Governikus Software GmbH
Hochschulring 4, 28359 Bremen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) | 55.10% |
Freie Hansestadt Bremen (Land) | 44.90% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Governikus Bremen GmbHBremenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023F. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks22. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir mit Datum vom 3. Mai 2024 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: "Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Governikus Bremen GmbH, Bremen Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Governikus Bremen GmbH, Bremen - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Dar- über hinaus haben wir den Lagebericht der Governikus Bremen GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Die Website des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) enthält unter www.idw.de/idw/verlautbarungen/bestaetigungsvermerk/1-v2-hgb-ja-non-pie/ eine weitergehende Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Bestätigungsvermerks.
Bremen, 3. Mai 2024 Göken,
Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH
gez. Göken, Wirtschaftsprüferin gez. Pencereci, Wirtschaftsprüfer" 23. Den vorstehenden Bericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F. (10.2021)).
Bremen, 3. Mai 2024 Göken,
Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH
C. Göken, Wirtschaftsprüferin Pencereci, Wirtschaftsprüfer (qualifiziert (qualifiziert elektronisch signiert) elektronisch signiert) Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Allgemeine Hinweise Der vorliegende Jahresabschluss der Governikus Bremen GmbH, Bremen, (Amtsgericht Bremen HRB 18756 HB) wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den Vorschriften des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Es wurden die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften angewendet. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und davon-Vermerke ebenfalls an dieser Stelle gemacht. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bilanziert, sofern eine dauerhafte Wertminderung vorliegen sollte, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gemäß § 274 HGB sind Differenzen zwischen den Handels- und den Steuerbilanzwerten, welche sich in künftigen Jahren umkehren, hinsichtlich ihrer Auswirkungen bei der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer als latente Steueransprüche oder -schulden zu berücksichtigen. Die Auswirkungen sind dabei auf der Grundlage der voraussichtlichen Steuersätze vorzunehmen, welche im Zeitpunkt des Ausgleichs der Differenzen anzuwenden sind. Latente Steueransprüche und -schulden werden nicht abgezinst. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Die Guthaben bei Kreditinstituten werden bei der Die Sparkasse Bremen AG unterhalten. Sie betreffen mit TEUR 51,1 (Vj. TEUR 37,3) Geschäftskontoguthaben. Gezeichnetes Kapital Alleinige Gesellschafterin der Governikus Bremen GmbH, Bremen, ist die Freie Hansestadt Bremen. Die im Handelsregister eingetragenen Einlagen sind voll eingezahlt. Latente Steuern Es ergeben sich zum 31. Dezember 2023 aktive latente Steuern aus gewerbesteuerlichen Verlustvorträgen. Die latenten Steuern werden unter Ausübung des Wahlrechts des § 274 HGB nicht in der Handelsbilanz angesetzt. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden für die Kosten der Jahresabschlussprüfung, Veröffentlichung des Jahresabschlusses und der Steuerberatung gebildet. Verbindlichkeiten Alle Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten insbesondere Lohn- und Kirchensteuer sowie Umsatzsteuerverbindlichkeiten. Sonstige Angaben Organe Hauptberufliche Geschäftsführer sind Herr Dr. rer. pol. Stephan Klein, Bremen und Herr Holger Mohrmann, Ganderkesee. Die Geschäftsführung erhielt im Geschäftsjahr Bezüge in Höhe von TEUR 389 (Vj. TEUR 456). Davon entfielen im Berichtsjahr TEUR 232 auf Herrn Dr. Klein und TEUR 157 auf Herrn Mohrmann. Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr neben den Geschäftsführern keine weiteren Mitarbeiter. Persönliche Haftung Die Governikus Bremen GmbH ist an der Governikus GmbH & Co. KG als Komplementärin ohne Einlage beteiligt. Geschäfte mit nahestehenden Personen Als Geschäftsführer der Komplementärin, der Governikus Bremen GmbH, führen Herr Dr. Klein und Herr Mohrmann auch die Geschäfte der Governikus GmbH & Co. KG. Alle Personalaufwendungen werden daher an die Governikus GmbH & Co. KG weiterbelastet. Ergebnisverwendungsvorschlag Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss auf das nächste Jahr vorzutragen. Prüfungs- und Beratungsgebühren Das für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar für den Jahresabschluss beträgt für den Abschlussprüfer TEUR 2 (Vj. TEUR 2). Public Corporate Governance Kodex der Freien Hansestadt Bremen Die Geschäftsführung der Gesellschaft hat zuletzt in 2023 eine Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex der Freien Hansestadt Bremen, abgegeben. Es wird in diesem Zusammenhang auf die Governikus GmbH & Co. KG verwiesen. Nachtragsbericht Es sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Abschluss des Geschäftsjahres bekannt geworden.
Bremen, den 2. Mai 2024 Dr. Stephan Klein Geschäftsführung Holger Mohrmann Geschäftsführung Lagebericht der für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen des Unternehmens Die Governikus Bremen GmbH verfolgt den Geschäftszweck der Verwaltung und Geschäftsführung der Governikus GmbH & Co. KG. Die Governikus Bremen GmbH übt keine operative Geschäftstätigkeit aus, daher wird bezüglich der Markt- und Umsatzentwicklung sowie der Chancen- und Risikoberichterstattung auf die Governikus GmbH & Co. KG (Amtsgericht Bremen HRA 22041) verwiesen. Sie befindet sich im alleinigen Eigentum der Stadtgemeinde Bremen. 2. Personal Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr, außer den Geschäftsführern Dr. Stephan Klein und Holger Mohrmann, keine weiteren Mitarbeiter. 3. Vermögenslage Die Governikus Bremen GmbH besitzt Geschäftsanteile bei der ProVitako (Marketing- und Dienstleistungsgesellschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.G.), Berlin von TEUR 5. Das Umlaufvermögen der Gesellschaft umfasst im Wesentlichen Bankguthaben in Höhe von TEUR 51,1 (Vj. TEUR 37,3). Das Eigenkapital beträgt TEUR 31,5 (Vj. TEUR 30,5). 4. Finanzlage Das Bankguthaben in Höhe von TEUR 51,1 (Vj. TEUR 37,3) befindet sich auf dem Geschäftskonto bei Die Sparkasse Bremen AG, Bremen. 2024 ist mit einer Veränderung der Liquiditätssituation nicht zu rechnen. 5. Ertragslage Erträge aus operativer Geschäftstätigkeit sind nicht zu verzeichnen. Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen ist insbesondere die Erstattung der Personalkosten für die Geschäftsführung zu nennen. Den Erträgen stehen als Aufwand die Personalkosten der Geschäftsführung, TEUR 485 (Vj. TEUR 408), und als sonstiger Aufwand TEUR 3,3 (Vj. TEUR 3,4) für Steuerberatung, Jahresabschlussprüfung, Bankgebühren etc. gegenüber. Insgesamt ergibt sich ein Jahresüberschuss in Höhe von EUR 959,42 (Vj. EUR 85,02). 6. Nachtragsbericht Es sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres bekannt. 7. Prognosebericht Die Gesellschaft wird aller Voraussicht nach, neben der Fortsetzung der Vertretung und Geschäftsführung der Governikus GmbH & Co. KG keine weiteren Geschäfte tätigen. Für die folgenden Geschäftsjahre 2024 und 2025 wird von einem ausgeglichenen Ergebnis ausgegangen. Die Gesellschaft wird auch zukünftig in der Lage sein, ihren Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachzukommen.
Bremen, den 2. Mai 2024 Dr. Stephan Klein Geschäftsführung Holger Mohrmann Geschäftsführung |
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