Stammdaten

Register
Amtsgericht Oldenburg HRB 201797
Eingetragen
16.11.2007
Branche
Allgemeine GebäudereinigungGroßhandel mit Wasch-, Putz- und ReinigungsmittelnSonstige spezielle Reinigung von Gebäuden und Maschinen
Gegenstand
Die Reinigung von Industrieanlagen, der Transport von Gütern und Abfällen sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Turkowski
seit 25.11.2024
Prokura
Steffen Brillat
seit 12.2.2024
Geschäftsführer
Michael Mlecko
seit 4.5.2023
Prokura
Wolfgang Görres
seit 4.5.2023
Prokura
Jörg Kirchvogel
seit 4.5.2023
Prokura
Timo Gerken
seit 12.10.2022
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Reym GmbH

Emstek

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Amtsgericht Oldenburg

HRB 201797

Bilanz zum 31. Dezember 2021

AKTIVA

31.12.2021 31.12.2020
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 1,00
0,00 1,00
II. Sachanlagen
1. technische Anlagen und Maschinen 198.197,00 221.346,00
2. Fuhrpark, Transportmittel 2.540,00 6.994,00
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 59.432,00 115.758,00
260.169,00 344.098,00
260.169,00 344.099,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
unfertige Leistungen 0,00 12.383,25
0,00 12.383,25
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.782.740,35 889.917,10
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 68.514,47 583.780,91
3. Forderungen gegen Gesellschafter 44.309,32 17.276,83
4. sonstige Vermögensgegenstände 20.617,43 23.364,97
1.916.181,57 1.514.339,81
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 3.107,45 455,76
1.919.289,02 1.527.178,82
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 1.423,78
D. Aktive latente Steuern 283.630,08 146.698,68
E. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 760.606,95 990.842,40
3.223.695,05 3.010.242,68

PASSIVA

31.12.2021 31.12.2020
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag -1.015.842,40 -1.124.188,01
III. Jahresüberschuß/ Jahresfehlbetrag 230.235,45 108.345,61
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 760.606,95 990.842,40
0,00 0,00
B. Rückstellungen sonstige Rückstellungen 227.156,59 122.192,58
227.156,59 122.192,58
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 187.427,73 37.941,78
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 611.029,23 7.774,24
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 2.168.293,64 2.774.038,37
4. sonstige Verbindlichkeiten 29.787,86 68.295,71
davon aus Steuern 29.787,86 68.213,71
2.996.538,46 2.888.050,10
3.223.695,05 3.010.242,68

Anhang für das Geschäftsjahr 1. Januar - 31. Dezember 2021

I. GRUNDLAGEN

Die Reym GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 und 4 HGB.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde unter Beachtung des HGB, der weiteren rechtsformspezifischen Vorschriften sowie der Rethmann-Bilanzierungsrichtlinien aufgestellt.

II. ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS-, BEWERTUNGS- UND AUSWEISMETHODEN

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften über die Gliederung und den Ausweis der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandt.

Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses werden für das Berichtsjahr 2021 die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 264 Abs. 1 Satz 4, 274a und 288 Abs. 1 HGB zum Teil in Anspruch genommen.

Die Gliederungsschemata gemäß §§ 266 und 275 HGB wurden zur verbesserten Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage um folgende Positionen erweitert/geändert:

In der Bilanz:

gesonderter Ausweis des Fuhrparks, Transportmittel innerhalb der Sachanlagen;

gesonderter Ausweis der Forderungen gegen Gesellschafter bzw. Verbindlichkeiten;

gegenüber Gesellschaftern.

In der Gewinn- und Verlustrechnung:

Zwischensummen eingefügt: Gesamtleistung, Rohergebnis, Ergebnis vor Steuern;

Wegfall des Ausweises der sonstigen Steuern.

Die sonstigen Steuern werden zwecks Anpassung an international übliche Darstellungsmethoden nicht als eigenständige Position nach dem Ergebnis nach Steuern in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen, sondern sind in der Position sonstige betriebliche Aufwendungen enthalten.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Die Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2021 bilanziell überschuldet. Die Bilanzierung und Bewertung im Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit vorgenommen, da, die Alleingesellschafterin der Reym GmbH, die Reym B.V., eine Rangrücktrittserklärung hinsichtlich bestehender Darlehensforderungen von 2.100 T€ mit dem nachfolgendem Inhalt abgegeben hat: Zur Vermeidung/Beseitigung einer gegebenen oder in Zukunft auftretenden Überschuldung des Schuldners wird vereinbart, dass der Gläubiger mit seinen Forderungen aus dem Darlehnsvertrag vom 31.12.2019 (Anspruchsgrundlage) gegen den Schuldner hinter sämtliche Forderungen aller gegenwärtigen und zukünftigen anderen Gläubiger im Rang hinter die Forderungen im Sinne des § 39 Abs. 1 Nr. 5 lnsO zurücktritt.

In der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind jeweils die entsprechenden Vorjahresbeträge angegeben.

Aktiva:

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben.

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert.

Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten, im Fall abnutzbarer Sachanlagen vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, bewertet. Bei Anlagegütern erfolgt die Abschreibung näherungsweise gemäß dem tatsächlichen Nutzungsverlauf. Dabei kommt grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände dauerhaft ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Folgende Nutzungsdauern werden den Abschreibungen der einzelnen Sachanlagegruppen zugrunde gelegt:

Maschinen, maschinelle Anlagen 5 -13 Jahre
Fahrzeuge 5 - 7 Jahre

Zugänge zu Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten aktiviert. Die Anschaffungskosten umfassen auch Nebenkosten und nachträgliche Anschaffungskosten. Dem Vermögensgegenstand direkt zurechenbare Anschaffungspreisminderungen werden abgesetzt. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB.

Abgänge von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten und den aufgelaufenen Abschreibungen zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens verbucht.

Zugänge an Geringwertigen Wirtschaftsgütern bis 250 € (bis 2017: 150 €) werden in der Finanzbuchhaltung auf Konten erfasst, welche entweder den sonstigen betrieblichen Aufwendungen oder dem Materialaufwand zugeordnet werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250 € (bis 2017: 150 €) und 800 € (bis 2017: 410 €) werden aktiviert und sofort im Monat des Zugangs voll abgeschrieben. Hierbei wird im Anlagengitter der Totalabgang nach 6 Jahren unterstellt.

Der Ansatz von Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erfolgt grundsätzlich zu Nennwerten; alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Einzelrisiken wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgt zu Nennwerten.

Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Zusätzlich werden latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt, sofern sie sich in einem Zeitraum von 5 Jahren voraussichtlich realisieren. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis eines aus Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag kombinierten Steuersatzes. Eine sich insgesamt ergebende passive Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer ausgewiesen. Für eine sich insgesamt ergebende Steuerentlastung wird das Aktivierungswahlrecht ausgeübt. Der Ausweis erfolgt dann unter den aktiven latenten Steuern.

Passiva:

Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert. Bei der Bildung der sonstigen Rückstellungen werden den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie sind unter Berücksichtigung zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung notwendig ist.

Alle Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert.

III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Anlagevermögen:

Das Anlagengitter gemäß § 284 Abs. 3 HGB ist dem Anhang beigefügt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 69 T€ (Vorjahr: 90 T€).

Die Forderungen gegen Gesellschafter schließen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 44 T€ (Vorjahr: 17 T€) ein.

Verbindlichkeiten:

Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 41 T€ (Vorjahr: 7 T€).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern schließen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 68 T€ (Vorjahr: 89 T€) ein.

IV. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Sonstige betriebliche Aufwendungen:

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten sonstige Steuern in Höhe von 6 T€ (Vorjahr: 3 T€).

V. ERGÄNZENDE ANGABEN

Arbeitnehmerzahlen:

Im Jahr 2021 waren durchschnittlich 20 (Vorjahr: 20) Arbeitnehmer in der Gesellschaft beschäftigt.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Als sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3a HGB sind nach Art und Betrag zu nennen:

Restlaufzeiten
[Angaben in T€] Summe ≤ 1 Jahr > 1 Jahr
aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen 280 171 109
aus sonstigen Verträgen 59 59 -
davon mit verbundenen Unternehmen 59 59 -
Bestellobligo 631 631 -
Summe 970 861 109

VI. BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND BETEILIGUNGSUNTERNEHMEN

Mitgliedschaft im Konzern:

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird gemäß §§ 290 ff. HGB in den Konzernabschluss der REMONDIS SE & Co. KG mit Sitz in Lünen, die den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen.

 

Emstek, den 08. Februar 2022

Reym GmbH

Thomas Arndt

Jan Jakob Kappen

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