Aevermann GmbH
Uelzen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Anlagevermögen |
78.838,89 |
69.892,40 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
9,00 |
10,00 |
| II. Sachanlagen |
75.168,00 |
66.233,00 |
| III. Finanzanlagen |
3.661,89 |
3.649,40 |
| B. Umlaufvermögen |
1.838.309,36 |
1.705.078,45 |
| I. Vorräte |
231.785,44 |
186.958,41 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
1.275.510,20 |
1.189.174,04 |
| davon gegen Gesellschafter |
0,00 |
73.323,27 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
331.013,72 |
328.946,00 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
27.998,14 |
19.947,79 |
| Aktiva |
1.945.146,39
|
1.794.918,64 |
Passiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Eigenkapital |
1.251.366,58 |
1.126.278,21 |
| I. Gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II. Gewinnvortrag |
875.149,02 |
925.807,15 |
| III. Jahresüberschuss |
325.088,37 |
149.341,87 |
| B. Rückstellungen |
246.771,36 |
176.254,58 |
| C. Verbindlichkeiten |
447.008,45 |
492.385,85 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
421.609,72 |
482.385,85 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
25.398,73 |
10.000,00 |
| davon gegenüber Gesellschaftern |
64.385,67 |
|
| Summe Passiva |
1.945.146,39 |
1.794.918,64 |
Anhang
I. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften erstellt.
Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.
Die größenabhängigen Erleichterungen zur Anwendung des § 274 HGB bei der Bilanzierung
gemäß § 274a Nr. 5 HGB sowie bezüglich der Angaben im Anhang gemäß § 288 HGB werden
in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und - soweit abnutzbar - um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände unter Berücksichtigung der steuerlichen Vorschriften linear und
degressiv vorgenommen.
Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von € 251,00 bis € 800,00 werden im Jahr
der Anschaffung bis auf einen Restwert in Höhe von € 1,00 abgeschrieben und im Folgejahr
als Abgang berücksichtigt.
Das Finanzanlagevermögen wird mit den Anschaffungskosten bilanziert.
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind, ausgehend von den Anschaffungskosten,
unter Berücksichtigung des erkennbaren und latent vorhandenen Ausfallrisikos bewertet.
Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferung und Leistungen wurde durch
eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Die liquiden Mittel sind zu Nennwerten angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten sind zum Bilanzstichtag berechnet.
Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennbetrag angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen sind mit denjenigen Beträgen, die nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung zur Erfüllung aller erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
erforderlich sind, bilanziert. Steuerrückstellungen entsprechen der voraussichtlichen
Inanspruchnahme.
Die Rückstellung für Pensionen wurde aufgrund der Richttafeln „RT 2005G“ von Dr. Klaus
Heubeck berechnet. Handelsrechtlich erfolgte die Bewertung nach § 253 Abs. 1 Satz
2 HGB nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages.
Als Rechnungszins für die Pensionsverpflichtung mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr ist der restlaufzeitäquivalente Marktzins (§ 253 HGB Abs. 1 Satz 1 HGB)
oder pauschal der Marktzins mit einer Restlaufzeit von 15 Jahren (§ 253 Abs. 2 Satz
2 HGB) angesetzt worden. Die Durchschnittsbildung erfolgte über die vergangenen zehn Geschäftsjahre. Für die
Ausschüttungssperre gem. § 253 Abs. 6 HGB ist der Erfüllungsbetrag zusätzlich mit
dem durchschnittlichen Marktzins aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren berechnet.
Das Saldierungsgebot gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 und 3 HGB ist nach den vorliegenden
Unterlagen berücksichtigt.
Die Ausschüttungssperre für das Geschäftsjahr 2023 beträgt 0,00 €.
Die Rückdeckungsversicherungswerte sind mit den von der Debeka Lebensversicherungsverein
a.G. mitgeteilten Aktivwerten angesetzt. Das Deckungsvermögen wurde gem. § 246 Abs.
2 Satz 2 HGB mit den Pensionsrückstellungen saldiert.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.
Damit die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zutreffend eingeschätzt werden kann,
sind folgende Angaben zu beachten:
Das von der Gesellschaft pachtweise genutzte Grundstück ist Eigentum der Einzelfirma
Andreas Felz. Steuerlich besteht deshalb eine sogenannte Betriebsaufspaltung zwischen der Aevermann GmbH als Betriebsunternehmen und der Einzelfirma Andreas Felz
als Besitzunternehmen.
Umsatzsteuerlich besteht außerdem ein Organschaftsverhältnis mit der Betriebsgesellschaft
als Organgesellschaft und der Einzelfirma Andreas Felz als Organträger (= Umsatzsteuerschuldner). II. ERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
1. Erläuterungen zur Bilanz
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich.
2. Sonstige Angaben
Forderungen gegenüber dem Gesellschafter bestanden am Abschlussstichtag in Höhe von
€ 0,00 (Vorjahr € 73.323,27).
Im laufenden Geschäftsjahr wurden die Geschäfte durch Herrn Andreas Felz geführt. Das Unternehmen beschäftigte durchschnittlich 27 Arbeitnehmer im Geschäftsjahr.
3. Darstellung der Ergebnisverwendung
Die Firma Aevermann GmbH hat im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
einen Jahresüberschuss in Höhe von € 325.088,37 erwirtschaftet. Dieser wird auf neue Rechnung vorgetragen.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Andreas Felz, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.02.2025 festgestellt.
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