Güterbeförderung im Straßenverkehr
BME - HAUS GmbH
Dresdner Straße 11, 09111 Chemnitz, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jens Steffen Schumann seit 20.12.2004 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BME - HAUS GmbHChemnitzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
ANHANGDer Jahresabschluss für das Berichtsjahr wurde nach den anzuwendenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt (vgl. §§ 238 HGB).Die Bilanz war daher gemäß § 266 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB zu gliedern. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.Nach Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB wurden die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) seit Beginn des Geschäftsjahres 2010 erstmalig verpflichtend angewendet. Entsprechend den Übergangsvorschriften des EGHGB werden die Auswirkungen aus der Umstellung zum 01. Januar 2010 - je nach gesetzlicher Regelung - im Außerordentlichen Ergebnis oder in den Gewinnrücklagen ausgewiesen.Aufgrund der erstmaligen Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes wurden die bisher angewandten Bewertungsmethoden teilweise geändert. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB). Eine Anpassung der Vorjahreszahlen an die neuen Bilanzierungsvorschriften wurde nach Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht vorgenommen. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erfolgen unter
Annahme der Unternehmensfortführung
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Soweit erforderlich, wurden Einzel- und Pauschalwertberichtigungen vorgenommen. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Latente Steuern werden nach dem temporary concept des § 274 HGB i.d.F. des BilMoG für temporäre und quasi-permanente Differenzen zwischen dem Buchwert der Vermögenswerte und Schulden im handelsrechtlichen Jahresabschluss und den entsprechenden steuerlichen Wertansätzen erfasst. Eine sich aus der Berechnung ergebende Steuerbelastung wird unter dem Posten "Passive latente Steuern" in der Bilanz ausgewiesen. Vom Wahlrecht des § 274 Abs. 1 S. 2 HGB i.d.F. des BilMoG wird Gebrauch gemacht, d.h. eine sich ergebende Steuerentlastung wird unter dem Posten "Aktive latente Steuern" in der Bilanz angesetzt. Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird jedes Jahr am Stichtag geprüft und herabgesetzt, falls es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass der Anspruch vollständig oder teilweise realisiert werden kann. Bei den Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um den Abzinsungsbetrag für die Abzinsung von unverzinslichen Verbindlichkeiten gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG. Die Wertansätze der sonstigen Rückstellungen beinhalten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen. Wesentliche Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitabhängigen durchschnittlichen Marktzinssatz, welcher von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst. Verbindlichkeiten sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt. Angaben zur Bilanz 1. Umlaufvermögen Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen waren Einzel- jedoch keine Pauschalwertberichtigungen erforderlich. 2. Forderungen gegenüber Gesellschaftern Dem Gesellschafter H.Blachmann wurde im Februar 2006 ein Darlehen in Höhe von 5.500,00 € gewährt. Der Zinssatz beträgt 5,5 %. Die Zinsen werden dem Darlehensbetrag zugeschrieben und sind am Ende der Laufzeit zur Zahlung fällig. 3. Rechnungsabgrenzungsposten Bei den Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um den Abzinsungsbetrag für die Abzinsung von unverzinslichen Verbindlichkeiten gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG. 4. Sonstige Rückstellungen Es wurden Rückstellungen für die Veröffentlichung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger gebildet. 5. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter Der Gesellschafter Herr J. Schumann gewährte der Gesellschaft ein Darlehen in Höhe von insgesamt 12.000,00 €, welches mit einem Satz von 5% p.a. verzinst wird. Die Zinsen werden dem Darlehen zugeschrieben und sind am Ende der Laufzeit zur Zahlung fällig. Haftungsverhältnisse Es bestehen keine nach § 251 HGB vermerkpflichtigen Haftungsverhältnisse. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden keine periodenfremden Aufwendungen und Erträge erfasst. Die sonstigen vorgeschriebenen Angaben wurden im Zusammenhang mit den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen gemacht. Sonstige Angaben 1. Anzahl der Mitarbeiter Zum Ende des Wirtschaftsjahres 2011 beschäftigte die Firma BME-Haus GmbH 1 Geschäftsführer 2. Angaben zur Geschäftsführung Die Geschäftsführung oblag im Wirtschaftsjahr 2011 Herrn Jens Steffen Schumann. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Von der Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB wurde im Hinblick auf die Gesamtbezüge Gebrauch gemacht. Gewinnverwendung Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbetrag zum 31. Dezember 2011 wie folgt zu verwenden: Verlustvortrag zum 01.01.2011 22.393,86 € ./. Jahresfehlbetrag 2011 1.529,97 € Verlustvortrag zum 31.12.2011 23.923,83 €
gez. J.Schumann - GF Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 17.12.2012 |
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