Stammdaten

Register
Amtsgericht Bamberg HRB 3314
Eingetragen
2.7.1997
Branche
Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareEinzelhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareGroßhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik
Gegenstand
Der Groß- und Einzelhandel mit Computern, Computerteilen und Zubehör. Dienstleistungen aller Art im EDV-Bereich sowie die Erstellung und der Vertrieb von Software.

Historie

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Management

NameRolle
Rosemarie Zeeb
seit 11.7.2001
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Rosemarie Zeeb
Bamberg
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

PEARS Computer GmbH

Bamberg

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010

BILANZ zum 31. Dezember 2010

PEARS Computer GmbH, Bamberg

AKTIVA

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 1.992,00 1.019,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 39.638,00 36.282,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 40.881,13 29.065,21
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.906,05 1.594,14
C. Rechnungsabgrenzungsposten 421,65 651,62
85.839,83 68.612,97

PASSIVA

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Kapitalrücklage 30.000,00 30.000,00
III. Verlustvortrag 63.515,64 66.819,93
IV. Jahresüberschuss 6.458,61 3.304,29
22.942,97 16.484,36
B. Rückstellungen 2.500,00 1.500,00
C. Verbindlichkeiten 60.396,86 50.628,61
85.839,83 68.612,97

ANHANG für das Geschäftsjahr 2010

der Firma PEARS Computer GmbH Bamberg

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne von §§ 264, 267 Absatz 2 HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist demgemäß nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Zusätzlich waren die Bestimmungen des GmbHG zu beachten.

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266,275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind im Vergleich zum Vorjahr beibehalten worden.

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Artikel 67 Absatz 8 Satz 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Artikel 67 Absatz 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Zum 01.01.2010 war die Bilanzierung eines außerordentlichen Ergebnisses aufgrund des Übergangs auf die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG nicht veranlasst.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

a) Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Bilanzierungsverbote gemäß § 248 HGB wurden beachtet.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden ausschließlich gemäß § 250 HGB gebildet.

Soweit Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Absatz 7 HGB im Anhang angegeben.

b) Bewertungsmethoden

Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Im Einzelnen gelten die folgenden Besonderheiten:

Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.

Es wurde ausschließlich von der linearen oder von der degressiven Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Die Abschreibungen bei den Zugängen wurden zeitanteilig vorgenommen.

Geringwertige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis € 150,00 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Absatz 2 EStG im Zugangsjahr grundsätzlich als Aufwand erfasst. Geringwertige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von mehr als € 150,00 bis € 410,00 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Absatz 2 EStG im Zugangsjahr grundsätzlich aktiviert und in voller Höhe abgeschrieben.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war.

Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Der Ansatz der liquiden Mittel erfolgte zum Nominalwert.

Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

3. Angaben zu Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Summe der Anschaffungskosten und der kumulierten Abschreibungen je Anlageposition sowie die Zugänge, Abgänge und Abschreibungen des Berichtsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr waren mit € 0,00 auszuweisen (Vorjahr € 0,00).

Auf eine Erläuterung der sonstigen Rückstellungen wird gemäß § 288 Absatz 1 HGB verzichtet.

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag ergeben sich aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel:

Restlaufzeit bis zu einem Jahr
Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
Gesamtbetrag
Verbindlichkeiten 60.396,86 0,00 0,00 60.396,86

Außerplanmäßige Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden nicht vorgenommen.

Zum Abschlussstichtag bestehen keine ausschüttungsgesperrten Beträge im Sinne von § 285 Nr. 28 HGB.

4. Sonstige Angaben

a) Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB

Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB bestanden nicht.

b) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Auf die Angabe der sonstigen finanziellen Verpflichtungen im Sinne von § 285 Nr. 3a HGB, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, wird gemäß § 288 Absatz 1 HGB verzichtet.

c) Geschäftsführung

Mitglieder der Geschäftsführung waren im Geschäftsjahr:

• Frau Rosemarie Zeeb

Auf die Angabe der Vergütungen an die Geschäftsführer wird gemäß § 288 Absatz 1 HGB verzichtet. Vorschüsse und Kredite an die Geschäftsführer bestanden nicht bzw. wurden nicht gewährt.

d) Gesellschafter

Gegenüber Gesellschaftern bestanden zum Bilanzstichtag Forderungen i.H.v. € 3.149,90 (Vorjahr € 3.149,90) und Verbindlichkeiten i.H.v. € 0,00 (Vorjahr € 0,00).

e) Beschäftigte Arbeitnehmer

Auf die Angabe der durchschnittlichen Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer wird gemäß § 288 Absatz 1 HGB verzichtet.

5. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführerin schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss i.H.v. € 6.458,61 abzüglich des Verlustvortrages i.H.v. € 63.515,64, insgesamt also einen Bilanzverlust i.H.v. € 57.057,03 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Bamberg, den 26.01.2012

PEARS Computer GmbH

Rosemarie Zeeb, Geschäftsführerin

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