Kurz GmbHLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Kurz GmbHWilhelmshavenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2006BILANZ zum 31. Dezember 2006AKTIVA scroll
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Wilhelmshaven, den 26. März 2007 AnhangAllgemeine Angaben Am 1. Januar 1986 ist das EG-Bilanzrichtliniengesetz in das deutsche Recht umgesetzt worden. Der vorstehende Jahresabschluss ist nach diesen Vorschriften erstellt. Abweichungen von der Gliederungsstetigkeit gemäß § 265 Abs. 1 HGB sind nicht vorgenommen worden. Die Firma unterliegt nicht verschiedenen Gliederungsvorschriften im Sinne des § 265 Abs. 4 HGB. Die weiterführenden Aufgliederungen bzw. Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden, soweit sie erforderlich waren, im Anhang dargestellt, wenn eine Wahlmöglichkeit für den Ausweis bestand. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Allgemeine Angaben zur Gliederung Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt und ergänzend waren die Regelungen im GmbH-Gesetz zu beachten. Entsprechend der Größenklassenzuordnung nach § 267 HGB ist nach den Vorschriften für eine kleine Kapitalgesellschaft bilanziert worden. Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten im Sinne des § 255 HGB - soweit abnutzbar, vermindert um Abschreibungen - bilanziert. Es wurden planmäßige, lineare und degressive Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern im Werte bis 410,00 € wird die steuerrechtliche anerkannte Vollabschreibung ebenfalls handelsrechtlich im Zugangsjahr angewandt. Ein Bedarf an außerplanmäßigen Abschreibungen war nicht zu erkennen. Der Warenbestand ist zu Anschaffungskosten bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert angesetzt. Für die Risiken bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde 1 % der Nettoforderungen ohne Umsatzsteuer als Pauschalwertberichtigung gebildet. Einzelwertberichtigungen waren nicht vorzunehmen. Die Höhe der Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt worden und entsprechend den zu erwartenden Ausgaben und drohenden Verlusten. Ein Bedarf für die Bildung von Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungsaufwendungen nach § 249 Abs. 1 HGB und für weitere Aufwendungen nach § 249 Abs. 2 HGB war nicht erkennbar. Die Firma ist keine unmittelbare oder mittelbare Pensionsverpflichtungen bzw. ähnliche Verpflichtungen eingegangen. Für Garantieleistungen wurde vorsorglich ein Betrag von 0,5 % der Gesamtleistung des laufenden Jahres berücksichtigt. Verbindlichkeiten sind zum Nominalwert eingebucht. Bilanzierungshilfen nach § 269 und § 274 Abs. 2 HGB wurden nicht in Anspruch genommen. Der Jahresabschluss enthält keine Posten, die auf fremde Währung lauten. Unterbliebene Zuschreibungen sind nicht festgestellt worden. Die Bilanzierung erfolgte vor Verwendung des Jahresabschlusses. Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung A. Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem beigefügten Anlagenspiegel zu ersehen. Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten gliedern sich wie folgt: scroll
Die Verbindlichkeiten sind weder durch Grundpfandrecht noch durch ähnliche Rechte der Firma gesichert. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen im branchenüblichen Umfang Eigentumsvorbehalte. Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB für
bestanden am Bilanzstichtag laut erhaltener Auskunft der Geschäftsführung nicht. Gewinn- und Verlustrechnung Da die Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bereits bei den Bilanzposten erläutert wurden, sind keine weiterführenden Angaben zu der Gewinn- und Verlustrechnung erforderlich. |
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