Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 300895
Eingetragen
28.5.1991
Branche
Architekturbüros für HochbauIngenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungIngenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen
Gegenstand
Planung und Durchführung von Bauvorhaben aller Art

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Anna Esefeld
seit 6.6.2025
Geschäftsführer
Andreas Esefeld
seit 2.2.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

76.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Andreas Fritz Karl Esefeld
76.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Andreas Fritz Karl Esefeld
Steinstraße 22, 98693 Ilmenau
50.000 DM
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

T & E Bau GmbH

Ilmenau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 82.138,00 26.166,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.814,00 2,00
II. Sachanlagen 78.324,00 26.164,00
B. Umlaufvermögen 322.025,38 332.844,64
I. Vorräte 6.213,10 5.802,37
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 13.704,50 219.759,75
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 302.107,78 107.282,52
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.027,60 3.400,00
Summe Aktiva 408.190,98 362.410,64

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 104.758,58 66.617,77
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzgewinn 79.193,99 41.053,18
B. Rückstellungen 220.608,07 215.899,47
C. Verbindlichkeiten 82.824,33 79.893,40
Summe Passiva 408.190,98 362.410,64

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft T&E Bau GmbH mit Sitz in Ilmenau OT Gehren ist beim Handelsregister (Registergericht Jena unter der Nummer: Handelsregister B 300895eingetragen.

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Erleichterungen der

§§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu 800,00 EUR werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

- Ausleihungen zum Nennwert

- unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert

- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens und angemessene Teile der allgemeinen Verwaltungskosten.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 4 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Umlaufvermögen

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 50.000 DEM entspricht 25.564,59 EUR wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Bilanzgewinn

Der Bilanzgewinn beinhaltet einen Gewinnvortrag aus Vorjahren in Höhe von 41.053,18 EUR.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen 82.824,33 EUR

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Dipl. Ing. Andreas Esefeld.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Personalstand

Die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen lag bei 12.

Die Ermittlung der Anzahl der Arbeitnehmer erfolgte nach § 267 i. V. m. § 285 Nr. 7 HGB.

Angaben nach § 285 Nr. 3a HGB

Es bestehen folgende, nach § 285 Nr. 3a HGB anzugebende, nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte sonstige finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage der Gesellschaft von Bedeutung sind:

Mietverpflichtungen auf die Dauer von 5 Jahren 150.000 EUR
davon an verbundene Unternehmen 150.000 EUR

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB Angabe pflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Ilmenau, den 5. September 2024

T&E Bau GmbH

Dipl. Ing. Andreas Esefeld

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 5.9.2024.

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