M & M
Messe & Marketing Projektplanungs-, Beteiligungs- und
Verwaltungsgesellschaft mbH
Friedrichstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
43.981,00 |
19.284,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
561,00 |
1.079,00 |
| II.
Sachanlagen |
43.420,00 |
18.205,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
109.788,12 |
180.923,95 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
102.113,96 |
126.596,31 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.674,16 |
54.327,64 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.718,97 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
153.769,12 |
201.926,92 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
76.991,42 |
138.358,90 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
51.991,42 |
113.358,90 |
| B.
Rückstellungen |
7.555,94 |
19.951,11 |
| C.
Verbindlichkeiten |
69.221,76 |
43.616,91 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
153.769,12 |
201.926,92 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2010 wurde
erstmals nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB
unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der
Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt.
Die Rechnungslegung erfolgte nach Art und Umfang nach
den für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267
Absatz 1 HGB) maßgeblichen Vorschriften. Teilweise
wurden die Darstellungen freiwillig an die Vorschriften
für mittelgroße Kapitalgesellschaften angepasst.
Die Vorjahresvergleichszahlen wurden auf Grund des
Wahlrechts des Artikel 67 Absatz 8 Satz 2 EGHGB nicht
angepasst. Es wurde vom Beibehaltungswahlrecht des Artikels
67 Absatz 3 EGHGB Gebrauch gemacht.
Bei der Bewertung ist von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(§ 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen worden.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
1. Die
Immateriellen Vermögensgegenstände sowie
das
Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen
angesetzt und um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
2. Die
Vermögensgegenstände des
abnutzbaren Anlagevermögens wurden unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem
Netto-Einzelanschaffungswert von bis zu
€ 410,00 wurden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben (§ 6 Absatz 2 EStG). Bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem
Netto-Einzelanschaffungswert zwischen € 410,00
und € 1.000,00 werden über die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer linear
abgeschrieben.
Für außerplanmäßige
Abschreibungen bzw. Zuschreibungen bestand keine
Veranlassung.
3. Die
sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
dem Nennwert bewertet. Sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als 1 Jahr sind nicht enthalten.
4. Der
Kassenbestand und
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt.
5. Die Bilanz ist unter Berücksichtigung der
teilweisen
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden
(§ 268 Absatz 1 HGB). In dem Posten "Bilanzgewinn" in
Höhe von € 51.991,42 ist ein Gewinnvortrag aus
dem Vorjahr in Höhe von € 113.358,90 enthalten.
6. Der Gesamtbetrag, der gemäß § 268
Absatz 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt
beträgt € 0,00.
7. Die
Steuerrückstellungen und die
sonstigen
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
8. Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
passiviert. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
größer 5 Jahre sind in Höhe von € 0,00
enthalten. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
1 Jahr sind in Höhe von € 69.221,76 enthalten.
3. Sonstige Pflichtangaben gemäß § 285
HGB
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu 1 Jahr betrug im Vorjahr
€ 43.616,91 und mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren € 0,00.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beziehen
sich lediglich auf das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).
Geschäftsführer war im abgelaufenen
Geschäftsjahr Herr Arnold Thomsen-Koch (§ 285 Nr.
10 HGB).
Friedrichstadt, den 27.
September 2011
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gez. Arnold Thomsen-Koch
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.09.2011 festgestellt.
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