KADAS
GmbH
Lörrach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.316,30 |
5.708,30 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
533,30 |
533,30 |
| II.
Sachanlagen |
3.463,00 |
4.855,00 |
| III.
Finanzanlagen |
320,00 |
320,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
526.715,76 |
524.039,41 |
| I.
Vorräte |
957,34 |
23.385,85 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
59.232,99 |
61.075,44 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
466.525,43 |
439.578,12 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.688,45 |
5.740,96 |
| Aktiva |
541.720,51 |
535.488,67 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
481.281,78 |
455.470,02 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
456.281,78 |
430.470,02 |
| davon
Gewinnvortrag |
430.470,02 |
393.393,69 |
| B.
Rückstellungen |
12.161,00 |
41.006,39 |
| C.
Verbindlichkeiten |
48.277,73 |
39.012,26 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
48.277,73 |
39.012,26 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
103,61 |
136,16 |
| Passiva |
541.720,51 |
535.488,67 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
KADAS GmbH, Lörrach, Registergericht Freiburg,
HRB 311020
II. Aufstellungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der KADAS GmbH wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH Gesetzes und des
Gesellschaftsvertrages zu beachten. Es gelten die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
III. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Es kamen folgende Bewertungsmethoden zum Ansatz:
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen.
Im Rahmen des handelsrechtlichen Bewertungswahlrechts
(BilMoG) wurden die steuerrechtlichen linearen
Abschreibungen übernommen.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten
bewertet.
Soweit erforderlich wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste
aus schwebenden Geschäften gebildet. Dabei wurden
grundsätzlich alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Grundlagen für die Umrechnung von
Fremdwährungsposten in Euro
Der Jahresabschluss enthält auf fremde
Währung lautende Sachverhalte, die in EUR umgerechnet
wurden.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten haben
grundsätzlich eine Restlaufzeit von einem Jahr oder
weniger und werden zum Devisenkassamittelkurs am Stichtag
umgerechnet.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
IV. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Bilanz
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter gem. § 42
(3) GmbHG bestanden am Bilanzstichtag in Höhe von EUR
136,16
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Im Kalenderjahr sind durchschnittlich 2 Arbeitnehmer
beschäftigt.
Unterschrift der Geschäftsführung
Lörrach, 03.08.2023
.......................................Stephan
Dannmeyer Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.08.2023
festgestellt.
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