMSATZ- UND ERGEBNISENTWICKLUNGBei der diesjährigen Prognose wurden zusätzlich Szenarien mit optimistischen und pessimistischen Einschätzungen der energiepolitischen und volkswirtschaftlichen Entwicklungen erstellt, die sich im Beteiligungsergebnis und somit auch auf die Gewinnabführung an die Thüga Holding GmbH & Co. KGaA auswirken. Die Umsatzerlöse der Thüga im abgelaufenen Geschäftsjahr in Höhe von 17,9 Mio. € liegen im Bereich der prognostizierten Werte. Für das Geschäftsjahr 2023 erwartet Thüga, dass die Umsatzerlöse auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2022 liegen werden. Das Beteiligungsergebnis im Jahr 2022 in Höhe von 341,2 Mio. € liegt oberhalb des im Vorjahr prognostizierten Korridors. Für das Geschäftsjahr 2023 rechnet Thüga mit einem Beteiligungsergebnis, das um bis zu 9 Prozent unterhalb des Beteiligungsergebnisses des Geschäftsjahres 2022 liegen wird (im optimistischen Szenario: um bis zu 6 Prozent unterhalb des Beteiligungsergebnisses; im pessimistischen Szenario: um bis zu 25 Prozent unterhalb des Beteiligungsergebnisses). Die Gewinnabführung an die Thüga Holding GmbH & Co. KGaA beträgt im Geschäftsjahr 2022 291,9 Mio. € und liegt über dem im Vorjahr prognostizierten Wert. Für das Geschäftsjahr 2023 rechnet Thüga mit einer gegenüber dem Jahr 2022 um bis zu 10 Prozent rückläufigen Ergebnisabführung (im optimistischen Szenario: um bis zu 7 Prozent rückläufige Ergebnisabführung; im pessimistischen Szenario: um bis zu 27 Prozent rückläufige Ergebnisabführung).
München, 10. März 2023 THÜGA AKTIENGESELLSCHAFT Der Vorstand Michael Riechel Dr. Matthias Cord Dr. Christof Schulte Bilanz zum 31. Dezember 2022AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. - 31.12.2022
Anhang für das Geschäftsjahr 2022Allgemeine VorbemerkungenDie Thüga Aktiengesellschaft hat ihren Sitz in München und ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 59888 eingetragen. Unser Jahresabschluss wird mit den Abschlüssen unserer verbundenen Unternehmen und dem Abschluss unseres Mutterunternehmens, der Thüga Holding GmbH & Co. KGaA, München, in den befreienden Konzernabschluss der Thüga Holding GmbH & Co. KGaA, München, einbezogen. Die Thüga Holding GmbH & Co. KGaA (kurz "Thüga Holding") ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss und Konzernlagebericht für den weitesten Kreis von Unternehmen aufstellt. Der Konzernabschluss wird in Anwendung von § 315e Abs. 1 HGB unter Beachtung der International Financial Reporting Standards (IFRS) und Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRIC), die bis Ende der Berichtsperiode von der Europäischen Kommission für die Anwendung in der EU übernommen wurden und zum 31. Dezember 2022 verpflichtend anzuwenden waren, aufgestellt. Der Konzernabschluss der Thüga Holding sowie der Konzernlagebericht werden durch Einreichung beim Betreiber des Bundesanzeigers offengelegt. Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) freiwillig nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufgestellt. Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung sind in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen. Die Ziffern in der Vorspalte der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung geben Hinweise auf die betreffenden Positionen im Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt; die Beträge werden in Millionen Euro (Mio. €) angegeben. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenErworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zwischen 3 und 10 Jahren planmäßig linear abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzüglich der nach § 253 Abs. 3 HGB notwendigen Abschreibungen und der steuerlich möglichen Sonderabschreibungen, bewertet. Investitionszuschüsse werden im Jahr des Zugangs abgesetzt. Die Abschreibung erfolgt linear nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauern zwischen 3 und 33 Jahren. Zugänge werden grundsätzlich pro rata temporis abgeschrieben. Unter den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen zu Anschaffungskosten, vermindert um steuerlich mögliche Sonderabschreibungen, angesetzt. Bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Für diese niedrigeren Wertansätze wird das Beibehaltungswahlrecht gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB ausgeübt. Ausleihungen sind zu Nennwerten bilanziert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nominalbeträgen, gegebenenfalls vermindert um angemessene Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen, bewertet. In den sonstigen Vermögensgegenständen enthaltene unverzinsliche langfristige Forderungen werden mit dem Barwert angesetzt. Unter den Rechnungsabgrenzungsposten sind nur Ausgaben bzw. Einnahmen ausgewiesen, die Aufwand bzw. Ertrag für Zeiträume nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und Verpflichtungen. Die Pensionsrückstellungen sind mit der Projected-Unit-Credit-Methode (PUC) unter Anwendung eines Rechnungszinssatzes von 1,78 Prozent, erwarteten Einkommenssteigerungen von 2,75 Prozent und Rentensteigerungen von 2,25 Prozent, 2,00 Prozent bzw. 1,00 Prozent sowie einer allgemeinen Fluktuationsrate ermittelt. Für die Abzinsung wurde pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt und dafür der von der Deutschen Bundesbank ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre angesetzt. Der Rechnungszinssatz wurde den von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung zum Stichtag 30. November 2022 ermittelten und veröffentlichten Zinsinformationen entnommen und auf Basis der Marktverhältnisse zu diesem Zeitpunkt auf den Bilanzstichtag prognostiziert. Der Berechnung liegen die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck zugrunde. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei der Bewertung des Erfüllungsbetrages werden zu erwartende Kostensteigerungen berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden entsprechend ihrer Restlaufzeit mit den von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Zinssätzen abgezinst. Rückstellungen mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr werden nicht abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen bilanziert. Latente Steuern werden für temporäre Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Bilanzwerten und deren steuerlichen Wertansätzen gebildet und unter Anwendung der unternehmensindividuellen Steuersätze bewertet. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert, wobei auf den Ausweis der aktiven latenten Steuern in der Bilanz unter Anwendung des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB verzichtet wird. Aufgrund des mit der Thüga Holding bestehenden Organschaftsverhältnisses werden die latenten Steuern beim Organträger bilanziert. Erläuterungen zur Bilanz(1) Die Aufgliederung des Anlagevermögens geht aus der "Entwicklung des Anlagevermögens 2022" hervor. (2) Die Angaben zum Anteilsbesitz (gemäß § 285 Nr. 11 und Nr. 11a HGB) sind in einer gesonderten Übersicht dargestellt. (3) Forderungen
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten Finanzforderungen in Höhe von 356,9 Mio. € (Vorjahr 268,2 Mio. €) sowie Forderungen aus Ergebnisabführungen und Steuerumlagen von Tochtergesellschaften in Höhe von 41,7 Mio. € (Vorjahr 22,9 Mio. €). (4) Das Gezeichnete Kapital (Grundkapital) beträgt 221.752.814,08 € und ist eingeteilt in 86.622.193 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Aktien haben einen rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 2,56 €. Die Thüga Holding hat uns mitgeteilt, dass sie zum Bilanzstichtag unmittelbar und mittelbar mit 100 Prozent an unserer Gesellschaft beteiligt ist. (5) Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 6,1 Mio. € (Vorjahr 8,8 Mio. €). (6) Die Sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Personalbezogenen Rückstellungen enthalten Verpflichtungen aus geschlossenen Altersteilzeitvereinbarungen in Höhe von 3,1 Mio. € (Vorjahr 2,8 Mio. €) und werden mit dem Wertguthaben zur Insolvenzsicherung in Höhe von 1,2 Mio. € (Vorjahr 1,5 Mio. €) saldiert. Die saldierten Aufwendungen und Erträge sind unwesentlich. Auf der Grundlage eines abgeschlossenen Treuhandvertrages unterliegt dieses Wertguthaben einer Verfügungsbeschränkung. Unter den Übrigen Rückstellungen werden im Wesentlichen vertragliche Verpflichtungen ausgewiesen. (7) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 273,9 Mio. € (Vorjahr 140,2 Mio. €) sowie Verbindlichkeiten aus der Ergebnisabführung in Höhe von 291,9 Mio. € (Vorjahr 280,3 Mio. €) und werden mit fristengleichen Forderungen saldiert. Von den Sonstigen Verbindlichkeiten betreffen 0,4 Mio. € (Vorjahr 2,3 Mio. €) Verbindlichkeiten aus Steuern. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(8) Die erzielten Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:
(9) Die Sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus der Zuschreibung von Beteiligungen in Höhe von 6,9 Mio. € (Vorjahr 10,1 Mio. €) und Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 0,4 Mio. € (Vorjahr 0,9 Mio. €). Im Vorjahr wurden außerdem Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen in Höhe von 5,3 Mio. € ausgewiesen. (10) Materialaufwand
(11) Personalaufwand
Während des Berichtsjahres waren im Durchschnitt 106 weibliche und 129 männliche Arbeitnehmer beschäftigt. Darüber hinaus befanden sich drei weibliche und zwei männliche kaufmännische Auszubildende in der Ausbildung. (12) Beteiligungsergebnis
(13) Unter Abschreibungen auf Finanzanlagen sind die Wertberichtigungen von sechs Beteiligungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen. (14) Zinsergebnis
In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind der Netto-Zinsanteil aus der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen in Höhe von 1,2 Mio. € (Vorjahr 1,2 Mio. €) und Zinsen aus der Aufzinsung von sonstigen Rückstellungen in Höhe von 0,1 Mio. € (Vorjahr 0,1 Mio. €) enthalten. (15) Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen Steuerumlagen des Organträgers in Höhe von 21,6 Mio. € (Vorjahr 19,1 Mio. €) und Steuerumlagen der Organtöchter in Höhe von 12,3 Mio. € (Vorjahr 7,3 Mio. €). (16) Entsprechend dem abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrag ist unter der Position Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn die Ergebnisabführung in Höhe von 291,9 Mio. € (Vorjahr 280,3 Mio. €) an die Thüga Holding ausgewiesen. Sonstige AngabenIn Höhe von 6,6 Mio. € (Vorjahr 6,0 Mio. €) liegen Haftungsverhältnisse aus einer Bürgschaft für eine Beteiligung vor. Aus dem Beitritt zu den Darlehensverträgen mit Banken sowie den Schuldscheindarlehensverträgen der Thüga Holding bestehen finanzielle Garantien der Gesellschaft in Höhe von 970,0 Mio. € (Vorjahr 892,5 Mio. €), die zum Bilanzstichtag mit 820,0 Mio. € (Vorjahr 832,5 Mio. €) valutieren. Aufgrund der mit der Thüga Holding abgeschlossenen Schuldbeitrittsvereinbarung besteht eine Gewährleistungsverpflichtung in Höhe von 73,9 Mio. € (Vorjahr 67,0 Mio. €). Auf Basis der bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung gewonnenen Erkenntnisse besteht aufgrund der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaften ein geringes Risiko, dass wir aus den eingegangenen Haftungsverhältnissen in Anspruch genommen werden. Aus den abgeschlossenen Verträgen bestehen Verpflichtungen für Finanzanlageinvestitionen in Höhe von 1,7 Mio. € und für Sachanlageinvestitionen in Höhe von 1,0 Mio. €. Aus dem mit der Thüga Holding abgeschlossenen Mietvertrag besteht eine Verpflichtung in Höhe von 27,0 Mio. €. Die übrigen finanziellen Verpflichtungen bewegen sich im Rahmen der üblichen Verpflichtungen aus Kauf-, Miet- und Leasingverträgen sowie dem Bestellobligo aus Investitionen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands sind in einer separaten Übersicht aufgeführt. Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats einschließlich Sitzungsgeld betragen 0,1 Mio. € (Vorjahr 0,1 Mio. €). Die Gesamtbezüge des Vorstands einschließlich der Vergütungen, die für die Wahrnehmung von Funktionen in Aufsichtsräten und Beiräten bei Tochtergesellschaften angerechnet wurden, sowie geldwerter Vorteile und sonstiger Bezüge betragen 2,7 Mio. € (Vorjahr 2,5 Mio. €). Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen sind 24,3 Mio. € zurückgestellt, davon 5,4 Mio. € nach Ausgliederung zum 31. Dezember 2006 bei der MEON Pensions GmbH & Co. KG. Die laufenden Bezüge betragen 1,3 Mio. €. NachtragsberichtIm Januar 2023 sind die Anteile an der e-werk Sachsenwald GmbH, Reinbek, durch Erwerb zusätzlicher Anteile auf 21,45 Prozent gestiegen. Darüber hinaus sind zwischen dem 31. Dezember 2022 und dem Datum der Aufstellung des Jahresabschlusses keine Vorgänge von besonderer Bedeutung aufgetreten, die nicht in dem vorliegenden Jahresabschluss berücksichtigt wurden.
München, 10. März 2023 Thüga Aktiengesellschaft Der Vorstand Michael Riechel Dr. Matthias Cord Dr. Christof Schulte Entwicklung des Anlagevermögens 2022
AUFSTELLUNG DES ANTEILSBESITZES ZUM 31.12.2022 (gemäß § 285 Nr. 11 und Nr. 11a HGB)
1*) Ergebnisabführungsvertrag
Angaben über die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats gemäß § 285 Nr. 10 HGBOrgane der GesellschaftVorstand
Aufsichtsrat
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Thüga Aktiengesellschaft, MünchenPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Thüga Aktiengesellschaft, München, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Thüga Aktiengesellschaft, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Die im Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung" des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die Prüfung des Jahresabschlusses haben wir unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 10. März 2023 Deloitte
GmbH
Cornelia Tauber, Wirtschaftsprüferin ppa. Michael Hehl, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Damen und Herren,das vergangene Jahr kann als das Jahr der Zeitenwende in der Energiewirtschaft bezeichnet werden. Die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine haben zu einer rasanten Veränderung der energiepolitischen Landkarte weltweit und insbesondere in Europa geführt. In diesem Umfeld größter Herausforderungen für die gesamte Energiebranche und damit auch für die Unternehmen der Thüga-Gruppe zeigt sich, dass diese nur mit vereinten Kräften zu meistern sind. Dabei unterstützt die Thüga Aktiengesellschaft (Thüga) die Partnerunternehmen sowohl bei der Optimierung ihres Kerngeschäfts als auch bei der Entwicklung von zukunftsweisenden Geschäftsfeldern, wie beispielsweise in den Bereichen Wasserstoff und Wärme. Der Aufsichtsrat begleitet die Unternehmensführung auf diesem Weg in konstruktiver Weise. Kontinuierlicher Dialog mit dem VorstandDer Aufsichtsrat hat auch im Geschäftsjahr 2022 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben und Pflichten wahrgenommen und den Vorstand der Thüga überwacht und beraten. Die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat war dabei weiterhin durch eine intensive und vertrauensvolle Kommunikation geprägt. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat regelmäßig und zeitnah über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft. In alle Geschäftsvorgänge von besonderer Bedeutung für das Unternehmen waren wir unmittelbar eingebunden und haben diese auf Basis der Berichte des Vorstands ausführlich erörtert. Darüber hinaus haben wir uns mit den halbjährlichen Berichten zum Risikomanagement und zur Compliance sowie in der Sitzung am 26. April 2022 mit dem Bericht der Internen Revision über das zurückliegende Jahr befasst. Aktuelle, wichtige Themen und Beteiligungsprojekte wurden während des gesamten Geschäftsjahres auch außerhalb der Sitzungstermine besprochen, sodass stets ein kontinuierlicher Informationsaustausch zwischen Aufsichtsratsvorsitzendem und dem Vorsitzenden des Vorstands gewährleistet war. Schwerpunkte der Beratungen im AufsichtsratDer Aufsichtsrat hielt im Geschäftsjahr 2022 insgesamt drei Sitzungen ab. In der Aufsichtsratssitzung am 26. April 2022 billigten wir nach eingehender Prüfung den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht der Thüga für das Geschäftsjahr 2021. Darüber hinaus erläuterte der Vorstand uns die Abwicklung des Investitionsprogramms 2021 sowie dessen Finanzierung. Die erforderlichen Beschlüsse für die Übernahme von Garantien in Zusammenhang mit Fremdkapital-Finanzierungsmaßnahmen der Thüga Holding GmbH & Co. KGaA im Jahr 2022 wurden gefasst. Des Weiteren haben wir unsere Beschlussvorschläge an die Hauptversammlung beraten und uns mit Personalangelegenheiten befasst. In der Sitzung am 12. Juli 2022 beschäftigten wir uns mit der Hochrechnung für das Geschäftsjahr 2022 und dem Investitionsplan für das Geschäftsjahr 2022 sowie mit Personalangelegenheiten. Die mittelfristige Unternehmensplanung der Thüga war Gegenstand unserer Beratungen in der Sitzung am 29. November 2022. Außerdem haben wir zu Veränderungen im Beteiligungsportfolio sowie zu Grundstücksangelegenheiten Beschlüsse gefasst. Darüber hinaus haben wir den Frauenanteil im Vorstand der Thüga Aktiengesellschaft entsprechend dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst festgelegt. Zudem fasste der Aufsichtsrat in dieser Sitzung den notwendigen Beschluss für die Übernahme von Garantien in Zusammenhang mit Fremdkapital-Finanzierungsmaßnahmen der Thüga Holding GmbH & Co. KGaA im Jahr 2023. Der entsprechenden Beschlussempfehlung des Aufsichtsrats an die außerordentliche Hauptversammlung haben wir zugestimmt. In allen Sitzungen haben wir die Berichte des Vorstands besprochen und mit ihm die Entwicklung der Gesellschaft sowie damit verbundene strategische Fragen erörtert. Die energiepolitischen Rahmenbedingungen sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Thüga waren ebenfalls Gegenstand unserer Beratungen. Jahresabschluss 2022Für das Geschäftsjahr 2022 wählte die Hauptversammlung am 27. April 2022 unserem Vorschlag entsprechend die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Deloitte), München, zum Abschlussprüfer. Der vom Vorstand der Thüga nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellte Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 wurden von Deloitte geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Des Weiteren untersuchte der Abschlussprüfer im Rahmen der Prüfung, ob der Vorstand ein funktionsfähiges Risikofrüherkennungssystem eingerichtet hat, und stellte abschließend fest, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen, insbesondere zur Einrichtung eines Überwachungssystems, in geeigneter Weise getroffen hat und dass das Überwachungssystem in allen wesentlichen Belangen geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, mit hinreichender Sicherheit frühzeitig zu erkennen. Die allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig zur Verfügung gestellten Unterlagen - Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsbericht des Abschlussprüfers - wurden von uns geprüft. Des Weiteren haben wir den Bericht des Abschlussprüfers, der in der Sitzung am 24. April 2023 für Erläuterungen zur Verfügung stand, sowie die Ausführungen des Vorstands in unsere Beurteilung miteinbezogen. Wir kamen zu dem Ergebnis, dass der Abschluss ordnungsgemäß ist und die im Lagebericht dargestellten Einschätzungen des Vorstands insgesamt ein zutreffendes Bild über die Lage der Gesellschaft vermitteln. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht der Thüga geprüft und keine Einwendungen erhoben. Der Jahresabschluss ist somit festgestellt. Besetzung des AufsichtsratsFrau Sarah Rössler hat ihr Mandat im Aufsichtsrat zum Ablauf des 30. Juni 2022 niedergelegt. Als Nachfolger für den Rest der Amtszeit von Frau Sarah Rössler wählte die Hauptversammlung am 30. Juni 2022 Herrn Ulrich M. Harnacke in den Aufsichtsrat. Dank des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat dankt dem Vorstand sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und dem Betriebsrat der Thüga für die im Geschäftsjahr 2022 erbrachte Leistung und für ihren Einsatz zum Wohl des Unternehmens.
München, 24. April 2023 Für den Aufsichtsrat Dr. Wolfgang Kalsbach, Vorsitzender Die Billigung bzw. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 erfolgte am 24.04.2023. |
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