Kieswerk
Anner GmbH
Chieming
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
864.790,44 |
676.170,44 |
| I.
Sachanlagen |
864.023,50 |
675.403,50 |
| II.
Finanzanlagen |
766,94 |
766,94 |
| B.
Umlaufvermögen |
507.630,11 |
507.996,46 |
| I.
Vorräte |
57.124,49 |
48.934,49 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
122.469,57 |
113.065,74 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
328.036,05 |
345.996,23 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
34.397,41 |
22.654,45 |
| Aktiva |
1.406.817,96 |
1.206.821,35 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
489.335,88 |
424.290,78 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
150.000,00 |
150.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
3.067,75 |
3.067,75 |
| III.
Gewinnvortrag |
271.223,03 |
171.784,24 |
| IV.
Jahresüberschuss |
65.045,10 |
99.438,79 |
| B.
Rückstellungen |
205.249,32 |
189.908,98 |
| C.
Verbindlichkeiten |
712.232,76 |
592.621,59 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
209.240,60 |
223.487,88 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
502.992,16 |
369.133,71 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
122.321,99 |
121.658,70 |
| Passiva |
1.406.817,96 |
1.206.821,35 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
Kieswerk Anner GmbH, Chieming
·
Allgemeine Angaben
· Die Kieswerk Anner GmbH, Chieming,
weist im Berichtsjahr die Merkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB aus.Von den
Erleichterungen bei Erstellung des Jahresabschlusses
gemäß §§ 266 Abs. 1 Satz 3, 274 a
Ziffer 1-3 und 276 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Die
Anwendung des § 274 a Ziffer 4 HGB wurde genutzt.Die
Erleichterungen bei Erstellung des Anhangs gemäß
§ 288 Abs. 1 HGB wurden genutzt.Der
Jahresabschluß der Kieswerk Anner GmbH, Chieming,
wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter
Beachtung der ergänzenden Regelungen des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
·
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
· Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.Bei Aufstellung der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:Die
Gegenstände des Anlagevermögens wurden zu den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Soweit
erforderlich, wurden die niedrigeren beizulegenden Werte
angesetzt.Anschaffungsnebenkosten und nachträgliche
Anschaffungskosten wurden berücksichtigt.In die
Herstellungskosten wurden die Material- und
Fertigungseinzelkosten sowie angemessene
Gemeinkostenanteile für Material und Fertigung
einschließlich Sonderkosten für Fertigung
einbezogen.Zinsen für Fremdkapital sind in den
Herstellungskosten nicht enthalten.Die
planmäßigen Abschreibungen der Gegenstände
des Anlagevermögens wurden unter Zugrundelegung der
voraussichtlichen Nutzungsdauern im vorhandenen Unternehmen
errechnet, wobei die Abschreibungsquoten der steuerlichen
Afa-Tabellen als Anhaltspunkte dienten.Sobald bei
beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens die
degressive Abschreibungsquote unter die lineare
Abschreibungsquote fiel, erfolgte der Übergang zur
linearen Abschreibung unter Berücksichtigung der
Restnutzungsdauer.Abnutzbare bewegliche Gegenstände
des Anlagevermögens, die selbständig genutzt
werden können und deren Anschaffungs- oder
Herstellungskosten vermindert um einen darin enthaltenen
Vorsteuerbetrag EUR 800,00 nicht übersteigen, wurden
im Jahre des Zugangs in voller Höhe als
Betriebsausgaben abgesetzt. Die einzelnen Gegenstände
sind aus der Buchführung ersichtlich.Für
abnutzbare bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens, die selbständig genutzt werden
können und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten
vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag EUR
250,00 aber nicht EUR 1.000,00 übesteigen, wurde ein
Sammelposten gebildet, der im Geschäftsjahr der
Bildung und den folgenden vier Geschäftsjahren ohne
Rücksicht auf den Monat des Zugangs mit jeweils 20 %
p. a. abgeschrieben wird. Die einzelnen Gegenstände
sind aus der Buchführung ersichtlich.Die
Materialvorräte werden grundsätzlich mit den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet.Alle
erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene
Abwertungen berücksichtigt, um den
niedrigerenbeizulegenden Wert anzusetzen.Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem
Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt.Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert
angesetzt. Die anderen Gegenstände des
Umlaufvermögens, insbesondere die Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurden mit dem Nennbetrag oder
dem am Stichtag niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt.Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der
Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlußstichtag
ausgewiesen, soweit sie Aufwand für einen bestimmten
Zeitraum nach diesem Tag darstellen.Die Rückstellungen
wurden in Höhe der Beträge angesetzt, die nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung unter
Berücksichtigung künftiger Preis- und
Kostensteigerungen und eventueller Abzinsung alle am
Bilanzstichtag erkennbaren Risiken abdecken (§ 253
Abs. 2 Satz 1 HGB). Soweit handelsrechtlich zulässig,
wurden im Einklang mit den steuerlichen Vorschriften
stehende Berechnungsverfahren verwendet.Die
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Außer den üblichen
Eigentumsvorbehalten bei Verbindlichkeiten aus
Kaufverträgen bestehen Pfandrechte und ähnliche
Rechte.Die Bilanzierung erfolgte vor Beschlussfassung
über die Verwendung des Bilanzergebnisses.III.
Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen
Bezüglich der Zusammensetzung und Entwicklung des
Anlagevermögens im Geschäftsjahr wird auf den dem
Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses als
Anlage 4 beigehefteten Anlagespiegel verwiesen. Dort ist
der Darstellung der Entwicklung die direkte Bruttomethode
zugrundegelegt.IV.
·
Sonstige Angaben
Organe der Gesellschaft Zur
Geschäftsführung im Geschäftsjahr ist allein
berechtigt und verpflichtet:Herr Robert Anner, Kaufmann. Er
ist von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreit.
Knesing,23.September 2024 Robert Anner,
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Der Jahresabschluss wurde am 23.09.2024 festgestellt.
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.09.2024
festgestellt.
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