COMbridge
IT Consulting GmbH
Wolfsburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
134.840,15 |
154.077,15 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.478,15 |
1.484,15 |
| II.
Sachanlagen |
108.410,00 |
127.333,00 |
| III.
Finanzanlagen |
24.952,00 |
25.260,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.928.734,57 |
3.067.589,38 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.375.660,19 |
2.576.367,02 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
553.074,38 |
491.222,36 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
167.452,96 |
26.532,46 |
| Aktiva |
3.231.027,68 |
3.248.198,99 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.274.271,79 |
1.325.335,51 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
61.827,95 |
61.827,95 |
| III.
Gewinnvortrag |
853.929,61 |
794.792,07 |
| IV.
Jahresüberschuss |
333.514,23 |
443.715,49 |
| B.
Rückstellungen |
896.974,72 |
889.832,94 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.059.781,17 |
848.530,54 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
184.500,00 |
| Passiva |
3.231.027,68 |
3.248.198,99 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der
COMbridge IT Consulting GmbH, Wolfsburg (Amtsgericht
Braunschweig, HRB 203870) entsprechen in ihrer Darstellung
und Gliederung den gesetzlichen Vorschriften des HGB in der
Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG)
sowie des GmbHG.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter
Zugrundelegung des Going-Concern-Prinzips.
Die Gesellschaft ist gemäß § 267 HGB
eine kleine Kapitalgesellschaft.
Erläuterungen zur Bilanz
Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte wurden
zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von EUR 800,00 wurden im Jahr des Zugangs
voll abgeschrieben.
Die Anschaffungskosten beweglicher Gegenstände
des Anlagevermögens bis zu einem Wert von
EUR 250,00 netto wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Finanzanlagen
Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zu
Nennwerten angesetzt. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit von mehr
als einem Jahr bestanden am Bilanzstichtag in Höhe von
EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
Der Jahresabschluss enthält auf fremde
Währung lautende Sachverhalte, die in EUR umgerechnet
worden sind. Geschäftsvorfälle in fremder
Währung wurden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht.
Forderungen in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht
mehr als ein Jahr beträgt, wurden mit dem
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
Zum Bilanzstichtag wurden Abschreibungen auf den
niedrigeren Kurswert vorgenommen.
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
bewertet.
Rückstellungen
Die Rückstellungen umfassen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Rückzahlungs- beziehungsweise
Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis-
und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern
ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt
vorliegen.
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der
Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn
Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen
nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben
Geschäftsjahren beträgt EUR 9.608,00. Die
Berechnung des Unterschiedsbetrages bezieht sich auf die
Differenz zwischen der Bewertung der Pensionsverpflichtung
nach § 253 Abs. 2 HGB und der Bewertung nach §
253 Abs. 6 HGB jeweils ohne Verrechnung mit dem
Deckungsvermögen nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB.
Für die Saldierung aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Verrechnung von Vermögensgegenständen
und Schulden
|
T€
|
Erfüllungsbetrag
der Schulden
|
798
|
Zeitwert der
verrechneten Vermögenswerte
|
604
|
Der Gesamtbetrag, der gem. § 253 Abs. 6 Satz 2
HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt
EUR 9.608,00. Hierbei handelt es sich um den
Unterschiedsbetrag zwischen der abgezinsten
Pensionsrückstellung nach der bisherigen Regelung und
der Neuregelung (§ 253 Abs. 6 HGB).
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten ergibt sich wie
folgt:
Art der Verbindlichkeit
zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit
einer Restlaufzeit
|
31.12.2023
|
|
kleiner 1 J.
|
größer 1
Jahr
|
> 5 Jahre
|
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
|
(Vorjahr)
|
(Vorjahr)
|
(Vorjahr)
|
(Vorjahr)
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
15,1
|
15,1
|
0,0
|
0,0
|
|
(30,1)
|
(14,6)
|
(15,5)
|
(0,0)
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
630,0
|
630,0
|
0,0
|
0,0
|
|
(320,0)
|
(320,0)
|
(0,0)
|
(0,0)
|
gegenüber
Gesellschaftern
|
191,5
|
170,7
|
20,8
|
0,0
|
|
(35,4)
|
(7,4)
|
(28,0)
|
(0,0)
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
223,2
|
223,2
|
0,0
|
0,0
|
|
(463,0)
|
(463,0)
|
(0,0)
|
(0,0)
|
Summe
|
1.059,8
|
1.039,0
|
20,8
|
0,0
|
|
(848,50)
|
(805,0)
|
(43,5)
|
(0,0)
|
Grundlagen für die Umrechnung von
Fremdwährungsposten in EUR
Der Jahresabschluss enthält auf fremde
Währung lautende Sachverhalte, die in EUR umgerechnet
wurden.
Geschäftsvorfälle in fremder Währung
wurden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und
Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit
nicht mehr als ein Jahr beträgt, wurden mit dem
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
Mitzugehörigkeitsvermerke
Gemäß § 265 Abs. 3 HGB ergeben sich
bei folgenden Posten in der Bilanz Mitzugehörigkeit zu
einem anderen Posten:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
EUR 1.667.059,27 (Vorjahr: EUR 1.973.065,11), darin
enthalten Forderungen an Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von EUR
351.027,47 (Vorjahr: EUR 255.557,62).
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
EUR 630.004,57 (Vorjahr: EUR 319.987,03), darin
enthalten Verbindlichkeiten an Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von EUR
475.588,18 (Vorjahr: EUR 247.452,18) und gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr:
EUR 146,96).
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 44,25.
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
|
|
EUR
|
|
(Vorjahr)
|
Verbindlichkeiten
|
191.552,51
|
|
35.501,11
|
sonstige Berichtsbestandteile
Wolfsburg, 26.08.2024
gez.
Rainer Gruhlke
gez.
Karsten Linse
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.09.2024
festgestellt.
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