ARFT -
ELEKTRO GmbH
Halle
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.086,00 |
12.684,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
215,00 |
398,00 |
| II.
Sachanlagen |
6.871,00 |
12.286,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
118.456,10 |
97.953,06 |
| I.
Vorräte |
2.433,78 |
3.024,66 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
18.495,10 |
37.064,78 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
-239,59 |
-481,93 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
97.527,22 |
57.863,62 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
696,61 |
687,25 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
126.238,71 |
111.324,81 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
75.880,43 |
62.874,18 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
37.309,59 |
39.564,90 |
| III.
Jahresüberschuss |
13.006,25 |
-2.255,31 |
| B.
Rückstellungen |
16.865,29 |
14.241,06 |
| C.
Verbindlichkeiten |
33.492,99 |
34.209,57 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
29.544,79 |
24.103,20 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
126.238,71 |
111.324,81 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben (Anhang)
Der Jahresabschluss 2013 der Arft-Elektro GmbH wurde
auf der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften
des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften
waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden konnten, wurde der Vermerk
in der Bilanz gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren angewendet.
Der Aufbau und die Gliederung der Bilanz und der
Gewinn und Verlustrechnung entsprechen dem Vorjahr.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Grössenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Neben dem auf der Grundlage des HGB erstellten
Jahresabschluss wurde für den gleichen
Abschlusszeitraum eine den Vorschriften der Steuergesetze
entsprechende Steuerbilanz gefertigt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten gemäss §
255 Abs.1 HGB/ § 6 EStG bewertet und um die
planmäßigen Absetzungen für Abnutzung,
entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer,
vermindert.
Die Absetzung für Abnutzung erfolgte nach der
linearen Abschreibungsmethode. Geringwertige
Wirtschaftsgüter bis zu einem Nettobetrag von 410,00
€ wurden als sofortiger Aufwand berücksichtigt.
Die GWG (Sammelposten) zwischen 150,00 € bis 1.000,00
€ aus 2009 wurden weiter linear mit 20% p.a.
abgeschrieben (GWG-Poolabschreibung). Ihr Restbuchwert
beträgt zum 31.12.2013 = 0,00 €.
Sonderabschreibungen (20%) nach § 7g EStG wurden
i.H.v.: 194,00 €
im Kalenderjahr 2013 berücksichtigt.
Die Geschäftsjahresabschreibung, je Posten der
Bilanz, ist aus der Entwicklung des Anlagevermögens zu
entnehmen.
Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten
bzw. dem beizulegenden Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden lt. Inventur mit den
Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Vermögensgegenstände, soweit diese
Forderungen darstellen, wurden mit dem Nennbetrag bewertet.
Resultierend aus dem allgemeinen Kreditrisiko wurde
eine Pauschalwertberichtigung zu den offenen Forderungen in
Höhe von 2% berücksichtigt.
Andere Wertberichtigungen zu Forderungen und
Forderungsabschreibungen waren 2013 nicht
erforderlich.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden
periodengerecht den entsprechenden Zeiträumen
zugeordnet.
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
berücksichtigt, welcher nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung anzusetzen war.
Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewisse Verpflichtungen.
Bei der Gewährleistungsrückstellung handelt
es sich um Garantieverpflichtungen aus Bauleistungen nach
VOB und BGB.
Diese wurden pauschal, nach den Erfahrungen der
Vergangenheit, i.H.v.
1 % des garantiebehafteten handwerklichen
Jahresumsatzes, gebildet.
Die Abzinsung der unverzinslichen Rückstellungen
mit einer Laufzeit über einem Jahr erfolgte mit Hilfe
der Tabelle 2 zu § 12 Abs.1 BewG.
Eine Tantiemerückstellung ermittelt sich
(gemäss Vertrag) aus dem vorläufigen Gewinn
(Jahresüberschuss) laut Steuerbilanz, ohne
Berücksichtigung der Gewerbesteuer, der
Körperschaftsteuer, des Solidaritäts-
zuschlages und der nicht abzugsfähigen
Betriebsausgaben.
Für das Wirtschaftsjahr 2013 ist keine Tantieme
zu berechnen (Jahresüberschuss unter 25.564,59
€).
Neue Investitionsabzugsbeträge (§ 7g Abs.1
EStG) wurden in 2013 nicht gebildet und IAB aus Vorjahren
existieren nicht.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Unverzinsliche
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit einer
Laufzeit über einem Jahr bestehen nicht.
3. Sonstige Angaben
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag betreffen
ausschließlich das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
Der Jahresabschluss weist einen Jahresüberschuss
(Gewinn) aus. Bei der Aufstellung der Bilanz wird dieses
Ergebnis und der Gewinn- bzw. Verlustvortrag bei der
Ergebnisverwendung berücksichtigt.
Geschäftsleitung/ Arbeitnehmer:
Im Geschäftsjahr 2013 waren durchschnittlich 2
Arbeitnehmer beschäftigt.
Die Geschäfte der Gesellschaft wurden durch
folgende Personen geführt:
Geschäftsführer:
Herr Andreas Arft
Der Geschäftsführer ist berechtigt und
verpflichtet, die Gesellschaft allein zu vertreten und die
Geschäfte zu führen. Er ist von den Bestimmungen
des § 181 BGB befreit. Der Jahresabschluss 2013 wurde
am 18.12.2014 gemäss § 267 HGB festgestellt und
gebilligt.
erstellt durch:
Almeling Steuerberatungsgesellschaft mbH
Magdeburger Str.23, 06112 Halle (Saale)
sonstige Berichtsbestandteile
Nach § 245 HGB
erfolgte die Unterzeichnung
des Jahresabschlusses
2013 durch den Geschäftsführer Herrn Andreas
Arft (am 18.12.2014 in Halle/Saale).
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.12.2014 festgestellt.
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