Burtsche Colombi Hotel GmbH & Co. KG
Selbe AdresseHotels (ohne Hotels garnis)
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Kirsten Waltraud Dr. Moser seit 23.9.2015 | Geschäftsführer |
Peter Frank seit 30.1.2009 | Prokura |
Michael-Stephan Sänger seit 30.1.2009 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Colombi Hotel Roland Burtsche KG in Freiburg | 90.00% |
Burtsche Colombi Hotel GmbH & Co. KG in Freiburg | 10.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Colombi GmbHFreiburg im BreisgauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Immaterielle Vermögensgegenstände mit begrenzter Nutzungsdauer werden linear über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Nutzungsdauer beträgt zwischen drei und 20 Jahren. Sofern erforderlich, werden Wertminderungen berücksichtigt. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände grundsätzlich linear, in Teilen auch noch degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung zeitanteilig. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen. Zuschreiben aufgrund des Wertaufholungsgebots werden bis zu den fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten vorgenommen, wenn die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen. Aus Wesentlichkeitsüberlegungen wurden bewegliche Anlagegüter mit einem Wert bis zu EUR 800,00 (sog. geringwertige Wirtschaftsgüter, GWG) im Jahr des Zugangs entsprechend den steuerlich zulässigen Regeln in voller Höhe abgeschrieben (§ 6 Abs. 2 EStG). Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten - sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere beizulegende Zeitwert am Bilanzstichtag angesetzt. Dies entspricht dem Marktwert. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Handelswaren werden mit ihren Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips (Beschaffungsmarkt) bewertet. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer oder der geminderten Verwertbarkeit ergeben, werden durch Abwertungen berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag beziehungsweise zum niedrigeren Tageswert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Zusätzlich wird eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% auf den Netto-Forderungsbetrag berücksichtigt. Die l iquiden Mittel wie Bankguthaben, Kassenbestände sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Höhe der Rückstellungen bestimmt sich nach dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Angaben zur Bilanz Anlagevermögen Auf die Aufstellung eines Anlagegitters gem. § 284 Abs. 3 HGB kann nach § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB verzichtet werden. Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Eigenkapital/Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag in voller Höhe mit den Gewinnrücklagen zu verrechnen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten stellen sich bezüglich ihrer Fristigkeiten und Angabepflichten gem. § 42 Abs. 3 GmbHG wie folgt dar:
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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