FHF Group GmbH
Am Küchenacker 13, 69509 Mörlenbach, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Mohammed Fahim Shaffi seit 8.12.2015 | Geschäftsführer |
Mohammad Hamid Shaffi seit 8.12.2015 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FHF Group GmbHMörlenbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023FHF Group GmbH, Mörlenbach1. Grundlagen des Unternehmens Geschäftsmodell des Unternehmens 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen 2.2 Geschäftsverlauf 3. Lage der Gesellschaft 3.1 Ertragslage .2 Finanzlage 3.3 Vermögenslage 3.4 Finanzielle Leistungsindikatoren 3.5 Nicht finanzielle Leistungsindikatoren 3.6 Gesamtaussage 4. Prognosebericht 5. Chancen- und Risikobericht 8 5.1 Risikobericht 5.1.1 Risikomanagementziele und -methoden im operativen Bereich 5.1.2 Gesamtwirtschaftliche Risiken 5.1.3 Ertragsorientierte Risiken 5.1.4 Preisentwicklungen 5.1.5 Personalrisiken 5.2 Chancenbericht 5.2.1 Trend zur Systemgastronomie 5.2.2 Digitalisierung 5.2.3 Ertragsorientierte Chancen 6. Bedeutende Vorgänge nach dem Schluss des Geschäftsjahres 1. Grundlagen des Unternehmens Geschäftsmodell des Unternehmens Die FHF Group GmbH (FHF) hat ihren Sitz in Mörlenbach, Hessen; der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt im Betrieb von Fast-Food Restaurants als Burger King Franchisenehmer. Die FHF Group GmbH bzw. ein mit ihr verbundenes Unternehmen hatte mit der Burger King Deutschland GmbH als Master-Franchisenehmerin für Deutschland einen „regionalen Entwicklungsvertrag" abgeschlossen. Wesentlicher Inhalt des Vertrages ist die Entwicklung und der Ausbau des Burger King Systems durch die FHF Group GmbH im Raum Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland sowie dem Rhein-Neckar-Kreis (BW) durch Eröffnung von Burger King Restaurants. Der Entwicklungs- und Expansionsvertrag wurde zum Ablauf des Geschäftsjahres 2022 aufgehoben. Folgende Restaurants waren zum 31.12.2023 in Betrieb: scroll
2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) Deutschlands stagnierte im Jahr 2023, mit einem geringen oder keinen Zuwachs im Vergleich zum Vorjahr. Diese Entwicklung ist auf eine Kombination aus wirtschaftlichen Herausforderungen zurückzuführen, darunter steigende Energiepreise, eine anhaltend hohe Inflation und damit erhöhten Zinskosten. Die deutschen Haushalte und Unternehmen sahen sich aufgrund der geopolitischen Spannungen und der resultierenden Energiekrise weiterhin mit hohen Kosten konfrontiert, was die Konsum- und Investitionsbereitschaft dämpfte. Infolgedessen blieben die privaten Konsumausgaben im Jahr 2023 insgesamt verhalten, da die Kaufkraft vieler Verbraucher durch die hohe Inflationsrate geschwächt wurde. Zwar setzte sich der Trend zur Erholung in einigen Bereichen fort, doch war diese Entwicklung durch die sich abschwächende Binnenkonjunktur und eine fragile internationale Wirtschaftslage gebremst. Insbesondere die hohen Energiekosten und die Zinsbelastung führten in verschiedenen Branchen zu einem Anpassungsdruck. Die Systemgastronomie in Deutschland zeigte jedoch weiterhin relative Widerstandskraft. Laut dem Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) schnitt die Branche auch 2023 besser ab als die Individualgastronomie, obwohl auch hier die steigenden Kosten für Energie, Lebensmittel und Personal spürbare Herausforderungen mit sich brachten. Besonders im Bereich der Systemgastronomie profitierte die Branche weiterhin vom Trading-Down-Effekt, da Verbraucher auf günstigere Gastronomieoptionen auswichen. Dieser Effekt führte zu einer erhöhten Kundenfrequenz, besonders in Schnellrestaurants wie Burger King, die in wirtschaftlich angespannten Zeiten als kostengünstige und bequeme Alternative wahrgenommen werden. Für Burger King in Deutschland setzte sich 2023 der positive Trend bei Drive-In- und Außerhausverkäufen fort, da viele Kunden weiterhin auf die Flexibilität dieser Angebote setzten. Die Drive-In-Bestellungen blieben eine wichtige Umsatzsäule, was sich auch positiv auf die betriebliche Effizienz auswirkte. Zudem beobachteten die Burger King-Standorte eine leicht erhöhte Rückkehr der Gäste zu herkömmlichen Restaurantbesuchen, obwohl die Frequenzen während der Randzeiten und morgendlichen Stunden weiterhin zurückblieben. Dies liegt weiterhin an den veränderten Arbeitsgewohnheiten und dem anhaltenden Homeoffice-Trend in Deutschland. Angesichts dieser Entwicklungen und des Trends zu Außerhausverkäufen und preisgünstigeren Gastronomieoptionen plant Burger King Deutschland, das Drive-In-Geschäft und digitale Bestellprozesse weiter auszubauen. Diese strategische Ausrichtung spiegelt die Anpassung an veränderte Verbrauchergewohnheiten wider und zielt darauf ab, die Bedürfnisse der Kunden auch in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten optimal zu bedienen. 2.2 Geschäftsverlauf Das Jahr 2023 markierte für FHF ein Jahr strategischer Anpassung an die sich wandelnden wirtschaftlichen Bedingungen. FHF konnte seine Marktpräsenz durch die Akquisition von zwei bestehenden Filialen (Idstein und Florstadt) ausbauen. Diese Expansionen unterstreicht das kontinuierliche Streben des Unternehmens nach Wachstum im deutschen Gastronomiemarkt. Darüber hinaus wurden alle ausstehenden Filialen mit Selbstbedienungsterminals ausgestattet, was die Innovations bereitschaft unterstreicht. Die Investitionskosten belaufen sich auf etwa EUR 500.000,-. Durch höhere Personaleffizienz wirkt diese Maßnahme dem branchenübergreifenden Personalmangel entgegen, und erhöht zugleich den Wert des Warenkorbs des durchschnittlichen Bestellers aufgrund von strategischem Upselling. Jedoch stand FHF auch vor herausfordernden Entscheidungen. Im Zuge der Bestrebungen, die Wirtschaftlichkeit zu verbessern, wurde das Mietverhältnis der defizitären Filiale Neunkirchen 1 im Saarpark-Center fristgerecht gekündigt. Eine Schließung in Q1 2024 ist somit geplant. Dies spiegelt das Bestreben des Unternehmens wider, langfristig ein effizientes und rentables Filialnetz zu unterhalten. Die Inflation wirkte sich im Jahr 2023 deutlich auf die Kostenstruktur von FHF aus. Insbesondere die Mietkosten stiegen durch die Anwendung von Indexklauseln der Mietverträge. Die Warenkosten waren ebenfalls von der Inflation getrieben. Die Preise für Lebensmittel und Verpackungsmaterialien stiegen aufgrund von Lieferkettenstörungen und erhöhten Transportkosten. FHF bemühte sich, diese Kostensteigerungen so gut wie möglich zu managen, um die Auswirkungen auf die Kundenpreise zu minimieren und die Produktqualität aufrechtzuerhalten. Zusammenfassend war 2023 für FHF ein Jahr des strategischen Wachstums und der Anpassung an komplexe wirtschaftliche Herausforderungen. Trotz der Schwierigkeiten unternahm das Unternehmen entscheidende Schritte, um seine Marktprä_senz zu stärken und sich für zukünftige Erfolge zu positionieren. FHF bleibt dem Ziel verpflichtet, hochwertige Produkte und Dienstleistungen anzubieten und dabei eine nachhaltige und profitable Unternehmensstrategie zu verfolgen. Auf Gesellschaftsebene hat die FHF Group GmbH ein Umsatzplus zum Vorjahr von 7,0 % verzeichnet. Aufgrund der steigenden Baukosten sowie den inflationsbedingten Mietpreiserhöhungen für Neubauten wurde die exklusive Expansionsvereinbarung mit der Burger King Deutschland GmbH im gegenseitigen Einvernehmen zum 31.12.2022 aufgelöst. Die Expansionspflicht endete damit, die FHF bleibt aber berechtigt nicht-exklusiv weitere Filialen im Bundesgebiet zu eröffnen. Aufgrund dessen wurden im Geschäftsjahr 2023 nur in Idstein und Florstadt Filialen neu eröffnet. Auf eine darüber hinaus gehende Expansion wurde aus Gründen der Rentabilität verzichtet. 3. Lage der Gesellschaft 3.1 Ertragslage Die Ertragslage war im Geschäftsjahr 2023 trotz gestiegener Umsätze aufgrund der Kostensteigerungen geringer als im Vorjahr. Trotz der angespannten Gesamtwirtschaft konnten die Erträge auf EUR 48.794.232,41 gesteigert werden, welches einer Steigerung von 7,0 % zum Vorjahr (EUR 45.589.669,39) entspricht. Der EBITDA belief sich auf EUR 3.047.934,8 und sinkt somit im Vergleich zum Vorjahr (EUR 4.287.038,49). 3.2 Finanzlage Die Zahlungsfähigkeit war im Geschäftsjahr stets gegeben und die Gesellschaft auch aktuell in der Lage ist, jederzeit den Kapitaldienst zu leisten. Die Gesellschaft verfügt über ausreichend hohen Cashflow und liquide Mittel, um allen fälligen Verpflichtungen uneingeschränkt nachkommen zu können. 3.3 Vermögenslage Die Bilanzsumme beläuft sich im Jahr 2023 auf 20.973.500,15 und sinkt somit zum Vorjahr (TEUR 22.808.422,15) aufgrund einer erfolgsneutralen Verrechnung des bis zum 31. Dezember 2022 bestehenden Sonderpostens für Baukostenzuschüsse mit dem zugehörigen Anlagevermögen. Die Vermögenslage ist stabil und bewegt sich im Rahmen der Erwartungen. 3.4 Finanzielle Leistungsindikatoren Für die interne Unternehmenssteuerung werden insbesondere die Schlüsselkennzahlen Umsatz, Wareneinsatz und Personaleinsatz herangezogen. Der Wareneinsatz und Personaleinsatz werden hierbei im Verhältnis zum Umsatz berechnet. Der Materialaufwand ist mit 27,1 % auf vergleichbarem Level zum Vorjahr (27,4 %). Die Personalintensität erhöhte sich signifikant aufgrund der Mindestlohnsteigerung auf 35,8 % (Vorjahr 33,7 %). 3.5 Nicht finanzielle Leistungsindikatoren Ein nicht finanzieller Leistungsindikator von wesentlicher Bedeutung ist die Kundenzufriedenheit. Die Kundenakzeptanz der Online-Abfrage ist gering und deswegen nicht aussagekräftig. 3.6 Gesamtaussage Die wirtschaftliche Lage kann insgesamt als zufriedenstellend bezeichnet werden. Die Gesellschaft ist innerhalb des Geschäftsjahres sowohl in Anzahl Filialen sowie im Umsatz gewachsen. Durch sukzessive Erhöhung der Verkaufspreise können die erhöhten Aufwendungen wieder zu einer Verbesserung der Ertragslage führen. 4. Prognosebericht Für das Jahr 2025 erwartet der Außer-Haus-Markt in Deutschland eine gedämpfte Wachstumsdynamik, die aufgrund zunehmender Belastungen auf der Kostenseite die Margen weiterhin unter Druck setzen wird. Die Gästeausgaben werden auf hohem Niveau prognostiziert, doch die Kaufkraft der Verbraucher bleibt durch fortgesetzte Preissteigerungen und die Belastung durch inflationsbedingten Kostendruck eingeschränkt. Ein moderates Umsatzwachstum von etwa 3-4 % wird erwartet, das überwiegend auf höhere Durchschnittsausgaben je Bon zurückzuführen ist, während die Anzahl der Besuche tendenziell stagniert oder leicht zurückgeht. Eine wichtige Rahmenbedingung für 2025 ist die zum 1. Januar in Kraft tretende Mindestlohnerhöhung, die erhebliche zusätzliche Personalkosten in der Systemgastronomie mit sich bringt. Hinzu kommt die Aufkündigung des Tarifvertrags durch den Bundesverband der Systemgastronomie (BdS), wodurch neue Lohnverhandlungen für 2025 notwendig werden. Dies könnte zu außerordentlichen Personalkostenerhöhungen führen, die sich belastend auf die Ertragslage der FHF auswirken. Da diese zusätzlichen Kostensteigerungen erst im Jahresverlauf vollständig durch geplante Preisanpassungen kompensiert werden können, wird für die ersten Monate 2025 mit einer schwächeren Marge gerechnet. Der Trading-Down-Effekt wird 2025 weiterhin ein bedeutender Wachstumsfaktor für Burger King und die FHF sein. Die Diskrepanz zwischen mittelpreisiger Gastronomie und der niedrigpreisigen Systemgastronomie vergrößert sich angesichts der allgemeinen Preissteigerungen, was Burger King zusätzliche Chancen eröffnet. Verbraucher tendieren zunehmend zu kostengünstigeren Gastronomieoptionen, um ihre Ausgaben zu kontrollieren. Da Burger King qualitativ hochwertige und erschwingliche Produkte bietet, ist die FHF gut positioniert, um von dieser Verschiebung im Konsumverhalten zu profitieren. Es wird erwartet, dass FHF dadurch zusätzliche Kunden gewinnt, die von teureren Gastronomieangeboten in die Systemgastronomie wechseln, was zu einer besseren Auslastung und einem steigenden Umsatz führen könnte. Zusätzlich wird sich die Ertragslage der FHF durch das Ende mehrerer Leasingverträge verbessern, wodurch die laufenden Kosten reduziert werden. Ein weiterer positiver Einfluss auf die Rentabilität ergibt sich aus dem Abstoßen der defizitären Filiale Neunkirchen 1 im Jahr 2024. Diese Filialschließung reduziert die Belastung durch unrentable Standorte und optimiert das Gesamtportfolio des Unternehmens. Die langfristige Stabilität der FHF wird außerdem durch eine solide Finanzierungsstrategie unterstützt. Da nahezu alle Finanzierungen mit Zinsfestschreibungen abgesichert sind, bleibt das Unternehmen gegen aktuelle und zukünftige Zinssteigerungen gut geschützt. Dies bietet FHF einen klaren Vorteil gegenüber Mitbewerbern, die zunehmend höhere Finanzierungskosten tragen müssen, und sichert die finanzielle Planungssicherheit. Insgesamt wird 2025 für die FHF ein weiteres Jahr sein, in dem steigende Betriebskosten und die Erhöhung des Mindestlohns die Rentabilität belasten. Allerdings sollte eine schrittweise Stabilisierung der Ertragslage im Jahresverlauf möglich sein, gestützt durch Preisanpassungen, die Effekte des Trading-Down sowie die Reduktion laufender Kosten durch auslaufende Leasingverträge und die Optimierung des Standortportfolios. Die Kombination aus einer wettbewerbsfähigen Preisstrategie, gezieltem Kostenmanagement und einer vorausschauenden Finanzpolitik sichert FHF eine starke Marktposition, um auf die wirtschaftlichen Herausforderungen des Jahres 2025 zu reagieren und langfristig Wachstumspotenziale zu nutzen. 5. Chancen- und Risikobericht 5.1 Risikobericht Integraler Bestandteil der Managementprozesse ist das Risikomanagementsystem, das auch ein Risikofrüherkennungssystem umfasst. Das Risikofrüherkennungssystem ist auf Geschäftsleitungsebene angesiedelt und hat Ausstrahlungswirkung in sämtliche Geschäftsbereiche. 5.1.1 Risikomanagementziele und -methoden im operativen Bereich Vom Unternehmen wurden Maßnahmen getroffen, mit denen die Risikoerkennung, die Risikoanalyse und die Risikokommunikation sichergestellt werden. Im operativen Bereich erfolgt das Risikomanagement insbesondere durch: • gezielte Vorratshaltung und Überwachung durch permanente Inventur • die tägliche Abrechnung und Kontrolle der Finanz- und Kassenberichte und Lohnkosten • monatsgenaue Planung und Überwachung der Erträge, Aufwendungen und betrieblichen Kennziffern • monatliche betriebswirtschaftliche Auswertung und Kostenstellenauswertung für die Restaurants • interne Revision durch Distriktleiter, Personalverwaltung und externe Dienstleister 5.1.2 Gesamtwirtschaftliche Risiken Im Jahr 2024 sieht sich die deutsche Wirtschaft weiterhin mit Herausforderungen konfrontiert, allerdings zeichnen sich erste Stabilisierungstendenzen ab. Die Inflation bleibt hoch, zeigt jedoch eine leichte Entspannung, was die Kaufkraft der Verbraucher weiterhin belastet. Die Preise für Energie und Lebensmittel bleiben volatil, jedoch weniger extrem als zuvor, und beeinflussen weiterhin die Margen der Unternehmen. Mit den ersten Schritten zur Senkung des Leitzinses durch die Europäische Zentralbank gibt es eine leichte Entlastung bei den Finanzierungskosten. Dennoch bleiben die Investitionsbedingungen herausfordernd, da die Auswirkungen der vorherigen Zinserhöhungen noch spürbar sind. Geopolitische Unsicherheiten, insbesondere der Krieg in der Ukraine, beeinträchtigen weiterhin die Energieversorgung und erhöhen die Produktionskosten. Lieferkettenprobleme und der Fachkräftemangel bleiben bestehen und wirken sich auf die Produktivität aus. Staatliche Maßnahmen wie die Energiepreisbremse stabilisieren jedoch teilweise die Wirtschaft und unterstützen Unternehmen wie die FHF. Dennoch bleibt die Unsicherheit hoch, weshalb eine flexible Anpassung der Geschäftsstrategien notwendig bleibt, um Risiken zu managen und Chancen zu nutzen. 5.1.3 Ertragsorientierte Risiken Die wirtschaftliche Lage der letzten Jahre war herausfordernd, doch die getroffenen Maßnahmen sollen eine stabile und positive Ertragsentwicklung für 2024 sicherstellen. Anders als in den Vorjahren sind für 2024 keine weiteren Expansionen geplant. Dieser Fokus auf das Bestandsgeschäft wird die Liquidität schonen und es der FHF ermöglichen, ihre Ressourcen gezielt zur Stärkung und Optimierung bestehender Filialen einzusetzen. Zwar wird die Erhöhung der Umsatzsteuer auf den In-Haus-Konsum ab 2024 die Margen belasten, doch betrifft dies die gesamte Gastronomiebranche, was einen gleichmäßigen Anpassungsdruck auf alle Marktteilnehmer ausübt. In Kombination mit der Mindestlohnerhöhung zum 1. Januar 2024 sind die Personalkosten gestiegen, doch ist vorgesehen, diese Kosten teilweise durch Preisanpassungen an die Kunden weiterzugeben. Der Fokus auf Effizienz im Bestandsgeschäft und eine gezielte Anpassung der Preisstrategie stärken die Marktposition der FHF und ermöglichen es, auch in einem dynamischen Umfeld positiv auf die Ertragslage einzuwirken. 5.1.4 Preisentwicklungen Die Preisentwicklung in der Systemgastronomie gestaltet sich für 2024 stabiler als in den Vorjahren. Lieferkettenprobleme haben sich weitgehend entspannt, und die Umsatzsteuererhöhung auf den In-Haus-Konsum, die seit Anfang 2024 in Kraft ist, wurde inzwischen eingepreist. Die positiven Effekte der Preisanpassungen aus 2024 greifen zunehmend und tragen zur Stabilisierung der Margen bei. Für das kommende Jahr plant die FHF weitere moderate Preissteigerungen, um die Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Januar 2025 sowie mögliche Anpassungen durch den neuen Tarifvertrag aufzufangen. Die geplanten Preisanpassungen werden mit etwa 5-6 % voraussichtlich geringer ausfallen als im gehobenen Gastronomiesegment, das weiterhin mit höheren Kostenbelastungen zu kämpfen hat. Durch das sich weiter vergrößernde Preisgefälle zwischen der gehobenen Gastronomie und der Systemgastronomie wird der Trading-Down-Effekt weiterhin gefördert, was die Marktposition der FHF stärkt und potenziell zusätzliche Gäste anzieht. Insgesamt bietet die gezielte Preisstrategie für 2024 eine solide Grundlage, um Kostensteigerungen effektiv abzufedern und von den veränderten Konsumpräferenzen zu profitieren. 5.1.5 Personalrisiken Die FHF Group GmbH ist für die Realisierung ihrer strategischen Ziele auf qualifizierte Fach- und Führungskräfte angewiesen. Die unternehmensinterne Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter sichert deren fachliche Kompetenz. Trotzdem bleibt es schwierig, personelle Vakanzen angemessen zu besetzen. Der Fachkräftemangel betrifft die gesamte Branche. Dies wirkt sich auch auf das Lohn- und Gehaltsniveau in der Branche aus. Dem Personalrisiko wird einerseits durch fachliche Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter sowie durch effiziente Personaleinsatzplanung entgegengewirkt. Durch effizienten Personaleinsatz kann zudem die Personaleinsatzquote positiv beeinflusst werden. 5.2 Chancenbericht 5.2.1 Trend zur Systemgastronomie Die zunehmende Nachfrage nach Angeboten der Systemgastronomie liegt seit Jahren im Trend und stellt somit aufgrund des weiterhin zu erwartenden Marktwachstums eine enorme Chance für das Unternehmen dar. Mit dem Lizenzgeber Burger King kann unter Nutzung dieses vorhandenen Potentials eine positive Unternehmensentwicklung erfolgen. Die Marke Burger King hat einen hohen Bekanntheitsgrad und international einen guten Ruf. 5.2.2 Digitalisierung Weiterhin schreitet auch in der Gastronomie der Trend zur Digitalisierung voran. Neben neuen Zahlungsmethoden werden die Geschäftsprozesse ebenfalls zunehmend digitalisiert. Hierin liegt eine besondere Chance für die Systemgastronomie, die durch Standardisierung und Typisierung in der Aufbau- und Ablauforganisation geprägt ist. Im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung wurden die Burger King Restaurants mit Ablauf des Jahres 2023 vollständig mit Self-Order-Terminals ausgestattet, die den Bestellprozess attraktiver und individueller gestalten. Insbesondere werden hierdurch jüngere Gäste angesprochen, da der Fokus auf die digitale Entwicklung und die Interaktion mit dem Gast gelegt wird. Langfristige Auswertungen belegen bei den einzelnen Bestellvorgängen über Self-Order-Terminals gegenüber herkömmlichen Theken-Bestellungen durchschnittlich messbar mehr Bestellumsatz pro Kunde. Durch digitale Innovationen können Wettbewerbsvorteile (First Mover Advantage) erzielt werden, bei gleichzeitigem positivem Effekt auf die Gesamtkostenquote je Umsatzeinheit. 5.2.3 Ertragsorientierte Chancen Blickt man auf das Jahr 2024, so bieten sich für Burger King in Deutschland erhebliche ertragsorientierte Chancen, insbesondere im Kontext des positiven Trading-Down-Effekts. Der Trading-Down-Effekt beschreibt das Phä_nomen, bei dem Verbraucher in wirtschaftlich unsicheren Zeiten zu günstigeren Alternativen tendieren. Für die Systemgastronomie, und speziell für Marken wie Burger King, bedeutet dies eine potenzielle Zunahme des Kundenstroms. In Zeiten ökonomischer Unsicherheit oder eingeschränkter finanzieller Flexibilität der Verbraucher wird erwartet, dass mehr Gäste von höherpreisigen Gastronomieangeboten zu kosteneffizienteren Optionen wie denen von Burger King wechseln. Dies könnte zu einer Steigerung der Kundenfrequenz und folglich zu höheren Umsätzen führen. Ein weiterer wichtiger Aspekt, der die Marktfähigkeit von Burger King im Jahr 2025 stärkt, ist die finanzielle Vorsorge und Strategie der FHF. Die Tatsache, dass nahezu alle Finanzierungen der FHF mit Zinsfestschreibungen versehen sind, stellt einen signifikanten strategischen Vorteil dar. Angesichts der aktuell eingetretenen immensen Zinskostensteigerung ist diese Vorgehensweise besonders vorteilhaft. Durch die frühzeitige Festlegung der Zinsen hat FHF das Risiko von unerwarteten Kostensteigerungen minimiert, was die finanzielle Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens in einem volatilen Wirtschaftsumfeld verbessert. Insgesamt stehen die Aussichten für Burger King im Jahr 2025 positiv, insbesondere unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der soliden Finanzstrategie der FHF. Die Kombination aus dem potenziellen Anstieg der Kundenfrequenz durch den Trading-Down-Effekt und der Absicherung gegen steigende Zinskosten positioniert Burger King vorteilhaft für zukünftiges Wachstum und Ertragssteigerungen. 6. Bedeutende Vorgänge nach dem Schluss des Geschäftsjahres Zum 30.03.2024 wurden die in 2021 im Portfolio angekaufte Filiale Neunkirchen 1 fristgerecht geschlossen. Aufgrund der defizitären Ertragslage dieser Filiale verbessert dies insgesamt die Profitabilität der FHF. Darüber hinaus sind nach dem Bilanzstichtag keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die zu einer Veränderung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage geführt hätten.
Mörlenbach, 16. Dezember 2024 FHF Group GmbH Mohammad Hamid Shaffi Mohammed Fahim Shaffi BilanzAktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnungscroll
AnhangI. Allgemeines Der Jahresabschluss der FHF Group GmbH, Mörlenbach, Amtsgericht Darmstadt, HRB 94882, zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie nach den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt. Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB Anwendung. Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten: Der Jahresabschluss enthält einzelne Posten, deren Werte mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar sind. Der Sonderposten für Zuschüsse, der aus Baukostenzuschüssen besteht, wurde im Jahr 2023 mit den dazugehörigen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens saldiert. Neu erhaltene Zuschüsse wurden direkt mit den Anschaffungskosten verrechnet. Durch die erfolgsneutrale Saldierung des Sonderpostens mit dem Anlagevermögen ergibt sich ein Rückgang der Bilanzsumme um T-EUR 2.027. Dadurch ergibt sich eine, um etwa 1 %-Punkt höhere Eigenkapitalquote. Weitere Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben sich durch diese Änderung der Bilanzierungs- und Ausweismethode nicht. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bewertet. Sie werden planmäßig entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Opening Fee ́s werden über 10 Jahre abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die planmäßige Abschreibung erfolgt linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Mietereinbauten, die bis zum Geschäftsjahr 2018 aktiviert wurden, werden über 33 Jahre abgeschrieben. Mietereinbauten, die ab dem Geschäftsjahr 2019 aktiviert wurden, werden über 10 Jahre abgeschrieben. Geringwertige Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren werden zu durchschnittlichen Einstandspreisen bewertet. Soweit niedrigere Wiederbeschaffungspreise vorliegen, werden diese unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips angesetzt. Fertige und unfertige Erzeugnisse sowie Leistungen werden zu durchschnittlichen Einstandspreisen bewertet. Soweit niedrigere Wiederbeschaffungspreise vorliegen, werden diese unter der Berücksichtigung des Niederstwertprinzips angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Für die zu erwartenden Skontoinanspruchnahmen, das allgemeine Kreditrisiko und den Zinsverlust wurde eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Vorjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Sonstige Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB gebildet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Sonstige Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB). Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf temporären Unterschieden zwischen den Bilanzposten aus handels- und steuerrechtlicher Betrachtungsweise (§ 274 HGB). Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet. Die Aktivierung latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechtes. III. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem beigefügten Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang). Aufgrund der vielfältigen und heterogenen Einflussfaktoren auf die Nutzung des aktivierten entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerts war es uns teilweise nicht möglich, seine Nutzungsdauer verlässlich zu schätzen. In diesem Fall haben wir dafür den gesetzlich vorgesehenen Höchstzeitraum von zehn Jahren zugrunde gelegt. Ein im Geschäftsjahr 2023 erworbener Geschäfts- und Firmenwert wird in Anlehnung an bestehende Vertragslaufzeiten planmäßig über fünfzehn Jahre abgeschrieben. Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt T-EUR 2.382 (Vorjahr: T-EUR 1.469). Der Sonderposten für Zuschüsse in Höhe von T-EUR 0 (Vorjahr: T-EUR 2.027) wurde bis 2022 für Baukostenzuschüsse für Mietereinbauten gebildet. Der Sonderposten wurde bis zum 31.12.2022 über die Laufzeit des jeweils zugehörigen Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens gewinnwirksam aufgelöst. Im Jahr 2023 wurde der Großteil der noch vorhandenen Zuschüsse mit dem dazugehörigen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens verrechnet. Neu erhaltene Zuschüsse wurden direkt mit den Anschaffungskosten des jeweiligen Wirtschaftsgutes verrechnet. Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für Urlaubsansprüche, Aufbewahrungsverpflichtungen, Rückbauverpflichtungen und für die Kosten für die Jahresabschlusserstellung und Prüfungskosten gebildet. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Einzelheiten über die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel: scroll
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge sind Zinsen aus der Abzinsung von Rückstellungen in Höhe von T-EUR 4 (Vorjahr: T-EUR5) enthalten. In der Gewinn- und Verlustrechnung sind periodenfremde Erträge in Höhe von T-EUR77 (Vorjahr: T-EUR 246) enthalten. V. Ergänzende Angaben 1. Mitglieder der Geschäftsführung Im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 waren Mohammed Fahim Shaffi, Master of Business Administration Mohammad Hamid Shaffi, Kaufmann als alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer bestellt. Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. 2. Anzahl Mitarbeiter Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt: scroll
3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betragen am Bilanzstichtag T-EUR 16.801 aus Miet- und Pachtverträgen für Immobilien und in Höhe von T-EUR 447 aus Leasingverträgen für Mobilien. 4. Vorschlag zur ErgebnisverwendungAuf Vorschlag der Geschäftsführung soll das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorgetragen werden. Unterschrift der Geschäftsführung
Mörlenbach, den 16. Dezember 2024 Mohammed Fahim Shaffi Mohammad Hamid Shaffi scroll
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sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 21.02.2025 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die FHF Group GmbH, Mörlenbach Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der FHF Group GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der FHF Group GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Die Website des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) enthält unter https://www.idw.de/idw/verlautbarungen/bestaetigungsvermerk/1-v2-hgb-ja-non-pie eine weitergehende Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Bestätigungsvermerks.
Hannover, den 20. Februar 2025 Gehrke Econ GmbH Olaf Goldmann, Wirtschaftsprüfer Werner Flügge, Wirtschaftsprüfer Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder Lageberichtes der FHF Group GmbH in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) erfordert unsere erneute Stellungnahme, soweit dabei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird. Wir weisen diesbezüglich auf § 328 HGB hin. |
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