vonflair
GmbH
Viersen
(vormals: Mülheim an der Ruhr)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.08.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
1.8.2019
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
15.712,29 |
12.500,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
12.615,67 |
12.500,00 |
| 1.
eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.096,62 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
15.712,29 |
12.500,00 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
1.8.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
10.440,19 |
12.500,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
2.059,81 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
1.200,00 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.072,10 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
4.072,10 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
15.712,29 |
12.500,00 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die vonflair GmbH wurde beim Amtsgericht Duisburg im
Handelsregister B unter der Nummer 32025 am 1.08.2019
eingetragen und hat in 2020 ihren Sitz nach Viersen verlegt
und ist nunmehr dort im Handelsregister B unter der Nummer
19222 beim Amtsgericht Mönchengladbach eingetragen.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 HGB. Sie hat bei der Aufstellung
des Jahresabschlusses von den
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften gemäß §§
264, 274a und 288 HGB Gebrauch gemacht.
Der Jahresabschluss wurde gemäß
§§ 242 ff., 264a ff. HGB, sowie den
einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes und nach
den Vorschriften des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes
(BilRUG) erstellt.
Die Wertangaben des Geschäftsjahres und des
Vorjahres (EB-Werte) erfolgen in Tausend Euro (€).
II. Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Zusätzliche Angaben im Sinne des § 264 (2)
Satz 2 HGB sind nicht erforderlich.
Abweichungen von der Darstellungsstetigkeit der
Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
im Sinne des § 265 (1) Satz 2 HGB werden, soweit sie
vorliegen, in den folgenden Abschnitten erläutert.
III. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Dem vorliegenden Jahresabschluss liegen die
Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze des
Handelsgesetzbuches, unter Beachtung der Vorschriften des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetztes (BilRUG), zugrunde.
Der Jahresabschluss ist unter der Annahme der
Unternehmensfortführung aufgestellt worden.
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bilanziert. Die steuerlichen Regelungen zu geringwertigen
Wirtschaftsgütern werden auch im handelsrechtlichen
Jahresabschluss angewandt, da der Posten insgesamt von
untergeordneter Bedeutung ist.
Das Vorratsvermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips
bewertet worden.
Die Forderungen, sonstige
Vermögensgegenstände und liquiden Mittel sind mit
dem Nennwert bilanziert.
Den in den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen enthaltenen Risiken wurden
- soweit erforderlich - durch Bildung einer
Einzelwertberichtigung sowie einer Pauschalwertberichtigung
angemessen Rechnung getragen.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253
Abs. 1 HGB).
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt worden.
IV. Erläuterungen zur Bilanz
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2019 ist im
Anlagenspiegel zu diesem Bericht dargestellt.
Die Forderungen und Vermögensgegenstände
sind grundsätzlich vollständig innerhalb eines
Jahres fällig.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
bestehen in Höhe von insgesamt T€ 3,2 (VJ:
T€ 0,0). Der Ausweis erfolgt unter der Position
sonstige Verbindlichkeiten gegen Unternehmen mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im
Wesentlichen die Rückstellungen für
Jahresabschluss und Prüfungskosten mit T€ 1,2
(VJ: T€ 0,0).
Die sonstigen Verbindlichkeiten sind
grundsätzlich vollständig innerhalb eines Jahres
fällig.
V. Sonstige Angaben
Die Geschäftsführung wurde im
Geschäftsjahr durch Herrn Veli Avci (Kaufmann)
wohnhaft Holbeinstraße 4 in Mönchengladback
wahrgenommen.
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresfehlbetrag zum 31. Dezember 2019 in Höhe von
T€ 2,0 auf neue Rechnung vorzutragen.
Düsseldorf, im Februar 2021
sonstige Berichtsbestandteile
./.
gez. Veli Avci
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.02.2021 festgestellt.
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