Stammdaten

Register
Amtsgericht Freiburg HRB 722344
Eingetragen
7.8.2020
Branche
Einzelhandel mit zoologischem Bedarf und lebenden TierenGroßhandel mit lebenden TierenEinzelhandel mit Fisch, Meeresfrüchten und Fischerzeugnissen
Gegenstand
Der Einzelhandel mit Konsumgütern, insbesondere aus dem Bereich Zoofachhandel unter Ausschluss von Tieren.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Mateo Feljak
seit 7.8.2020
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

50.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
50.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

79106 Freiburg
25.000 €
100.00%

Beteiligungen

NameAnteil
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Zoohaus Freiburg GmbH

Freiburg im Breisgau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

78.815,63

61.246,70

I. Sachanlagen

78.815,63

61.246,70

B. Umlaufvermögen

144.420,19

270.947,68

I. Vorräte

108.967,25

214.630,55

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

22.094,97

30.033,48

III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

13.357,97

26.283,65

C. Rechnungsabgrenzungsposten

3.534,71

18.908,38

D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

680.298,76

277.532,12

0,00

13.646,43

Summe Aktiva

907.069,29

642.281,31



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

0,00

0,00

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Verlustvortrag

-302.532,12

-73.227,56

III. Jahresfehlbetrag

-402.766,64

-229.304,56

nicht gedeckter Fehlbetrag

680.298,76

277.532,12

B. Rückstellungen

4.471,77

4.400,00

C. Verbindlichkeiten

902.597,52

637.881,31

Summe Passiva

907.069,29

642.281,31

ANHANG

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Zoohaus Freiburg GmbH, Freiburg im Breisgau ist beim Amtsgericht Freiburg unter der Nummer HRB 722344 ins Handelsregister eingetragen.

II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zoohaus Freiburg GmbH wurde durch Eigenantrag des Schuldners vom 26.05.2023 eingeleitet. Mit Beschluss des Amtsgerichts Freiburg vom 30.05.2023 wurde Herr RA Dr. André Berbuer mit der Erstellung eines Insolvenzgutachtens beauftragt und zum vorläufig schwachen Insolvenzverwalter bestellt. Auf Grundlage des erstatteten Insolvenzeröffnungsgutachten wurde sodann mit Beschluss des Amtsgerichts das Insolvenzverfahren am 30.08.2023 eröffnet und Rechtsanwalt Dr. André Berbuer zum Insolvenzverwalter bestellt.

Im Laufe des Insolvenzverfahrens stellte sich heraus, dass eine Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Dauer nicht möglich ist, so dass in Abkehr von der Going-Concern-Prämisse die Bewertung und Bilanzierung der Vermögensgegenstände in dem vorliegenden Jahresabschluss grundsätzlich zu Zerschlagungswerten erfolgte.

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine Kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Erstellung des Jahresabschlusses teilweise in Anspruch genommen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) und den Vorschriften des GmbHG i.V.m. § 155 InsO aufgestellt.

Zur Verbesserung der Darstellungsklarheit werden Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und Davon-Vermerke grundsätzlich im Anhang gemacht

III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. In Abkehr von der Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prämisse) gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB werden die Vermögensgegenstände grundsätzlich zu Zerschlagungswerten bewertet. Soweit die fortgeschriebenen Anschaffungskosten unter den Zerschlagungswerten liegen, sind die fortgeschriebenen Anschaffungskosten angesetzt.

Der Jahresabschluss enthält alle ansatzfähigen Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten. Das Saldierungsverbot gem. § 246 Abs. 2 HGB wurde beachtet. Die gebildeten Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags. Rückstellungen werden nur aufgelöst, soweit der Grund für die Rückstellung entfallen ist. Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten erfolgte gemäß dem Grundsatz der Vorsicht und berücksichtigt alle erkennbaren Risiken. Den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des § 252 Abs. 1 HGB wurde Rechnung getragen.

Aufgrund der Insolvenz der Gesellschaft sind die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens grundsätzlich wie Umlaufvermögen zu behandeln. Zur Wahrung der Bilanzklarheit erfolgt der Ausweis dennoch im Anlagevermögen. Soweit die aus dem Verkauf des Sachanlagevermögens erzielten Erlöse geringer sind, als die ausgewiesenen Buchwerte, wurden die Veräußerungserlöse angesetzt.

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Zerschlagungswert am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt.

Die liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Vorauszahlungen für künftige Zeiträume, die zeitanteilig abgegrenzt werden.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

IV. Angaben zur Bilanz

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

In den sonstigen Rückstellungen sind Rückstellungen für Abschlusskosten in Höhe von EUR 4.400,00 (Vorjahr: EUR 4.400,00) enthalten.

Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von einem Jahr.

In der Bilanz sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 731.920,79 (Vorjahr: EUR 590.444,07) enthalten.

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EUR 16.626,83 (Vorjahr: EUR 9.034,00) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 934,08).

V. Sonstige Angaben

Während des Geschäftsjahres waren durchschnittlich 8 Arbeitnehmer beschäftigt.

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus laufenden Leasing- und Pachtverträgen in Höhe von mtl. EUR 9.190,00.

Im Berichtsjahr war Mateo Feljak Geschäftsführer der Gesellschaft. Der Geschäftsführer war einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

In Abstimmung mit dem Geschäftsführer und den Mitarbeitern vor Ort wurde beschlossen, dass der Betrieb vorerst weitergeführt wird, während nach einem Investor gesucht wird, welcher den Betrieb oder jedenfalls eine Filiale mitsamt den Mitarbeitern übernehmen soll.

Um zu überprüfen, ob der Geschäftsbetrieb im vorläufigen (und ggf. eröffneten) Insolvenzverfahren aufrechterhalten werden kann, wurde eine Liquiditätsplanung erstellt, die laufend fortgeschrieben wird und derzeit den Zeitraum bis Ende Dezember 2023 umfasst. Danach ließ sich feststellen, dass der Geschäftsbetrieb nach dem Ende des Insolvenzgeldzeitraumes nicht mehr kostendeckend fortgeführt werden kann.

Nach alledem wurde somit im letzten Monatsdrittel des Augusts, erst eine Woche nur durch Werbung in sozialen Netzwerken, dann ab dem 28.08.2023 nach öffentlicher Werbung ein Ausverkauf mit "50% auf alles" gestartet.

Das Insolvenzverfahren wurde dann am 30.08.2023, während des laufenden Ausverkaufs, eröffnet.

Der Ausverkauf zeigte Erfolg. Schon in der ersten Septemberwoche waren die Filialen zu großem Teil "leer". Vor allem die Filiale Gilgenmatten hatte das meiste Sortiment verkauft, wobei insbesondere die Fische und die anderen Wasserlebewesen komplett ausverkauft waren.

Schon während des Eröffnungsverfahrens wurde klar, dass die Futtermittel aufgrund des Ablaufdatums und dem logistischen Aufwand für gewerbliche Abnehmer gegenüber Unternehmern faktisch unverkäuflich sind. Als ebenso unverkäuflich hat sich die Ladeneinrichtung, vor allem die Regale sowie die Aquariumanlage, erwiesen. Ein Verkauf der Ware bzw. der Einrichtung im Ganzen oder in jedenfalls großen Teilen war nicht möglich. Hierzu sagte dann im September Zoo Burkart als potentieller Abnehmer komplett ab und Herr Kelp / Pet & Co. konnte sich – trotz mehrfacher Nachfrage – weiter nicht zu einem Angebot durchringen.

Somit konnte kein Nachfolger gefunden werden. Die Mitarbeiter halfen noch bis zum 04.10.2023 beim Abbau der Ladenregale und dem Ausräumen der Waren und wurden dann freigestellt.

 

Freiburg, den 14. März 2025

gez. Dr. Andrße Berbuer als IV

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 14. März 2025

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