Fliesen
Weiß GmbH
Bremerhaven
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
378.499,21 |
328.799,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
335.021,00 |
328.797,00 |
| III.
Finanzanlagen |
43.476,21 |
|
| B.
Umlaufvermögen |
1.581.328,86 |
1.983.927,34 |
| I.
Vorräte |
288.712,95 |
419.376,44 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
546.240,23 |
580.020,47 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.700,00 |
2.900,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
746.375,68 |
984.530,43 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
17.673,21 |
17.379,06 |
| Aktiva |
1.977.501,28 |
2.330.105,40 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.503.920,58 |
1.395.405,81 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
51.250,00 |
51.250,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.144.157,57 |
1.013.236,23 |
| III.
Jahresüberschuss |
308.513,01 |
330.919,58 |
| B.
Rückstellungen |
212.916,00 |
340.466,87 |
| C.
Verbindlichkeiten |
260.664,70 |
594.232,72 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
256.843,29 |
590.411,31 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
3.821,41 |
3.821,41 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
200.000,00 |
| Passiva |
1.977.501,28 |
2.330.105,40 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma Fliesen Weiß
GmbH in Bremerhaven, Stresemannstraße 285
(Registergericht Bremen, HRB 2876) für das
Geschäftsjahr vom 01.01.2023 - 31.12.2023 wurde
nach den Vorschriften des dritten Buches des
Handelsgesetzbuches (HGB) für kleine
Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften
des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung sowie die Regelungen des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Er besteht aus der
Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Merkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß
§ 267 Abs. 1 HGB auf. Die
größenabhängigen Erleichterungen bei der
Aufstellung des Anhangs wurden in Anspruch genommen
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend:
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei den
Anschaffungskosten wurden Anschaffungsnebenkosten und
Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu
einem Wert von 800 Euro wurden gem. § 6 Abs. 2
Einkommensteuergesetz als geringwertiges Wirtschaftsgut
erfasst und in voller Höhe abgeschrieben.
Die Vornahme der planmäßigen
Abschreibungen erfolgte unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen
Methode.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern der beizulegende Wert
am Bilanzstichtag niedriger war, wurde dieser angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum jeweiligen
Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Allen erkennbaren Risiken wurden durch angemessene, einzeln
vorgenommene Abwertungen Rechnung getragen. Hinsichtlich
des allgemeinen Kreditrisikos ist eine
Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus dem
Liefer- und Leistungsverkehr gebildet worden.
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden
angesetzt für Ausgaben vor dem Abschlussstichtag,
soweit sie Aufwand für die Zeit danach darstellen.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.
Auf den Ansatz von latenten Steuern nach § 284
(2) Nr. 1 HGB wurde verzichtet.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit
von unter einem Jahr.
Forderungen aus Lieferungen u.
Leistungen 482.392,82 €
Sonstige
Vermögensgegenstände 66.562,48 €
Forderungen mit einer Restlaufzeit von über 1
Jahr waren nicht vorhanden.
Alle Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von unter
einem Jahr.
Sonstige Pflichtangaben
a) Angaben zu den Organen der Gesellschaft
Geschäftsführer: Markus
Rehe, Fliesenleger, 27578 Bremerhaven
Anja Rehe, Kauffrau. 27619 Schiffdorf
b) Ergebnisverwendung
Auf der Gesellschafterversammlung vom 25. Oktober
2024 wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Markus Rehe Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.10.2024
festgestellt.
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