Ana Begus
GmbH i.L.
Landensberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
51.878,16 |
57.673,16 |
| I.
Sachanlagen |
51.878,16 |
57.673,16 |
| B.
Umlaufvermögen |
69.932,94 |
261.795,27 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
82.378,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
28.381,91 |
148.695,49 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
6.837,32 |
6.480,87 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
41.551,03 |
30.721,78 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
510,00 |
580,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
101.571,90 |
104.838,98 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
223.893,00 |
424.887,41 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
130.403,57 |
65.878,09 |
| III.
Jahresüberschuss |
3.267,08 |
-64.525,48 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
101.571,90 |
104.838,98 |
| B.
Rückstellungen |
218.231,40 |
347.182,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.661,60 |
77.705,41 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
5.661,60 |
77.705,41 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
223.893,00 |
424.887,41 |
Anhang
Allgemeines
Der Jahresabschluß zum 31.12.2010 wurde nach
den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH Gesetzes zu beachten.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurde
auf die Anpassung der Vorjahreszahlen gem. Art. 67 Abs. 8
EGHGB verzichtet.
Von den Erleichterungsregelungen der § 274
a, § 276, § 288 und § 326 HGB für
kleine Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht.
Zur Vermeidung der Überschuldung oder eines
sonstigen Insolvenzgrundes der Schuldnerin treten die
Gesellschafter Frau Ana Begus und Herr Mirko Begus als
Gläubiger mit allen gegenwärtigen und
zukünftigen Ansprüchen aus der bestehenden
Pensionszusage im Rang hinter alle anderen Ansprüche
aller anderen gegenwärtigen und zukünftigen
Gläubiger der Schuldnerin zurück.
Die Erfüllung solchermaßen nachrangiger
Ansprüche kann nur aus dem die sonstigen
Verbindlich-keiten der Schuldnerin übersteigenden frei
verfügbaren Jahres- oder Liquidationsüberschuss
oder aus dem die sonstigen Verbindlichkeiten der
Schuldnerin übersteigenden frei verfügbaren
Vermögen geltend gemacht werden und zwar nur nach
Befriedigung sämtlicher Gesellschaftsgläubiger im
Sinne des § 39 Abs. 2 InsO und im Range vor den
Einlagerückgewähransprüchen der
Gesellschafter im Sinn des § 199 S. 2 InsO.
I.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Rückstellungen wurden für alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurde eine Rückstellung
gebildet.
Die Rückstellungsbildung erfolgte nach §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernüftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags.
Die
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
passiviert.
II.
Angaben und Erläuterungen zur Bilanz
Pensionsrückstellung
Die Pensionsrückstellung wurde nach dem
versicherungsmathematischen Gutachten mit dem
Erfüllungsbetrag in Höhe von 351.580,-- €,
saldiert mit dem Zeitwert der Rückdeckungsversicherung
in Höhe von 175.549,-- €, mit 216.031,40 €
passiviert. (§ 253 Abs. 1 und § 246 Abs. 2 HGB)
Als Bewertungsmethode wurde die PHC-Methode
angewendet. Die Berechnung erfolgte unter
Berücksichtigung des Erfüllungsbetrages und der
veränderten Abzinsung gem. § 253 Abs. 2 HGB. Die
Berechnung erfolgte nach den Richtafeln 2005 G von Klaus
Heubeck mit einem Zinssatz
von 5,15 % p.a.
Die Übergangsvorschrift nach Art. 67 Abs. 1
EGHBG wird nicht in Anspruch genommen.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern und
Geschäftsführern
Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern
betrugen 11.600,31 €.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und
Geschäftsführern
Die Rückstellung für die zugesagten
Pensionszusagen beträgt 216.031,40 Euro.
Angaben zu den Verbindlichkeiten
Die Bankkredite sind durch Eintragung von
Grundschulden abgesichert.
III.
Sonstige Angaben
Geschäftsführungsorgane
Im abgelaufenen Geschäftsjahr war Frau Ana
Begus, Kauffrau, als alleinige Geschäftsführerin
bestellt.
Ana Begus GmbH
Ana Begus
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2011 festgestellt.
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