Raumausstattungen Eickhoff GmbH

Zu den Birken 2, 59602 Rüthen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Arnsberg HRB 2920
Eingetragen
27.1.1997
Branche
Einzelhandel mit Vorhängen, Teppichen, Fußbodenbelägen und TapetenHerstellung von Heimtextilien und konfektionierten Textilwaren für die InnenausstattungTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln
Gegenstand
Die Durchführung aller mit dem Handwerk der Raumausstattung im Zusammenhang stehenden Arbeiten, insbesondere Gardinendekorationen, Verlegung von Teppichböden, Bodenbelägen jeder Art, Anbringung von Sonnenschutz jeglicher Art und Wandbespannungen, der Handel mit den vorbezeichneten Materialien sowie mit Wohnaccessoire.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Raumausstattungen Eickhoff GmbH

Rüthen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 20.571,13 29.256,13
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00
II. Sachanlagen 10.920,00 17.605,00
III. Finanzanlagen 9.651,13 11.651,13
B. Umlaufvermögen 152.617,35 147.824,46
I. Vorräte 32.548,45 48.469,85
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 93.596,46 96.900,44
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.518,77 1.729,50
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 26.472,44 2.454,17
C. Rechnungsabgrenzungsposten 844,88 1.086,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 25.294,79 29.223,68
Bilanzsumme, Summe Aktiva 199.328,15 207.390,27

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 54.788,27 29.058,33
III. Jahresüberschuss 3.928,89 -25.729,94
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 25.294,79 29.223,68
B. Rückstellungen 76.090,00 70.002,00
C. Verbindlichkeiten 123.238,15 137.388,27
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 35.909,68 77.002,83
davon gegenüber Gesellschaftern 39.731,45 48.981,98
Bilanzsumme, Summe Passiva 199.328,15 207.390,27

Anhang


Grundsätze zur Form des Jahresabschlusses
 
Der Jahresabschluss der   entspricht den Rechnungslegungsvorschriften für eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 II HGB gegliedert.

Abweichungen bei der Form des Jahresabschlusses gegenüber dem Vorjahr bestehen nicht.

1) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
 
Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde unter Beachtung der Vorschriften des Bilanzrichtliniengesetzes vom 19.12.1985 aufgestellt. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie die ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes bzw. GmbH-Gesetzes berücksichtigt. Unter Beachtung steuerlicher Grundsätze wurde eine Steuerbilanz erstellt.

Bilanz

Aktiva

A. Anlagevermögen

Unter den Positionen des Anlagevermögens sind nach § 247 Abs. 2 HGB nur die Gegenstände ausgewiesen, die bestimmt sind, dauernd dem Gewerbebetrieb zu dienen. Die Entwicklung des Anlagevermögens wurde nach § 268 Abs. 2 HGB ausgehend von den historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten über Mengen- und Wertveränderungen bis zum Bestand des Bilanzstichtages dargestellt. Als Zugänge sind die mengenmäßigen Mehrungen des Anlagevermögens ausgewiesen worden.

Bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern, die im Jahr der Anschaffung gemäß § 6 Abs. 2 EStG sofort voll abgeschrieben wurden, ist ein fiktiver sofortiger Abgang unterstellt worden.

Bei den Sammelposten für geringwertige Wirtschaftsgüter wurden die Anschaffungskosten gemäß § 6 Abs. 2a EstG über 5 Jahre abgeschrieben.

Umbuchungen zeigen lediglich Ausweisveränderungen zwischen Positionen des Anlagevermögens und stellen keine Wert- oder Mengenveränderungen dar.

Wertminderungen von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden als Abschreibungen ausgewiesen. Es sind hier sowohl planmäßige als auch die außerplanmäßigen Abschreibungen zu erfassen.

Gegenstände des Anlagevermögens wurden nach § 253 Abs. 2 HGB planmäßig abgeschrieben, da ihre Nutzungsdauer zeitlich begrenzt ist. Bei der Bemessung der Nutzungsdauer wurden der technische und wirtschaftliche Einsatz, die betrieblichen Erfahrungen sowie die amtlichen Abschreibungstabellen berücksichtigt.

Für das Anlagevermögen wurde das gemilderte Niederstwertprinzip nach § 253 Abs. 2 HGB beachtet.

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

Nach § 266 Abs. 2 HGB sind als immaterielle Wirtschaftsgüter nur von Dritten entgeltlich erworbene (derivative) Anlagegüter aktiviert worden. Die immateriellen Wirtschaftsgüter wurden planmäßig über die zeitliche Nutzung abgeschrieben. Als Abschreibungsmethode wurde die lineare Abschreibung nach § 7 Abs. 1 EStG angesetzt.

Als Werte sind ungeschützte Erfindungen, Rezepte, Know-how, Kundenstamm, EDV-Programme , Anschriftenmaterial usw. bilanziert.

II. Sachanlagen

Vermögensgegenstände, die der Ausstattung des Produktionsbetriebes dienen und nicht Teil einer technische Anlage sind, wurden unter Betriebsausstattung erfasst. Vermögensgegenstände, die dem kaufmännischen Bereich zuzuordnen sind, wurden als Geschäftsausstattung aktiviert.

Wirtschaftsgüter des beweglichen Sachanlagevermögens wurden linear nach § 7 Abs. 1 EStG bzw. degressiv nach § 7 Abs. 2 EStG abgeschrieben. Die Absetzung für Abnutzung wurde nach § 7 Abs.1 S.4 EStG zeitanteilig angesetzt.

III. Finanzanlagen

Als Finanzanlagen des Anlagevermögens sind Anteile, Ausleihungen und Wertpapiere erfasst worden, die dazu bestimmt sind, dauernd bzw. langfristig dem Geschäftsbetrieb des Unternehmens zu dienen.

B. Umlaufvermögen

Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind ihrer Nutzung dazu bestimmt, aus dem Unternehmen auszuscheiden. Sie werden verbraucht, veräußert oder werden wie z. B. die Forderungen in liquide Mittel überführt. Für die Bewertung des Umlaufvermögens gilt das strenge Niederstwertprinzip nach § 253 Abs. 3 HGB.

I. Vorräte

Zu den Vorräten eines Unternehmens gehören unter anderem die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten nach § 255 Abs. 1 HGB bzw. Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 HGB angesetzt. Statt der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten wurde der niedrigere Teilwert nach § 253 Abs. 3HGB angesetzt.

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich um Ansprüche aus Lieferungs- und Leistungsverträgen, die im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit des Unternehmens abgeschlossen wurden und deren Erfüllung durch das Unternehmen bereits abgeschlossen wurde, während die Leistung des Schuldners noch aussteht. Die Forderungen wurden mit dem Nennwert angesetzt.


Von den Forderungen wurde eine Wertminderung wegen der zu erwartenden Mahn- und Beitreibungsmaßnahmen, Zinsverluste, Porto usw. vorgenommen. Eine dem Grunde nach berechtigte Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% der Forderungen ohne Umsatzsteuer wurde nach dem Rationalisierungserlass des Finanzministers in NRW vom 6.1.1995 ohne Prüfung angesetzt.

Als sonstige Vermögensgegenstände wurden Gegenstände des Umlaufvermögens ausgewiesen, die keiner anderen Bilanzposition zuzuordnen waren.

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

Zum Kassenbestand am Bilanzstichtag zählt das in der Hauptkasse befindliche Bargeld. Der Bestand stimmt mit dem Kassenbericht überein.

Die Guthaben bei Kreditinstituten wurde in Höhe des durch Kontoauszug zum Bilanzstichtag nachgewiesenen Betrages angesetzt. Die Bewertung erfolgte mit dem Nennwert.

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite wurden nach § 250 Abs. 1 HGB Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage sind. Die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten dienen der periodengerechten Erfolgsabrechnung. Beträge, die von untergeordneter Bedeutung waren und das Ergebnis nur geringfügig beeinflussten, wurden aus Vereinfachungsgründen nicht periodisch abgegrenzt. (BStBl. III 1967 S. 761)

D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

Eigenkapital, das durch Verluste aufgebraucht wurde und sich als Überschuss der Passivposten über die Aktivposten ergibt, wurde als nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag nach § 268 Abs. 3 HGB gesondert ausgewiesen.

Passiva

A. Eigenkapital

Unter gezeichnetes Kapital wurden nach § 272 Abs. 1 HGB dasjenige Kapital ausgewiesen, auf das die Haftung der Gesellschaft für Verbindlichkeiten des Unternehmens gegenüber Gläubigern beschränkt ist. Als Gewinn-/Verlustvortrag wurde der Restbetrag ausgewiesen, der sich aus der Ergebnisverwendung des Vorjahres ergibt. Der Jahresüberschuss zeigt die Höhe des im abgelaufenen Geschäftsjahres erwirtschafteten Gewinnes. Er korrespondiert mit dem entsprechenden Betrag in der Gewinn- und Verlustrechnung. Dieser Posten wurde ausgewiesen, weil die Bilanz vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt wurde.

B. Rückstellungen

Die Rückstellungen nach § 249 HGB dienen der Erfassung von nicht genau bestimmbaren Schulden, Aufwendungen oder Wagnissen, die erst in einer späteren Periode zu einer in ihrer Höhe und/oder ihrer Fälligkeit am Bilanzstichtag noch nicht feststehenden Auszahlung oder Mindereinnahme führen. Genau bestimmbare Schulden wurden folglich nicht als Rückstellungen sondern als Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Beim Ansatz und bei der Bemessung der Rückstellung wurden alle am Bilanzstichtag vorliegenden Tatsachen berücksichtigt, auch soweit sie erst in der Zeit zwischen Bilanzstichtag und Bilanzaufstellung bekannt wurden.

Für bestehende Pensionsverpflichtungen wurde eine Rückstellung nach § 6 a EStG gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen durchgeführt. Bei der Berechnung des Teilwertes wurde ein Rechnungszinsfuß von 6% zu Grunde gelegt. Im Wirtschaftsjahr wurde die Pensionsrückstellung erstmals gebildet. Sie wurde bis zur Höhe des Teilwertes der Pensionsverpflichtung auf folgende Wirtschaftsjahre gleichmäßig verteilt.

Als Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten wurden die externen Kosten im Zusammenhang mit der Erstellung des Jahresabschlusses bilanziert. Für die Verpflichtung zur Erstellung von Steuererklärungen, die die Betriebssteuern des abgelaufenen Geschäftsjahres betreffen, wurden ebenfalls Kosten in die Rückstellung mit einbezogen.

Für die Aufwandsrückstellung wurden Rückstellungen in Höhe des zu erwartenden Aufwandes gebildet.

C. Verbindlichkeiten

Als Verbindlichkeiten wurden in der Bilanz alle Belastungen des Unternehmens erfasst, die dem Grunde und der Höhe nach zum Bilanzstichtag bestanden.

Unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden unabhängig von der Laufzeit sämtliche Schulden gegenüber Banken und Sparkassen sowie vergleichbaren Kreditinstituten ausgewiesen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern wurden nach § 42 Abs. 3 GmbH-Gesetz in der Bilanz gesondert ausgewiesen.

Als Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wurden sämtliche Verpflichtungen aus vom Vertragspartner bereits erfüllten Umsatzgeschäften ausgewiesen, für die das Unternehmen die hier geschuldete Gegenleistung noch nicht erbracht hat.

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten wurden alle anderen Verbindlichkeiten verbucht, die nicht unter einer anderen Bilanzposition gesondert ausgewiesen werden konnten.

Nach § 253 Abs. 1 HGB wurden die Verbindlichkeiten mit ihrem Rückzahlungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt. Nach § 252 Nr. 4 HGB wurde vorsichtig bewertet. Es wurden alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt, auch wenn sie erst zwischen dem Bilanzstichtag und dem Tag der Bilanzaufstellung bekannt geworden sind.

2) Sonstige Angaben

Geschäftsführer der Gesellschaft ist:

Josef Eickhoff, Rüthen

Zum Bilanzstichtag 31.12.2010 liegen keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB vor.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.10.2011 festgestellt.

Nachrichten & Medien

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