A31 Immobilien GmbH
Selbe AdresseVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gerhard Dietrich Johann Wanning seit 20.9.2006 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
A30 Logistic WK GmbHSchüttorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanzscroll
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Anhangfür das Geschäftsjahr 2010 Allgemeine Angaben Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB), des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Die Umrechnung der Geschäftsvorfälle in fremder Währung erfolgt bei Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren Stichtagskurs (Geldkurs) mit der Folge eines höheren Stichtagswerts. Auf fremde Währung lautende Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar (alle Angaben in Euro): scroll
Eigenkapital Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Der aktivische Ausweis "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" ist gleichzusetzen mit der bilanziellen Überschuldung, nicht jedoch mit der Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt (alle Angaben in Euro): scroll
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Zur Sicherung der Verbindlichkeiten wurden der Grafschafter Volksbank folgende Sicherheiten gestellt: Sicherheiten, die der Kreditnehmer für eigene Verbindlichkeiten der Bank gestellt hat: - Grundschulden auf Lager- und Logistikhalle in Rheine, Daimlerstr. 4 - Abtretung Miet- und Pachtforderungen Sicherheiten, die der Kreditnehmer für Verbindlichkeiten Dritter der Bank gestellt hat: - Grundschulden auf Lager- und Logistikhalle in Rheine, Daimlerstr. 4 Sicherheiten, die Dritte für die Verbindlichkeiten des Kreditnehmers der Bank gestellt hat: - Bürgschaft der Wanning Spedition GmbH & Co. KG Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestehen noch folgende weitere Haftungsverhältnisse: Avalkredit: Grafschafter Volksbank, Kto. 35237357 910.630,46 € Sonstige Angaben Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Speditionskaufmann Gerhard Wanning, Schüttorf. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Schüttorf, den 30.12.2011 Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.12.2011. |
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