JT GmbH
Osterhofen
Jahresabschluss zum 31. Dezember
2010
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2010
JT GMBH, OSTERHOFEN
A K T I V A
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
|
A. ANLAGEVERMÖGEN
|
8.306,00 |
10.126,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6.666,00 |
7.666,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.640,00 |
2.460,00 |
|
B. UMLAUFVERMÖGEN
|
267,93 |
330,69 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
64,64 |
286,09 |
| II.
Guthaben bei Kreditinstituten |
203,29 |
44,60 |
|
C. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER
FEHLBETRAG
|
49.719,12 |
43.780,13 |
|
58.293,05 |
54.236,82 |
P A S S I V A
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
|
A. EIGENKAPITAL
|
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
-68.780,13 |
-60.198,04 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
-5.938,99 |
-8.582,09 |
| IV.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
49.719,12 |
43.780,13 |
|
B. RÜCKSTELLUNGEN
|
2.281,40 |
2.300,00 |
|
C. VERBINDLICHKEITEN
|
56.011,65 |
51.936,82 |
|
58.293,05 |
54.236,82 |
JT
GMBH, OSTERHOFEN
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2010
A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
1. Grundsätzliche Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den
Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen
Ansatzvorschriften der §§ 246 - 251 HGB sowie
unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 268-274a, 276-278 HGB, und unter Beachtung der
generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a
HGB erstellt.
B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN
1. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1.1 Bilanzierungsmethoden
Die Ansatzwahlrechte wurden gegenüber dem Vorjahr
unverändert ausgeübt.
1.2 Bewertungsmethoden
Die Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr
unverändert angewandt.
Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt:
ANLAGEVERMÖGEN
Immaterielle Vermögensgegenstände
Lizenzen
Lizenzen wurden zu Anschaffungskosten vermindert um
planmäßige Abschreibungen bewertet.
Den planmäßigen Abschreibungen liegt eine
Nutzungsdauer von maximal 10 Jahren zugrunde.
Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
sind mit den Anschaffungskosten bewertet und umfassen
ausschließlich geringwertige
Wirtschaftsgüter. Die Abschreibung der
geringwertigen Wirtschaftsgüter erfolgt in Höhe
eines Fünftels im Jahr der Bildung und den folgenden
vier Jahren, sofern die Anschaffungskosten abzüglich
des darin enthaltenen Vorsteuerbetrags zwischen 150 EUR und
1.000 EUR liegen.
UMLAUFVERMÖGEN
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sonstige Vermögensgegenstände
sind mit ihren Nominalwerten angesetzt.
Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennwert bewertet.
RÜCKSTELLUNGEN
Sonstige Rückstellungen
wurden in Höhe der vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt.
VERBINDLICHKEITEN
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Restlaufzeiten
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben insgesamt eine
Restlaufzeit von einem Jahr.
2. Verlustvortrag
Der Bilanzverlust enthält einen Verlustvortrag in
Höhe von EUR 68.780,13.
3. Nicht durch Eigenkapital gedeckter
Fehlbetrag
Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag einen nicht
durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von
EUR 49.719,12 auf.
Zur Abwendung der Überschuldung trat der
Gesellschafter, Herr Josef Trost, Osterhofen,
gemäß Rangrücktrittsvereinbarung vom
31.12.2010 mit seinen Forderungen (einschließlich
Zinsen und Kosten) gegen die Gesellschaft im Umfang einer
im Sinne der Insolvenzordnung eingetretenen
Überschuldung der Gesellschaft hinter alle Forderungen
aller zukünftigen und gegenwärtigen anderen
Gläubiger im Rang zurück. Tilgung, Zinsen und
Kosten ihrer Forderungen kann Herr Josef Trost
außerhalb eines Insolvenzverfahrens nur verlangen,
sobald die Gesellschaft nach Beendigung der
Überschuldung wieder über ausreichendes
Vermögen verfügt.
4. Verbindlichkeiten
4.1 Restlaufzeiten
Die Verbindlichkeiten haben insgesamt eine Restlaufzeit
von weniger als einem Jahr.
4.2 Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von EUR 55.994,37. Diese
beinhalten in Höhe von EUR 10.000,00 Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen und in Höhe von EUR
45.994,37 sonstige Verbindlichkeiten. Aufgrund des
darüber ausgesprochenen Rangrücktritts kann die
Tilgung dieser Verbindlichkeiten erst verlangt werden,
sobald die Gesellschaft nach Beendigung der bilanziellen
Überschuldung wieder über ausreichendes
Vermögen verfügt.
D. SONSTIGE ANGABEN
1. Gesellschaftsorgane
Geschäftsführung
Geschäftsführer der Gesellschaft war im
Berichtsjahr:
Herr Josef Trost, Osterhofen
E. UNTERSCHRIFT GEMÄSS § 245 HGB
JT GmbH,
Osterhofen
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar 2010 bis 31. Dezember 2010
Osterhofen, 30. Dezember 2011
Herr Josef Trost
(Geschäftsführer)
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