Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger mittels Carsharing
INT. MESSEBAU GMBH
Heinrich-Schicht-Straße 14, 42499 Hückeswagen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Int. Messebau GmbHHückeswagenJAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2011Bilanz zum 31. Dezember 2011AKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2011Allgemeine AngabenDer vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben keine Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch. Die Wertansätze in der Bilanz der Int. Messebau GmbH zum 31.12.2010 wurden unverändert übernommen. Grundsätze zur Bilanzierung und BewertungDie zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Bereits gebildete Sammelposten i.S: des § 6 Abs. 2a EStG werden linear abgeschrieben. Die Forderungen an verbundene Unternehmen sind zum Nennwert bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst. Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Angaben zu einzelnen Posten der BilanzAnlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von € 10.955,59 ausgewiesen. Eigenkapital Das Stammkapital von € 26.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten die voraussichtlichen Kosten zur Erstellung des Jahresabschlusses und der betrieblichen Steuererklärungen. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag auskunftsgemäß nicht bestanden. Sonstige AngabenGeschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Klaus-Peter Blömer vom Rath, wohnhaft in Wermelskirchen. Ergebnisverwendung Der Jahresüberschuss in Höhe von € 15.966,01 wird nach Verrechnung mit dem Gewinnvortrag von € 35.364,76 auf neue Rechnung vorgetragen. Eine Gewinnausschüttung für das abgelaufene Wirtschaftsjahr wird nicht beschlossen. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Hückeswagen, den 17. Dezember 2012 Klaus-Peter Blömer vom Rath |
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