Josef Gartner GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Metallkonstruktionen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peter Dreyer seit 20.2.2024 | Geschäftsführer |
Johann Fauser seit 23.10.2014 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Bausysteme Poll GmbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
pohltec GmbHGundelfingen a.d. DonauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Bilanz zum 31. Dezember 2021AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021
AnhangI. Allgemeine Angaben Angaben zur Gesellschaft:
Dieser Anhang wurde auf der Grundlage der §§ 284 bis 288 HGB erstellt; von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 288 Abs. 1 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht. Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag einen "Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" in Höhe von € 117.304,40 (Vorjahr: € 0,00) aus und ist damit buchmäßig überschuldet. Bezüglich einer zum Bilanzstichtag eventuell auch bestehenden Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne ist folgendes anzumerken: Der Feststellung der buchmäßigen Überschuldung steht nach Auffassung der Geschäftsführung eine Fortführung des Unternehmens nicht entgegen. Es besteht eine Unternehmensplanung mit positiver Fortführungsprognose. Die Liquidität ist nach dieser Unternehmensplanung gesichert. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere gemäß § 265 HGB. In Ausübung des gesetzlichen Wahlrechts entspricht der Aufbau der Gewinn- und Verlustrechnung dem System des Gesamtkostenverfahrens gem. §275 Abs. 2 HGB. Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Die Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse erfolgt zu Herstellungskosten, die neben den Einzelkosten für Lohn und Material anteilige Fertigungs- und Material- sowie Verwaltungsgemeinkosten enthalten. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie der Kassenbestand und das Bankguthaben sind zum Nennwert bewertet. Einzelne Risiken wurden durch entsprechende Wertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch eine ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung abgedeckt. Die Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten in ausreichendem Maße Rechnung. Die Pensionsrückstellungen werden nach der Projected Unit Credit-Methode (Anwartschaften) bzw. dem Barwert-Verfahren (Rentenbezieher) ermittelt. Der Berechnung liegen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck und eine erwartete Rentensteigerung von jährlich 1,5 % zu Grunde. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgte gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB unter Verwendung eines pauschalen Rechnungszinses von 1,87 %. Der Unterschiedsbetrag, der sich aus dem Ansatz der Rückstellung nach Maßgabe der Verwendung eines durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellung nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ergibt, beträgt TEUR 110 und ist ausschüttungsgesperrt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Latente Steuern Der Ansatz latenter Steuern erfolgte in Anwendung von § 274 HGB. Er resultiert im Wesentlichen aus den Bewertungsunterschieden der Pensionsrückstellung zwischen Handels- und Steuerbilanz. 2. Ausschüttungsgesperrte Beträge Die ausschüttungsgesperrten Beträge im Sinne von § 268 Abs. 8 HGB entfallen auf die aktiven latenten Steuern und betragen TEUR 148. 3. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betragen TEUR 0 (Vorjahr TEUR 113) und die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen TEUR 719 (Vorjahr TEUR 82) und betreffen solche aus Lieferungen und Leistungen. 4. Angaben zu Laufzeiten und Sicherheiten der Verbindlichkeiten
5. Sonstige Verbindlichkeiten Von den sonstigen Verbindlichkeiten entfällt ein Teilbetrag von TEUR 56 (Vorjahr TEUR 17) auf Steuern. 6. Personalaufwand Von den Sozialabgaben entfällt ein Teilbetrag von TEUR 11 (Vorjahr TEUR 12) auf Aufwendungen für Altersversorgung. 7. Finanzergebnis Von den Zinsen und ähnlichen Erträgen entfällt ein Teilbetrag von TEUR 0 (Vorjahr TEUR 6) und von den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen entfällt ein Teilbetrag von TEUR 4 (Vorjahr TEUR 0,3) auf verbundene Unternehmen. IV. Sonstige Angaben 1. Konzernverhältnisse Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Pohl Vermögens-Verwaltungs GmbH & Co. KG mit Sitz in Köln einbezogen. Die Pohl Vermögens-Verwaltungs GmbH & Co. KG stellt den Konzernabschluss für den kleinsten und den größten Kreis der zu konsolidierenden Gesellschaften auf. Der Konzernabschluss wird im Elektronischen Bundesanzeiger unter www.bundesanzeiger.de veröffentlicht. 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die künftigen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen betragen TEUR 809. 3. Anzahl der Arbeitnehmer Die Gesellschaft beschäftigt im Jahresdurchschnitt38 Mitarbeiter 4. Angabe zu den Organmitgliedern Geschäftsführer: Herr Heinrich Robert Pohl, Kaufmann Herr Andreas Boden, Kaufmann, bis 28.06.2021 Herr Matthias Zimmermann, Kaufmann, seit dem 17. Januar 2022 Die Geschäftsführer vertreten die Gesellschaft stets allein. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gundelfingen, den 18. Januar 2023 Heinrich Robert Pohl Matthias Zimmermann Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2021
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die pohltec GmbH, Gundelfingen a.d. Donau Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der pohltec GmbH, Gundelfingen a.d. Donau, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 . Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) fest gestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, den 18. Januar 2023 ADKL
AG
Tobias Polka, Wirtschaftsprüfer Peter Volprecht, Wirtschaftsprüfer Eine Verwendung des obigen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen. Dieser Bestätigungsvermerk ist nur mit einer qualifizierten, elektronischen Signatur gültig. |
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