St. Raphael
Stift Werlte GmbH
Werlte
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
908.849,28 |
793.554,48 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.053,00 |
2.635,00 |
| II.
Sachanlagen |
907.796,28 |
790.919,48 |
| B.
Umlaufvermögen |
395.913,09 |
455.155,93 |
| I.
Vorräte |
12.821,60 |
16.076,61 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
192.034,83 |
320.941,87 |
| III.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten |
191.056,66 |
118.137,45 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
706,17 |
741,35 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.305.468,54 |
1.249.451,76 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
41.680,02 |
96.261,42 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
321.990,16 |
321.990,16 |
| III.
Gewinnrücklagen |
15.506,93 |
15.506,93 |
| IV.
Verlustvortrag |
266.235,67 |
297.518,14 |
| V.
Jahresfehlbetrag |
54.581,40 |
-31.282,47 |
| B.
Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des
Anlagevermögens |
2.964,00 |
3.548,00 |
| C.
Rückstellungen |
318.592,97 |
317.302,58 |
| D.
Verbindlichkeiten |
917.765,12 |
810.229,98 |
| E.
Rechnungsabgrenzungsposten |
24.466,43 |
22.109,78 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.305.468,54 |
1.249.451,76 |
Anhang
St. Raphael Stift Werlte GmbH
Werlte
Anhang für das Geschäftsjahr
2023
1. Allgemeine Angaben
Die St. Raphael Stift Werlte GmbH hat ihren Sitz in
Werlte und ist eingetragen in das Handelsregister beim
Amtsgericht Osnabrück (Reg.-Nr.
212198).
Die Gesellschaft wurde mit notariellem Vertrag vom 2.
Dezember 2017 von dem Gesellschafter, der Katholischen
Kirchengemeinde St. Sixtus, Werlte, mit einem Stammkapital
von EUR 25.000,00 errichtet.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften
des HGB sowie den Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 I HGB.
Die Passivseite der Bilanz ist gemäß
§ 265 HGB um den Posten "Sonderposten aus Zuwendungen
zur Finanzierung des Anlagevermögens" erweitert
worden.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurden die nachfolgend dargestellten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Vergleich zum
Vorjahr unverändert angewandt:
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden zu
Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig
linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wird zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
lineare Abschreibungen, angesetzt.
Die Anschaffungskosten der abnutzbaren beweglichen
Anlagegüter mit Anschaffungskosten von mehr als
250,00 EUR bis zu 1.000,00 EUR (jeweils ohne Umsatzsteuer)
werden jeweils in einen Sammelposten für das
betreffende Geschäftsjahr eingestellt. Die
Sammelposten werden im Geschäftsjahr der Bildung
und in den folgenden vier Geschäftsjahren jeweils
mit einem Fünftel aufgelöst.
Für entsprechende Anlagegüter mit
Anschaffungskosten bis zu 250,00 EUR (ohne Umsatzsteuer)
werden die Anschaffungskosten als Aufwand erfasst.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgt grundsätzlich zu den
Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zu
Nominalbeträgen angesetzt. Erforderliche
Pauschalwertberichtigungen wurden gebildet.
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu
Nominalbeträgen bewertet.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen.
Die Auflösung der abgegrenzten Beträge
erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.
Die Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des
Anlagevermögens enthalten die für
Anschaffungen der
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens verwendeten
Zuwendungsbeträge, vermindert um
die Beträge, die den bis zum Bilanzstichtag
angefallenen Abschreibungen auf die mit
diesen Mitteln finanzierten
Vermögensgegenständen entsprechen.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die
Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des notwendigen
Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um
zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre nach der
Bruttomethode abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind mit
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
3. Angaben zu den Posten der Bilan
Forderungen
Unter den Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden Forderungen gegen
Gesellschafter in Höhe von 0,00 EUR (Vorjahr:
124.662,47 EUR) ausgewiesen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von
331.425,98 EUR (Vorjahr: 340.252,98 EUR) eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und in
Höhe von 586.339,14 EUR (Vorjahr: 469.977,00 EUR) eine
Restlaufzeit von über einem Jahr, davon
216.931,66 EUR mit einer Restlauzeit von mehr als
fünf Jahren. Die Verbindlichkeiten sind in
Höhe von 75 TEUR durch die
Sicherungsübereignung von
Anlagevermögen sowie in Höhe von 596
TEUR durch Bürgschaften der
Gesellschafterin besichert.
Zu den Verbindlichkeiten in Höhe von 184.209,25
EUR bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte an
den gelieferten Gegenständen.
Unter den Verbindlichkeiten werden Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 36.732,45
EUR (Vorjahr: 0,00 EUR), Verbindlichkeiten im Rahmen der
sozialen Sicherheit in Höhe von 10.524,31 EUR
(Vorjahr: 10.686,38 EUR) und Verbindlichkeiten aus Steuern
in Höhe von 6.104,18 EUR (Vorjahr: 2.017,16 EUR)
ausgewiesen.
Zum Bilanzstichtag bestehen keine
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB.
4. Sonstige Angaben
Den Arbeitnehmern der Gesellschaft wird eine
Zusatzversorgung gewährt, die über die Kirchliche
Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen
Deutschlands Anstalt des öffentlichen Rechts (KZVK),
Köln, abgewickelt wird. Die Zusatzversorgung umfasst
eine Alters-, Erwerbsminderungs- sowie eine
Hinterbliebenenversorgung, für die eine
Wartezeit von 60 Monaten erfüllt sein muss. Die
Beiträge zur KZVK werden für alle ständig
Beschäftigten der Gesellschaft entrichtet. Sie
belaufen sich für das Jahr 2023 auf 6,0 % (Vorjahr 6,0
%) der zusatzversicherungspflichtigen Entgelte.
Bezüglich der Rentenansprüche und
Rentenanwartschaften aus Zusagen, die vor dem 1. Januar
2002 (Umstellungsstichtag auf kapitalgedeckte Zusagen) von
der Gesellschaft getätigt wurden, reicht das
Vermögen der KZVK für eine vollständige
Deckung nicht aus. Die Erfassung dieser
Rentenansprüche und Rentenanwartschaften erfolgte
ursprünglich in dem sog. Abrechnungsverband S der
KZVK. Nach Zusammenlegung der bisher getrennten
Abrechnungsverbände S und P der Pflichtversicherung
mit Wirkung zum 1. Januar 2020 sind zur Angleichung der
Kapitaldeckung der beiden Abrechnungsverbände für
einen Zeitraum von voraussichtlich 7 Jahren bis zum
Jahr 2026 von den Beteiligten zusätzlich zu den
Regelbeiträgen Angleichungsbeiträge zu
leisten, die von der KZVK unter Berücksichtigung
des im Rahmen des Jahresabschlusses zum 31. Dezember
2019 ermittelten Angleichungsbedarfs jährlich neu
festgesetzt werden.
Im Berichtsjahr 2023 beläuft sich der von der
Gesellschaft zu leistende Angleichungsbeitrag auf 20.427,50
EUR. Die dann jeweils noch verbleibende von der KZVK nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen
ermittelte und der Gesellschaft mitgeteilte
Barwertdifferenz als Bemessungsgrundlage für den
Angleichungsbeitrag aus der ursprünglichen
Zugehörigkeit zu dem Abrechnungsverband S beläuft
sich zum Bilanzstichtag auf insgesamt 351 TEUR.
Für die Gesellschaft besteht nach Art. 28 Abs. 1
S. 2 EGHGB ein Bilanzierungswahlrecht, um die aus der
dargestellten Barwertdifferenz resultierende
mittelbare Pensionsverpflichtung im Jahresabschluss zu
passivieren. Die gesetzlichen Vertreter haben im
Jahresabschluss von dem Wahlrecht dahingehend Gebrauch
gemacht, dass keine Rückstellung für diese
mittbaren Pensionsverpflichtungen gebildet wurde.
Sonstige langfristige Verpflichtungen bestehen aus
unbefristeten Mietverträgen mit einem Jahresaufwand
von 186 TEUR, davon 186 TEUR an Gesellschafter.
Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich
beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 74.
Als Mitglied des Geschäftsführungsorgans
der Gesellschaft waren im Berichtsjahr folgende Personen
tätig:
Geschäftsführung:
Frau Christina Jaax, bis 31. August 2023
Herr André Diecks, seit 1. September 2023
Die Geschäftsführung ist
einzelvertretungsberechtigt.
Werlte, den 4. Dezember
2024
Die Geschäftsführung
gez.
André Diecks
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.03.2025
festgestellt.
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