Biocomposites GmbH
Rostock
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.210.091,50 |
2.607.244,06 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.307.295,00 |
1.551.701,96 |
| II.
Sachanlagen |
902.795,50 |
1.025.487,00 |
| III.
Finanzanlagen |
1,00 |
30.055,10 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.697.117,50 |
1.063.820,69 |
| I.
Vorräte |
1.031.891,73 |
885.562,99 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
471.311,95 |
126.572,42 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
193.913,82 |
51.685,28 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
36.404,14 |
48.308,52 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
456.453,63 |
26.062,71 |
| Aktiva |
4.400.066,77 |
3.745.435,98 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
75.000,00 |
75.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
120.134,12 |
120.134,12 |
| III.
Bilanzverlust |
651.587,75 |
221.196,83 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
456.453,63 |
26.062,71 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
232.916,84 |
267.633,94 |
| C.
Rückstellungen |
1.772.298,31 |
1.328.503,08 |
| D.
Verbindlichkeiten |
2.394.851,62 |
2.149.298,96 |
| Summe
Passiva |
4.400.066,77 |
3.745.435,98 |
Anhang
Biocomposites GmbH, Rostock
(ehemals ARTOSS GmbH)
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Unsere Gesellschaft hat ihren Sitz in Rostock und ist
eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Rostock
unter der Nr. HRB 9570.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der
Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG)
aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf. Der
Jahresabschluss umfasst somit die Bilanz, die Gewinn- und
Verlustrechnung und den Anhang.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das
Gesamtkostenverfahren angewendet.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde nach den folgenden
gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen
unveränderten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die
grundsätzlich den handelsrechtlichen Vorschriften
entsprechen, aufgestellt.
Die
Immateriellen Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
lineare Abschreibungen, bewertet, dabei wurden
Nutzungsdauern von drei bis zwanzig Jahren angesetzt.
Selbstgeschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände werden mit ihren
Entwicklungskosten angesetzt, sie werden linear über
eine Nutzungsdauer von zehn Jahren abgeschrieben.
Das
Sachanlagevermögen bewerteten wir zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
lineare Abschreibungen über Nutzungsdauern von drei
bis dreizehn Jahren. Geringwertige Wirtschaftsgüter
(Anschaffungskosten vermindert um den darin enthaltenen
Vorsteuerbetrag bis Euro 800,00) wurden gemäß
§ 6 Abs. 2 Satz 1 EStG sofort abgeschrieben. Für
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
i.S.d. § 6 Abs. 2a Satz 1 EStG (Anschaffungskosten
vermindert um den darin enthaltenen Vorsteuerbetrag von
Euro 150,00 bis Euro 1.000,00) wurde bis
einschließlich 2009 ein Sammelposten gebildet, der
gleichmäßig über fünf Jahre
abgeschrieben wird.
Die
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die
fertigen Erzeugnisse wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips angesetzt. Es wurden keine
Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten einbezogen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten
bilanziert, erkennbaren Risiken wurde durch Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Die
Flüssigen Mittel sind zum Nennbetrag,
Fremdwährungsbestände zum Devisenkassamittelkurs
am Bilanzstichtag bewertet.
Bei den
Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden
ausschließlich Ausgaben vor dem Stichtag ausgewiesen,
die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem
Abschlussstichtag darstellen.
Das Stammkapital wird als
Gezeichnetes Kapital ausgewiesen und ist zum
Nennwert passiviert.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle am
Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Sämtliche
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
passiviert.
Wir bilanzieren für die bestehenden
temporären Differenzen zwischen den Ansätzen der
Handels- und denen der Steuerbilanz freiwillig
Passive latente Steuern.
Forderungen und Verbindlichkeiten
in fremder Währung wurden zum
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Die Entwicklung des
Anlagevermögens ergibt sich aus dem
Anlagenspiegel.
In 2017 wurde mit der Entwicklung von NanoBone
FLOW/FIT begonnen, die Entwicklung wurde im Jahr 2023
abgeschlossen - die hierfür aufgewendeten
Herstellungskosten in Höhe von TEuro 1.255 wurden
unter den selbst geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenständen ausgewiesen.
Unter den
Finanzanlagen bilanzieren wir unsere 100%-ige
Beteiligung an der ARTOSS Medical Devices (Guangzhou) Co.
Ltd, sie wurde zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren
beizulegenden Wert angesetzt.
Sämtliche
Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen im
Wesentlichen vorausbezahlte Aufwendungen des Jahres 2024.
Die
Sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
im Wesentlichen Urlaubsverpflichtungen mit TEuro 12, Kosten
der Erstellung des Jahresabschlusses (TEuro 7),
Gewinnabhängige Vergütung MBMV (TEuro 19),
ausstehende Eingangsrechnungen (TEuro 11) und Rechts- und
Beratungskosten (TEuro 351 ). Es wurden darüber hinaus
Rückstellungen gebildet für
Schadensersatzleistungen und daraus resultierenden
Zinsverpflichtungen (zusammen TEuro 1.361), zu denen wir
von einem US-amerikanischen Gericht verurteilt wurden.
Die
Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
haben TEuro 423 (Vorjahr TEuro 615) eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr und TEuro 0 (Vorjahr TEuro 0) eine
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.
Die
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
haben mit TEuro 116 (Vorjahr TEuro 441) eine Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr.
Die
Sonstigen Verbindlichkeiten haben mit TEuro 274
(Vorjahr TEuro 293) eine Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr, mit TEuro 0 (Vorjahr TEuro 0) eine Restlaufzeit von
einem bis zu fünf Jahren.
Von den
sonstigen Verbindlichkeiten betreffen TEuro 1.194
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (Vorjahr
TEuro 255).
Zwischen den Wertansätzen der Handels- und der
Steuerbilanz bestehen temporäre Differenzen in
Höhe von TEuro 1.527, für die damit
zusammenhängende latente Steuerbelastung wurden
freiwillig
passive latente Steuern in Höhe von TEuro 0
(Vorjahr: TEuro 0) gebildet. Die Bewertung erfolgte mit
einem Steuersatz von 32,1 % (Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer bei einem Hebesatz
von 465 %) - unter Berücksichtigung der zum 31.
Dezember 2023 bestehenden steuerlichen Verlustvorträge
ergab sich keine passive Steuerlatenz. Sie betreffen die
voraussichtliche zukünftige Ertragsteuerbelastung
für die aktivierten selbst geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens,
die in der Steuerbilanz aufgrund des dort bestehenden
Aktivierungsverbotes nicht bilanziert werden. Ohne die
steuerlichen Verlustvorträge müssten passive
latente Steuern in Höhe von Euro 418.988,83 bilanziert
werden - die mindernde Berücksichtigung von
steuerlichen Verlustvorträgen steht unter der
Bedingung, dass diese Verlustvorträge zukünftig
auch tatsächlich verwertet werden können. Diese
Verwertung ist in Gefahr, da in 2023 ein
Gesellschafterwechsel stattgefunden hat - dann können
die Verluste in der Zukunft nur ausgeglichen (d.h.
steuermindernd eingesetzt werden), wenn die Bedingungen des
§ 8d KStG eingehalten werden und ein entsprechender
Antrag auf Fortführung des bestehenden
Verlustvortrages gestellt wird.
Es bestehen folgende, nicht in der Bilanz
ausgewiesene
finanzielle Verpflichtungen:
aus mehrjährigen Miet- und
Leasingverträgen TEuro 143 (Jahresbetrag)
4. Sonstige Angaben
Als
Geschäftsführer sind Herr Dr. Walter
Gerike, Rostock, und Herr Prof. Dr. Thomas
Gerber, Sildemow, bestellt. Beide sind
alleinvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Auf die Angabe der
Bezüge der Geschäftsführung wurde
gemäß § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB verzichtet.
Von der Aufstellung eines
Lageberichtes haben wir in Einklang mit § 264
Abs. 1 Satz 4 HGB abgesehen.
In Höhe der aktivierten selbst geschaffenen
immateriellen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens (Euro 1.300.574,00) abzüglich der
aus diesem Grunde bilanzierten passiven latenten Steuern
(Euro 0,00) i.H.v. Euro 1.300.574,00 besteht eine
Ausschüttungssperre.
Die Biocomposite GmbH hat im Geschäftsjahr 2023
einen Jahresfehlbetrag (Verlust) in Höhe Euro
430.390,92 erzielt.
Das Stammkapital ist damit vollständig
aufgezehrt - es besteht ein Nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag (bilanzielle Überschuldung) in
Höhe von Euro 456.453,63. Wir wurden von unseren
steuerlichen Beratern auf die Konsequenzen des
§ 49 Abs. 3 GmbHG (Einberufung einer
Gesellschafterversammlung bei Verlust der Hälfte des
Stammkapitals) hingewiesen und es wurde uns mitgeteilt,
dass unverzüglich Maßnahmen ergriffen werden
müssen, um der Verlustsituation und der negativen
Liquiditätslage entgegenzuwirken und nachhaltig
Gewinne zu erzielen. Unsere steuerlichen Berater haben uns
empfohlen, diesbezüglich eine qualifizierte rechtliche
Beratung hinsichtlich des Vorliegens einer
Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne, einer
Zahlungsunfähigkeit und der daraus drohenden
Insolvenzantragspflicht, in Anspruch zu nehmen.
Unsere Gesellschafterin, die Biocomposites UK
Limited, Newcastle, hat uns gegenüber eine
Patronatserklärung abgegeben und ist mit ihren
Forderungen uns gegenüber im Rang hinter die anderen
Gläubiger zurückgetreten. Damit ist unseres
Erachtens die bilanzielle Überschuldung beseitigt.
Damit besteht unseres Erachtens keine
Überschuldung im bilanziellen noch im
insolvenzrechtlichen Sinne.
Rostock, den 7. Oktober
2024
gez.
Prof. Dr. Thomas Gerber gez. Dr. Walter Gerike,
Geschäftsführer Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.01.2025
festgestellt.
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