Hofacker
GmbH
Leverkusen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
16.878,50 |
17,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
756.381,57 |
985.392,58 |
| davon
Forderungen gegen Gesellschafter |
172.472,80 |
167.449,32 |
| C.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
5.096,34 |
1.403,13 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
778.356,41 |
986.812,71 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
764.266,78 |
980.711,92 |
| B.
Rückstellungen |
0,00 |
4.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
14.089,63 |
1.600,79 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
14.089,63 |
1.600,79 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
778.356,41 |
986.812,71 |
sonstige Berichtsbestandteile
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von 410,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die
Pensionsrückstellungen betragen Euro 48.611,00.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zur Bilanz
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
|
|
Euro
|
Ausleihungen
|
0,00
|
Forderungen
|
172.472,80
|
Verbindlichkeiten
|
0,00
|
Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge,
die den Geschäftsführern zuzurechnen sind.
Pensionsrückstellungen
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
die PUC-Methode angewendet.
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen
getroffen:
Zinssatz
|
4,31
|
%
|
erwartete Lohn- und
Gehaltssteigerungen
|
0,00
|
%
|
zugrunde gelegte
Sterbetafel
|
2005
|
|
Der Zinssatz entspricht der von der deutschen
Bundesbank gemäß der
Rückstellungsabzinsungsverordnung
veröffentlichten Abzinsungssatz bei der pauschalen
Restlaufzeit von 15 Jahren und einer Durchschnittsbildung
iüber die vergangenen zehn Geschäftsjahre.
Es wurde die Neuregelung des § 253 Abs. 2 HBG
angewandt.
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Verrechnung von Vermögensgegenständen
und Schulden
|
Euro
|
Erfüllungsbetrag
der Schulden
|
48.611,00
|
Anschaffungskosten der
verrechneten Vermögenswerte
|
|
Zeitwert der
verrechneten Vermögenswerte
|
53.707,34
|
verrechnete Aufwendungen
|
|
verrechnete Erträge
|
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Zur Bestimmung des Zeitwertes mit Hilfe allgemein
anerkannter Bewertungsmethoden wurden folgende Annahmen
zugrunde gelegt:
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt Euro 0,00
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster
Geschäftsführer:
|
Klaus Dieter Hepp
|
ausgeübter Beruf:
|
Diplombetriebswirt
|
Weitere
Geschäftsführer:
|
|
ausgeübter Beruf:
|
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Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresfehlbetrag beträgt Euro
16.445,14.
Einschließlich des zu berücksichtigenden
Gewinnvortrags ergibt sich ein Betrag von Euro 738.702,19,
der zu verwenden ist.
In die Rücklagen werden Euro 0,00 eingestellt.
Zur Ausschüttung ist ein Betrag von Euro 0,00
vorgesehen.
Auf neue Rechnung werden Euro 738.702,19 vorgetragen.
Unterschrift der Geschäftsführung
Leverkusen, den
29.6.2016
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gez.Klaus Dieter Hepp
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Ort, Datum
|
Unterschrift
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Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.06.2016 festgestellt.
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