Schiffswerft Heinrich Eberhardt GmbH
Arnis
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
208.593,00 |
162.701,00 |
| I.
Sachanlagen |
208.593,00 |
162.701,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
294.112,34 |
336.933,55 |
| I.
Vorräte |
1.400,00 |
1.250,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
108.204,52 |
111.996,24 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
184.507,82 |
223.687,31 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
146,88 |
|
| Aktiva |
502.852,22 |
499.634,55 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
133.172,31 |
109.998,98 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
83.998,98 |
72.855,38 |
| III.
Jahresüberschuss |
23.173,33 |
11.143,60 |
| B.
Rückstellungen |
333.080,09 |
347.742,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
17.746,98 |
18.673,68 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
17.746,98 |
18.673,68 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
11.335,15 |
16.034,80 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
18.852,84 |
23.219,89 |
| Passiva |
502.852,22 |
499.634,55 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Schiffswerft Heinrich
Eberhardt GmbH, Arnis wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. HGB) unter
Beachtung der ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB)
aufgestellt.
Die Erstellung erfolgte nach Art und Umfang nach den
für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1
HGB) maßgeblichen Vorschriften.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Erstellung des Jahresabschlusses wurden teilweise in
Anspruch genommen.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Gesellschaft ist eingetragen beim Registergericht
Flensburg unter der Nummer 147.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt und bewertet.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Über die
Höhe der Rückstellungen wurde ein
versicherungsmathematisches Gutachten eingeholt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte
ist dem als Anlage zum Anhang gesondert aufgeführten
Anlagenspiegel zu entnehmen (Anlage 4).
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen
Forderungen in Höhe von Euro 11.335,15.
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen
Verbindlichkeiten in Höhe von Euro 11.335,15
Der sich nach der Steuerbilanz ergebende
Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der
Handelsbilanz. Da in den Folgejahren die Steuerbilanz
entsprechend einen höheren Gewinn ausweisen wird,
wurden latente Steuerrückstellungen gebildet.
Sonstige Angaben
Bei den Erträgen von
außergewöhnlicher Größenordnung oder
außergewöhnlicher Bedeutung handelt es sich im
Einzelnen um:
Bei den Aufwendungen von außergewöhnlicher
Größenordnung oder außergewöhnlicher
Bedeutung handelt es sich im Einzelnen um:
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 0.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Peter
Eberhardt geführt.
Arnis, den 22.11.2024
Peter Eberhardt
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.11.2024
festgestellt.
|