Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 231833
Eingetragen
22.7.2021
Branche
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVerwaltung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für Dritte
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, Beteiligung an anderen Unternehmen, Beteiligung an Grundstücksgesellschaften auch als persönlich haftender Gesellschafter und an Immobilien-Projektentwicklungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Heike Leißering
seit 25.10.2021
Prokura
Vorstandsmitglied
Vorstandsmitglied
Klaus Peter Prokop
seit 22.7.2021
Vorstandsmitglied

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

VENTIS Immobilien AG

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Umlaufvermögen 876.904,48 690.132,52
I. Zum Verkauf bestimmte Grundstücke und andere Vorräte 835.000,00 650.000,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 28.245,79 16.571,94
III. Flüssige Mittel und Bausparguthaben 13.658,69 23.560,58
B. Rechnungsabgrenzungsposten 5.600,53 5.962,55
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 638.261,23 460.484,82
Aktiva 1.520.766,24 1.156.579,89

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Bilanzverlust 688.261,23 510.484,82
davon Verlustvortrag 510.484,82 334.884,98
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 638.261,23 460.484,82
B. Rückstellungen 7.300,00 25.923,75
C. Verbindlichkeiten 1.513.466,24 1.130.656,14
davon gegenüber Gesellschaftern 1.490.364,93  
Summe Passiva 1.520.766,24 1.156.579,89

Anhang

Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die VENTIS Immobilien AG hat ihren Sitz in Berlin. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRB 232667 eingetragen.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft ist gemäß den Größenklassen des § 267 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen (§§ 276, 288 HGB).

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze entsprechen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung. Die Grundsätze der Einzelbewertung und der Unternehmensfortführung, das Vorsichtsprinzip und der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit wurden beachtet.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach den §§ 266, 268 und 275, 277 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Zur Vergrößerung der Klarheit der Darstellung wurden in der Bilanz einzelne Posten des Gliederungsschemas in § 266 HGB zusammengefasst.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und ggf. ergänzender Vorschriften des Aktien-Gesetzes (AktG) und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert bewertet. Allen risikobehafteten Posten wird durch Bildung angemessener Wertberichtigungen Rechnung getragen. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine vorgenommene Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % auf die Netto-Forderungen berücksichtigt.

Der Ansatz von Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte zum Nominalwert.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten umfassen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen.

Das gezeichnete Kapital ist ebenfalls mit dem Nennwert angesetzt.

Allen am Abschlussstichtag bestehenden Risiken, soweit sie bis zur Erstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren, ist durch Bildung ausreichender Rückstellungen Rechnung getragen. Sie wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgte zum Erfüllungsbetrag.

Erläuterungen zur Bilanz

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 50.000,00, ist voll eingezahlt und hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.

Der Bilanzverlust entwickelte sich wie folgt:


EUR
Verlustvortrag
-510.484,82
Jahresfehlbetrag
-177.746,41
Bilanzverlust zum 31. Dezember 2023
-688.231,23
davon durch Eigenkapital gedeckt
50.000,00
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
638.231,23


Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse

Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:



Gesamtbetrag
Davon mit einer Restlaufzeit


31.12.2023
bis 1 Jahr
>1 - 5 Jahre
> 5 Jahre


EUR
EUR
EUR
EUR
1.
Verbindlichkeiten aus Liefe-





rungen und Leistungen
23.101,31
23.101,31
0,00
0,00
2.
Verbindlichkeiten gegenüber




3.
Sonstige Verbindlichkeiten
1.490.364,93
0,00
1.490.364,93
0,00


1.513.466,24
23.101,31
1.490.364,93
0,00

Vorjahr:
1.130.656,14
40.656,14
0,00
1.090.000,00


In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von
EUR 1.490.364,93 enthalten.

Sonstige Angaben

Anzahl der Beschäftigten

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 neben dem Vorstand keine Arbeitnehmer.

Geschäftsführung

Alleinvertretungsberechtigte und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreite Vorstände waren im Geschäftsjahr 2023:

- Franz-Josef Marxen, Berlin
- Klaus Prokop, Berlin
- Kerstin Kage, Potsdam
- Aleksander Mojski, Berlin (bis 15. März 2023)
- David Neuhoff, Berlin (bis 9. Juni 2023)

Die PRIMUS Holding AG, Berlin, stellt als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss auf.

Schlusserklärung zu Abhängigkeiten nach § 312 AktG

Bei unserer Gesellschaft wurden in Bezug zu dem herrschenden oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr keine Rechtsgeschäfte vorgenommen bzw. Maßnahmen getroffen oder unterlassen, die die Gesellschaft benachteiligen.

Berlin, den

.......................................... ..........................................              ..........................................Kerstin Kage                                       Franz-Josef Marxen                       Klaus Prokop
Vorstand                                             Vorstand                                         Vorstand

sonstige Berichtsbestandteile


Kerstin Kage
Franz-Josef Marxen
Klaus Prokop


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.01.2025 festgestellt.

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