Stammdaten

Register
Amtsgericht Lübeck HRB 8057 HL
Eingetragen
22.2.2008
Branche
Managementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem AnteilsbesitzManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Verwaltung von eigenem Vermögen und die Finanzierung von Unternehmen der Buhck Gruppe unter Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 KWG.

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Buhck
seit 22.2.2008
Geschäftsführer
Henner Dr. Buhck
seit 22.2.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Hamburg
12.500 €
50.00%
Wentorf bei Hamburg
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Buhck Finanz GmbH

Wentorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen        
I. Sachanlagen   1.119.415,67   941.627,42
B. Umlaufvermögen        
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   1.308.793,77   1.346.728,74
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   478.994,90   449.366,59
Summe Aktiva   2.907.204,34   2.737.722,75

Passiva

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital        
I. Gezeichnetes Kapital   25.000,00   25.000,00
II. Gewinnvortrag   154.176,76   139.278,29
III. Jahresüberschuss   21.881,13   14.898,47
B. Rückstellungen   7.120,41   5.900,00
C. Verbindlichkeiten   2.699.026,04   2.552.645,99
Summe Passiva   2.907.204,34   2.737.722,75

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer Kleinstkapitalgesellschaft gemäß § 267a Abs. 1 HGB auf. Erleichterungen bei der Gliederung der Bilanz nach § 266 Abs. 1 Satz 4 HGB wurden nicht in Anspruch genommen.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der Jahresabschluss ist gemäß § 264 Abs. 1 HGB nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufgestellt unter Berücksichtigung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG).

Für die Gewinn- und Verlustrechnung findet das Gesamtkostenverfahren Anwendung.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, bei abnutzbaren Vermögensgegenständen vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer, angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten angesetzt. Alle erkennbaren Risiken werden durch entsprechende Bewertungsabschläge berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird, soweit erforderlich, durch Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.

In den Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verpflichtungen ausreichend Rechnung getragen.

Die in der Bilanz enthaltenen Rückstellungen und Verbindlichkeiten sind mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Erläuterungen zum Jahresabschluss

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Aufgliederung der in der Bilanz ausgewiesenen Anlagepositionen, ihre Entwicklung im Geschäftsjahr, die Zuschreibungen und Abschreibungen des Geschäftsjahres sind im Anlagenspiegel (vgl. Anlage II./1) dargestellt.

Eigenkapital

Das Stammkapital beträgt EUR 25.000,00 und ist zum Bilanzstichtag in voller Höhe eingezahlt.

Rückstellungen

Die Zusammenstellung der Rückstellungen ergibt sich im Einzelnen aus der Anlage II./3.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr bestehen in Höhe von EUR 2.189.026,04 (Vj. EUR 2.042.645,99); davon aus Steuern EUR 80.334,89 (Vj. EUR 38.535,22).

Sie sind nicht durch Grundpfandrechte oder ähnliche Rechte besichert.

Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Angaben zum Geschäftsführungsorgan der Gesellschaft

Geschäftsführer der Gesellschaft sind in 2014 Herr Thomas Buhck, Kaufmann und Herr Dr. Henner Buhck, Jurist.

Die Gesellschaft wird entweder durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafter-beschluss kann einzelnen oder allen Geschäftsführern die Befugnis zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft erteilt werden.

Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Wentorf, den 14. August 2015

gez.

Thomas Buhck

Dr. Henner Buhck

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 21.08.2015

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