Tentamus Rheda GmbH
Selbe AdresseForschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Prof. Dr. Wilke seit 17.11.2017 | Liquidator |
Michael Patrick Walsh seit 17.11.2017 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 51.20% | |
| 48.80% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CIBUS Biotech GmbHRheda-WiedenbrückJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANG für das Geschäftsjahr 20101. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB auf. Bei der Aufstellung der Bilanz sowie des Anhangs werden die Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften gemäß §§ 274a, 276 sowie 288 Abs. 1 HGB teilweise in Anspruch genommen. Im Rahmen der erstmaligen Anwendung der geänderten Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25. Mai 2009 erfolgte entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB keine Anpassung der Vorjahreszahlen. Auf die Aufstellung eines Lageberichtes hat die Gesellschaft gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB verzichtet. Bei der Offenlegung werden die Erleichterungsvorschriften gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB bezüglich der Bilanz sowie die Erleichterungsvorschriften gemäß § 326 HGB angewendet. 2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw Herstellungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Der Abschreibungszeitraum entspricht den Nutzungsdauern der Anlagegüter. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen. In die Herstellungskosten selbsterstellter Anlagen sind neben den Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Bis zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 wurden steuerlich zulässige Abschreibungsmöglichkeiten genutzt. Durch die Ausübung des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 4 S. 1 EGHGB werden die entsprechenden niedrigeren Wertansätze der Vermögensgegenstände fortgeführt. Eine wesentliche Beeinflussung des Jahresergebnisses im Geschäftsjahr sowie in früheren und künftigen Geschäftsjahren durch vorgenommene oder beibehaltene Abschreibungen nach § 254 HGB liegt nicht vor. Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte und Wertpapiere zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten und die Ausleihungen grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Ausleihungen sind auf den Barwert abgezinst. Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen oder zu niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d. h. es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge für noch anfallende Kosten vorgenommen. Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe, des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. 3. Angaben zur Bilanz Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben ausnahmslos eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel:
Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 10 sind durch Bürgschaften der Gesellschafter, Sicherungsübereignung von Warenlager und neuen Wirtschaftsgütern besichert. 4. Sonstige Angaben Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer waren im abgelaufenen Geschäftsjahr Frau Dr. Monika Unthan, Dipl.-Biologin, Gütersloh, und Herr Bernd Epping, Dipl.-Ingenieur, Rietberg. Sie sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Rheda-Wiedenbrück, den 15. März 2011 Dr. Monika Unthan Bernd Epping - Geschäftsführerin - - Geschäftsführer - |
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