DINGER GmbH
SCHORNSTEINTECHNIK
Achern
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
11.623,00 |
16.266,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
249.988,27 |
192.395,89 |
| davon
Forderungen gegen Gesellschafter |
1.721,34 |
805,22 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.416,61 |
1.211,57 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
263.027,88 |
209.873,46 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
188.970,77 |
167.757,20 |
| B.
Rückstellungen |
29.213,00 |
13.686,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
44.844,11 |
28.430,26 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
44.844,11 |
28.430,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
263.027,88 |
209.873,46 |
sonstige Berichtsbestandteile
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss umfasst das Wirtschaftsjahr vom
01. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer Kleinstkapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267a Abs.1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265
Abs.1 S.2, 266 ff. HGB). Ergänzend hierzu wurden die
Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Bilanz gibt entsprechend den gesetzlichen
Vorschriften grundsätzlich die wirtschaftliche Lage
zutreffend wieder.
Im Jahresabschluss sind nach Angaben der
Geschäftsleitung sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und
Erträge enthalten.
Die Posten auf der Aktivseite sind nicht mit den
Posten auf der Passivseite und Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Dem Grundsatz der Einzelbewertung von
Vermögensgegenständen und Schulden wurde Rechnung
getragen.
Alle vorhersehbaren Risiken, die bis zum
Bilanzstichtag entstanden sind, wurden berücksichtigt.
Für die Berücksichtigung von Gewinnen wurde
das Realisationsprinzip und für die
Berücksichtigung von Verlusten das
Imparitätsprinzip beachtet.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs.1 S.1, Abs.3
HGB). Die Zugänge im abgeschlossenen
Geschäftsjahr wurden zeitanteilig abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter EUR 410,00
wurden im Wirtschaftsjahr 2012 nach den Grundsätzen
der ordnungsgemäßen Buchhaltung in vollem Umfang
abgeschrieben. Dabei wurde von der Fiktion ausgegangen,
dass im Jahr des Zugangs auch deren Abgang erfolgte.
Die in den Wirtschaftsjahren 2008 und 2009 gebildeten
Sammelposten für geringwertige
Wirtschaftsgüter wurden im Jahresabschluss zum
31.12.2012 fortgeführt. Im Wirtschaftsjahr 2012
erfolgten keine Zugänge in diesen Sammelposten.
Fertige Erzeugnisse und
unfertige Erzeugnisse wurden grundsätzlich zu
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die
produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 Abs.2 HGB).
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände werden zum
Nominalwert angesetzt.
Es wurden bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aufgrund
der nicht enthaltenden Risiken keine Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen vorgenommen.
Eine Berechnung
latenter Steuern aufgrund temporärer
Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher
und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274 HGB
war nicht nötig.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten,
insbesondere für Schadensersatz und eine
Rückstellung für Gewährleistungen
(Garantieverpflichtungen in Höhe von 0,50 % der
durchschnittlichen Umsätze der letzen fünf Jahre)
und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs.1 S.2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs.2 S.1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 Abs.1 S.2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs.1 HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände haben eine
Restlaufzeit unter einem Jahr.
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 Abs.3
GmbHG iVm § 285 Nr. 9c HGB) bestehen am
Abschlussstichtag in Höhe von EUR 1.721,34 (Vorjahr
EUR 805,22), die mit dem durchschnittlichen Basiszinssatz
0,12% verzinst wurden.
Die
sonstigen Rückstellungen betreffen am
Bilanzstichtag bestehende ungewisse Verbindlichkeiten im
Personalbereich, Gewährleistungen, für
Jahresabschluss- und Prüfungskosten sowie für die
Nebenkosten der Mieträume
|
EUR
|
Vorjahr EUR
|
Die
sonstigen Rückstellungen betragen
|
22.236,00
|
13.686,00
|
davon
entfallen auf:
|
|
|
Tantieme
|
9.861,00
|
2.071,00
|
Urlaubsansprüche Arbeitnehmer
|
4.286,00
|
4.286,00
|
Aufbewahrung
von Geschäftsunterlagen
|
1.600,00
|
1.600,00
|
Gewährleistungen
|
3.489,00
|
3.029,00
|
Jahresabschluss- und Prüfungskosten
|
3.000,00
|
2.700,00
|
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen nicht.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden für
wesentliche Posten gebildet.
IV
. Sonstige Pflichtangaben
Im Geschäftsjahr wurde durchschnittlich 1
(Vorjahr 1) Arbeitnehmer beschäftigt.
Geschäftsführer der Gesellschaft war im
Berichtsjahr Herr Reiner Dinger.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Schutzklausel gem. § 286 Abs.4 HGB wurde in
Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Nachdem nur natürliche Personen Gesellschafter
der Kapitalgesellschaft sind, wird vom Wahlrecht des
§ 325 Abs.1 S.4 HGB Gebrauch gemacht.
Achern, den 25.03.2014
____________________________
Reiner Dinger
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.03.2014 festgestellt.
|