Stammdaten

Register
Amtsgericht Rostock HRB 9570
Vorher
ARTOSS GmbH
Eingetragen
17.10.2003
Branche
Forschung und Entwicklung im Bereich BiotechnologieHerstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen GerätenHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Gegenstand
die Entwicklung, die Herstellung und der Verkauf und Vertrieb von Medizinprodukten und entsprechenden Patenten und vergleichbaren Rechten. Die Gesellschaft darf den Handel mit derartigen Produkten und Rechten anderer betreiben und darf Grundlagen- und Auftragsforschung auf dem Gebiete der Medizinproduktentwicklung durchführen sowie Schulungen und Weiterbildungen auf den unternehmensgegenständlichen Gebieten vornehmen.

Finanzübersicht

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Prokura
Walter Dr. Gerike
seit 10.5.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Biocomposites (UK) LimitedGBR
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Biocomposites (UK) Limited
United Kingdom
75.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Biocomposites GmbH

Rostock

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Handelsbilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 2.210.091,50 2.607.244,06
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.307.295,00 1.551.701,96
II. Sachanlagen 902.795,50 1.025.487,00
III. Finanzanlagen 1,00 30.055,10
B. Umlaufvermögen 1.697.117,50 1.063.820,69
I. Vorräte 1.031.891,73 885.562,99
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 471.311,95 126.572,42
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 193.913,82 51.685,28
C. Rechnungsabgrenzungsposten 36.404,14 48.308,52
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 456.453,63 26.062,71
Aktiva 4.400.066,77 3.745.435,98

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 75.000,00 75.000,00
II. Gewinnrücklagen 120.134,12 120.134,12
III. Bilanzverlust 651.587,75 221.196,83
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 456.453,63 26.062,71
B. Sonderposten mit Rücklageanteil 232.916,84 267.633,94
C. Rückstellungen 1.772.298,31 1.328.503,08
D. Verbindlichkeiten 2.394.851,62 2.149.298,96
Summe Passiva 4.400.066,77 3.745.435,98

Anhang

Biocomposites GmbH, Rostock
(ehemals ARTOSS GmbH)
Anhang

1. Allgemeine Angaben

Unsere Gesellschaft hat ihren Sitz in Rostock und ist eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Rostock unter der Nr. HRB 9570.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluss umfasst somit die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewendet.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde nach den folgenden gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die grundsätzlich den handelsrechtlichen Vorschriften entsprechen, aufgestellt.

Die Immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet, dabei wurden Nutzungsdauern von drei bis zwanzig Jahren angesetzt. Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Entwicklungskosten angesetzt, sie werden linear über eine Nutzungsdauer von zehn Jahren abgeschrieben.

Das Sachanlagevermögen bewerteten wir zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen über Nutzungsdauern von drei bis dreizehn Jahren. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungskosten vermindert um den darin enthaltenen Vorsteuerbetrag bis Euro 800,00) wurden gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG sofort abgeschrieben. Für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens i.S.d. § 6 Abs. 2a Satz 1 EStG (Anschaffungskosten vermindert um den darin enthaltenen Vorsteuerbetrag von Euro 150,00 bis Euro 1.000,00) wurde bis einschließlich 2009 ein Sammelposten gebildet, der gleichmäßig über fünf Jahre abgeschrieben wird.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die fertigen Erzeugnisse wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt. Es wurden keine Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten einbezogen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten bilanziert, erkennbaren Risiken wurde durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Die Flüssigen Mittel sind zum Nennbetrag, Fremdwährungsbestände zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

Bei den Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden ausschließlich Ausgaben vor dem Stichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen.

Das Stammkapital wird als Gezeichnetes Kapital ausgewiesen und ist zum Nennwert passiviert.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Sämtliche Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag passiviert.

Wir bilanzieren für die bestehenden temporären Differenzen zwischen den Ansätzen der Handels- und denen der Steuerbilanz freiwillig Passive latente Steuern.

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung wurden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagenspiegel.

In 2017 wurde mit der Entwicklung von NanoBone FLOW/FIT begonnen, die Entwicklung wurde im Jahr 2023 abgeschlossen - die hierfür aufgewendeten Herstellungskosten in Höhe von TEuro 1.255 wurden unter den selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen ausgewiesen.

Unter den Finanzanlagen bilanzieren wir unsere 100%-ige  Beteiligung an der ARTOSS Medical Devices (Guangzhou) Co. Ltd, sie wurde zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen im Wesentlichen vorausbezahlte Aufwendungen des Jahres 2024.

Die Sonstigen Rückstellungen berücksichtigen im Wesentlichen Urlaubsverpflichtungen mit TEuro 12, Kosten der Erstellung des Jahresabschlusses (TEuro 7), Gewinnabhängige Vergütung MBMV (TEuro 19), ausstehende Eingangsrechnungen (TEuro 11) und Rechts- und Beratungskosten (TEuro 351 ). Es wurden darüber hinaus Rückstellungen gebildet für Schadensersatzleistungen und daraus resultierenden Zinsverpflichtungen (zusammen TEuro 1.361), zu denen wir von einem US-amerikanischen Gericht verurteilt wurden.

Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben TEuro 423 (Vorjahr TEuro 615) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und TEuro 0 (Vorjahr TEuro 0) eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben mit TEuro 116 (Vorjahr TEuro 441) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Sonstigen Verbindlichkeiten haben mit TEuro 274 (Vorjahr TEuro 293) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr, mit TEuro 0 (Vorjahr TEuro 0) eine Restlaufzeit von einem bis zu fünf Jahren.

Von den sonstigen Verbindlichkeiten betreffen TEuro 1.194 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (Vorjahr TEuro 255).

Zwischen den Wertansätzen der Handels- und der Steuerbilanz bestehen temporäre Differenzen in Höhe von TEuro 1.527, für die damit zusammenhängende latente Steuerbelastung wurden freiwillig passive latente Steuern in Höhe von TEuro 0 (Vorjahr: TEuro 0) gebildet. Die Bewertung erfolgte mit einem Steuersatz von 32,1 % (Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer bei einem Hebesatz von 465 %) - unter Berücksichtigung der zum 31. Dezember 2023 bestehenden steuerlichen Verlustvorträge ergab sich keine passive Steuerlatenz. Sie betreffen die voraussichtliche zukünftige Ertragsteuerbelastung für die aktivierten selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die in der Steuerbilanz aufgrund des dort bestehenden Aktivierungsverbotes nicht bilanziert werden. Ohne die steuerlichen Verlustvorträge müssten passive latente Steuern in Höhe von Euro 418.988,83 bilanziert werden - die mindernde Berücksichtigung von steuerlichen Verlustvorträgen steht unter der Bedingung, dass diese Verlustvorträge zukünftig auch tatsächlich verwertet werden können. Diese Verwertung ist in Gefahr, da in 2023 ein Gesellschafterwechsel stattgefunden hat - dann können die Verluste in der Zukunft nur ausgeglichen (d.h. steuermindernd eingesetzt werden), wenn die Bedingungen des § 8d KStG eingehalten werden und ein entsprechender Antrag auf Fortführung des bestehenden Verlustvortrages gestellt wird.

Es bestehen folgende, nicht in der Bilanz ausgewiesene finanzielle Verpflichtungen:

aus mehrjährigen Miet- und Leasingverträgen TEuro 143 (Jahresbetrag)

4. Sonstige Angaben

Als Geschäftsführer sind Herr Dr. Walter Gerike, Rostock, und Herr Prof. Dr. Thomas Gerber, Sildemow, bestellt. Beide sind alleinvertretungs­berechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wurde gemäß § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB verzichtet.
Von der Aufstellung eines Lageberichtes haben wir in Einklang mit § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB abgesehen.
In Höhe der aktivierten selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (Euro 1.300.574,00) abzüglich der aus diesem Grunde bilanzierten passiven latenten Steuern (Euro 0,00) i.H.v. Euro 1.300.574,00 besteht eine Ausschüttungssperre.

Die Biocomposite GmbH hat im Geschäftsjahr 2023 einen Jahresfehlbetrag (Verlust) in Höhe Euro 430.390,92 erzielt.
Das Stammkapital ist damit vollständig aufgezehrt - es besteht ein Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (bilanzielle Überschuldung) in Höhe von Euro 456.453,63. Wir wurden von unseren steuerlichen Beratern auf die Konsequenzen des § 49 Abs. 3 GmbHG (Einberufung einer Gesellschafterversammlung bei Verlust der Hälfte des Stammkapitals) hingewiesen und es wurde uns mitgeteilt, dass unverzüglich Maßnahmen ergriffen werden müssen, um der Verlustsituation und der negativen Liquiditätslage entgegenzuwirken und  nachhaltig Gewinne zu erzielen. Unsere steuerlichen Berater haben uns empfohlen, diesbezüglich eine qualifizierte rechtliche Beratung hinsichtlich des Vorliegens einer Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne, einer Zahlungsunfähigkeit und der daraus drohenden Insolvenzantragspflicht, in Anspruch zu nehmen.
Unsere Gesellschafterin, die Biocomposites UK Limited, Newcastle, hat uns gegenüber eine Patronatserklärung abgegeben und ist mit ihren Forderungen uns gegenüber im Rang hinter die anderen Gläubiger zurückgetreten. Damit ist unseres Erachtens die bilanzielle Überschuldung beseitigt.
  
Damit besteht unseres Erachtens keine Überschuldung im bilanziellen noch im insolvenzrechtlichen Sinne.

 

Rostock, den 7. Oktober 2024

gez. Prof. Dr. Thomas Gerber gez. Dr. Walter Gerike, Geschäftsführer Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.01.2025 festgestellt.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

Organisationen an dieser Adresse

25 nahegelegene Organisationen

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.