AiQ Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseErbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Timo Fromm seit 29.2.2024 | Prokura |
Alf Clement seit 28.9.2017 | Prokura |
Uwe Keppler seit 28.9.2017 | Prokura |
Henrik Dr. Hoff seit 28.9.2017 | Prokura |
Clemens Pohl seit 17.12.2007 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 75.01% | |
| 5.00% | |
| 5.00% |
| Name | Anteil |
|---|---|
AP Sensing GmbHEigenbeteiligung | 5.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
6 Gesellschafter
GmbH-Struktur
5 von 6 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AP Sensing GmbHBöblingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtA. Geschäfts- und Rahmenbedingungen Unternehmensstruktur, Geschäftstätigkeit Die AP Sensing GmbH wurde im November 2007 gegründet und hat ihren Sitz in Böblingen, Deutschland. Die rechtliche Unternehmensstruktur hat sich im Geschäftsjahr 2023 nicht verändert. Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit der AP Sensing GmbH liegt im Bereich der faseroptischen Sensorik. Die AP Sensing GmbH bietet umfassende Dienstleistungen, Entwicklungsleistungen sowie die Herstellung von Geräten, Lösungen und Software für diverse Industriezweige an. Diese Industriezweige umfassen unter anderem die Überwachung von Starkstromkabeln, erneuerbaren Energien, Pipelines, Bahntrassen sowie die Branddetektion. Ferner werden die angebotenen Technologien in der Öl- und Gasförderung, in geothermischen Anlagen sowie im geotechnischen Bereich eingesetzt. Durch gezielte Diversifikation und konsequentes Ausnutzen von Marktnischen hat die AP Sensing GmbH eine ausgewogene Produktstruktur erreicht, die eine kontinuierliche Geschäftsentwicklung ermöglicht. AP Sensing's Vision ist es, die am Markt überzeugendsten faseroptischen Sensorlösungen zu entwickeln, die die Welt in die Lage versetzen, Anlagen zu optimieren, Leben zu schützen und die Umwelt zu schonen. Die AP Sensing GmbH gilt als umfassender Lösungsanbieter mit ausgezeichneter Qualität und exzellentem Service. So ist die Gesellschaft unter anderem nach ISO 9001, ISO 14001 und ISO 45001 zertifiziert. Die Produktionskapazitäten liegen weiterhin bei einer optimalen Auslastung, welches zum einen eine hohe Effizienz als auch den nötigen Spielraum für kurzfristigere Anfragen bietet. Geschäftsverlauf Entwicklung der Gesamtwirtschaft Durch den Ukraine-Krieg gab es diverse Marktverwerfungen in einzelnen Industriezweigen, die sich jedoch im Laufe des Jahres 2023 wieder stabilisierten. Einige Infrastrukturprojekte haben sich zeitlich verzögert. Trotz dieser Herausforderungen konnte sich AP Sensing am Markt behaupten und ein sehr gutes Ergebnis erzielen. Entwicklung der Branche Die Entwicklung in der faseroptischen Sensorik ist - in Summe betrachtet - weiterhin positiv. Die Technologie findet stetig mehr Akzeptanz und findet in immer mehr Industriezweigen standardmäßig Verwendung. Einschätzung der Unternehmensleitung Die Geschäftsentwicklung der AP Sensing GmbH war insgesamt sehr zufriedenstellend. Wie auch in den Vorjahren basiert der Umsatz auf einem guten Mix aus den diversen Regionen als auch den unterschiedlichen Industriezweigen. B. Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der AP Sensing GmbH stellt sich auch im Geschäftsjahr 2023 weiterhin positiv dar. 1. Ertragslage Sowohl die Umsatzerlöse und der Rohertrag als auch der Auftragseingang der AP Sensing GmbH entwickelten sich zufriedenstellend. Die Entwicklung der Umsatzerlöse übersteigt die Zielvorgaben. Diese positive Entwicklung ist auf breiter Basis, regional als auch marktseitig erzielt worden. Das solide Jahresergebnis unterstreicht die Finanzkraft der AP Sensing GmbH, gleichwohl das auf dem Niveau des Vorjahres erwartete Ergebnis hinter den Prognosen zurückgeblieben ist. Bedingt durch einen nennenswerten Aufbau des Personalbestands, das Forcieren weiterer Entwicklungsleistungen und eine Stärkung der Außenwirkung der Gesellschaft belastete zusätzlicher Aufwand das operative Ergebnis. Das Jahresergebnis des Vorjahres zeigte sich zudem durch positive Einflüsse aus der Entwicklung von Wechselkursen beeinflusst, die im Berichtsjahr nicht in entsprechendem Umfang zu verbuchen waren. Ein hoher Auftragsbestand bildet eine solide Basis für das folgende Geschäftsjahr. 2. Finanzlage Mit einer Eigenkapitalquote von über 75% ist das Unternehmen exzellent positioniert und kann die im Markt teilweise längeren Zahlungsziele sowie hohe Lagerbestände gut vorfinanzieren. Die Vermögens- und Kapitalstruktur zeigen die solide Struktur unserer Unternehmensfinanzierung. Unsere Finanzierung erfolgte weitgehend aus Eigenmitteln. Das Unternehmen wird auch künftig seine finanziellen Verpflichtungen erfüllen können. 3. Vermögenslage Die Bilanzsumme von AP Sensing GmbH belief sich zum Bilanzstichtag auf rd. EUR 24,8 Mio. Sie hat sich gegenüber dem Vorjahr (EUR 24,2 Mio.) entsprechend leicht erhöht. Das Vorratsvermögen wurde strategisch ausgebaut, um in der aktuellen Marktsituation der Komponenten lieferfähig zu bleiben. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind gegenüber dem Vorjahr leicht angestiegen und liegen weiterhin auf einem für diesen Industriezweig üblichen Niveau. Der Entwicklung der Verpflichtungen aus Rückstellungen liegen gegenläufige Einflüsse zu Grunde. Einem Rückgang der Steuerrückstellungen stehen, mit dem Aufbau des Personalstamms einhergehend, erhöhte sonstige Rückstellungen gegenüber. C. Forschung und Entwicklung, Beteiligungen Entwicklungsleistungen werden im Verbund - insbesondere mit Unterstützung unserer britischen Tochtergesellschaft AP Sensing UK Ltd. - erbracht. D. Risiko- und Chancenbericht Risiken Die Gesellschaft hat Maßnahmen getroffen, mit denen die Risikoerkennung, die Risikoanalyse und die Risikokommunikation sichergestellt werden. In Übereinstimmung mit branchenüblichen Standards und gesetzlichen Bestimmungen hat die AP Sensing GmbH ein Kontroll- und Risikomanagementsystem eingerichtet, um potentielle Risiken zu erkennen und über die Funktionen hinweg beobachten und beurteilen zu können. Unser Fokus richtet sich unverändert auf die Entwicklung der Supply-Chain-Situation und den von deren Ausgestaltung abhängigen Lieferzeiten, auf die Entwicklung der Kosten für Submaterialien (Preisänderungsrisiko) sowie auf das mögliche Wegbrechen von Absatzmärkten angesichts der weltweit zu beobachtenden politischen Spannungen. Unser Risikomanagement zielt in diesem Zusammenhang insbesondere darauf ab, möglichen Lieferengpässen frühzeitig zu begegnen sowie die Termintreue der an uns beauftragten Leistungen sicherzustellen. Eine stetige Überwachung unserer Produktpalette und deren Anpassung an die sich weiterentwickelnden Anforderungen unserer Kunden, die Aufrechterhaltung einer hohen Produktqualität sowie die Erschließung neuer Anwendungsfelder bzw. Märkte wirken einem etwaigen Wegbrechen von Absatzmärkten entgegen. Bestehenden Ausfallrisiken begegnen wir mit einer Überwachung der Bonität und der Zahlungsgewohnheiten unserer Geschäftspartner. Nennenswerte Zahlungsrisiken beobachten wir bei gegebener Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht. Insgesamt halten wir die dargelegten Risiken in Bezug auf deren Auswirkungen auf das operative Geschäft für beherrschbar. Chancen Einige Risiken bieten hervorragende Chancen. Der Markt ist auch weiterhin von einer steigenden Anzahl an Wettbewerbern geprägt (Wettbewerbsrisiko). Allerdings bieten einzelne Wettbewerber eine veraltete bzw. weniger wettbewerbsfähige Produktpalette an. Dies bietet der AP Sensing GmbH die Chance, sich weiterhin gut zu etablieren. Chancen für die zukünftige Entwicklung sind insbesondere in der Ausweitung der Anwendungsfelder auf weitere Marktnischen sowie der Aufrechterhaltung hoher Produktqualität, die vom Markt anerkannt und wertgeschätzt wird, zu sehen. E. Prognosebericht Trotz der dargelegten Einflüsse sehen wir die langfristige gesamtwirtschaftliche Entwicklung weiterhin positiv. AP Sensing managt aufkommende Probleme aktiv, so dass Auswirkungen aus heutiger Sicht überschaubar sind. Bis dato wurden die gesetzten Liefertermine eingehalten. Nachhaltige Lieferengpässe sind derzeit nicht absehbar. Auch der Absatz in die derzeit von Sanktionen betroffenen Gebiete ist nicht maßgeblich für den Unternehmenserfolg. Gleichwohl weisen wir darauf hin, dass die Prognoseunsicherheit unter den gegebenen Rahmenbedingungen unverändert erhöht ist. In Abhängigkeit der Entwicklung der derzeitigen weltweiten Krisen gehen wir für das Jahr 2024 von einem auf dem Niveau der Steigerung des Jahres 2023 wachsenden Gesamtumsatz aus. Zudem wird ein positives Gesamtergebnis auf dem Niveau des Jahres 2023 erwartet. Dabei wird AP Sensing weiterhin in neuste Technologien investieren Für den Fall, dass neue Krisen aufkommen oder bestehende Konflikte tiefgreifender und langwieriger verlaufen als aktuell angenommen, hat AP Sensing diverse Möglichkeiten, die Kosten auch kurzfristig signifikant zu reduzieren (u.a. über Kurzarbeit). Die Geschäftspolitik wird im Wesentlichen unverändert bleiben.
Böblingen, den 22. November 2024 Clemens Pohl BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften aufgestellt. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt zwischen 3 und 13 Jahren. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt und bewertet. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten, wobei für Lager- und Verwertungsrisiken Abschläge in angemessenem Umfang vorgenommen wurden. Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgt zu Herstellungskosten. Abwertungen wegen mangelnder Gängigkeit bzw. unzureichender Verwertbarkeit waren nicht vorzunehmen. Die geleisteten Anzahlungen sind ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko ist eine Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr mit 1 % gebildet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verpflichtungen gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Bewertung erfolgte in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutsche Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst. Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Insofern sind im vorliegenden Jahresabschluss unrealisierte Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung enthalten. Bei einer Restlaufzeit über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens. Bei Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung grundsätzlich zum Wechselkurs des Bilanzstichtags unter Beachtung des Niederstwertprinzips auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzips auf der Passivseite. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss wurden die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Anlagenspiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens Die Abschreibung des Geschäftsjahres je Posten der Bilanz ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Finanzanlagen Die Finanzanlagen enthalten Finanzinstrumente (Wertpapiere des Anlagevermögens) in Höhe eines Buchwerts von 5.178.196,82 Euro, bei denen auf eine außerplanmäßige Abschreibung gemäß § 253 Abs. 3 S. 6 HGB verzichtet wurde. Der Buchwert wäre bei Ausübung der Option gemäß § 253 Abs. 3 S. 6 HGB um rd. 204.000,00 Euro reduziert. Die Wertminderung der Finanzinstrumente konnte aufgrund der zu erwartenden Haltefrist bzw. der Werterholung bis zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses als von nur vorübergehender Dauer unterstellt werden. Angaben zu Forderungen Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 38.486,35 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro). Unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1.499.075,61 Euro (Vorjahr: 947.532,03 Euro) sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 9.232,53 (Vorjahr: 0,00 Euro) enthalten. Angaben zu Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben bzw. hatten im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen. Unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 702.845,20 Euro (Vorjahr: 763.277,39 Euro) enthalten. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Wir verweisen auf die betreffenden Angaben in der Gewinn- und Verlustrechnung. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB bestehen im Zusammenhang mit Miet- und Leasingverträgen und betragen insgesamt TEUR 938. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die Gesamtzahl der durchschnittlich während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer (Angestellten) beträgt 92,75. Organe der Gesellschaft Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn Clemens Pohl geführt (Gesamtgeschäftsführer). Die Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB wird angewendet. Stellung einer Komplementärin Die Gesellschaft ist Komplementärin (unbeschränkt haftende Gesellschafterin) der AP Sensing Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG. Beteiligungsverhältnisse Die Gesellschaft hält am Bilanzstichtag an folgenden Unternehmen eine Beteiligung im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB:
Mittelbare Beteiligung (über AP Sensing Asia Pte. Ltd., Singapur gehalten) Auf Angaben zum Anteilsbesitz an zwei weiteren Gesellschaften wurde verzichtet, da diese nach dem Gesamtbild der Angaben für die Interpretation der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft von untergeordneter Bedeutung sind. Vorschlag bzw. Beschluss zur ErgebnisverwendungDer Jahresüberschuss beträgt 1.795.670,76 Euro. Einschließlich des zu berücksichtigenden Gewinnvortrags ergibt sich ein Betrag von 18.605.089,71 Euro, über dessen Verwendung zu beschließen ist. Es wird vorgeschlagen, diesen auf neue Rechnung vorzutragen. Unterschrift der Geschäftsführung
Böblingen, den 22. November 2024 gez. Clemens Pohl, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 28.11.2024 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die AP Sensing GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der AP Sensing GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der AP Sensing GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, 22. November 2024 Gross plus GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Andreas Groß, Wirtschaftsprüfer |
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