CIBUS Biotech GmbHLiquidiert

33378 Rheda-Wiedenbrück, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Gütersloh HRB 4232
Eingetragen
26.9.2001
Branche
Forschung und Entwicklung im Bereich BiotechnologieErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
Gegenstand
sind die Entwicklung und der Vertrieb von Diagnostika und Biochemikalien, insbesondere zum Nachweis von Tier- und Pflanzenarten, gentechnisch veränderten Organismen und Mikroorganismen, einschließlich der Analyse solcher Organismen als Dienstleistung. Des weiteren sind Beratung und Schulung Gegenstand des Unternehmens

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Prof. Dr. Wilke
seit 17.11.2017
Liquidator
Michael Patrick Walsh
seit 17.11.2017
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
13.200 €
51.20%
Germany
12.600 €
48.80%

Konzern- und Jahresabschlüsse

CIBUS Biotech GmbH

Rheda-Wiedenbrück

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

43.390,00

35.127,00

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

561,00

0,00

II. Sachanlagen

42.629,00

34.927,00

III. Finanzanlagen

200,00

200,00

B. Umlaufvermögen

118.761,58

50.696,27

I. Vorräte

46.531,43

35.806,47

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

22.404,60

14.775,63

III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

49.825,55

114,17

C. Rechnungsabgrenzungsposten

2.934,00

2.936,00

Summe Aktiva

165.085,58

88.759,27



PASSIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

94.950,33

7.148,15

I. Gezeichnetes Kapital

25.800,00

25.800,00

II. Verlustvortrag

-18.651,85

-23.606,33

III. Jahresüberschuss

87.802,18

4.954,48

B. Rückstellungen

30.649,56

6.800,00

C. Verbindlichkeiten

39.485,69

74.811,12

Summe Passiva

165.085,58

88.759,27

ANHANG für das Geschäftsjahr 2010

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des Gesell­schaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapital­gesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB auf.

Bei der Aufstellung der Bilanz sowie des Anhangs werden die Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften gemäß §§ 274a, 276 sowie 288 Abs. 1 HGB teilweise in Anspruch genommen.

Im Rahmen der erstmaligen Anwen­dung der geänderten Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisie­rungsgesetzes (BilMoG) vom 25. Mai 2009 erfolgte entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB keine Anpassung der Vorjahreszahlen.

Auf die Aufstellung eines Lageberichtes hat die Gesellschaft gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB ver­zichtet.

Bei der Offenlegung werden die Erleichterungsvorschriften gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB bezüglich der Bilanz sowie die Erleichterungsvorschriften gemäß § 326 HGB angewendet.

2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfol­genden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw Herstellungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Der Abschreibungszeitraum entspricht den Nutzungsdau­ern der Anlagegüter. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen. In die Herstellungskosten selbsterstellter Anlagen sind neben den Einzel­kosten auch anteilige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Bis zum Jahres­abschluss zum 31. Dezember 2009 wurden steuerlich zulässige Abschreibungsmöglich­keiten genutzt. Durch die Ausübung des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 4 S. 1 EGHGB werden die ent­sprechenden niedrigeren Wertansätze der Vermögensgegenstände fortgeführt. Eine wesentliche Beein­flussung des Jahresergebnisses im Geschäftsjahr sowie in früheren und künftigen Geschäftsjahren durch vorge­nommene oder beibehaltene Abschreibungen nach § 254 HGB liegt nicht vor.

Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte und Wertpapiere zu Anschaffungskosten bzw. niedri­geren beizulegenden Werten und die Ausleihungen grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Unver­zinsliche oder niedrig verzinsliche Ausleihungen sind auf den Barwert abgezinst.

Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu durchschnittlichen Einstands­preisen oder zu niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert.

In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d. h. es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge für noch anfallende Kosten vorgenommen.

Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbind­lichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe, des nach vernünfti­ger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Kos­ten- und Preissteigerungen) angesetzt.

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

3. Angaben zur Bilanz

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben ausnahmslos eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspie­gel:

Restlaufzeit

Restlaufzeit

bis 1 Jahr

über 5 Jahre

Gesamt

bis 1 Jahr

Gesamt

2010

2010

31.12.2010

2009

31.12.2009

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

Verbindlichkeiten

30

0

39

65

75

Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 10 sind durch Bürgschaften der Gesellschafter, Siche­rungsübereignung von Warenlager und neuen Wirtschaftsgütern besichert.

4. Sonstige Angaben

Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer waren im abgelaufenen Geschäftsjahr Frau Dr. Monika Unthan, Dipl.-Biologin, Gütersloh, und Herr Bernd Epping, Dipl.-Ingenieur, Rietberg. Sie sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Rheda-Wiedenbrück, den 15. März 2011

Dr. Monika Unthan Bernd Epping

- Geschäftsführerin - - Geschäftsführer -

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