Merlin Technologies GmbHLiquidiert
Im Alten Tal 3, 66386 Sankt Ingbert, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Reinhard Manfred August Dr. med. Latza seit 16.1.2018 | Liquidator |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 5.00% | |
| 5.00% |
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Dr. Latza Invest GmbH & Co KG | 90.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
2 von 3 Anteilseignern sichtbar
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Merlin Technologies GmbH i.L.St.IngbertJahresabschluss zum 31.12.2017Bilanz zum 31.12.2017Merlin Technologies GmbH i.L., Sankt IngbertAktiva
Anhang zum ersten Jahresabschluss in Liquidation Zum 31.12.2017Merlin Technologies GmbH i. L., Im Alten Tal 3, 66386 St. IngbertI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Firma Merlin Technologies GmbH i. L., St. Ingbert, Amtsgericht Saarbrücken, HRB 17335, wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften in der Fassung des BiLRUG sowie der Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Der Bericht wurde in Abkehr vom Grundsatz der Unternehmensfortführung erstellt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB), abzüglich vorgenommener Abschreibungen auf den beizulegenden Wert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (253 II 1 HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB). III. Angaben zur Bilanz Brutto - Anlagenspiegel Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des Anhangs. Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Hier sind die Summe der Bruttowerte (kumulierte Anschaffungs- und Herstellungskosten) und die kumulierten Abschreibungen je Anlageposition, die Abschreibung des Geschäftsjahres sowie die Zugänge und Abgänge des Berichtsjahres dargestellt. Zugänge wurden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfasst. Abgänge sind mit den kumulierten Beträgen aus den Bruttowerten und den Abschreibungen entnommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind in der Bilanz mit einem Betrag von € 0,00 enthalten. Die Forderungen wurden mit ihren Nennbeträgen angesetzt, Wertberichtigungen waren nicht erforderlich. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Dieser ist durch qualifizierte Rangrücktrittserklärungen in Höhe von € 1.571.513,58 ausgeglichen. Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden nach der neuen Fassung des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag. Alle Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzins abgezinst. Verbindlichkeiten Die Zusammensetzung sowie die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten zeigt der nachstehende Verbindlichkeitenspiegel:
Zum Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern in Höhe von € 1.571.513,58, für die Rangrücktritte in Höhe von € 1.571.513,58 erklärt wurden. Haftungsverhältnisse Es bestehen keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB. IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt. In den Zinsaufwendungen sind solche auf Gesellschafterdarlehen i.H.v. € 5.180,73 (Vorjahr € 14.569,83) enthalten. V. Sonstige Angaben Im Geschäftsjahr wurden keine Arbeitnehmer beschäftigt. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt durch: Herrn Prof. Dr. Latza Der Liquidator ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Schutzklausel gemäß § 286 IV HGB wurde in Anspruch genommen. Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Es wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag in Höhe von € -6.180,73 auf neue Rechnung vorzutragen.
St. Ingbert, den 12.09.2019 Firma Merlin Technologies i. L. Prof. Dr. Latza, Liquidator |
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